Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsunfall

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 14 Sachschaden / d) Reparaturaufwand über 130 %

Rz. 56 Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In einem solchen Fall, in dem das Kraftfahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist, kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur die Wiederbeschaffungskosten verlange...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Haftungsverhältnisse – Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden

Rz. 186 Der Führer des Kfz oder des Anhängers haftet dem Geschädigten unter den genannten Voraussetzungen wie der Halter auf Schadenersatz. Die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 1 StVG entsprechen denen des § 7 Abs. 1 StVG. Rz. 187 Wird der Halter eines Kfz von dem mitversicherten Führer des Kfz durch dessen Gebrauch verletzt, stellt sich die Frage, ob er sich an seinen Haft...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 14 Sachschaden / 3. Weitere Einzelheiten

Rz. 145 Daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, kann sich die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben.[284] Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung auch deshalb zu bejahen sein, weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, ohne dass es auf die gefahrene Kilome...mehr

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1205 Die Beweislast für gefahrerhöhende Umstände trägt somit immer der Unfallbeteiligte, der sich auf sie beruft, und zwar unabhängig davon, ob er zufällig Anspruchssteller oder Anspruchsgegner ist. Der beweisbelasteten Seite kommt zum Nachweis gefahrerhöhender Umstände (z.B. Verschulden des anderen Teils bei Auffahrunfall wegen Unachtsamkeit oder zu geringen Abstands) h...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / A. Allgemeines

Rz. 1 § 1626 BGB: Elterliche Fürsorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wach...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / D. Haftung des Versicherers gegenüber dem Verletzten – Direktanspruch

Rz. 22 Abweichend von der übrigen Haftpflichtversicherung besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 115 Abs. 1 VVG ein eigener direkter Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer, der als Gesamtschuldner neben die anderen in das Versicherungsverhältnis einbezogenen Anspruchsgegner tritt (§ 115 Abs. 1 S. 4 VVG). Diese Regelung hat der Gesetzgebe...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

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Vorwort

Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wir...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Gefährdungshaftung

Rz. 5 Halterhaftung ist Gefährdungshaftung. Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist der Preis dafür, dass der Kraftfahrzeughalter – erlaubterweise – dadurch eine Gefahrenquelle eröffnet, dass er ein Kraftahrzeug betreibt. Dementsprechend sollen mit Hilfe der Vorschrift alle durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs beeinflussten Schadensabläufe erfasst werden.[4] Der Kfz-Halter haft...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Geltendmachung der Beschwer

Rz. 26 Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels reicht es allerdings nicht aus, dass die angefochtene Entscheidung eine Beschwer des Rechtsmittelführers enthält. Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass mit dem Rechtsmittel die Beseitigung dieser Beschwer erstrebt wird.[69] Rz. 27 Ein Rechtsmittel, mit dem der in erster Instanz erhobene Klageanspruch nicht wenigstens teilwe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 14 Sachschaden / e) Sonstiges

Rz. 78 Weitere ersatzfähige Kosten können beispielweise sein:mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Hinterbliebenengeld

Rz. 14 Die zunehmende Forderung nach einem Angehörigenschmerzensgeld, wie es in anderen europäischen Rechtsordnungen vorgesehen ist, hat den Gesetzgeber zum Handeln getrieben. Spätestens, nachdem der Arbeitskreis I des 50. Verkehrsgerichtstags 2012 in Goslar mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, in Fällen fremdverursachter Tötung den nächsten Angehörigen einen Ents...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Abwägung bei Verletzung sonstiger Verkehrspflichten

aa) Auffahrunfälle Rz. 1269 Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Kollisionstypen und können auf höchst unterschiedlichen Ursachen beruhen wie z.B. auf der Unachtsamkeit des Auffahrenden, einem zu kurzen Sicherheitsabstand, zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem verkehrsbedingtem oder unmotiviertem Bremsen des Vordermannes, auf einem Fahrstreifenwechsel des Vordermannes, au...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Spezielle Unfallkonstellationen

aa) Einfahren und Anfahren Rz. 1231 § 10 S. 1, 2 StVO erlegt demjenigen, der von einem außerhalb der Fahrbahn gelegenen Bereich in die Fahrbahn einfahren oder vom Rand der Fahrbahn anfahren will, auf, sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei muss der Ein- bzw. Anfahrende sich erforderlichenfalls einweisen lassen, er...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Technische Zuverlässigkeit des Fahrzeugs

Rz. 1230 Schließlich sind die Anforderungen an die technische Zuverlässigkeit des jeweils benutzten Kraftfahrzeuges zu beachten, die der Beherrschung von spezifischen Gefahren der Kraftfahrzeugbenutzung dienen. Dies betrifft die Funktionsweise der Bremsen, der Beleuchtungseinrichtungen, der Warneinrichtungen, ferner den ordnungsgemäßen Zustand der Reifen, die Sicherung der L...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Drittleistungen

