Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsunfall

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 9. Schwarzfahrt

Rz. 271 Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 7 Abs. 3 S. 1 StVG). Ausnahmsweise soll gem. § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung beim Fahrzeugdiebstahl der Direktanspruch eines Mittäters gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer ausgeschlossen sein, wenn er als Beifahre...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 2. Arbeitsrecht

Rz. 42 Trifft den Arbeitnehmer eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall, hat er gem. § 6 Abs. 3 EFZG gegenüber dem Arbeitgeber ein Quotenvorrecht. Der Arbeitnehmer ist demnach durch § 6 Abs. 3 EFZG gegenüber seinem Arbeitgeber privilegiert: Durch das hier normierte Quotenvorrecht zu seinen Gunsten kann er auch bei eigener Mithaftung verlangen, dass aus der Haftungsmasse zunä...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 1. Allgemeines

Rz. 9 Das Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall hat zwei Funktionen: Das Sachver...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Nebentäterschaft

Rz. 28 Probleme im Rahmen des Mitverschuldens tauchen häufig auch in den Fällen der sog. Nebentäterschaft auf. Das sind die Fälle, in denen mehrere Verantwortliche durch verschiedene selbstständige Verkehrsverstöße einen Schaden herbeigeführt haben. Rz. 29 Nach § 840 Abs. 1 BGB haften sämtliche Nebentäter nebeneinander, sofern sie jeweils durch ihren Tatbeitrag den Schaden mi...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / Literaturtipps

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§ 4 Aktivlegitimation / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 14 Häufig werden im Rahmen der Schadenabwicklung Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten etc. an die jeweiligen Leistungserbringer abgetreten, die dafür auf eine umgehende Zahlung – bzw. die Reparaturwerkstatt auf ihr Werkunternehmerpfandrecht – verzichten. Auch in diesen Fällen stehen die Forderungen materiell-rechtlich aufgrund der Abtretung nach § 398...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 1. Befriedigungsvorrecht des Geschädigten nach § 116 Abs. 4 SGB X

Rz. 72 Wenn der Durchsetzung der Ansprüche auf Ersatz eines Schadens tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, hat die Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen Vorrang vor den übergegangenen Ansprüchen nach § 116 Abs. 1 SGB X. Rz. 73 Mit dem Begriff "tatsächliche Hindernisse" meint der Gesetzgeber den Fall, dass der Schädiger und/oder sein Haftpf...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Korrespondenz mit eigenem KH-Versicherer des Mandanten

Rz. 420 Schaltet sich der Anwalt in die Schadenmeldung und -abwicklung mit dem eigenen KH-Versicherer des Mandanten ein, so besteht für diese Tätigkeit (die gebührenrechtlich eine gesonderte versicherungsrechtliche Angelegenheit darstellt) zunächst ebenfalls keine Rechtsschutzdeckung. Insoweit fehlt es an einem Versicherungsfall bezogen auf die eigene KH-Versicherung des Man...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 6. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 34 Hiervon zu unterscheiden sind die Fälle der gestörten Gesamtschuld. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn einer von zwei Schädigern dem Geschädigten gegenüber aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses nicht haftet. Rz. 35 Beispiel Ein Gebrauchtwagenhändler überredet einen Kunden zu einer Probefahrt mit einem hochwertigen Fahrzeug. Das Fahrzeug ist nicht kaskov...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VIII. Haftung des Tierhalters – § 833 BGB

Rz. 210 Bei Straßenverkehrsunfällen, an denen ein Tier mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, kommt wegen § 833 BGB grundsätzlich eine Haftung des Tierhalters in Betracht. Rz. 211 Tierhalter ist derjenige, dem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und der aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt (BG...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Bedeutung der Fahrerschutzversicherung

Rz. 283 Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um ein verhältnismäßig neues Produkt, welches jedoch bisher – auch unter Rechtsanwälten – noch relativ unbekannt zu sein scheint. An dieser Stelle soll daher lediglich auf diese Versicherung hingewiesen und ein zusammenfassender Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gegeben werden. Die Fahrerschutzversicherung i...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (1) Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

