Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.1 Bestimmung des Pfandgegenstands

Rz. 16 Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass es insbesondere über den Adressaten und die zu treffenden Regelungen bei einer verständigen Würdigung keine Zweifel geben darf. Geringfügige Ungenauigkeiten, die die Möglichkeit einer Verwechslung nicht eröffnen, sind hingegen unschädlich. Dies gilt auch für die Best...mehr

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Unzulässigkeit eines Insichprozesses bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Der GmbH-Geschäftsführer kann im Prozess gegen seine Abberufung nicht auch die GmbH vertreten. Diese Gefahr eines Insichprozesses besteht gerade in Zwei-Personen-GmbHs. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall ging es um die Vertretung einer GmbH im gerichtlichen Verfahren über die Abberufung ihres Geschäftsführers. Die später beklagte GmbH ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 BetrVG regelt die Anfechtung der Betriebsratswahl. Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 63 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Sie gelten hingegen nicht für die Bildung von Betriebsratsausschüssen, für die Bildung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats sowie der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung. All die...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 7. Unwirksamkeit des Vermächtnisses?

Rz. 28 Vereinzelt wird – trotz Anerkennung durch die Zivilrechtsprechung[30] – die Frage der (zivilrechtlichen) Unwirksamkeit von Steuervermächtnissen – etwa im Rahmen des Zwecks i.S.d. § 2156 BGB – diskutiert (siehe Rdn 6>). Allerdings werden auch unwirksame Verfügungen von Todes wegen bei der Erbschaftbesteuerung steuerlich anerkannt (siehe § 4 Rdn 38 ff.>). Nach Ansicht d...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / I. Steuerliche Anerkennung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen

Rz. 38 Zivilrechtlich können die Beteiligten aus einer nichtigen Verfügung von Todes wegen keine Rechte ableiten. Es greift grundsätzlich – sofern keine andere wirksame Verfügung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge. Rz. 39 Steuerlich hingegen ist jede Unwirksamkeit für die Besteuerung unerheblich, wenn die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis der Verfügung umsetzen, wobei...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Alternativ kommt – als flexible Regelung – die Anordnung eines sog. Supervermächtnisses in Betracht.[1] Dessen zivilrechtliche Wirksamkeit – eine etwaige Unwirksamkeit ist steuerlich grundsätzlich unschädlich (siehe dazu Rdn 28>) – ist zwischenzeitlich von der Rechtsprechung anerkannt.[2] Als zivilrechtlicher Einstieg in das Thema kann die Regelung des § 2065 Abs. 2 BG...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 149 Verzichtet der berechtigte Ehegatte (teilweise) auf den geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch, sieht die Finanzverwaltung, sofern Bereicherung und Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben sind, darin (teilweise) eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden an den verpflichteten Ehegatten.[103] Erhält der Verzichtende eine Abfindung, ist diese als Surrogat der Aus...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Auslegung

Rz. 250 Die Sozialhilfeschädlichkeit von Fallgestaltungen, bei denen Pflichtteilsansprüche entstehen, wurde vorstehend viele Male dargestellt. Gleichwohl geschieht es in der Praxis. Fallbeispiel 97: Die Pflichtteilsstrafklausel Die Eheleute M und V setzen sich wechselseitig als Alleinerben ein und treffen die Anordnung, dass nach dem Tod des Letztversterbenden ihr Sohn S zu 7...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Sittenwidrigkeit als Ausnahme

Rz. 18 Die Sittenwidrigkeit eines Testamentes ist der absolute Ausnahmefall.[45] Die allgemeinen Regeln dazu stehen fest:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Abzugsfähigkeit von Vermächtnisansprüchen

Rz. 113 Die als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähige Vermächtnislast ist mit dem gemeinen Wert des Vermächtnisgegenstandes i.S.d. § 9 BewG (siehe § 8 Rdn 11 ff.>) beim Erben abzugsfähig. Gleiches gilt für die Abfindung, die ein Erbe für die Ausschlagung eines Vermächtnisses geleistet hat. Ist Vermächtnisgegenstand ein steuerbegünstigter Gegenstand, etwa ein Familienheim i.S....mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerliche Anerkennung einer nur mündlichen Verfügung von Todes wegen

