Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall, als Grundfall des Erwerbs von To...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 30 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen – genauso wie alle anderen Unternehmen – den gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Insbesondere kennt das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung steuerbegünstigter Körperschaften wegen "Gemeinnützigkeit". Jedoch sind eine Vielzahl der Tätigkeiten wegen der Art der Tätigkeit und nicht wegen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Form und Inhalt der Steuererklärungen

Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. U. U. ist dies schriftlich zu versichern (s. § 150 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Nach § 150 Abs. 4 AO (s. Anhang 1b) sind den Steuererklärungen die erforderlichen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, beizufügen. Ggf. kann die Fi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring / 4 Steuerbegünstigte Empfänger

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können bei einer steuerbegünstigten Körperschaft als Empfängerin steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach liegt kein wirtschaftli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.1 Vermögenstrennung

Oberstes Gebot im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die Vermögenstrennung. Insoweit hat der Verwalter zunächst Gelder von ihm verwalteter Wohnungseigentümergemeinschaften strikt von seinem Geschäfts- und erst recht von seinem Privatvermögen getrennt zu halten. Keinesfalls darf es zu einer Vermögensmischung kommen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere mit Blick auf die Ma...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.4 Anlage der Gelder

Über die Art bzw. Form der Anlage gemeinschaftlicher Gelder entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschlussfassung. Die Form der Anlage muss selbstverständlich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Spekulative Anlagen verbieten sich. So widerspricht eine Anlage der gemeinschaftlichen Gelder in Form von Aktien sowie offenen oder geschlossenen Immobilienfonds den Grundsät...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 3.1 Art

Bei Mehrhausanlagen ist hinsichtlich der Finanz- und Vermögensverwaltung zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine geregelte oder eine ungeregelte Mehrhausanlage handelt.[1] Wesen der geregelten Mehrhausanlage ist, dass durch spezielle Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dem Charakter der Mehrhausanlage in Form der Bildung von Untergemeinschaften mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.3 Rechtsfolge

Rz. 548 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 5, dass 5 % der nach Abs. 1 steuerlich nicht erfassten Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Vorschrift regelt damit den Tatbestand (Vorliegen der mit den steuerlich nicht erfassten Einnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgabe) und die Rechtsfolge (Nichtabziehbarkeit). Abs. 5 verdrängt damit § 3c EStG in volle...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5 Einkommensteuer

Im Regelfall wird der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom – ganz oder teilweise – an den Netzbetreiber verkauft. Dieses wirtschaftliche Handeln stellt steuerlich einen Gewerbebetrieb dar. Der aus diesem Betrieb erzielte Gewinn oder Verlust führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 EStG, denn der Betreiber einer Photovoltaikanlage i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rücklagen in den Vermögensverwaltungen

Tz. 69 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im Bereich der Vermögensverwaltung dürfen außerhalb der Regelungen des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO (Anhang 1b) und § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) Rücklagen nur für die Durchführung konkreter Reparatur- und Erhaltungsaufwendungen an Vermögensgegenständen i. S. d. § 21 EStG gebildet werden. Tz. 70 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Maßnahmen, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Höhe der freien Rücklage

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der freien Rücklage kann jährlich ein Drittel des Gesamt-Überschusses aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zugeführt werden. Aus den Tätigkeitsbereichen Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe kann die jährliche Zuführung mit 10 % der Überschüsse/Gewinne vorgenommen werden. Die Zuführung aus dem ideellen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, der sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergibt. Führt der Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen in einem Jahr zu einem negativen Ergebnis, so kann für dieses Jahr keine freie Rücklage gebildet werde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Freie Rücklage (Zuführung zum Vermögen) i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Es kann höchstens ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage und somit dem Vermögen zugeführt werden. Zu den sonstigen (zeitnah) zu verwendenden Mitteln i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Körperschaft neben der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässigen und für die steuerbegünstigten Zwecke zweckgebundenen Rücklage eine freie Rücklage zu bilden. Tz. 32 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zunächst können die steuerbegünstigten Körperschaften 1/3 der Überschüsse aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögenszuführungen bei Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Tz. 73 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 62 Abs. 4 AO (Anhang 1b) wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung erzielt und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zufü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Satzungsmäßige Erfordernisse

