Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.2 Ertrags- oder Aufwendungszuschüsse

Zuschüsse gehören nur dann zu den Ertrags- oder Aufwendungszuschüssen und sind sogleich als Einnahmen i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung z. B. für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen oder bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder...mehr

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Geschäftswagen / 7.1 Überlassung Personengesellschaft an Gesellschafter

Wird ein Pkw von einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter überlassen, der diesen Pkw sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für private Zwecke nutzt, erhält die Perso­nengesellschaft aus der Anschaffung und aus den laufenden Betriebskosten den vollen Vor­steuerabzug, sofern der Pkw insgesamt zum Unternehmen gehört. Wegen der Besteuerung der Überlassung zu priva...mehr

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Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörige)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Zinszahlungen an vom Steuerpflichtigen beherrschte Stiftung

Zinszahlungen auf Darlehen, die von einem Angehörigen oder einer von dem Steuerpflichtigen beherrschten juristischen Person gewährt werden, sind nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn die zugrunde liegenden Vereinbarungen den Grundsätzen der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehöri...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / a) Subsidiarität/Rechtsgrundlage

Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 sind Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-6 EStG) noch zu den Einkünften i.S.d. Nr. 1, 1a, 2 oder 4 des § 22 EStG gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie wen...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 3. Erwerbswirtschaftliches Verhalten

Tatbestandsmerkmal: Allerdings führt nicht jede Einnahme, die durch ein Verhalten ausgelöst wird, auch zu Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG. Die Norm erfasst – wie auch der Wortlaut der Vorschrift erkennen lässt ("gelegentliche Vermittlungen", "Vermietung beweglicher Gegenstände") – ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutz...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) durch Organtöchter

Organtöchter können die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei einer Vermietung im Organkreis beanspruchen, wenn die mietende Organtochter an Mieter außerhalb des Organkreises (weiter-)vermietet. Das FG Düsseldorf hält es für sachgerecht, wenn im Hinblick auf die erweiterte Kürzung die Außenbeziehung des Organkreises als Ganzes in den Blick genommen wird, dabei die d...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / I. Einleitung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften treten in der Praxis in unterschiedlichsten Konstellationen in Erscheinung. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht von der einfachen GbR zur Vermietung einer Immobilie bis hin zu Immobilienfonds oder Private Equity Fonds.[1] Gesetzlich ausdrücklich normiert sind die vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht, weshal...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / aa) Steuerrechtssubjekt

Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine Personengesellschaft zwar nicht Subjekt der Einkommensteuer, aber insoweit Steuerrechtssubjekt, "als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind".[43] Dies gilt sowohl für die Verwirklichung/Nichtverwirklichung des Tatbestands...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Begünstigte Einkunftsarten

Rz. 7 Soweit in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) i. S. d. § 34a Abs. 2 EStG enthalten sind, sind diese Gewinne nach § 34a Abs. 1 S. 1 EStG auf Antrag des Stpfl. ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 % zzgl. SolZ zu besteuern. Begüns...mehr

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Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

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Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

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Steuersatz / 21.1 Lieferung einer Photovoltaikanlage/Einheitlichkeit der Leistung

Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. Lieferungen und sonstige Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellen, um die Lieferung der Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen das Schi...mehr

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Steuersatz / 18 E-Books und andere Printerzeugnise in elektronischer Form

Mit Wirkung vom 18.12.2019 (= Tag nach Verkündung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität) gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz.[1] Im Einzelnen ermäßigt ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a - e und Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugniss...mehr

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Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.1 Absender/Empfänger

Rz. 1 Das Mieterhöhungsverlangen ist vom Vermieter gegenüber dem Mieter zu erklären. Rz. 2 Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist von der Eigentümerstellung grds. unabhängig. Der Erwerber des vermieteten Grundstücks wird Vermieter, wenn der Veräußerer Vermieter war; bei fehlender Identität zwischen Vermieter und Eigentümer wird der Erwerber Vermieter, wenn...mehr

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EU-Taxonomie, FAQ 1 / 2.3 Sollten die Unternehmen eine Aufschlüsselung der Taxonomiefähigkeit nach Umweltzielen melden?

Tätigkeiten, die sowohl zum Klimaschutz als auch zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie beitragen, fallen in den Anwendungsbereich des ersten Berichtsjahres bzw. der ersten Berichtsjahre. Gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten ist die Verwendung der in den Anhängen enthaltenen...mehr

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Verlustabzug / 1.2.1 Horizontaler Verlustausgleich

Beim horizontalen (internen) Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen derselben Einkunftsart grundsätzlich unbegrenzt verrechnet. Praxis-Beispiel Steuerpflichtiger als Eigentümer mehrerer Immobilien Der Steuerpflichtige erzielt mit seinem vermieteten Haus (8 Wohnungen) in München einen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG i. H. v. 15.000 EUR. Mit einem...mehr

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Wann ist das Unternehmen ei... / 7. Änderung der Rechtsprechung?