Rz. 41 Da auch Formmängel unbeachtlich sind, reicht für die steuerliche Anerkennung nach Ansicht des BFH grundsätzlich (sogar) eine nur mündliche Erklärung des Erblassers als Verfügung aus.[38] Dies gilt auch, wenn sich der Erblasser der Unwirksamkeit seiner Verfügung bewusst war.[39] Die Auskehrung – diese muss dem Finanzamt in der Praxis nachgewiesen werden – eines (nur) m...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 487 Bei einem solchen Verzichtsvertrag handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft, dem in der Regel eine schuldrechtliche Abrede zugrunde liegt, die den Rechtsgrund beinhaltet und verhindert, dass der Verzicht der Kondiktion unterliegt. Es wird insoweit weiter zwischen einem Vertrag unterschieden, der eine Verpflichtung zum Verzicht begründet und...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 260 Durch die Anordnung einer Vorerbschaft/Nacherbschaft wird der Nachlass mit einer Verfügungsbeschränkung belastet. Der Erblasser kann damit sein Vermögen binden, dem zum Vorerben Berufenen die Nutzungen des Vermögens zukommen lassen und störende Dritte vom Nachlass fernhalten. Rz. 261 §§ 2113 ff. BGB ordnen an, dass die Verfügungsbefugnis des Vorerben über den Nachlass...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltung aus einem Sachverhalt der Zukunft

Rz. 171 Kein Testament trifft am Todestag gesichert auf den Sachverhalt, den der Erblasser vor Augen hatte. Das größte Risiko eines Behindertentestamentes ist, dass am Ende kein oder nur ein geringer Nachlass da ist. Das kann höchst unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Rz. 172 Um einen Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB) zu vermeiden, ist es no...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Zuständig... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache insoweit einen vorläufigen Erfolg, als sie zur Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts vom 3.2.2021 samt Nichtabhilfeentscheidung vom 19.3.2021 führt, da die Rechtspflegerin für die Entscheidung vom 3.2.2021 über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 21.11.2020 funktionell nicht zuständig war. 1. Für die Entscheidung ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarmanagement: Rückzahlung von Steuerberatungshonoraren

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt (§ 134 BGB). Der Vorbehalt in § 134 BGB wird im Allgemeinen so interpretiert, dass eine allein die Person und den Status des Steuerberaters betreffende Regelung zwar zu berufsrechtlichen Konsequenzen führen kann, aber nicht in das Zivilrecht und da...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 15 Streitigkeiten über die Rechtsgültigkeit eines von der gesetzlichen Regelung abweichenden Tarifvertrages bzw. einer abweichenden Betriebsvereinbarung werden durch die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG entschieden.[1] Antragsberechtigt sind zunächst die Tarifvertragsparteien, und zwar auch dann, wenn ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18g Angabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Jeder ist der Herr seiner eigenen Daten. Die freie Verwendungsbefugnis des Inhabers der Versicherungsnummer, also des Versicherten, wird durch § 18g nicht eingeschränkt. Es soll nur verhindert werden, dass Personen oder Stellen, denen befugt Sozialdaten übermittelt worden sind, hiervon einen anderen Gebrauch machen, als den in § 18f ausdrücklich zugelassenen. Damit ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein Steuerverwaltungsakt (§ 118 AO; > Verwaltungsakt [VA]) wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Betroffenen bekannt gegeben wird (§§ 122, 124 Abs 1 AO), dh der Betroffene die Möglichkeit hat, von ihm Kenntnis zu nehmen. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von diesem Zeitpunkt an ist sowohl der Betroffene als auch die FinBeh (zB das FA, da...mehr

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Arbeitgeber

Rn 31 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verliert der Arbeitgeber seine Berechtigung zum Ausspruch von Kündigungen.[65] Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausnahmsweise die Eigenverwaltung durch d...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / 3. Abschließende Stellungnahme des Erben zu allen Punkten des Auskunftsverlangens

Der Erbe hat eine ihm höchstpersönlich zuschreibbare[56] abschließende Auskunft über den Nachlass zu erteilen.[57] Im Nachlassverzeichnis muss folglich zu jedem einzelnen Punkt der verlangten Auskunft ausdrücklich Stellung bezogen werden und sei es nur durch eine einfache Verneinung.[58] Wird in der Auskunft zu einzelnen Punkten geschwiegen, ist die Auskunft formell unvollstän...mehr

