Tz. 36

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Für die Abgrenzung zwischen der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze der Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb einerseits und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus Kapitalvermögen andererseits. Hiernach ist etwa bei einer Überlassung von Vermögensgegenständen von einer Vermögensverwaltung auszugehen, solange zu dieser keine erheblichen Sonderleistungen hinzutreten, die mit der Vermietung üblicherweise nicht verbunden sind. Jedenfalls ist in der Praxis auf das Vorhandensein einer Betriebsaufspaltung zu achten, da diese dazu führt, dass die Vermietung (Vermögensverwaltung) zur gewerblichen Tätigkeit (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) führt. Problematisch ist hierbei, dass die Betriebsaufspaltung auch ungewollt oder unbemerkt begründet werden kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge