Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 942 BGB – Wirkung der Unterbrechung.

Gesetzestext Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht; eine neue Ersitzung kann erst nach der Beendigung der Unterbrechung beginnen. Rn 1 Wie früher im Falle der Unterbrechung der Verjährung hat die Unterbrechung der Ersitzung zur Folge, dass die Frist nach Beendigung der Unterbrechung neu zu laufen beginnt. Es m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzliche Rücktrittsrechte.

Rn 2 Auf die wichtigeren gesetzlichen Rücktrittsrechte bezieht sich § 350 nicht. Das beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers (BTDrs 14/6040, 185) und bedeutet daher keine durch analoge Anwendung von § 350 zu füllende planwidrige Gesetzeslücke. Eine Abhilfe ist auch in den wichtigsten Fällen unnötig, nämlich bei denen der alten Wandlung: Dort hilft § 218 I na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ablauf (Abs 2 S 2).

Rn 5 Der Sach- und Streitstand ist mit den Parteien zu erörtern. Bei unklarem Sachverhalt verletzt das Gericht die ihm obliegende richterliche Aufklärungspflicht, wenn es die Parteien nicht persönlich und detailliert zu dem vorgetragenen Geschehensablauf anhört (Bremen OLGR 07, 384). Andererseits muss der Richter bei der Darlegung des Streitstands darauf achten, dass er sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Komplexe Klauseln.

Rn 18 Eine Schiedsvereinbarung kann Teil einer komplexen Klausel mit unterschiedlichen Verfahrensabschnitten sein (zB Eskalationsklausel). So kann eine Mediationsvereinbarung mit einem schiedsgerichtlichen Annex versehen werden (MedArb-Klauseln), dessen Ziel es ist, letztlich nach mediativer Streitbeilegung zwischen den Parteien einen vollstreckbaren Titel im Wege eines Schi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 13 Der Anspruch auf Herausgabe erstreckt sich sowohl auf die unmittelbar aus dem Nachlass erlangten Gegenstände sowie die Surrogate, § 2019 und die Nutzungen nach § 2020. Er stellt einen Gesamtanspruch (krit Lange JZ 13, 598) dar, weil er sämtliche auf die erlangten Gegenstände gerichteten Einzelansprüche zusammenfasst (Lange, 456). Daneben kann der Erbe, als Rechtsnachfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarungen.

Rn 2 § 205 gilt nur (BGH NJW-RR 12, 579 [BGH 25.01.2012 - XII ZB 461/11] Rz 23) bei vorrübergehenden (ggf konkludent) vereinbarten (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 22) Rechten des Schuldners, aufgrund derer er berechtigt ist, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begibt, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen. Ziel eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erfüllung.

Rn 15 Wählt der Vertragspartner Erfüllung, wird der Vertreter zwar nicht selbst Vertragspartei (BGH NJW 71, 429, 430 [BGH 20.11.1970 - IV ZR 1188/68]), zwischen ihm und dem Vertragspartner wird aber ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, dessen Inhalt durch das Vertretergeschäft bestimmt wird (Neuner AT § 51 Rz 23). Der vollmachtlose Vertreter hat dem anderen Teil das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 13 EuZVO – Tag der Zustellung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet des Artikels 12 Absatz 5 ist für das Datum der nach Artikel 11 erfolgten Zustellung eines Schriftstücks das Datum maßgeblich, an dem das Schriftstück nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats zugestellt worden ist. (2) Erfordert jedoch das Recht eines Mitgliedstaats die Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist, so ist im Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung der Anmeldung.

Rn 6 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Der Anmelder wird nicht Beteiligter des Musterverfahrens; er wird nur über einen ggf ergehenden Musterentscheid informiert (§ 16 I 3 KapMuG), weil mit dem rechtskräftigen Musterentscheid die Dreimonatsfrist des § 204 I Nr 6a BGB in Gang gesetzt wird. Allerdings kann die Zustellung durch öffentliche Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendung der Pfandrechtsvorschriften.