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zfs 08/2021, Hinreichende B... / 2 Aus den Gründen:

… Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die ergänzend verwiesen wird, hat das LG die Klage abgewiesen, da die Abtretungserklärung unwirksam ist. Die Berufungsangriffe der Klägerinnen greifen nicht durch. In der Abtretungserklärung ist zwar die abgetretene Forderung hinreichend bestimmbar, nämlich die Forderungen des Versicherungsnehmers aus § 1 Satz 1 VVG in Verbindung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersV entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese na...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, Abs. 1 Nr. 5. Mitbestimmungspflichtig nach Abs.1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung (die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständniserklärung zur ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Reichweite der Unwirksamkeit der AGB-Bestimmung, § 306 BGB

Rz. 34 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306 BGB. Der Vertrag im Übrigen bleibt grundsätzlich wirksam, an d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Feststellungsklage bei Unwirksamkeit der Neuverteilung

Rz. 670 Muster 4.66: Klageantrag: Feststellungsklage bei Unwirksamkeit der Neuverteilung Muster 4.66: Klageantrag: Feststellungsklage bei Unwirksamkeit der Neuverteilung 1. Es wird festgestellt, dass die Festlegung der Verteilung der Arbeitszeit durch den Beklagten/die Beklagte gemäß Ankündigung vom _____ ab dem _____ unwirksam ist. 2. Der/Die Beklagte wird verurteilt, den Klä...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / g) Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, § 306 BGB

aa) Reichweite der Unwirksamkeit der AGB-Bestimmung, § 306 BGB Rz. 34 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306...mehr

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§ 8 Bankrecht / g) Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften

Rz. 38 Weitestgehend Einigkeit besteht darin, dass Sicherheitenbestellungen, die gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen, nicht unwirksam sind.[76] Wenn also ein Kredit an einen Gesellschafter einer GmbH durch die GmbH besichert wird, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung gem. § 134 BGB. In Betracht kommt aber ein...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Unwirksamkeit von Kreditsicherungsverträgen

Rz. 25 Ein Kreditsicherungsvertrag kann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam sein. Handelt es sich, wie meist, um einen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgefüllten Vertrag, müssen auch die Maßstäbe des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden. Auch diesbezüglich kommt eine vollständige oder teilweise Unwirksamkeit des Sicherheitenv...mehr

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§ 16 Franchiserecht / a) Unwirksamkeit des Franchise-Vertrages gemäß § 138 BGB

Rz. 33 In der Auseinandersetzung um die Wirksamkeit von Franchise-Verträgen wird vom Franchisenehmer nicht selten ins Feld geführt, der Vertrag sei wegen sittenwidriger Knebelung (§ 138 Abs. 1 BGB) oder wegen Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) nichtig. Wenngleich die Rechtsprechung[67] eine sittenwidrige Knebelung bei Franchise-Verträgen grundsätzlich bejaht, wenn der Franchisenehme...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Beendigung und Unwirksamkeit des Maklervertrages

Rz. 18 Ist der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist er mangels anderweitiger Regelung im Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten kündbar.[34] Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, so dass der Makler für während der Vertragslaufzeit erbrachte Leistungen seinen Provisionsanspruch behält, auch wenn der Hauptvertrag erst später geschlo...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Übersicherung und Freigabeklausel

Rz. 30 Eine Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung droht bei einer anfänglichen [58] Übersicherung. Demgegenüber führt eine nachträgliche Übersicherung nicht zur Unwirksamkeit, sondern zu einer ermessensunabhängigen Freigabepflicht der Bank.[59] Das Wahlrecht steht grds. der Bank zu, das bedeutet, die Bank darf entscheiden, welche Sicherheiten freigegeben werden. Der Kredit...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 26 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.1.2 Folge von Verstößen (Nr. 1)

Rz. 14 Das Gesetz schweigt zu den Folgen von Verstößen. Das Bundesarbeitsgericht nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses als wesentlich anzusehen sind, zu dessen Unwirksamkeit führen. Nicht jeder Verstoß gegen die formellen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Bet...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 30 Zur Terminologie "Unwirksamkeit" der Satzung vgl. Kopp/Schenke, § 47 Rn 120.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Mehrdeutige Klauseln, § 305c Abs. 2 BGB