Tz. 51 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) enthält keine Aussage darüber, ob die Möglichkeit der Bildung freier Rücklagen in die Satzung der steuerbegünstigten Körperschaft aufzunehmen ist. Im Hinblick darauf, dass die Rücklagenbildung eine Maßnahme auf Dauer und eine Ausnahme von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Gebührentabellen

Rz. 82 Verschiedentlich sind für die Abwicklungsvollstreckung private Gebührentabellen aufgestellt worden, die die Ermittlung der Gebühren in Abhängigkeit vom Nachlasswert vorsehen. Der BGH hält zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung die Berechnung der Vergütung nach Bruchteilen des Nachlasswerts für möglich und im Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden fö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Möglichkeiten der Bildung von sonstigen steuerlich zulässigen Rücklagen

Tz. 4 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wiederbeschaffungsrücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, Fahrzeugen und anderen Wirtschaftsgütern, für deren Anschaffung die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, und die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke notwendig sind i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b); Eine Wiederbeschaf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übersehen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 88 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In der Praxis existiert häufig die Konstellation, dass eine gemeinnützige Körperschaft über eine nicht gemeinnützige wirtschaftlich tätige Tochtergesellschaft – meist in Gestalt einer GmbH – verfügt. Das bloße Halten der Beteiligung an der GmbH wird bekanntlich der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung auf Ebene der gemeinnützigen Mutterges...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Rücklagenbildung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b), die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zweckgebunden ist, kann in folgenden Tätigkeitsbereichen gebildet werden: im ideellen (satzungsmäßigen) Tätigkeitsbereich; im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung, unter Berücksichtigung der bereits gebildeten freien bzw. zweckgebu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ausweis der freien Rücklage

Tz. 49 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bilanzieren die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, sind die freien Rücklagen in der Bilanz auszuweisen. Körperschaften, die nicht bilanzieren, haben dem Finanzamt gegenüber darzulegen, dass der Überschuss aus der Vermögensverwaltung in Höhe von 1/3 nicht unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet, sondern in die f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Unzulässige Rücklagenbildung, § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO sind nicht erfüllt

Tz. 59 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Bildung von Rücklagen, die weder die gesetzlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO (Anhang 1b) noch die des § 62 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 AO (Anhang 1b) erfüllen, führen unter Nichtbeachtung des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) zum Verlust der Steuerbegünstigungen aus Rechtsgründen. Tz. 60 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Inwieweit Au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO

Tz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Folgende möglichen Rücklagen sind in § 62 AO (Anhang 1b) gesetzlich geregelt: erforderliche Rücklage zur nachhaltigen Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke (s. Tz. 5), Wiederbeschaffungsrücklage (s. Tz. 6), freie Rücklage (s. Tz. 7), Rücklage für den Erwerb von Gesellschaftsrechten (s. Tz. 8), Rücklagen durch Zuführung des Gewinns im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zulässige und gebundene Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) ist in jedem Fall das Erfordernis, dass ohne sie die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig nicht erfüllt werden können. Es ist aber nicht zu beachten, dass dieser Rücklagebegriff nicht mit dem Rücklagebegriff in der Handels- oder Steuerbilanz ide...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Grundsätzlich ist es mö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO ( Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Rz. 39 Zunächst stellt sich für die Haftung des Gesellschafter-Erben die Frage nach einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden, also Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die bereits vor seinem Eintritt als Gesellschafter begründet wurden. Rz. 40 Nach seiner Entscheidung vom 29.1.2001[50] führt der BGH in mehreren Entscheidungen[51] aus, dass soweit der Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zweckbetriebe i. S. von § 68 AO