Rn 3 § 1128 III verweist wegen der Rechtsstellung des Hypothekars auf die Bestimmungen über das Pfandrecht an Forderungen (§§ 1279 ff); diese Stellung erwirbt er kraft Gesetzes mit Abschluss des Versicherungsvertrags (nicht erst mit Eintritt des Versicherungsfalls; aA LG Darmstadt VersR 79, 418) und ohne Beschlagnahme. Er kann deshalb vor Fälligkeit der Hypothek Zahlung an d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. 1. Stufe – Nacherfüllung.

Rn 2 Die Mängelrechte stehen in einem Stufenverhältnis, was sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 634 erschließt. Auf der ersten Stufe kann der Besteller im Wege der Nacherfüllung (§§ 634 Nr 1, 635, iE s dort) die Beseitigung von Mängeln der Werkleistung verlangen. Dabei handelt es sich, wie nach altem Recht, um einen modifizierten Erfüllungsanspruch, durch den die v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Schadensersatz.

Rn 15 Weder die Ehe noch die Zugewinngemeinschaft schließen das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Eheleute untereinander aus; sie sind sogar besonders geschützt, indem die Verjährung während bestehender Ehe gehemmt ist (§ 207 I). Ansprüche aus § 823 können bestehen zB wegen Zerstörung, Beiseiteschaffens oder Veräußerung von Haushaltsgegenständen (Köln FamRZ 02, 322; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzliche Fristen (S 1).

Rn 1 Die Fristen sind Ausschlussfristen (BGHZ 47, 387, 390), zu berechnen nach §§ 186 ff. Fristbeginn ist die Vereinbarung des Wiederkaufs (§ 456 Rn 7). Zu den Grundsätzen für Ausübungsfristen bei Einheimischenmodellen s BGH WM 06, 300 ff, vgl auch BGH MDR 19, 929–931, bei aufschiebender Bedingung s Klühs ZfIR 10, 165 ff. Die Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt nur der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 191 BGB – Berechnung von Zeiträumen.

Gesetzestext Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet. Rn 1 § 191 soll helfen, wenn eine Zeitbestimmung nicht eine zwischen dem Anfangs- und Endpunkt liegende zusammenhängende Zeiterstreckung, sondern eine Summe von nicht notwendig aufeina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Deliktsrecht.

Rn 80 Die §§ 823 ff kommen uneingeschränkt neben dem Mängelrecht zur Anwendung (Erman/Grunewald vor § 437 Rz 31; zum Ersatz des Erfüllungsschadens s Retzlaff MDR 11, 329); zur Verjährung s § 438 Rn 9. Davon ist zu unterscheiden, ob die Grundsätze der Haftung für Weiterfresser- und Produktionsschäden fortgelten (so § 823 Rn 41–55; zum KaufR s Schollmeyer NJOZ 09, 2729 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 2 Parallel zur Aufrechnung sieht § 215 auch für das Zurückbehaltungsrecht die Möglichkeit der Geltendmachung noch dann vor, wenn die Forderung zwischenzeitlich verjährt ist, das Zurückbehaltungsrecht aber bereits zu einem Zeitpunkt, als die Verjährung noch nicht eingetreten war, hätte geltend gemacht werden können (sog ›Vorwirkung‹; München NJW 12, 1518, 1519 [OLG München...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbarkeit.

Rn 4 Auf Inhaberzinsscheine finden grds die Regelungen zu den Inhaberschuldverschreibungen Anwendung (§§ 793, 794, 796–798, 806). Nach hM gilt § 801 für die Verjährung fälliger Zinsscheine (MüKo/Habersack Rz 2; Staud/Marburger Rz 4; Frankf 12.6.15 – 8 U 93/12, juris Rz 77). Andere wollen die allg Verjährungsregeln anwenden (RGRK/Steffen Rz 3). Außerdem sind die Sonderregelun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ersitzung und Herausgabe, insbes bei Bereicherungshaftung.

