Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Sachanlagen / 2.4 Gewerblicher Grundstückshandel

Zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung s. im Einzelnen BMF, Schreiben v. 26.3.2004. [1] Zweck des Betriebs eines gewerblichen Grundstückshandels ist regelmäßig die Weiterveräußerung der Grundstücke. Diese gehören daher zum Umlaufvermögen. Das gilt grundsätzlich auch bei zwischenzeitlicher Vermietung[2] Soweit im Rahmen eines sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Zinsen / 8.4 Verbraucherdarlehen

Ob es sich bei dem im Rahmen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrags von der Bank aufgrund eines Vergleichs gezahlten Nutzungsentgelts um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt, musste der BFH in diversen Fällen entscheiden und hat dies verneint.[1] Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.9 Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 215 Wertpapiere gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der An- und Verkauf von Wertpapieren Gegenstand des Betriebs des Stpfl. ist (Umlaufvermögen). Sie sind auch notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie die Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen. Der Um...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss sich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 21 Die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Zinsschranke sind begrenzt. Abgesehen von den im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen von der Zinsschranke[1] kommen folgende Möglichkeiten in Betracht[2]: Verzinsung, die sich der Höhe nach an dem EBITDA orientiert, um die 30-%-Grenze einzuhalten (Rz. 40); allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Darlehensgeber einer sol...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / 2. Staking, Lending, Airdrops, und andere private Vermögensverwaltung

Die weiteren Tätigkeiten, die aus der Kryptowelt Erwerbsrelevanz erzeugen, sind in der Regel nicht Teil einer Unternehmenstätigkeit, wenn sie nicht durch eine Betriebsstätte eines Unternehmens betrieben werden. Sie werden im Ansässigkeitsstaat besteuert. Dies ist insbesondere der Fall bei nicht nachhaltigen Tätigkeiten[13], Verwendung von Kryptoassets für Staking[14], Lending[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / 1. Mining, Forging, Handelsunternehmen

Begründung der Unternehmenstätigkeit: Das BMF ist in Rz. 35 ff. des BMF-Schreibens v. 6.3.2025 [7] der Auffassung, dass Mining oder Forging (Blockerstellung) wohl regelmäßig einen originären Gewerbebetrieb begründet.[8] Miningpools können Mitunternehmerschaften begründen. Unabhängig davon kann der Handel mit Kryptowerten einen Gewerbebetrieb begründen, wenn er die Grenze der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.1 Vorschrift und Anwendung

Der § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8 Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung

2.8.1 Allgemeines Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 97 Zu den im Gesetz genannten positiven und negativen Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit tritt nach st. Rspr. als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal hinzu, dass die Betätigung sich nicht als ein Akt der privaten Vermögensverwaltung darstellt, sondern den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreitet. Diese zusätzliche Abgrenzung ist erforderlich, weil auch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.2 An- und Verkauf von Wertpapieren

Rz. 197 Der An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung erfüllt regelmäßig die Merkmale einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht und ihrer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.[1] Selbstständigkeit ist zu bejahen, denn das Handeln auf eigene Rechnung bedeutet das Tragen des Erfolgsrisikos (Unternehmerrisiko); Untern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3 Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung

Rz. 138 Umschichtung und Verwertung der Vermögenssubstanz sind zwar einerseits die kennzeichnenden Merkmale eines Gewerbebetriebs, kommen aber andererseits auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vor. Findet die Substanzverwertung (Verkauf) neben einer vermögensverwaltenden Nutzung (z. B. Vermietung und Verpachtung) statt, so vollzieht sich die Verwertung noch im R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2 Nutzung durch Vermietung oder Verpachtung

2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4 Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung

2.8.2.4.1 Betriebsverpachtung Rz. 128 Verpachtet der Stpfl. einen bisher selbst ausgeübten Gewerbebetrieb als Ganzen an einen Dritten zur Betriebsfortführung, so steht ihm gem. § 16 Abs. 3b S. 1 EStG (hierzu § 16 EStG Rz. 147a ff.) ein Wahlrecht zu, ob er mit der Verpachtung seine gewerbliche Tätigkeit beenden will oder nicht. Das Wahlrecht entsprach bis zur gesetzlichen Vera...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 128 Verpachtet der Stpfl. einen bisher selbst ausgeübten Gewerbebetrieb als Ganzen an einen Dritten zur Betriebsfortführung, so steht ihm gem. § 16 Abs. 3b S. 1 EStG (hierzu § 16 EStG Rz. 147a ff.) ein Wahlrecht zu, ob er mit der Verpachtung seine gewerbliche Tätigkeit beenden will oder nicht. Das Wahlrecht entsprach bis zur gesetzlichen Verankerung in 2011[1] bereits de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.5 Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Die von der Rspr. entwickelte Konstruktion der Betriebsaufspaltung ist Reaktion auf Gestaltungen, die insbesondere im Hinblick auf die GewSt-Belastung, aber auch aus Anlass einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung eine Aufspaltung eines Gewerbebetriebs in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft zum Ziel haben, wobei die hinter dem Gesamtunternehmen ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.2 Betriebsunterbrechung

Rz. 132 Die Betriebsunterbrechung im engeren Sinn bedeutet Betriebseinstellung durch den Unternehmer ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung und ohne Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen. Sie bildet zusammen mit der Fallgruppe der Betriebsverpachtung die Betriebsunterbrechungen im weiteren Sinn.[1] Da das wesentliche Betriebsvermögen somit weiterhin vorhanden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.7 Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit und zur sonstigen selbstständigen Arbeit

