Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unselbstständige Garantie.

Rn 11 Die unselbstständige Garantie hat ihre Basis im dispositiven Recht und begründet eine partiell verschärfte Einstandspflicht, zB eine verschuldensunabhängige Haftung. Sie unterliegt grds dem geregelten Recht; Garantien für die Beschaffenheit also dem Mängelrecht (BRHP/Faust Rz 38; MüKo/Westermann Rz 3), weshalb sie gem § 438 verjähren (Stuttg NJW-RR 11, 955, 956 [OLG St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Inhalt der gerichtlichen Leistungsbestimmung.

Rn 17 Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach III 2 beruht auf dem Vorbringen der Parteien. Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht nicht, doch trifft jede Partei eine Obliegenheit, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen (BAGE 156, 38 [BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14] Rz 30; BAG NZA 22, 261 [BAG 08.09.2021 - 10 AZR 11/19] Rz 34). I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 5 § 196 ist analog anwendbar, wenn Besitzansprüche parallel zu einem der in § 196 genannten Ansprüche (zB aus Kaufvertrag gem § 433 I 1) bestehen, wenn das geschuldete dingliche Recht selbst einen Besitzanspruch vermittelt (BGH NJW 21, 2510 [BGH 29.01.2021 - V ZR 139/19] Rz 27). Ansonsten würde der Inhaber eines Anspruchs auf Einräumung eines ein Besitzrecht konstituieren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 11 Der Unterhalt begehrende Ehegatte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle ihm günstigen anspruchsgründenden Tatsachen, insb Scheidung der Ehe, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, Bedürftigkeit (Kindesbetreuung, Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw nicht bedarfsdeckendes Einkommen, Ausbildung, Billigkeit). Die Beweislast für Einwendungen und Einreden trä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 688 regelt die Zulässigkeit des Mahnverfahrens allgemein. § 690 legt den notwendigen Inhalt des Antrags fest. Nirgends bringt die ZPO zum Ausdruck, dass das Mahnverfahren nur für Forderungen vorgesehen ist, die unbestritten sind oder bleiben. Einige Verfahren können bestätigen, dass das Mahnverfahren deshalb bevorzugt wird, weil es ohne Vorschuss in Gang gesetzt wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Im Außenverhältnis ist alleine der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs (RG JW 14, 593; Gottwald Rz 1); mehrere Erben sind Gesamtschuldner (§ 2058). Hat der Erbe zudem Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen, die den Pflichtteil nie verringern (§ 2311 Rn 7), kann er diese insoweit mittels peremptorischer Einrede verhältnismäßig kürzen, so dass im Innenverhältnis die ...mehr

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AGS 06/2023, van Bühren/Heldt, Unfallregulierung - Beratungspflichten, Schadensminderungspflicht, Schadenspositionen

Von RA und FA VersR Dr. Hubert van Bühren und RAin, FAin VersR und FAin MedR Dr. Claudia Heldt. 10. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 253 S., 49 EUR Das Werk liefert – insbesondere für Berufsanfänger – einen wertvollen Leitfaden zur Unfallregulierung. Gerade für den Berufsanfänger gehören Verkehrsunfallregulierungen zur täglichen Praxis. Aber auch erfahrene Anwälte s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Abs 1 Nr 10: Anmeldung im Insolvenzverfahren bzw Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren.

Rn 19 Nur eine ordnungsgemäße, rechtzeitige (dazu BGH NZI 20, 229 [BGH 19.12.2019 - IX ZR 53/18] Rz 14) und vollständige (RGZ 170, 276, 278) Forderungsanmeldung nach den §§ 174 ff InsO hemmt die Verjährung (BGH NJW-RR 13, 992 [BGH 21.02.2013 - IX ZR 92/12] Rz 14, 26); bei unwirksamer Anmeldung bewirkt auch die auf jener Grundlage erhobene Feststellungsklage keine Hemmung (I ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer, Art 40 IV.