Rz. 187 Im Hinblick auf die erforderliche Aktivlegitimation des Kindes bei der Regulierung mit dem Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer und bei einer Klage gegen diese, aber auch im Hinblick auf dem Kind eventuell zustehende sichere Drittleistungen, ist zu prüfen, ob der entstandene Schaden (teilweise) durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt wird. Zahlreic...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / d) Gewichtung

Rz. 34 Die nach Vorstehendem bei § 254 BGB primär vorzunehmende Schätzung von (Mitverursachungs-)Wahrscheinlichkeiten (Gefährdungspotenzial) des Verhaltens der Beteiligten sowie die normative Bewertung etwaigen Verschuldens sind schon im Ausgangspunkt mit einer gewissen Unschärfe behaftet. Erst Recht rechtfertigt deren Gegenüberstellung naturgemäß lediglich mehr oder weniger...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Überblick

Rz. 1226 Aus der haftungsbegründenden Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs ohne Beteiligung eines anderen folgt im Grundsatz die volle Haftung. Daraus ergibt sich bei Beteiligung mehrerer Kraftfahrzeuge unter gleichen Bedingungen die Eintrittspflicht der Halter nach Kopfteilen. Dies kommt nach den vorstehenden Erwägungen jedoch nur dann in Betracht, wenn keine sonstigen Fakto...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Allgemeine Rücksichtnahme, Geschwindigkeit und Abstand

Rz. 1229 Gefahrerhöhend wirken auch Verstöße gegen die Sorgfaltsanforderungen im fließenden Verkehr, die der eigenen Reaktionsmöglichkeit auf das Verkehrsverhalten anderer dienen. Hierzu zählen insbesondere die allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Gefährdungen § 1 StVO, die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln nach § 3 StVO, der Regeln über den verke...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ff) Sonderrisiken von Lkws gegenüber Pkws

Rz. 1320 Die Wirkungsweise von Lkws und anderen Großfahrzeugen (Busse) kann deren Betriebsgefahr im Verhältnis zu Pkws erhöhen. Es kommt immer entscheidend darauf an, ob sich die größere Masse, die Inanspruchnahme des größeren Volumens im Verkehrsraum, die Einschränkungen der Sichtverhältnisse und die Trägheit solcher Fahrzeuge bei der Entstehung des Schadens ausgewirkt habe...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Fahrstreifenwechsel

Rz. 1264 Dieses Verkehrsmanöver begründet wegen der Richtungsänderung besondere Gefahren für den fließenden Verkehr, ferner aber auch deswegen, weil es leicht zu Abstandsverkürzungen kommen kann. Ein Fahrstreifenwechsel muss daher nach § 7 Abs. 5 StVO mit besonderer Sorgfalt erfolgen. Rz. 1265 Kommt es im Zuge eines Fahrstreifenwechsels des vorderen Fahrzeuges zu einem Auffah...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Gesamtschau

Rz. 1147 Im zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung sämtlicher Verursachungsanteile (Gesamtschau) zur Ermittlung der Gesamtquote. Die Gesamtschau dient dem Zweck, die Beiträge aller an der Schadensentstehung Beteiligten untereinander in das richtige Verhältnis zu bringen.[3354] Es muss festgestellt werden, was der Geschädigte unter Berücksichtigung der auf ihn entfallenden Qu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Veränderung der Fahrtrichtung, Wechsel der Fahrspur

Rz. 1228 Zu Gefahrerhöhungen kann es kommen durch Richtungsänderungen im fließenden Verkehr oder sonstige Störungen und Behinderungen des Verkehrsflusses. Hierzu kommt es insbesondere beim Einfahren aus untergeordneten Verkehrsbereichen und beim Anfahren (§ 10 StVO), beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (§ 9 StVO) und beim Fahrstreifenwechsel (§ 7 Abs. 5 StVO). An solche V...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / kk) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern, Radfahrern, Inlineskatern, Skateboardfahrern

Rz. 1353 Lässt sich ein Verschulden des Fußgängers, Radfahrers, Inlineskaters oder Skateboardfahrers nicht feststellen, haftet der Kraftfahrzeughalter nach § 7 Abs. 1 StVG voll. Ausgleichsansprüche und Haftungsquoten kommen daher nur bei nachgewiesenem Verschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers in Betracht. Das Nicht-Tragen eines Fahrradhelms begründet im Jahr 2...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Freiheit

Rz. 61 § 823 Abs. 1 BGB schützt nur die körperliche Fortbewegungsfreiheit.[103] Es geht hier etwa um die rechtswidrige Verhaftung oder Unterbringung einer Person oder die medizinisch nicht gebotene Fixierung von kranken Patienten. Für das Unfallhaftpflichtrecht spielt dieser Schutzbereich kaum eine Rolle. Denn Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungs- und Entscheidungsfr...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / hh) Unfälle zwischen Pkws/Lkws und Straßenbahnen