Rz. 209 Eine der häufigsten psychischen Folgestörungen nach Verkehrsunfällen ist die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der Begriff umschreibt einen spezifischen Syndromkomplex mit folgenden typischen Symptomen (vgl. im Folgenden ausführlich Clemens/Hack/Schottmann/Schwab, Psychische Störungen nach Verkehrsunfällen, DAR 2008, 9 ff.):mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / c) Angemessenheit des Sachverständigenhonorars

Rz. 14 Hinsichtlich der Angemessenheit der Sachverständigengebühren besteht Streit. Eine allgemeingültige Gebührenordnung für Sachverständige gibt es nicht. Soweit die Kosten nach dem BVSK-Gebührenrahmen (BVSK = Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) abgerechnet werden, dürfte es keine Probleme geben (AG Dortmund ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / hh) Beweislast und Beweiserleichterungen

Rz. 636 Der Geschädigte hat zunächst einmal den Kausalzusammenhang zwischen Verletzung und Einkommensverlust zu beweisen. Er muss also nachweisen, "ob" er Erwerbseinkünfte gehabt hätte. Er kann auch etwaige Lohn- und Gehaltserhöhungen geltend machen. Hierfür ist er allerdings ebenfalls beweispflichtig, ebenso im Hinblick auf geltend gemachte Beförderungen. Rz. 637 Soweit er s...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / II. Doppelfunktion des Schmerzensgeldes

Rz. 91 Das Schmerzensgeld hat eine Doppelfunktion (BGH NJW 1955, 1675; OLG München NZV 1993, 232): Es dient als Ausgleich für nichtvermögensrechtliche Schäden (Ausgleichsfunktion) und der Genugtuung für das dem Geschädigten angetane Leid (Genugtuungsfunktion). Rz. 92 Die Genugtuungsfunktion hat vor allem bei vorsätzlichen Schädigungen Bedeutung. Bei fahrlässigen Körperverletz...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Einzelne Kriterien

Rz. 157 Zunächst dürfte das objektive Gewicht der Sorgfaltsverletzung zweifellos ein geeignetes Verschuldenskriterium darstellen. So lädt nach Felsch schwerere Schuld auf sich, wer durch einen Rotlichtverstoß einen Menschen tötet als derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Fahrrades verursacht (im "Goslarer Orientierungsrahmen", zfs 2010, 12, auch als ...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / D. Relevante Risikoausschlüsse/Einwendungen gegen die Leistungspflicht

Zunächst ist die Ausschlussregel des § 3 Abs. 5 ARB 2010 von hoher Relevanz: Zitat "Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen" (5) soweit in den Fällen des § 2a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsne...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 3. Ausschließliche Feststellungsklage zum Haftungsgrund

Rz. 96 Der BGH hat in der vorgenannten Entscheidung (BGH v. 6.3.2012 – VI ZR 167/11 – r+s 2012, 461) auch noch einmal ausdrücklich auf die ständige Rechtsprechung des BGH (BGH NZV 2017, 226; NZV 2016, 365; NJW-RR 2008, 1520; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1555; VersR 1991, 788) hingewiesen, wonach der Geschädigte bei einem noch in der Entwicklung befindlichen Schaden nicht ge...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / e) Schutz gegen Verjährung

Rz. 70 Zugleich kann es erforderlich sein, in geeigneter Form den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Ein Zukunftsschadensvorbehalt ist ein deklaratorisches Anerkenntnis und führt zum Neubeginn der Verjährung gem. § 212 BGB (BGH DAR 1992, 375). Sie tritt also unwiderruflich ein, wenn in den folgenden drei Jahren nichts zur Hemmung oder zum Neubeginn der Verjährung getan w...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Lkw und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge

Rz. 290 Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gibt es in der Regel keinen Nutzungsausfall im zuvor beschriebenen Sinne. Während es für Lkw inzwischen eine Berechnungsmethode gibt, ist die Ersatzberechnung bei den übrigen gewerblich genutzten Fahrzeugen schwierig. Rz. 291 Zu der Frage des Nutzungsersatzes gewerblich genutzter Fahrzeuge gilt eine differenzierte Betrachtung (Diehl...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / V. Auslandsschaden und ausländischer Versicherer