Rn 21 Art 40 IV lässt einen Direktanspruch gegen einen Haftpflichtversicherer zu, wenn entweder das (nach Art 40 I, II oder Art 41 zu bestimmende) Deliktsstatut oder das (nach Art 7 ROM I zu ermittelnde) Vertragsstatut einen solchen vorsieht (echte Alternativanknüpfung, BGH NJW 16, 1648 Rz 15); die Regelung dürfte vor allem für ›Altfälle‹ relevant sein. Ob überhaupt ein Ersa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwendungen und Einreden des Mieters.

Rn 5 Zurückbehaltungsrechte des Mieters gem § 273 sind nach § 570 bei Wohnraummiete und nach § 578 I bei der Miete anderer Räume sowie bei Grundstücksmiete ausgeschlossen. Ein Recht zum Besitz gem § 986 besteht mangels Anwendbarkeit der dinglichen Einwendung ggü dem schuldrechtlichen Rückgabeanspruch aus § 546 ebenfalls nicht (BGH NZM 98, 779 [BGH 08.07.1998 - XII ZR 116/96]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsinhalt.

Rn 3 Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen und rechtlichen Stillstand. Beide Fälle setzen Rechtshängigkeit, dh idR Einreichung der Klageschrift und deren ordnungsgemäße Zustellung (§§ 253 I, 261 I), voraus (Anders/Gehle/Anders ZPO § 253 Rz 13). In beiden Fällen werden die Akten nach der Aktenordnung nach sechs Monaten weggelegt. Nur der rechtliche Stillstand, auf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters.

Rn 7 Ein Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GbR auch nach seinem Ausscheiden, gleichgültig ob nach § 736 oder durch Übertragung seines Anteils (s § 719 Rn 5), akzessorisch fort, wenn der Rechtsgrund für die Verbindlichkeit der GbR, auch bei Dauerschuldverhältnissen der Abschluss des Vertrags (BGH NJW 00, 208; vgl zu WEG-Ansprüchen BGH WM 20, 1634 Rz 17), bereits...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilabtretung.

Rn 12 Die Abtretung einer Teilforderung ist zulässig, sofern die Forderung teilbar ist u die Parteien keinen Abtretungsausschluss vereinbart haben (BGHZ 23, 53 ff; Valdini ZGS 10, 442 ff). Sie führt zum Entstehen von zwei selbstständigen Forderungen, die – wenn nicht etwas anderes vereinbart wird – gleichen Rang haben (BGHZ 46, 242, 243 f; NJW 91, 2629). Die Tilgungsbestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Absatz 1 zu verzinsen. 2Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. (2) 1Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 209 BGB – Wirkung der Hemmung.

Gesetzestext Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Rn 1 Die Hemmung bringt eine Verjährungsfrist zeitweilig zum Stillstand. Jene beginnt mit dem Tag des Eintritts des Hemmungsgrunds und endet ebenso taggenau (BGH NJW 09, 1488 [BGH 11.02.2009 - XII ZR 114/06] Rz 21). Die Frist verlängert sich um den Zeitraum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erbrechtliche Ansprüche.

Rn 22 IIIa soll der kenntnisunabhängigen Verjährung nach 10 Jahren gem IV vorbeugen, wenn Ansprüche auf einem Erbfall beruhen (zB nach § 2174, § 2303 oder § 2042 sowie die § 197 I Nr 1 genannten erbrechtlichen Herausgabeansprüche, die originär und unmittelbar mit dem Erbfall verknüpft sind, einschließlich Hilfsansprüche) oder (aA Herzog/Lindner ZFE 10, 169: kumulativ) seine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Einzelfälle.

Rn 11 (1) Forderungen. (a) Vertrag zwischen Kreditkartenunternehmen und Vertragspartner des Handels ist kein Forderungskauf, sondern Schuldversprechen (§ 780; zur aF BGHZ 150, 286, 290 ff; BGH NJW-RR 04, 481 f). (b) Rechtsmängel sind alle Einwendungen, Einreden und Gegenrechte, die Dritte gegen Realisierung und Höhe der Forderung endgültig oder zeitweise geltend machen könne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücksbeeinträchtigungen.

