Besteht die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers aufgrund eines Verkehrsunfalls, sind bei der Fassung des Feststellungsurteils des Geschädigten gegen den Schädiger die Anspruchsteile auszuklammern, die eventuell auf Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Brandenburg, Urt. v. 11.4.2019 – 12 U 207/18

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