Rz. 13 Durch die 4. KH-Richtlinie der EU vom 16.5.2002 sollte die Situation eines Geschädigten bei Auslandsunfällen wesentlich verbessert werden. Die 4. KH-Richtlinie der EU ist durch das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10.7.2002 (BGBl I, S. 2586 ff.) mit Wirkung zum 1.1.2003 umgesetzt worden. Nach § ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Nachweis durch Sachverständigengutachten

Rz. 286 Das Vorliegen eines HWS-Schleudertraumas zu bestreiten, macht nur dann Sinn, wenn die Verletzungswahrscheinlichkeit aufgrund biomechanischer Überlegungen von vornherein nur sehr gering erscheint. Dann müsste ein unfallanalytisches, besser sogar interdisziplinäres, also auch medizinisches Gutachten beigezogen werden, was jedoch meist finanziell sehr aufwendig ist. Auß...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Haftung für Sach- und Vermögensschäden

Rz. 307 Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber gemäß § 280 Abs. 1 BGB für Sach- und Vermögensschäden haften, die er diesem bei einem Verkehrsunfall zugefügt hat, wenn er schuldhaft handelte. Rz. 308 Die Haftung des Arbeitnehmers richtet sich nach dem Grad seines Verschuldens. Seit 1987 geht das BAG (Urt. v. 24.11.1987, AP Nr. 16, 17 zu § 611 BGB, Gefahrgeneigte Arbeit) davon a...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / a) Naher Angehöriger

Rz. 35 Ein Nervenschock, den ein Angehöriger des Geschädigten dadurch erleidet, dass er Augenzeuge des Unfalls war, wird dem Schädiger adäquat kausal zugerechnet, wenn die Gesundheitsverletzung echten Krankheitswert (BGH VersR 1996, 990; BGH VersR 1998, 201) hat (unmittelbarer Schockschaden). Zum Miterleben des Unfalltodes der Ehefrau und Mutter und den daraus resultierenden...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / b) Haftungsbeschränkung zugunsten des Unternehmers

Rz. 107 Nach § 104 Abs. 1 SGB VII sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, we...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 447 In der Rechtsprechung wird uneinheitlich beurteilt, inwieweit der rechtsschutzversicherte Geschädigte vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen kann, welche ihm für die Einholung der Deckungszusage bei seinem Rechtsschutzversicherer entstehen (Schneider, Rechtsschutzversicherung für Anfänger, Rn 508). Während zum Teil eine Erstattu...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / e) Rechnungszinsfuß

Rz. 55 Zur täglichen Praxis der Regulierung von Personenschäden gehört die Kapitalisierung von laufenden Schadensersatzansprüchen, z.B. nach einem Verkehrsunfall. Strittig ist die Höhe des Rechnungszinsfußes. Er ist der entscheidende Faktor bei der Berechnung des Barwertes: Je niedriger der Rechnungszinsfuß, desto höher ist der Barwert. Seit Jahrzehnten bestimmen die Versich...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / dd) Adäquanztheorie

Rz. 21 Der Geschädigte kann nur den adäquat durch die Verletzungshandlung verursachten Schaden ersetzt verlangen (so genannte Adäquanztheorie). Danach sind dem Schädiger besonders eigenartige oder ganz unwahrscheinliche und nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge nicht zu erwartende Umstände nicht mehr zuzurechnen. Rz. 22 Wann ein Schaden einer schädigenden Handlung noch adäquat...mehr

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zfs 01/2020, Wechsel von de... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] Der Kl. kann von der Bekl. weitere Verbringungskosten i.H.v. 83,06 EUR, welche nach Durchführung der Reparatur des Fahrzeuges entstanden sind, beanspruchen." [5] Die restlichen Verbringungskosten sind als unmittelbar schadenskausale Kosten zu erstatten. [6] Nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten ist für die nach § 249 Abs. 1, 2 BGB zu ersetzenden Kos...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Haftung für Sach- und Vermögensschäden

Rz. 301 Im Rahmen eines Arbeitsvertrages kommt eine Haftung des Arbeitgebers für Schäden am Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers dann in Betracht, wenn er den Arbeitnehmer vertraglich zur Benutzung seines Privatwagens verpflichtet oder aber der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt hat (...mehr

