Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten

Rz. 155 [Autor/Stand] Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Der Unterscheidung zwischen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünften aus Gewerbebetrieb, der im Rahmen der Ertragbesteuerung große praktische Bedeutung zukommt, ist ein entsprechendes Gewicht im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 nicht beizumessen.[2] Denn die Unterscheidung ist im Ertragsteuerrecht vor allem bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff und Arten der Lebensversicherung

Rz. 1658 [Autor/Stand] Der Begriff "Lebensversicherung" ist gesetzlich nicht definiert. Eine Definition des Begriffs "Lebensversicherungsvertrag" ist in § 150 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) enthalten. Dort wird der Lebensversicherungsvertrag als zweiseitig verpflichtender, schuldrechtlicher Vertrag mit dem Cha rakter eines Dauerschuldverhältnisses, welcher auch zug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaates

Rz. 471 [Autor/Stand] Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaates. Der EuGH verlangt zur Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit eine Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaates. Mit der räumlichen Bezugnahme auf einen anderen Mitgliedstaat dürfte vor dem Hintergrund des zu schützenden Niederlassungsvorganges nicht irgendein Mitgliedstaat g...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Gemeinnützige GmbH

Rz. 22 Für die Bewertung der Anteile an einer gemeinnützigen GmbH ist das Ertragswertverfahren ebenfalls anwendbar. Die steuerliche Gewinnermittlung einer gemeinnützigen GmbH umfasst regelmäßig nicht den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb. Deshalb ist die FinVerw der Auffassung, dass oftmals Zweifel an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 11 Entsprechend dem Gesetzestext unterliegt sämtliches Vermögen eines EL, das der Anzeigepflichtige beim Tod des Erblassers in seinem Gewahrsam hat, der Meldepflicht. Der steuerrechtliche Gewahrsamsbegriff ist dabei umfassender als der zwangsvollstreckungs- oder strafrechtliche Gewahrsamsbegriff. Er umfasst den Zustand unmittelbarer tatsächlicher Einwirkungsmöglichkeit a...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Auswirkungen bei ausländischen oder steuerbefreiten Anteilseignern sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner

Tz. 32 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bereits ausgeführt (s Tz 26) werden alle AE von § 5 Abs 2 UmwStG erfasst, soweit sie der Art nach Anteile iSd §§ 17, 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG an der Überträgerin halten und MU der übernehmenden Pers-Ges werden bzw der AE die Übernehmerin ist. Ob bei einer Veräußerung der Anteile an der Überträgerin ein Gewinn besteuert werden dürfte, ist f...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 12 Durch den Verweis auf den Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG übernimmt § 95 Abs. 1 BewG zum einen in sachlicher Hinsicht die einkommensteuerliche Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 EStG und zum anderen in personeller Hinsicht den in § 15 Abs. 1 EStG genannten Kreis der Gewerbetreibenden (s. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 7). Daher ist bei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eine Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen liegt vor, wenn dem Fahrzeugbesitzer der Gebrauch einer Stellfläche überlassen wird. Auf die tatsächliche Nutzung der überlassenen Stellfläche als Fahrzeugabstellplatz durch den Mieter kommt es nicht an. Die Vermietung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie eine Nebenleistung zu einer steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2 Einzelfragen zu Zuwendungen im Kreis der Familie

Ausgewählte Literaturhinweise: Bäuml, Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge im neuen Erbschaftsteuerrecht als Herausforderung für die Gestaltungspraxis, DB 2018, 521; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Braun, Vermögenstransaktionen unter Ehegatten, NWB 2008, 1633; Bredemeyer,...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dauervermietung von Flächen

Die Dauervermietung von Flächen, z. B. für Verkaufsstände oder zum Abstellen von Kraftfahrzeugen von Berufspendlern, stellt eine Vermögensverwaltung dar; die Miete führt zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Werden neben der Überlassung von Flächen auch erhebliche Sonderleistungen erbracht, wie z. B. bei einem Betrieb eines Parkplatzes mit unternehmerischer Organisati...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 5 Gewerbliche Vermietung

