Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
13. Kapitel: Der Minderjähr... / § 43 Der Minderjährige als Vorerbe

Rz. 654 Die Annahme der Vorerbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären. Die Annahme der Vorerbschaft kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen; es handelt sich um eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch die Annahme bewirkt der gesetzliche Vertreter, dass dem Minde...mehr

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ZErb 07/2025, Betreuungsrecht: Erbe unter Betreuung

Ausschlagung der Erbschaft Mit dem Eintritt des Erbfalls eines unter Betreuung stehenden Erben ergeben sich zahlreiche Fragen. In vielen Fällen ist zunächst zu entscheiden, ob die Erbschaft möglicherweise auszuschlagen ist und wer die Ausschlagung vornehmen darf. Sofern der Betreute geschäftsfähig ist, darf er selbst ausschlagen. In diesem Fall wird die Ausschlagung, wie in jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Einlagevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Einlagehandlung

Rn. 285 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ebenso wie bei der Entnahme (s Rn 226) kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einlage statt durch eine Einlagehandlung auch durch einen Rechtsvorgang bewirkt werden. Ein solcher Rechtsvorgang kann insb der Eintritt in eine Gesellschaft kraft Erbfalls sein, wenn der Erbe dem Betrieb ein WG zur Nutzung überlassen hat (Sonder-BV I) o...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / B. Der Zuwendungspfleger (§ 1811 BGB n.F.; § 1917 Abs. 2 BGB a.F.)

Rz. 252 Der Erblasser kann sich darauf beschränken, durch letztwillige Verfügung die Eltern (bzw. den Vormund) von der Verwaltung des dem Minderjährigen zugewandten Vermögens auszuschließen (§ 1638 Abs. 1 BGB). Dann erhält der Minderjährige einen "Zuwendungspfleger" (§ 1811 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1909 Abs. 2 BGB a.F.: "Ergänzungspfleger"), den das Familiengericht auswählt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Treuhandgeschäfte gem. § 6 RechKredV

Rz. 69 [Autor/Zitation] Nach § 6 RechKredV bestehen für Kreditinstitute in ihrer Funktion als Treuhänder besondere Ansatz- und Ausweisregelungen für treuhänderisch gehaltene VG und Schulden. Zu den Arten von Treuhandverhältnissen sowie den Bilanzierungskonsequenzen aus dem für ihre Bilanzierung relevanten Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums vgl. § 246 Rz. 220 ff. § 6 Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Die DBA enthalten nicht wie z. B. § 15 EStG eine Definition der Unternehmensgewinne z. B. i. S. der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Damit sind die sich aus Art. 3 OECD-MA ergebenden Auslegungsgrundsätze maßgebend. Hiernach ist bei einer fehlenden Begriffsbestimmung im DBA vorrangig eine Auslegung aus dem Abkommenszusammenhang vorzunehmen. Anschließend ist auf das nationale Rec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.1 Grundsatz der Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für "gemischte Betriebe", die sowohl einen umfassenden originären Gewerbebetrieb als auch einen funktional unabhäng...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Forderungen: Wie richtig ge... / 8 Forderungskauf und Gewerbesteuer

Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs-, sondern auf die Beschaffungsseite an. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers. Ob die Tätigkeit eines For...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[1] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung, grenzü... / 1 Systematische Einordnung

Grundsätzlich stellt die Verwaltung eigenen Vermögens und seine Nutzung im Wege der Vermietung oder Verpachtung keine gewerbliche Tätigkeit dar. Überlässt ein Unternehmen (Besitzunternehmer) einem gewerblich tätigen Betriebsunternehmen (Betriebsgesellschaft) eine für dieses funktional wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung und kann er seinen einheitlichen geschäftlichen Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personengesellschaft (allge... / 3 Praxisfragen

Bei der Frage, ob es sich bei den Einkünften aus der Personengesellschaft um gewerbliche Einkünfte handelt, ist zwischen nationalem Recht und DBA-Recht zu unterscheiden. Die atypische stille Gesellschaft ist Mitunternehmerschaft; das Besteuerungsrecht richtet sich entsprechend Art. 7 OECD-MA nach dem Betriebsstättenprinzip.[1] Soweit die atypische stille Gesellschaft Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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BFH konkretisiert (endlich)... / III. Kernaussagen der Entscheidungen von FG und BFH zur Frage des Vorliegens einer Leistung