Rz. 1335 Schienenfahrzeuge sind an Gleise gebunden und können zur Vermeidung eines Unfalls nicht ausweichen. Wegen ihrer großen Masse bringen sie besonders viel Energie in ein Kollisionsgeschehen ein. Auch die Bremsverzögerung ist im Vergleich mit einem Pkw deutlich geringer, der Anhalteweg daher länger. Wirken sich diese Umstände bei einem Unfall aus, sind sie geeignet, ein...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Mitverursachung

Rz. 26 Eine Mitverursachung im Sinne des § 254 BGB liegt inhaltlich nur vor, wenn das in Frage stehende Handeln oder Unterlassen des Geschädigten ebenso äquivalent wie auch adäquat kausal für den Eintritt oder das Ausmaß des Schadens geworden ist. Hat sich demnach beispielsweise das Nichttragen eines Helms auf das "Ob und das Wie" eines Personen- und/oder Sachschadens eines ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen

Rz. 1177 Der Ausgleich zwischen Mitschuldnern hat im Anwendungsbereich des § 17 StVG – wie auch sonst im Rahmen des § 426 Abs. 1 BGB –, sofern nicht besondere gesetzliche Regelungen oder Ausgleichsvereinbarungen bestehen, grundsätzlich die jeweiligen Verursacherbeiträge zu berücksichtigen. Rz. 1178 Die verschuldensunabhängige Haftung im Außenverhältnis nach § 7 Abs. 1 StVG – ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / jj) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren

Rz. 1348 Im Grundsatz wird durch Tiere eine verkehrsfremde Gefahr in den Fahrbahnbereich getragen. Deshalb wird wegen einer solchen von außen kommenden Störung des Verkehrsflusses die Tiergefahr bei der Abwägung oft besonders Gewicht haben. Beruht dies auf einem Verschulden des Tierhalters oder Tierführers, kann die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zurücktreten.[3...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Vorfahrt

Rz. 1237 Nach § 8 Abs. 1 StVO hat die Vorfahrt, wer an Kreuzungen und Einmündungen von rechts kommt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vorfahrt durch besondere Verkehrszeichen geregelt ist oder für ein Fahrzeug, das von einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt. Nach § 8 Abs. 2 StVO muss derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrv...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Das Gespann

Rz. 1192 Die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen ist seit dem 17.7.2020 ausdrücklich in den §§ 19, 19 a StVG geregelt. Diese Vorschriften lösen die zuvor u.a. in den § 7 Abs. 1, 3 Satz 3 StVG und § 8 Nr. 1 StVG getroffenen Haftungsregelungen ab, konkretisieren und ergänzen diese. Durch die Neuregelung in § 19 StVG soll die Haftungsverteilung im Innenv...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / B. Haftung der Eltern gegenüber den Kindern – Grundlagen

Rz. 4 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Eltern für Unfallschäden ihrer Kinder spielt insbesondere in zwei Fallgruppen eine praktisch erhebliche Rolle: zum einen bei Schadensereignissen, die auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern beruhen, zum anderen bei Schäden, die die Kinder (insbesondere als Beifahrer in Kraftfahrzeugen ihrer Eltern) durch deren...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Unfälle auf Autobahnen

Rz. 1297 Die Abwägung folgt auch hier den allgemeinen Grundsätzen.[3585] Zu berücksichtigen ist, dass sich jede Verkehrswidrigkeit und jede Herbeiführung eines Hindernisses auf den Schnellverkehr besonders gefährdend auswirkt. Der zu schnell fahrende Kraftfahrzeugführer erhöht die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges.[3586] Die Abwägung nach Verursachungsanteilen wird hier ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Sonstiges

Rz. 234 Es stellt keinen typischen Geschehensablauf dar, dass in Folge eines Verkehrsunfalls eine Hirnblutung entsteht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, dass es keine Anzeichen für den Anprall des Kopfes und dadurch hervorgerufene Schädelverletzungen gibt. Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der Kläger Bluthochdruckpatient war.[517] Rz. 235 Verfolgt ein Taxi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Opferentschädigung und Verkehrsopferhilfe

Rz. 261 Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ( § 1 Abs. 1 OEG ). Soweit...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Eigentum

Rz. 62 Das Eigentum bezeichnet das umfassende Herrschaftsrecht über eine Sache. Eine Legaldefinition gibt das BGB nicht, es nennt nur in § 903 BGB die Befugnisse des Eigentümers. Gegenstand des Eigentums sind nur bewegliche oder unbewegliche Sachen, nicht dagegen unkörperliche Gegenstände[106] oder Forderungen. Rz. 63 Das Vermögen als solches wird durch § 823 Abs. 1 BGB nicht...mehr