Rn 8 Dem Sinn und Zweck der Ersitzung entspricht es, schuldrechtliche Herausgabeansprüche aus Gesetz gegen den Erwerber auszuschließen. Dies ist auch den Gesetzesmaterialien zu entnehmen (Motive III 353). Fortbestehen müssen und werden lediglich vertragliche Rückgabeansprüche. Dagegen kann der mit einer Ersitzung regelmäßig verbundene Eingriff in fremdes Eigentum wohl unstr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung.

Rn 10 Zurücknahme des Widerspruchs ist für die Gerichtsgebühren der Klagerücknahme gleichgestellt; die 3,0 Gebühr ermäßigt sich auf 1,0 (KV 1211). Nach Rücknahme steht dem beantragten VB Widerspruch nicht mehr entgegen (§ 699 I 1). Gemäß § 701. darf VB nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag nicht binnen sechsmonatiger Frist gestellt ist, die mit Zustellung des Mahnbesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 695 BGB – Rückforderungsrecht des Hinterlegers.

Gesetzestext 1Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. 2Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung. Rn 1 Das jederzeitige Rückforderungsrecht des Hinterlegers gilt für die entgeltliche (LG Ulm NJW-RR 04, 854: Pferdeeinstellung) und unentgeltliche Verwahrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm bestimmt in I den Grundsatz für die Errechnung der Höhe der Ausgleichsforderung, statuiert in II eine Ausnahmeregelung und in III den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung, auf die der spätere Gläubiger bis dahin auch noch kein Anwartschaftsrecht hat (MüKo/Koch Rz 17; einschränkend Staud/Thiele Rz 14). Rn 2 Die Forderung auf Ausgleich des Zugewinns unterliegt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate, insbes Aufrechnung (Abs 1 lit d, Alt 1).

Rn 38 Das in Art 12 I lit d (früher: Art 32 I Nr 4 EGBGB) genannte Erlöschen unterliegt zT bereits nach lit b dem Vertragsstatut (zB Tilgung, Rn 18; Rücktritt, Rn 36). Lit d stellt klar, dass – vorbehaltlich der Sonderanknüpfung zwingender Bestimmungen (s Vor ROM I Rn 18), zB im Arbeits- oder Mietrecht – alle Formen des Erlöschens der Schuld vom Vertragsstatut beherrscht wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / R. Ende der Hemmung und deren Neubeginn (II).

Rn 23 Nach II 1 endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, sofern das Verfahren nicht ohne eine formeller Rechtskraft fähigen Entscheidung beendet wird; die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hemmt die Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Schulden.

Rn 74 Sind die Partner nach außen Gesamtschuldner, haften sie intern zu gleichen Teilen, solange nichts anderes vereinbart ist (§ 426 I 2). Für die Zeit des Zusammenlebens wird ein Ausgleich auch dann nicht geschuldet, wenn die gemeinsamen Verbindlichkeiten von einem getilgt werden (BGH FamRZ 10, 277). Das gilt auch für zwar später getätigte Aufwendungen, die aber während de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Herausgabe.

Rn 1 Dem wirklichen Erben wird ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Herausgabe an das Nachlassgericht gegen den (ggf mittelbaren) Besitzer eines unrichtigen Erbscheins (Urschrift oder Ausfertigung) eingeräumt (I). Er muss nicht auf Einziehung vAw gem § 2361 warten (s Brandbg FamRZ 09, 1610 Dillberger/Fest ZEV 09, 220, 281), sollte sie aber gleichfalls anregen (§ 24 FamFG)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 5 Das besondere Weigerungsrecht in I wird, da es sich um eine Einrede (Celle ErbR 15, 629) handelt, nicht im Urt ausgesprochen, sondern muss nach § 780 ZPO vorbehalten werden. Eine Verurteilung des Miterben als Gesamtschuldner ist möglich (RGZ 71, 371), wenngleich die Einrede den Verzugseintritt nicht verhindern kann (München OLGE 30, 203). Da es erst in der Zwangsvollstr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Familienrechtliche Verhältnisse.