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zfs 01/2020, Fassung des Fe... / Leitsatz

Besteht die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers aufgrund eines Verkehrsunfalls, sind bei der Fassung des Feststellungsurteils des Geschädigten gegen den Schädiger die Anspruchsteile auszuklammern, die eventuell auf Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Brandenburg, Urt. v. 11.4.2019 – 12 U 207/18mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / a) Höhe des Nutzungsausfallanspruchs

Rz. 258 Die hohe Anzahl an Verkehrsunfällen hat es erforderlich gemacht, zur schnellen und unkomplizierten Schadensbearbeitung Tabellen zu Hilfe zu nehmen. aa) Nutzungsausfalltabellen Rz. 259 Seit über 20 Jahren ist daher Grundlage der Berechnung die Tabelle Sanden/Danner, jetzt herausgegeben von Danner/Küppersbusch. Das in dem Literaturhinweis genannte Gesamttabellenwerk von ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (4) Depressive Störungen

Rz. 223 Depressive Störungen sind eine weitere häufige Folge nach Verkehrsunfällen. Das depressive Syndrom ist gekennzeichnet durch gedrückte Stimmung, Interesseverlust, Antriebsmangel und schnelle Ermüdbarkeit. Die Betroffenen ziehen sich sozial zurück, schränken ihre Aktivitäten ein, leiden oft unter Schlafstörungen und Appetitmangel. Charakteristisch sind auch starke Schu...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Vorsatz in der Kaskoversicherung

Rz. 129 Nach bisherigem Recht brauchte in der Praxis selten entschieden zu werden, ob lediglich ein grob fahrlässiges oder bereits ein vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalls vorlag, da beide Verschuldensformen gleichermaßen gem. § 61 VVG a.F. zur Leistungsfreiheit führten. Entscheidend war vielmehr allein die Schwelle zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. ...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 2. Durch die Reparatur/Wiederbeschaffung entstehende weitere Schäden

Rz. 94 Ein weiterer häufig in Betracht kommender Fall ist, bei Klagen wegen Sachschäden an Kfz, die vor der Schadensbeseitigung erhoben werden, neben dem Leistungsantrag auf Ersatz des Netto-Reparaturaufwandes oder des Netto-Wiederbeschaffungsaufwandes einen zusätzlichen Feststellungsantrag mit aufzunehmen. Dieser kann z.B. wie folgt formuliert werden: Formulierungsbeispiel "...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / c) Straßenbäume

Rz. 164 Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann auch dem Eigentümer eines Baumes angelastet werden, wenn beispielsweise durch einen umfallenden Baum selbst oder herabfallende Zweige ein Kraftfahrzeug beschädigt oder ein Mensch verletzt wird (vgl. zu den Anforderungen BGH zfs 2004, 305 = VersR 2004, 877 = NZV 2004, 454 = DAR 2004, 263). Rz. 165 Nach der überwiegende...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Begriff der außergerichtlichen "Mittelgebühr"

Rz. 468 Streit herrschte von Anfang an darüber, mit welchem Wert die Mittelgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Abwicklung von Kfz-Schadensfällen anzusetzen ist (vgl. hierzu Madert, Die Mittelgebühr nach Nr. 2400 VV, zfs 2004, 301 ff.; Riedmeyer, Höhe der Mittelgebühr bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Verkehrsunfällen, DAR 2004, 262 f.). Diese Frage hat erhebliche wirtschaf...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / III. Fälle der Prozessstandschaft

Rz. 11 In verschiedenen Konstellationen steht das materielle Recht, das der Geschädigte geltend machen möchte, rechtlich nicht ihm selbst zu. In diesen Fällen ist es erforderlich, bei den Klageanträgen den Inhaber des materiellen Rechts zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei um Fälle der gewillkürten Prozessstandschaft. Rz. 12 Deren Zulässigkeit setzt voraus, dass der Kl...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Behindertengerechter Fahrzeugumbau