Rz. 15 Lassen alle Auslegungsmethoden einer Klausel immer noch einen nicht behebbarer Zweifel zurück, also (mindestens) zwei Auslegungen rechtlich "gut" möglich erscheinen, gehen die Zweifel "zu Lasten des Verwenders".[33] Unter der Annahme, dass dem Kunden günstig ist, was ihm nutzt, wird dann zunächst die Auslegung zugrunde gelegt, die die Klausel in der Inhaltskontrolle (...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Wahl des sicheren Weges

Rz. 44 Der Notar ist verpflichtet zu ermitteln, was genau die Parteien zu vereinbaren wünschen. Bei der Gestaltung der von ihm zu beurkundenden Verträge hat er den für beide Parteien sichersten Weg zur Erreichung des vertraglichen Zieles zu wählen. Die Unwirksamkeit eines notariell beurkundeten Vertrages beruht nahezu ausnahmslos auf einer Amtspflichtverletzung des Notars. D...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 26 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei der Auslegung ist nicht das subjektive Verständnis bei Vertragsabschluss maßgebend ist, sondern das objektive Verständnis der fraglichen Klausel im Gesamtzusammenhang der AGB[85] so, wie...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Prüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages

Rz. 127 Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG [221] und des BGH [222] ist zu prüfen, ob ein Gütertrennungsvertrag wirksam oder nicht etwa aufgrund eines strukturellen Ungleichgewichtes und einseitiger Benachteiligung eines Ehepartners sittenwidrig und unwirksam ist.[223] Zweifel an der Wirksamkeit können insbesondere bei Eheverträgen mit Globalverzicht (Verzicht auf Un...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.3 Sicherstellung der Nichtöffentlichkeit (Nr. 3)

Rz. 16 Zulässig ist die Beschlussfassung oder Sitzungsteilnahme per Video- oder Telefonkonferenz nur, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Welche Anforderungen hier genau gestellt werden, ist unklar. Die Gesetzesbegründung führt lediglich aus, dass sichergestellt sein soll, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis...mehr

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§ 8 Bankrecht / e) Knebelung des Sicherungsgebers

Rz. 36 Ein Sicherungsvertrag ist sittenwidrig, wenn er den Sicherungsgeber in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit unzumutbar einschränkt. Das ist in der Regel aber nur dann der Fall, wenn dem Sicherungsgeber infolge der Sicherungsabrede alle Möglichkeiten genommen werden, selbstbestimmend am Markt tätig zu sein.[74]mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XV. Salvatorische Klausel

Rz. 36 Diese Klausel dient vorrangig der Vermeidung der Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bei einzelnen unwirksamen Klauseln (§ 139 BGB). Bei notariellen Verträgen hat sie geringere Bedeutung, da es zu den Amtspflichten des Notars gehört, den Parteiwillen in wirksamer Weise zu beurkunden. Verstöße hiergegen können zu Schadensersatzansprüchen der Parteien gegen den Notar f...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 36 Eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133 157 BGB) kommt zum Tragen, wennmehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Bedürfnis nach Rechtssicherheit

Rz. 57 Nach dem System der Legalausnahme müssen Unternehmen selbst entscheiden, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich möglich ist. Halten die beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung fälschlich für zulässig, drohen ihnen nicht nur die zivilrechtliche Unwirksamkeit, sondern auch ein Kartellordnungsverfahren mit Bußgeldrisiko und Schadensersatzansprüche von Abnehmern. Bei let...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Nichtöffentlichkeit der Sitzung

Rz. 8 Die Betriebsratssitzung ist nach Abs. 1 Satz 4 nicht öffentlich. Diese Vorschrift ist zwingend und kann auch nicht durch die Geschäftsordnung abgeändert werden. Der Kreis der Teilnehmer an der Betriebsratssitzung ist daher auf die vom Gesetz festgelegten Teilnahmeberechtigungen beschränkt. Der Betriebsrat ist aber berechtigt, Auskunftspersonen wie Mitarbeiter der Beruf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (11) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 74 Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rechtsunsicherheiten sorgfältig geprüft und im Vertrag eindeutig und klar geregelt werden. Zu empfehlen ist eine gesonderte Klausel. Dies gilt umso mehr, als die AGB-Kontrolle bei Formularverträgen gem. § 310 Abs. 4 S. 1 BGB keine...mehr