Andere Grundsätze in (fast) zeitgleichem Urteil: M.E. war die Sichtweise des BFH in seinem "Ehegatten-Leasing-Urteil", das nur 3 Wochen nach dem vorliegenden Urteil erging,[65] auch eine gänzlich andere. Dort hielt er es für akzeptabel, dass eine Frau, die ihrem Ehemann einen Pkw für 36 Monate vermietete, bei Erwerb den Vorsteuerabzug geltend machte.[66] Obwohl dies der einz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

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Vermietung von Gebäuden zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern (zu § 4 Nr. 12 UStG)

Kommentar Aufgrund steigender Zahlen von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern werden wieder vermehrt Gebäude zur Unterbringung der Personen von der öffentlichen Hand oder Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften angemietet. In Einzelfällen werden nicht nur Räume überlassen, sondern auch noch darüber hinausgehende Leistungen erbracht. Die OFD Frankfurt a. M. hat die sich dara...mehr

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Rückstellung, Mietgarantier... / 6 Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme

Nach den Umständen des Beispielsachverhalts, wonach die Hans Groß-GmbH bereits im Jahr 03 aus den Mietgarantien i. H. v. 50.000 EUR in Anspruch genommen wurde, musste sie damit rechnen, aus den getroffenen Vereinbarungen auch in den Folgejahren in Anspruch genommen zu werden. Für die Dauer der Mietgarantie, war es auch zukünftig möglich und wahrscheinlich, dass die Hans Groß-...mehr

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Nießbrauch / 1.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zivilrechtlich ist ein Nießbrauch an beweglichen Sachen, z. B. Wertpapieren, bereits wirksam durch eine entsprechende Vereinbarung und die Übergabe der Sache[1] bzw. bei Rechten durch Abtretung.[2] Bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung[3] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[4] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, s...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs al...mehr

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Nießbrauch / 2.8 Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Ein Quotennießbrauch liegt vor, wenn dem Nießbraucher ein bestimmter Anteil, die Quote, an den Einkünften aus der Sache eingeräumt wird, z. B. 40 % der Erträge eines Grundstücks. Ein Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil, insbesondere des Grundstücks.[1] In solchen Fällen erzielen Nießbraucher und Eigentümer häufig nebeneinander Einkünf...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.1 Nutzender

Der das Grundstück durch Vermietung Nutzende hat die erzielten Einnahmen zu versteuern und kann die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch für ein eventuell an den Eigentümer gezahltes Entgelt.[1] Wichtig Vermieterstellung des Nutzungsberechtigten Bei bereits bestehenden Nutzungsverträgen ist zu beachten, dass d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.4 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs führen Zahlungen zur Rechtsablösung beim Eigentümer im Jahr der Zahlung zu negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern die Versteuerung des Entgelts für die Bestellung des Nießbrauchs auf mehrere Jahre verteilt wurde, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag beim Eigentümer als Einnahme zu erfassen. Be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.1 Worauf bei Gebäuden geachtet werden muss

Grundstücke können gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen, wenn sie nicht betrieblich genutzt werden, eine Nutzung aber künftig in Betracht kommt oder das Grundstück ansonsten dem Betrieb dienen kann. Dies ist der Fall, wenn die Vermietung zu fremdbetrieblichen oder fremden Wohnzwecken erfolgt. Werden sie als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen, kann das aufstehende ...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 1.2 Steuerrechtliche Wirksamkeit

Nießbrauchsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Dies setzt zunächst die bürgerlich-rechtlich wirksame Begründung eines Nutzungsrechts voraus.[1] An einer tatsächlichen Durchführung fehlt es, wenn äußerlich alles beim Alten bleibt und lediglich die Erträge...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.2 Nießbraucher

Dem Vorbehaltsnießbraucher sind aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück an den Eigentümer vermietet. Gleichzeitig ist er berechtigt, die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abzuziehen. Hier ge...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Die Zuwendung eines zur Vermietung berechtigenden Nutzungsrechts muss nicht unbedingt in die Form eines Nießbrauchs gekleidet sein, vielmehr kann sie auch konkludent vereinbart werden. Erforderlich ist, dass eine klare Trennung der verschiedenen Vermögensbereiche vorliegt und dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags erfolgt, den die Beteiligten auch entsprechend...mehr

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Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vereinbarung gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, in der Regel Teilungserklärung genannt, erstellt, in der die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes beschrieben wird. In aller Regel enthält die Teilungserklärung als ...mehr

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Teilungserklärung (Teilungs... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

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Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zu...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.1 Vorbehaltsnießbrauch

Erfolgt eine Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe, führen einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs an den Vermögensübergeber beim Eigentümer zur Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage.[1] Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs können dagegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen sein[2] Hinweis Sonderausga...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.1 Grundsätze

Der Vorbehaltsnießbrauch ist die in der Besteuerungspraxis wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsform. Es handelt sich i. d. R. um vorweggenommene Erbregelungen, im Rahmen derer sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Grundstück vorbehält und damit weiterhin nutzungsberechtigt bleibt. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch erhält der Erwerber wirtschaftlich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Mietgarantier... / 8 Bewertung der Mietgarantierückstellung

Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist i. H. d. Erfüllungsbetrags zu bewerten. Das ist der Betrag, den der Bilanzierende im Erfüllungszeitpunkt unter Berücksichtigung der im Zeitablauf vorzunehmenden Verzinsung aufwenden muss. Zur Ermittlung ist der nominelle Verpflichtungsbetrag im Erfüllungszeitpunkt auf den Bilanzstichtag abzuzinsen. Im Fall der Rückstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Rz. 5 Die Aufbewahrungspflicht besteht nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO für Aufzeichnungen und Unterlagen für die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten.[1] In Betracht kommt eine Aufbewahrung insbesondere für folgende Unterlagen: Einkünfte aus Kapitalvermögen: Erträgnisaufstellungen, Kontoauszüge, Abrechnungen über die Anschaffung und Veräußerung ...mehr