Rz. 356 Die Frage, inwieweit ein infolge eines Verkehrsunfalls Querschnittsgelähmter neben den Kosten für den behindertengerechten Umbau seines Pkw auch den Ersatz der Kosten für den Umbau seines Motorrades beanspruchen kann, hat der BGH in einem Fall verneint (BGH zfs 2004, 258 f.). Der Wunsch des Geschädigten, wieder nach Belieben zwischen der Benutzung seines Pkw und Moto...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Fahrt mit führerscheinlosem Fahrer

Rz. 75 Auch wer in das Fahrzeug eines Kraftfahrers einsteigt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ihm dies bekannt war und sich dieser Umstand auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Rz. 76 Beachte Den Fahrer trifft grundsätzlich eine größere Verantwortung am Unfallgeschehen als de...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Versicherte Schäden in der Kaskoversicherung

Rz. 220 In der Kaskoversicherung ist gem. § 12 Abs. 1 AKB bzw. A.2.1 AKB 2008 grundsätzlich die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile versichert. Zusätzlich mitversichert sind nach den bisherigen AKB die in der den AKB beigefügten Liste aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile. Die neuen A...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 3. Rechtsfolgen

Rz. 29 Das bedeutet, dass derjenige, der infolge eines Unfallereignisses sowohl zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger als auch Ansprüche gegen Sozialleistungsträger erworben hat, diese nicht nebeneinander (kumulativ) durchsetzen kann. Soweit der Geschädigte nämlich infolge des Unfallereignisses Sozialleistungen erhält, erwirbt der Sozialleistungsträger ...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / b) Nicht übergangsfähige Positionen

Rz. 43 Beachte Nicht sachlich kongruent sind Schmerzensgeldansprüche, die demzufolge nicht auf Sozialleistungsträger übergehen können. Rz. 44 Nicht sachlich kongruent und damit ebenfalls nicht übergangsfähig sind Ansprüche aus privaten Versicherungs- und Versorgungsverträgen, insbesondere Ansprüche aus privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Betriebsrenten,...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Seinerzeitige Besprechungsgebühr gem. § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO a.F.

Rz. 458 Nach dem Inkrafttreten des RVG mit Wirkung ab dem 1.7.2004 ist die frühere Unterteilung nach Geschäftsgebühr gem. § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO a.F. und Besprechungsgebühr gem. § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO a.F. weggefallen. Damit ist auch der Streit um das Entstehen der Besprechungsgebühr obsolet geworden. Wenn hierzu noch Informationen benötigt werden, wird auf die Vorauflag...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / aa) Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe

Rz. 306 Ist der Verursacher eines Verkehrsunfalls unbekannt geblieben, bleibt nur noch die "Rettung" durch die Verkehrsopferhilfe e.V. Wilhelmstraße 43/43 G 10117 Berlin, Tel.: 0 30 / 20 20 – 58 58 Fax: 0 30 / 20 20 – 57 22, www.verkehrsopferhilfe.de. Rz. 307 Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Entschädigungsfonds, der gem. § 12 PflVG die Schadensregulierung wie ein Pf...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung gem. § 4 Abs. 3 a ARB

Rz. 412 Gem. § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen des Versicherungsfalls in versicherter Zeit noch eine weitere Voraussetzung der Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung den Versicherungsfall ausgelöst hat. Rz. 413 In Betracht kommen als derarti...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Straf-/OWi-Recht

Rz. 386 Die Situation einer Teildeckung kann z.B. entstehen bei einer Strafverfolgung wegen eines versicherten und eines nicht versicherten (Vorsatz-)Delikts. Beispiel Gegen den Versicherungsnehmer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls sowie einer späteren Beleidigung des den Unfall aufnehmenden Po...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / a) Grundsatz der Dispositionsfreiheit

Rz. 106 Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung seit dem Urteil in NJW 1976, 1390, erneut grundlegend in dem Urt. v. 20.6.1989 (NJW 1989, 3009 ff.; zfs 1989, 299; DAR 1989, 340) festgeschrieben, dass der Geschädigte als Folge seiner Dispositionsfreiheit immer zur fiktiven Schadenabrechnung berechtigt ist. Dem sind seitdem alle Obergerichte gef...mehr