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.[1] Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistunge...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.1.2 Vermögensverwaltung

Eine den ideellen Zweck des Vereins nicht beeinträchtigende Tätigkeit des Vereins ist regelmäßig die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Zulässigkeit eigenes Vermögen zu bilden, wird in § 21 Abs. 2 StBerG unterstellt. Der Vereinsvorstand ist im Interesse der Mitglieder zu einer wirtschaftlich effektiven Geschäftsführung angehalten. Hierzu gehören die Beschaffung der person...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.5 Andere wirtschaftliche Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 StBerG, die es untersagt, in Verbindung mit der Hilfe in Steuersachen anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, wird oft mit dem Verbot anderer wirtschaftlicher Zwecksetzung des Vereins in Verbindung gebracht. Das Verbot des § 26 Abs. 2 StBerG ist jedoch weiter als die Einschränkung des Vereinszwecks, da sie nicht nur den Verein, sonder...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.1 Subsidiarität des § 20 EStG

Nach § 20 Abs. 8 EStG sind die in § 20 EStG aufgeführten Kapitalerträge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, soweit sie zu diesen Einkunftsarten gehören (Grundsatz der Subsidiarität). Achtung Gewerblicher Wertpapierhandel Einkünfte aus einem Wertpapierhandel würden dann zu Einkünften a...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.1 Vermögensverwaltung

Eine einfache und grundlegende Tätigkeit der GbR ist die Verwaltung ihres Vermögens. Entsprechend dem verwalteten Vermögen werden daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, z. B. indem ein Wertpapierdepot verwaltet wird, oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt, da das verwaltete Vermögen der GbR z. B. aus einer vermieteten Immobilie bes...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 7 Wofür ist die GbR ­geeignet?

Als Gesellschaftsform kommt die GbR vor allem in Betracht für kleinere Gewerbebetriebe und Handwerker, die nach Art und Umfang für ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.[1] Allerdings können diese Kleingewerbetreibenden auch die Rechtsform einer OHG oder KG wählen und sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Fr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / IV. Übersicht: Beteiligung von Minderjährigen an Gesellschaften

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 47 Eine familiengerichtliche Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn einer der Genehmigungstatbestände vorliegt. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt meist nur der Genehmigungstatbestand aus § 1852 Nr. 1 BGB [66] in Betracht. Rz. 48 Seit dem 1.1.2023 besteht gem. § 1852 BGB eine Genehmigungspflicht zu einer Verfügung...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, di...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / 1. Missverständnisse

Rz. 13 In Unternehmerfamilien und Familien mit professioneller Vermögensverwaltung ist die Gefahr von Missverständnissen besonders hoch, da die Familienmitglieder in geschäftlichen und privaten Kontexten miteinander agieren. Eine besondere Quelle von Missverständnissen ist die fehlende Unterscheidung von Funktion und Person.[2] Das geschäftliche Miteinander von Familienmitgl...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Organisation und Satzungsgestaltung bei der Doppelstiftung

Rz. 120 Da der Stifter in der Regel sicherstellen will, in beiden Stiftungen den größtmöglichen Einfluss ausüben zu können, sind die Führungs- und Aufsichtsgremien beider Stiftungen häufig personell miteinander verflochten. Aus steuerlicher Sicht ist allerdings bei der Regelung der Gremienbesetzung darauf zu achten, dass die Führung der Tochtergesellschaft nicht mit der der ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Rz. 166 Eine familiengerichtliche Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn einer der Genehmigungstatbestände vorliegt. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt meist nur der Genehmigungstatbestand aus § 1852 Nr. 1 BGB [168] in Betracht. Danach besteht keine Genehmigungspflicht, wenn keine erwerbsgeschäftliche Betätigung, son...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / A. Einleitung

Rz. 1 Durch den Einsatz eines sog. Familienpools[1] kann die Vermögensnachfolge gerade bei komplexen Vermögen optimal strukturiert werden. Die nachfolgenden Generationen können auf diese Weise als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden, wobei die Stimmrechte sowie die Gewinnbezugsrechte[2] zunächst noch überproportional bei den "Senioren" verbleiben könn...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Kapitalstiftungen

Rz. 78 Kapitalstiftungen sind Stiftungen, die mit einem bestimmten Geldbetrag ausgestattet werden. Soll die Stiftung als reine Kapitalstiftung errichtet werden, wird die o.g. Ertragskalkulation recht einfach durchzuführen sein, da man anhand der jeweiligen Markt- und Zinsgegebenheiten relativ schnell abschätzen können wird, welche durchschnittliche Rendite sich mit dem jewei...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Bestimmung der angemessenen Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 97 In der Praxis wurden Richtlinien für die Ermittlung der angemessenen Vergütung in Tabellenform schematisiert. Zu nennen sind hier zunächst die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 (die sogenannte Rheinische Tabelle),[94] die von der Rechtsprechung als geeignete Berechnungsgrundlage anerkannt wurde,[95] sowie die Möhring’sche Tab...mehr

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§ 15 Vermögenserhalt durch ... / II. Was ist ein Family Office?

Rz. 25 Ein Family Office befasst sich mit sämtlichen Aufgaben, die mit der Betreuung von Familienangelegenheiten und der Verwaltung eines großen Vermögens einhergehen. Die Ausprägungen solcher Family Offices sind so vielfältig wie die dahinterstehenden Familien (siehe hierzu auch § 14 Familienstrategie und Familiencharta). Durch ein Family Office werden in der Regel zwei groß...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 1. Fundament von Familie und Vermögen

Rz. 34 Für den Zusammenhalt in der Familie ist die Identifikation mit der gemeinsamen Geschichte und dem gemeinsamen Vermögen ein starkes Pfund. Nicht immer ist das gegeben. Entfremdung hat die gemeinsame Basis aufgeweicht oder das Vermögen hat seine identitätsstiftende Kraft verloren, z.B. wenn nach dem Verkauf des Familienunternehmens das Vermögen (über ein Family Office o...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Kapitalanlagen des Testamentsvollstreckers

Rz. 56 Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet (§ 2216 Abs. 1 BGB). Er muss das ihm anvertraute Vermögen erhalten und sichern, Verluste verhindern und die Nutzung des Vermögens gewährleisten.[41] Rz. 57 Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung Anordnungen zur Verwaltung des Nachlasses gem. § 2...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 75 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[75] Vor diesem Hinte...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts: Die GmbH hat keinen Anspruch auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit der GmbH über die reine Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes hinausging und bereits gewerblichen Charakter hatte. Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nur möglich, wenn ein Unternehmen aussc...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, dass eine Kapitalgesellschaft die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie mehrere Immobilien innerhalb kurzer Zeit verkauft. Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit noch als reine Vermögensverwaltung gilt oder bereits als gewerblicher Grundstückshandel einzustufen ist.mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Hintergrund

Eine GmbH, die zu einem Immobilienkonzern gehört, hatte in ihrem Gesellschaftszweck unter anderem die Verwaltung eigenen Vermögens und den Erwerb von Immobilien festgelegt. Sie kaufte fünf Grundstücke und verkaufte diese wenige Jahre später gesammelt ("en bloc") an eine andere Gesellschaft des Konzerns. Für das betreffende Jahr erklärte die GmbH einen Gewinn aus dem Verkauf u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 6 Die Vorschrift setzt zunächst eine Konzernrechnungslegungspflicht eines inländischen MU (inländischer Teilkonzern als Konzernspitze) voraus, dessen Konzernabschluss wegfallen kann. Diese kann sich aus dem HGB (§ 290 HGB i. V. m. § 293 HGB) oder dem PublG (§ 11 PublG) ergeben. Dementsprechend sind diese Vorschriften vorrangig zu prüfen (s. Abb. 1). Rz. 7 Soweit die Konze...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anderes Unternehmen

Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbegriff nur weit auszulegen sein. Insoweit wird z. ...mehr