Das dem BFH vorgehende FG war noch von der fehlenden Steuerbarkeit der Verwaltungsleistungen ausgegangen. Es erkannte darin keine Leistung des e.V. an das Sondervermögen, da es sich insoweit um einen rein unternehmensinternen Vorgang handelte. Dies bestätigte der BFH. Jedoch kann die Verwaltung des Stiftungsvermögens nach Auffassung des BFH durchaus eine Leistung an den Stif...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / Zusammenfassung

Begriff Der GmbH-Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH, unterliegt ihr gegenüber der Treuepflicht und darf nicht in Wettbewerb zu ihr treten. Er muss aber nicht ausschließlich für die GmbH tätig sein. Es ist ihm grundsätzlich erlaubt, Nebentätigkeiten (Ehrenamt, private Vermögensverwaltung usw.) auszuüben. Die GmbH-Gesellschafter können bestimmte Nebentätigkeiten regl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 2.2 Verfügungen über Haushaltsgegenstände

Rz. 21 Eine weitere Einschränkung der in § 1364 BGB normierten freien Vermögensverwaltung findet sich in § 1369 BGB wieder. Danach kann ein Ehegatte über ihm allein gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, wenn der andere Ehegatte einwilligt oder die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird (§ 1369 Abs. 2 BGB). Dadurch soll verhindert wer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft den Rahmen der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes überschreitet...§ 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzesmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerliche Behandlung kommerzieller Werbung, insbesondere durch Sportvereine

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die kommerzielle Werbung für Wirtschaftsunternehmen insbesondere durch Sportvereine (Stadionreklame, Werbung an der Bande, Trikotwerbung) sind als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) anzusehen (ebenso hierzu s. BFH vom 28.11.1961, BStBl III 1962, 73). Für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter, § 22 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG

Rn. 477 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als Beispiel steuerbarer sonstiger Leistungen ist in § 22 Nr 3 S 1 EStG die Vermietung beweglicher Gegenstände angeführt. Werden einzelne bewegliche WG vermietet, sind die Einkünfte deshalb grds den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG zuzurechnen (BFH BStBl II 2007, 768 zur Vermietung von ca 40 Maschinen; BFH BFH/NV 2005, 552 zur Vermie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ideelle Zweckverwirklichung

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die vergünstigte Überlassung von Wohnraum führt dazu, dass diese Tätigkeit als ideelle Zweckverwirklichung anzusehen ist. Erfolgt die vergünstigte Überlassung gegen Entgelt, liegt eine steuerbegünstigte Zweckvermögensverwaltung vor. Verluste im Rahmen dieser Tätigkeit sind für die Gewährung der Steuerbegünstigung unschädlich. Diese können mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ende der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Grundsätzlich endet die Steuerbefreiung mit dem Erlöschen der Kapitalgesellschaft. Der BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808 entschied, dass die Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Aus der Begründung ging nicht zweifelsfrei hervor, ob die Insolvenzeröffnung an sich oder die mit der Insolvenzeröffnung einhergehende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2025 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Geht das Eigentum an einem in Deutschland belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im grunderwerbsteuerlichen Sinne (beispielsweise Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden) direkt oder (im Sinne der Umgehungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes) "indirekt" auf einen anderen über, ist dies grundsätzlich grunderwerbsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rn. 404 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die notwendige Abgrenzung der Tätigkeitseinkünfte gem § 22 Nr 3 EStG gegenüber den Einkünften aus Gewerbebetrieb ergibt sich daraus, dass hinsichtlich der Tätigkeitseinkünfte regelmäßig die für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmale der Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr und der Nachhaltigkeit der Betätigung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Abgrenzung des Beruflichen und Privaten

Rz. 25 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Unterhält ein ArbN in seiner Privatsphäre einen ortsfesten Telefon-/Internetanschluss oder hat er ein eigenes Mobiltelefon oder ein Autotelefon, für das er dem Betreiber selbst die Entgelte schuldet, so entstehen ihm für die Privatnutzung steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung. Als > Werbungskosten sind die Telekomm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr 3 EStG

Schrifttum: Ruppe, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Köln 1981; Paus, Behandlung von Fahrgemeinschaften, FR 1994, 741; Waterkamp-Faupel, Die sonstige Leistung im ESt-Recht, FR 1995, 41; Enneking/Denk, Qualifikationsprobleme bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte von unbeschränkt stpfl Sportlern, DStR 1996, 450; Reisch/Reichhardt/Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gegenstand der GmbH / 2 Operative und strategische Geschäftsfelder