Rn 9 Die Anwendung des § 1004 wird im Hinblick auf immer wiederkehrende Fallkonstellationen durch den Rückgriff auf wesentliche Urteile erleichtert: Nichteinhaltung der Abstandsflächen (Brandbg 21.9.05 – 4 U 174/04 – BauR 05, 1822; IBR 06, 115); Diaprojektion an Hauswand (Dresd NJW 05, 1871 [OLG Dresden 07.04.2005 - 9 U 263/05]); Bodenkontamination (BGH IBR 05, 711 [BGH 04.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stellung des Gläubigers.

Rn 82 Der Pfändungspfandgläubiger erlangt im Wesentlichen die gleiche Rechtsstellung, die ein Rechtspfandgläubiger nach den Grundsätzen der §§ 1273 ff BGB vor Eintritt der Pfandreife innehat. Weitergehende Rechte sind von einer Überweisung gem § 835 oder Anordnung nach § 844 abhängig. Er darf nach der Pfändung ohne Überweisung die Forderung sichern und zur Erhaltung des Pfan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch die Regelung in § 167 sollen die Parteien bei der Zustellung vAw vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsablaufs bewahrt werden, weil sie auf diesen Geschäftsbetrieb keinen Einfluss haben (BGH NJW 10, 856 Rz 11; NJW 13, 1730 [BGH 15.11.2012 - I ZR 86/11] Rz 27; NJW 15, 3101 [BGH 03.09.2015 - III ZR 66/14] Rz 15). Die Wirkung einer E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1137 BGB – Einreden des Eigentümers.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer kann gegen die Hypothek die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen. 2Stirbt der persönliche Schuldner, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass der Erbe für die Schuld nur beschränkt haftet. (2) Ist der Eigentümer nicht der persönliche Schuldner, so ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Allgemeines.

Rn 17 Für die Verjährung des Kondiktionsanspruches aus § 817 1 gelten die allg Grundsätze. Insoweit wird auf die Ausführungen zu (§ 812 Rn 108) verwiesen. Rn 18 Auch für die Beweislast gelten die allg Regeln (§ 812 Rn 109). Das führt dazu, dass hinsichtlich des Kondiktionsanspruches aus § 817 1 der Bereicherungsgläubiger sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen darlegen und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 11 Durch das selbstständige Schuldversprechen zur Sicherung einer bestehenden Schuld wird konstitutiv eine neue Verpflichtung begründet, und zwar im Zweifel erfüllungshalber (§ 364 II) zur Erleichterung der Rechtsverfolgung (vgl München NJW-RR 88, 950, 951, Ehmann WM 07, 329, 330). Der Gläubiger kann also nach wie vor auf das Grundgeschäft zurückgreifen. Aufgrund der Abst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch.

Rn 2 § 897 erfasst die Kosten für die Eintragung und die nach § 29 GBO erforderliche Beglaubigungen. Kosten für einen zur Grundbuchberichtigung erforderlichen Erbschein hat der Verpflichtete zu tragen (Gregor NJW 60, 1286). Die Erstattung von Prozesskosten richtet sich nach den §§ 91 ff ZPO. Der Verpflichtete kann die Berichtigung verweigern, wenn ihm der Berechtigte keinen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Abgesehen von der Konkurrenzfrage (o Rn 2) betrifft § 255 beim Verlust einer Sache va den Herausgabeanspruch des Geschädigten aus § 985 und ggf auch Ansprüche aus den §§ 987 ff, 823 I, soweit sie nach der Schadensersatzleistung an den Eigentümer fortbestehen. BGHZ 52, 39, 42 nennt weiter den Anspruch auf Erlösherausgabe aus § 816 I 1, räumt aber ein, dass dessen Abtretu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 17 Auch bei einer notwendigen Streitgenossenschaft stehen die einzelnen Streitgenossen zu dem Gegner jeweils in einem gesonderten Prozessrechtsverhältnis. Der lückenhaften gesetzlichen Regelung ist nicht zu entnehmen, dass Prozesshandlungen, die von oder ggü Streitgenossen ausgeübt werden, stets einheitlich zu beurteilen sind. Deshalb hemmt die Klageerhebung gegen einen n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gläubiger und Hauptschuldner.