Rn 7 Ansprüche auf zukünftige Herstellung familienrechtlicher Verhältnisse unterliegen nicht der Verjährung. Der Anspruch muss nicht zwingend gegen Familienmitglieder, sondern kann auch gegen Dritte gerichtet sein wie bspw der Anspruch auf Herausgabe des Kindes (§ 1632 I). Weitere Bsp sind der Anspruch auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 I 2, auf Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 20 Die nach obigen Grundsätzen vorzunehmende Abgrenzung des Werkvertrages von anderen Vertragstypen ist wegen der Besonderheiten des Werkvertragsrechts im Bereich der Mängelhaftung, der Mitwirkungspflichten, der Sicherungsrechte, der Kündigung und der Verjährung bedeutsam. Darüber hinaus kennt nur das Werkvertragsrecht die rechtsgeschäftlichen Abnahme (§ 640) mit erheblic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Das konstitutive Schuldanerkenntnis iSd § 781 ist ein einseitig verpflichtender abstrakter Schuldvertrag. Ohne dass sich das im Wortlaut der Erklärung niederzuschlagen braucht, muss der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit anerkennen (Köln NJW-RR 95, 566 [OLG Köln 26.08.1994 - 19 U 260/93]: Übersendung eines Verrechnungsschecks). Es kann sich dabei auch um eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das BMJ ist durch § 703c I ermächtigt, Formulare bundesweit einzuführen. Den Landesregierungen ist es durch Abs 3 überlassen, den Beginn der Einführung maschineller Bearbeitung jeweils für ihr Land individuell festzulegen. Bei allen Mahngerichten sind automatisierte Verfahren eingeführt. Rn 2 § 703c I 1 nennt die Zwecke der einzuführenden Formulare. Sie sollen nicht nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Euro.

Rn 6 Der Anspruch muss grundsätzlich eine bestimmte Geldsumme in Euro zum Gegenstand haben (§ 688 I 1). Findet das Mahnverfahren bei Zustellung im Ausland statt (§ 688 III), auch bei Auslandsunterhaltsansprüchen (§ 75 I 1 AUG), kann der Anspruch auch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in ausländischer Währung betreffen (§ 32 I 2 AVAG, § 75 I 2 AUG). Im automatisierten Ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zahlung.

Rn 6 Die Einzahlung der weiteren 2,5 Verfahrensgebühr nach KV 1210 genügt, um die Abgabe zu bewirken, auch ohne ausdrücklichen Antrag (LG München AnwBl 06, 218; aA München JurBüro 97, 602). Alle Mahngerichte behandeln die Einzahlung der weiteren 2,5-Gebühr als konkludenten Antrag auf streitiges Verfahren. Sie geben ab, ohne eine sonstige Äußerung abzuwarten (sofern auch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen und Beweislast.

Rn 6 Das Vorliegen der Notstandsvoraussetzungen rechtfertigt die Notstandshandlung. Sie ist keine unerlaubte Handlung iSd §§ 823 ff. Hat der in Notstand Handelnde die Gefahr selbst verschuldet, so ist er nach § 228 2 zum Schadenersatz (Verjährung: §§ 195, 199) verpflichtet, ohne dass die Notstandshandlung dadurch rechtswidrig würde. Hinsichtlich des Verschuldens gelten die d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pachtvertrag / 2 Voraussetzungen

Auf die Pacht finden, sofern sich aus den §§ 582 ff. BGB nichts anderes ergibt, die Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) entsprechende Anwendung.[1]. Folgende Besonderheiten sollen kurz erwähnt werden: Die Erhaltung des Inventars obliegt dem Pächter (§ 582 Abs. 1 BGB). Wenn die Pachtzeit im Vertrag nicht bestimmt ist, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Dem Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags steht gegenüber dem Schadensersatzanspruch des Bestellers ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses wird nicht vAw berücksichtigt, sondern muss vom Unternehmer geltend gemacht werden (Erheben der Einrede). Er trägt die Darlegungs- u Beweislast für dessen Voraussetzungen (gesamtschuldnerische Haftung des Bauunterne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeit der Klage.