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im AEAO zu § 68 AO TZ 1 (s. Anhang 2) wird u. a. klargestellt, dass die dort genannte beispielhafte Aufzählung von Zweckbetrieben ohne nähere Prüfung des § 65 AO (s. Anhang 1b) kraft gesetzlicher Vorschrift als Zweckbetriebe zu behandeln sind (s. BFH-Urteil vom 19.01.1995, BStBl 1995 Teil II S. 446 und BFH-Urteil vom 04.06.2003, BStBl 2004 T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Begünstigte Tätigkeiten

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen der vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG bei BgA iSd § 4 KStG nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die den Tatbestand einer vGA erfüllt. Insowe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerbegünstigte Vereine

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Masse der ideellen Vereine verfolgt nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (s. §§ 51–68 AO, Anhang 1b). Für das Gemeinnützigkeitsrecht ist die Rechtsform des Idealvereins ohne Bedeutung. D.h., sowohl rechtsfähige Vereine wie auch Vereine ohne Rechts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtverwendung der Rücklagen ergeben können

Tz. 29 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erfolgt keine zeitnahe Verwendung der in eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) eingestellten Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke und wurde auch die gesetzliche Vorschrift des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) nicht beachtet, können sich folgende Rechtsfolgen ergeben: Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Rücklagennachweis mit Erläuterungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.3 Nicht steuerbare Körperschaften

Rz. 9 Neben den unbeschränkt und beschränkt stpfl. Körperschaften gibt es noch eine dritte Gruppe von Körperschaften (körperschaftlich organisierten Gebilden), die § 1 KStG nicht ausdrücklich anspricht. Dies sind die nicht steuerbaren Körperschaften. Diese Körperschaften unterliegen nicht dem deutschen Körperschaftsteuerrecht, sind daher auch nicht Körperschaftsteuersubjekt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweites Zukunftsfinanzierun... / 2 Änderungen im Investmentsteuergesetz

Unternehmerische Tätigkeit von Investmentfonds Um für die Zukunft Rechtsicherheit für Investitionen von Investmentfonds insbesondere in erneuerbare Energien und in sonstige Infrastruktureinrichtungen zu schaffen, soll in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt werden, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht schädlich für den Status als Investmentfonds ist. Körperschaftsteuerpfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Auch bei § 2 Nr. 2 KStG handelt es sich in sachlicher Hinsicht um eine partielle Steuerpflicht; die beschränkte Steuerpflicht umfasst nur bestimmte inländische Einkünfte. Auch § 2 Nr. 2 KStG hat Objektsteuercharakter.[1] Die inländischen Einkünfte ergeben sich im Einzelnen aus der Aufzählung in § 49 EStG sowie aus der speziellen Ergänzung durch den letzten Halbsatz de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.6 Keine Vermögensverwaltung

Rz. 17 Keine gewerblichen Einkünfte liegen vor, wenn die Tätigkeit, mit der die Einkünfte erzielt werden, eine Vermögensverwaltung darstellt. Dabei handelt es sich um ein negatives Merkmal, das nicht im Gesetz enthalten, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[1] In der Praxis ist diese Abgrenzung häufig schwierig zu treffen. In der Regel lässt sie sich nur anh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 11 Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass sie auf Wiederholung angelegt ist und als regelmäßige Erwerbsquelle dienen soll.[1] Dies ist der Fall, wenn der Stpfl. weitere Geschäfte plant[2]. Die Nachhaltigkeit muss sich dabei aus der geplanten wiederholten Tätigkeit beim Angebot auf der Leistungsseite ergeben. Eine wiederkehrende Tätigkeit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 12 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 2 Abs. 3 GewStG)

Rz. 156 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine unterhalten keinen Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Sie sind aber mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Diese Erweiterung der GewSt-Pflicht betrifft (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) Vereine und rechtsfähi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.9 Anteilsveräußerung i. S. d. § 17 EStG

Rz. 47 Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft werden nach § 17 EStG unter bestimmten Umständen in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Da es sich dabei um Anteile des Privatvermögens handelt, werden originäre Einkünfte aus einer Vermögensverwaltung durch die gesetzliche Fiktion zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Rz. 47a Der GewSt unterlie...mehr