Rn 4 Gläubiger und Hauptschuldner sind durch das die Hauptschuld begründende Rechtsverhältnis verbunden, das dem zu sichernden Anspruch zugrunde liegt. Grds ist kein Schuldner verpflichtet, seinem Gläubiger einen Bürgen zu stellen. Häufig machen (künftige) Gläubiger die Gewährung einer Leistung aber in einer Sicherungsabrede oder aufgrund gesetzlicher Regelung (zB § 650 f) v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schutz.

Rn 13 Der Schutz des Miteigentums als Eigentum folgt neben Art 14 GG aus §§ 861, 862, 1004 BGB (BGH ZMR 20, 202 Rz 12 ff) und/oder aus § 14 I Nr 1. Er ist nach § 14 I Nr 1 und § 9a II Sache der GdW. Wird das Wohnungseigentum zB durch einen unzulässigen Gebrauch beeinträchtigt, kann die GdW gem § 985 BGB Herausgabe verlangen. Dieser Anspruch unterliegt gem § 902 I 1 BGB nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Haftung und Ausschluss.

Rn 7 Der Verwahrer und der Hinterleger haften bei Pflichtverletzungen nach allgemeinen Leistungsstörungsregeln (§§ 280 ff). Eine Haftung nach den Vorschriften der unerlaubten Handlung bleibt unberührt. Der Maßstab des Verschuldens (§§ 276, 278) ist für die unentgeltliche Verwahrung in § 690 modifiziert (§ 277). Die Rspr und hM in der Lit lassen iRd Verwahrung eine Drittschad...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinschaftsrecht.

Rn 2 Nach der Rspr des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften haftet ein Staat bei Verletzungen des Gemeinschaftsrechts durch seine Organe, selbst wenn es sich um Gerichtsentscheidungen handelt (NJW 03, 3539). Der BGH hat dies so umgesetzt, dass Amtshaftungsansprüche nach nationalem Recht und der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch selbstständig nebeneinand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, die sich auf Grundstücksrechte beziehen, hängt nicht nur vom Willen und Handlungsspielraum der Parteien ab. Verfügungen über Immobiliarrechte (§§ 873 I, 875, 877) setzen idR eine Eintragung im Grundbuch voraus. Daneben können weitere von den Beteiligten nicht zu beeinflussender Erfordernisse (zB Vermessung und katasteramtliche Fortsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 70 GVG 1 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 1; 106 GVG 1 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbststän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 5 Den Besitzer treffen iRd § 996 umfassende Darlegungs- und Beweispflichten hinsichtlich des Umfangs und des Zeitpunkts (vor Rechtshängigkeit bzw Kenntnis) der nützlichen Verwendungen, aber auch in Bezug auf den Fortbestand der Werterhöhung zum Zeitpunkt der Wiedererlangung der Sache durch den Eigentümer. Akzeptiert der Eigentümer den Wertansatz nicht, so muss er die Grün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. 2Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. 3Auf den Lauf der Frist finden die für die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zinsen.

Rn 2 Das Grundstück haftet zunächst für die ›gesetzlichen‹ Zinsen, also für die auf die Forderung entfallenden Zinsen bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, normalerweise 4 % (§ 246) oder 5 % (§ 352 HGB), aber auch 5, 8 oder 2 ½ Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 288 I, 497 I 2). Für höhere Zinsen – insb auch als Verzugsschaden nach § 288 III – haftet das Grundstück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick und Zweck.