Rn 4 Erforderlich ist eine wirksame Klage. Sie muss insb den Mindestvoraussetzungen des § 253 II ZPO entspr (BGH NJW 12, 2180 [BGH 24.05.2012 - IX ZR 168/11] Rz 17). Die Klageschrift muss damit formal als Klage zu erkennen sein. Ein bloßer Entwurf reicht nicht (Köln NJW 94, 3360). Gleiches gilt grds für eine fehlende Unterschrift, es sei denn, andere Anhaltspunkte bieten ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag wird zurückgewiesen: 2Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. (2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu begi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige rechtserhebliche Tatsachen (Abs 3).

Rn 4 Dass Erfüllung u Erfüllungssurrogate Gesamtwirkung haben, folgt schon aus dem Begriff der Gesamtgläubigerschaft. Ein Erlass der Forderung durch einen Gesamtgläubiger hat nur dann Gesamtwirkung, wenn dieser eine so weitreichende Verfügungsbefugnis zu Lasten der Übrigen besitzt, sie ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 429 III auf § 423 (BGH NJW 86, 1861, 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Schadenersatzansprüche.

Rn 21 Ansprüche auf Ersatz von Schäden an anderen als den in II genannten Rechtsgütern unterliegen ebenfalls der 30-jährigen Verjährung ab dem schadensstiftenden Ereignis, zusätzlich (s III 2) verjähren sie aber in jedem Fall 10 Jahre nach Entstehung unabhängig von Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (III 1 Nr 1). Betroffen sind insb Ansprüche aus der Verletzung des E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 23 Rechtsfolge von § 280 I ist der Ersatz des durch die Pflichtverletzung verursachten Schadens. Zu Inhalt und Umfang s.o. Rn 8. Vor Schadenseintritt ergibt sich regelmäßig ein Anspruch auf Unterlassung, der freilich als Erfüllungsanspruch (s § 241 Rn 23) nicht auf § 280 zu stützen ist (aA BGH NZBau 12, 652 f [BGH 05.06.2012 - X ZR 161/11] Rz 15; NJW 21, 3179 [BGH 29.07.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kein Zwischenstreit.

Rn 5 Kein Zwischenstreit iSd § 303 liegt vor, wenn der materiell-rechtliche Teil bzw der Streitgegenstand selbst betroffen ist, so bei einer Entscheidung über die Aktivlegitimation (BGHZ 8, 383, 384), hinsichtlich einzelner Voraussetzungen des geltend gemachten Klageanspruchs oder bei Entscheidung über den Grund der Klageforderung (dann § 304). Präjudizielle Rechtsverhältnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichterbringung der Sicherheit durch den Mieter.

Rn 14 Der Mieter ist nicht befugt, gegen den Kautionsanspruch des Vermieters wegen behaupteter Mängel der Mietsache oä aufzurechnen (LG Hambg WuM 91, 586) oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben (Ddorf ZMR 98, 159 und GE 00, 602). Ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution darf der Mieter wegen des Sachbezuges nur als Druckmittel zur Durchsetzung seines Anspruchs auf ordnungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestand.

Rn 7 Auch der Rückerstattungsanspruch aus I 2 ist vertraglicher Natur, bei der Verweisung auf das Bereicherungsrecht handelt es sich also um eine Rechtsfolgeverweisung (BGH NJW 70, 2289 [BGH 21.10.1970 - VIII ZR 63/69]). Tatbestandlich ist neben der Beendigung des Mietverhältnisses und der im Voraus geleisteten Miete Voraussetzung, dass der Vermieter die Vertragsbeendigung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: BRHP/Faust Rz 27; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu geh...mehr