Rz. 91 Die freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und die sonstige selbstständige Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) bilden zusammen mit der Betätigung als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG) den Bereich der selbstständigen Arbeit i. S. v. § 18 EStG. Alle drei Tätigkeitsbereiche erfassen Betätigungen, die ebenso wie die gewerbliche Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.8 Besonderheit bei größeren Bargeldbeträgen

Werden Bargeldbeträge von 10.000 EUR oder mehr vereinnahmt, müssen alle Buchführungspflichtige folgende Angaben schriftlich festhalten:[1] Art des Geschäfts (Verkauf der Ware X, Dienstleistung Y) sowie Namen bzw. Firma und Anschrift des Empfängers bzw. Vertragspartners (Identität) Dies gilt sowohl für den Groß- als auch für den Einzelhandel. Sowohl für Buchführungspflichtige als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens

A erhielt einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG geschenkt, die umfangreichen, an Dritte zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz hält. Streitig ist, ob das FA im Rahmen einer Bedarfsbewertung für Schenkungsteuerzwecke auf den 11.12.2017 zutreffend Verwaltungsvermögen angesetzt hat oder ob insofern ein begünstigtes Wohnungsunternehmen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds

Leitsatz 1. Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht. 2. Die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz 2004 ist bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.10.2023 – VIII R 8/20, BFHE...BStBl II 2025, 305§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnungmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Krumnow/Sprißler/Bellavite-Hövermann/Kemmer/Steinbrücker, Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Graf von Westphalen (Hrsg.), Der Leasingvertrag, 7. Aufl. 2015; IDW (Hrsg.), WPH, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen, 2020; Schwennike/Auerbach, Kreditwesengesetz (KWG) mit Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), 4. Aufl. 2021; Schäfer/Sethe/La...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stiftungen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Bei Stiftungen wird idR danach unterschieden, ob diese selbst ein Unternehmen betreiben (sog. Unternehmensträgerstiftung) oder ob sich die Stiftung auf die Verwaltung von Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmen beschränkt (sog. Unternehmensbeteiligungsstiftung), um mit den Unternehmenserträgen den Stiftungszweck zu fördern und/oder den Erhalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / A. Allgemeines

Rz. 238 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinem gesetzlichen Vertreter (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil als gesetzlichem Vertreter, wenn z.B. der andere Elternteil verstorben ist (§ 1680 Abs. 1 BGB), so dass dieser die gesetzliche Vertretung und damit auch die Vermögenssorge hinsicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / E. Besonderheiten beim Pflichtteil

Rz. 295 Die Zuwendungspflegschaft beginnt hinsichtlich der erbrechtlichen Zuwendung – auch des Pflichtteils – mit dem Entstehen des Pflichtteilsanspruchs, nicht erst mit der Bestellung eines Pflegers (§ 1811 BGB n.F.; früher § 1917 BGB a.F.), der insoweit die Vermögensverwaltung für den Minderjährigen anstelle des gesetzlichen Vertreters innehat (siehe Rdn 275).[61] Der Pfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag der Übernehmerin (§ 8d KStG)

Tz. 73c Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Besitzt die übernehmende Gesellschaft einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag iSd § 8d KStG, kann dieser in Folge eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG untergehen (s § 8d Abs 2 KStG; s UmwSt-Erl 2025 Rn 23.03 mit Verweis auf das Schr des BMF v 18.03.2021, BStBl I 2021, 363). Dies wäre der Fall, wenn iRd Anteilstauschs WG (Anteile an der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abwehrkosten

Das sind Aufwendungen zur Verhinderung oder Minderung eines Schadens oder einer Beeinträchtigung im weitesten Sinne. Werden sie erkennbar im Interesse des Betriebs (nicht nur des Betriebsinhabers) gemacht, sind sie auch BA. Werden zB fremde Geschäftsschulden zur Wahrung des Rufs des ehrlichen Kaufmanns aus betrieblichem Interesse bezahlt, so sind sie BA (Loschelder in Schmid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sinn und Zweck des § 11 PublG

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach den Gesetzesmaterialien sollte das PublG die ursprünglich im AktG kodifizierte Konzernrechnungslegungspflicht ergänzen, indem die Verpflichtung auf MU unabhängig von ihrer Rechtsform ausgedehnt wurde (BT-Drucks. V/3197, 23 f.). Dabei erkannte der historische Gesetzgeber in der Konzernrechnungslegung zugleich ein Korrektiv, um ein Unterlaufen der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Wertpapierinstitute (Abs. 4a Satz 1 und Satz 2)

Rz. 64 [Autor/Zitation] Mit Wertpapierinstitutsgesetz v. 12.5.2021 (BGBl. I 2021, 990) wurde iVm. der Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014 (IFR) ein eigenständiger Aufsichtsrahmen für Wertpapierinstitute geschaffen und sie wurden ins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 173 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücke oder Grundstücksteile, die weder notwendiges BV noch notwendiges PV sind, dh weder zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind noch eigenen Wohnzwecken des Unternehmers dienen oder Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind (zB zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind), können als gewillkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / C. Das zugewandte Vermögen mit Bestimmung nach § 1638 Abs. 1 BGB

Rz. 277 Bei der Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft) steht das Recht zur Annahme und Ausschlagung als erster Akt der Verwaltung der Zuwendung durch den Zuwendungspfleger gem. § 1638 BGB nicht den Eltern zu.[52] Der Begriff "Verwaltung" erstreckt sich nach Sinn und Zweck des § 1638 BGB auf die gesamte Vermögenssorge bezüglich des Erwerbs von Todes wegen und damit auch au...mehr