Es ist zulässig, sinnvoll und auch rechtlich geboten, den Gegenstand der GmbH weiter einzugrenzen, z. B. danach, welche Produkte (z. B. Nahrungsmittel, Bauteile für die Automobilindustrie) hergestellt werden, mit welchen Produkten (z. B. Spielwaren, Bücher, Baustoffe) Handel betrieben wird oder welche Art von Dienstleistung erbracht wird (Unternehmensberatung, Finanzberatung, I...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.2 Verfügungen über Haushaltsgegenstände

Rz. 21 Eine weitere Einschränkung der in § 1364 BGB normierten freien Vermögensverwaltung findet sich in § 1369 BGB wieder. Danach kann ein Ehegatte über ihm allein gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, wenn der andere Ehegatte einwilligt oder die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird (§ 1369 Abs. 2 BGB). Dadurch soll verhindert wer...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Das übertragene Vermögen muss Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft/des übernehmenden Einzelunternehmens werden

Das UmwG setzt nach § 120 UmwG nicht die Übertragung des Vermögens auf ein anderes Unternehmen voraus. Deshalb ist z. B. auch die Verschmelzung auf Privatvermögen möglich. Voraussetzung für die Nichtbesteuerung von stillen Reserven (Buchwertansatz in der Übertragungsbilanz) ist jedoch nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG, dass die spätere Besteuerung der stillen Reserven im Inland si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.3 Einbringende Personen iSd § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Rechnet ein Rechtsträger nicht zu den von § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG erfassten Pers (weil entweder die Rechtsform einer Gesellschaft iSd Art 54 AEUV/Art 34 EWR-Abkommen nicht vorliegt oder die Ansässigkeitserfordernisse in dem EWR nicht vorliegen, s Tz 12), kann dennoch eine Einbringung unter Anwendung von § 20 UmwStG möglich sein. §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.2 Voraussetzungen eines Teilbetriebs (Allgemeines)

Tz. 77 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Rspr versteht unter Teilbetrieb einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs iSd EStG aufweist und als solcher funktions- und lebensfähig ist (ständige Rspr, s Urt des BFH v 13.02.1996, BStBl II 1996, 409; v 18.10.1999,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend t...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 6 Abs 3, 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. Insbes enthält § 1 Abs 5 UmwStG insoweit keine Begriffsdefinition. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umset...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 2 Das sagt der Gesetzgeber

Was die Struktur von Vereinen anbelangt, gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Organe des Vereins sind im BGB geregelt: § 26 BGB Vorstand und Vertretung § 30 BGB Besondere Vertreter § 32 BGB Mitgliederversammlung Vereine lassen sich unter steuerlichen Gesichtspunkten in vier Hauptkategorien unterteilen: Ideeller Bereich: Der ideelle Bereich des Vereins entspricht dessen Kernbereich. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 3 Gewerbesteuer

Wird die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken innerhalb eines gewerblichen Betriebs ausgeübt, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer; sie sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des betreffenden Betriebs zu erfassen. Allein die Nutzung von Wirtschaftsgütern einer natürlichen Person durch Vermietung und Verpachtung stellt i. d. R. eine bloße Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerung eines "Carried Interest" nach dem DBA-USA

Das Besteuerungsrecht für einen Carried Interest, d.h. für einen zusätzlichen kapitaldisproportionalen Gewinnanteil, steht dem Ansässigkeitsstaat entweder nach Art. 21 Abs. 1 DBA-USA oder nach Art. 13 Abs. 5 DBA-USA zu, wenn sich dieser Zufluss als Einkünfte aus Vermögensverwaltung und nicht als Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit darstellt. Schl.-Holst. FG v. 8.10.2024...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.10 Gewerbliche Vermietung

Bei Miet- und Pachteinnahmen ist vor der Anwendung des § 21 EStG stets zu prüfen, ob diese Einnahmen im Rahmen einer anderen Einkunftsart angefallen sind.[1] Dies setzt voraus, dass die Einkünfte ihrer Art nach mehreren Einkunftsarten zugeordnet werden können. In der Praxis ist vor allem die Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften von Bedeutung. Die Vermietung unbeweglichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.1.1 Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung

Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, sofern der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtsch...mehr