Rn 1 § 371 ergänzt § 368. Das Beweisinteresse des Schuldners ist nicht nur positiv darauf gerichtet, eine Quittung zu erhalten. Er hat ein ebenso berechtigtes Interesse, vom Gläubiger noch eine in dessen Hand befindliche Schuldurkunde für die Forderung zu erhalten, um negativ den Anschein des Weiterbestehens der Forderung zu beseitigen. Hierfür ist er auf einen schuldrechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Schlüssigkeit des Klagevorbringens (Abs 2).

Rn 9 Das Versäumnisurteil gegen den Bekl setzt die Schlüssigkeit des Klagevorbringens voraus. Der Sachvortrag des Kl ist schlüssig, wenn dieser Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in dessen Person entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten (oft fehlerhaft als Substanti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ende von Verhandlungen/›Einschlafen‹.

Rn 4 Beendet eine Partei durch Erklärung eindeutig die Verhandlung, ist auch die Hemmung beendet (BGH NJW 98, 2819, 2820 [BGH 30.06.1998 - VI ZR 260/97]); § 193 gilt (BGH NJW 14, 3435 Rz 10). Einer Erklärung steht entspr eindeutiges Verhalten eines Beteiligten gleich, zB ggf die Ablehnung eines Vergleichsangebots (BGH NJW 12, 3633 [BGH 15.08.2012 - XII ZR 86/11] Rz 36). Sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Rechtswahl (Art 8 I).

Rn 7 Nach Art 8 I ist bei Individualarbeitsverträgen nach Art 3 grds eine Rechtswahl ausdrücklich, in AGB (EuGH NZA 21, 1357 [BAG 28.04.2021 - 10 AZR 34/19]) oder stillschweigend, auch als Teilrechtswahl (Art 3 I, EuGH aaO), zulässig. Eine stillschweigende Rechtswahl kann sich aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag (BAG NZA 18, 440) oder die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Einziehungsermächtigung.

Rn 46 Die Einziehungsermächtigung, deren Gültigkeit keinen Bedenken begegnet (BGHZ 4, 153, 164; BGH NJW 99, 2110f), ist ein abgespaltenes Gläubigerrecht und verkörpert einen Fall der Einwilligung zur Verfügung über ein fremdes, dem Einwilligenden gehörendes Recht. Die Verfügungsbefugnis des Ermächtigten ist auf die Einziehung der (nicht an ihn abgetretenen) Forderung im eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährungsbeginn (Abs 3).

Rn 11 Nach III gilt die Regelverjährung des § 195, wobei die Verjährungsfrist mit der Beendigung des Güterstandes beginnt (III 1). Dasselbe gilt im Fall des Todes eines Ehegatten, wenn der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung nach § 1371 II gewählt hat. Da auch hier die Interessen des Dritten an Klarheit und Sicherheit schwerer wiegen, wird die Verjährung nicht da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorschüsse, Geltendmachung und Rechtsbehelfe.

Rn 7 Es gelten die §§ 2 ff JVEG (auch für den Erstattungsanspruch wegen zu viel gezahlter Vergütung). Die Festsetzung sowie die Rechtsbehelfe nach § 4 JVEG entsprechen denen bei der Zeugenentschädigung (§ 401) mit der Besonderheit des § 9 III JVEG. Der SV ist vorleistungspflichtig, hat gem § 3 JVEG aber einen Anspruch auf Vorschuss für erhebliche Aufwendungen und erbrachte T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs.

Rn 7 Der auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs oder/und Beseitigung des geschaffenen vertragswidrigen Zustandes (AG München ZMR 19, 287) gerichtete Anspruch verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert (BGH ZMR 19, 330, aA Brandbg NJ 08, 176) und ist regelmäßig im Wege der Unterlassungsklage (Vollstreckung nach §...mehr