Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 95 Wird eine Eintragung vorgenommen, welche dem durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zuwiderläuft, so ist die Verfügung auch dem Vormerkungsberechtigten gegenüber wirksam, wenn er ihr zugestimmt hat. In diesem Fall ist nach inzwischen gefestigter Ansicht ein Wirksamkeitsvermerk in das Grundbuch einzutragen, der zum Ausdruck bringt, dass hier gerade keine relative Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Vermerk über die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 89 Gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann sich der Eigentümer in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgenommenen Urkunde eines deutschen Notars (§§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG)[164] in Ansehung der Ansprüche eines Grundpfandrechts[165] oder einer Reallast[166] der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen,[167] dass sie aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 58 GBO regelt die Verbindung des Briefes mit der über die Hypothekenforderung ausgestellten Schuldurkunde.[1] Zwar wird die Vorlage der Schuldurkunde wegen des formellen Konsensprinzips nicht verlangt, wenn sie jedoch vorhanden ist, muss sie mit dem Brief verbunden werden, um auseinandergehende Verfügungen möglichst zu vermeiden.[2] Das Grundbuchamt hat keine inhaltl...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Mediatisierung).[4810] Rz. 192...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 8. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Rz. 30 Sehr wichtig ist auch die Frage, wie Schiedsgerichtsurteile zu begründen sind. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nur gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss. Sie darf nicht widersprüchlich sein, sie darf nicht im Widerspruch zu Entscheidungen der Rechtsprechung stehen und sich nicht auf inhaltsleere Redensarten beschränken. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.6 Weitere besondere Beschäftigungsformen

Rz. 39 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren (Teilzeit-)Arbeitsverhältnissen, unterliegt jedes Arbeitsverhältnis dem MuSchG, auch wenn es sich ggf. nur um eine Nebentätigkeit handelt. Im Leiharbeitsverhältnis gilt das MuSchG nicht nur für den Verleiher als Arbeitgeber, sondern hinsichtlich des Arbeitsplatzes der Frau hat nach § 11 Abs. 6 Satz 1 AÜG auch der Entleiher die öffen...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Rz. 99 Die Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen wurden in dem BMF-Schreiben v. 23.12.2010 [1] neu zusammengefasst. Hiernach müssen zur Anerkennung durch die Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wenn Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden sollen: Zivilrechtlich wirksamer Abschluss...mehr

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Einbauküche – Formularmäßig... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Besigheim entschiedenen Fall bestimmte eine Klausel im Formularmietvertrag, dass die sich in der Wohnung befindliche Einbauküche dem Mieter nicht mitvermietet, sondern nur geliehen sei, d. h. kostenlos zum Gebrauch überlassen werde. Für die Instandhaltungen und Reparaturen sollte daher der Mieter aufkommen. Nach Auffassung des Gerichts gehe es bei der vorliegend...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt. Normenkette § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO, § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter ü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 4 Hinweis Zeitpunkt des Eigentumsübergangs Geht das Eigentum an dem Grundstück bis (einschließlich) zum 15. Tag eines Monats auf den Erwerber über, so sind nur die Vorausverfügungen wirksam, die sich auf die für diesen Monat entfallende Miete beziehen (§ 566b Abs. 1 Satz 1); geht das Eigentum an dem Grundstück nach dem 15. Tag eines Monats auf den Erwerber über, so sind d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.2 Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 59 Die Unwirksamkeit einer Rücknahme kann vor oder nach Erlass eines Einstellungsbeschlusses (Rz. 47) geltend gemacht werden. Nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses kann die Unwirksamkeit der Rücknahme allerdings wegen § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden (Rz. 53), vielmehr ist das Verfahren fortzusetzen. Der Kläger/Antragsteller kann daher ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.3 Fortsetzung des Klageverfahrens

Rz. 60 Nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses (Rz. 48) kann die Unwirksamkeit der Rücknahme wegen § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden, vielmehr hat der Kläger bei dem mit der Sache befassten Gericht – das den Einstellungsbeschluss erlassen hat – unter Bezugnahme auf die Unwirksamkeit der Rücknahme einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.1 Unwirksamkeitsgründe

Rz. 56 In § 72 Abs. 2 S. 3 FGO sind keine zur Unwirksamkeit einer Rücknahme führende Gründe aufgeführt. Eine Rücknahmeerklärung ist schon nach den allgemeinen Grundsätzen stets unwirksam, wenn die Erklärung nicht in der richtigen Form (Rz. 14) oder nicht innerhalb der Rücknahmefrist (Rz. 23) gegenüber dem zuständigen Gericht erfolgte oder mit inhaltlichen Mängeln – z. B. unt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7 Rechtsfolgen bei unwirksamer Klagerücknahme (Abs. 2 S. 3)

Rz. 55 Die prozessuale Rücknahmeerklärung ist zwar grds. unwiderruflich und unanfechtbar (Rz. 6-7). Allerdings erlaubt § 72 Abs. 2 S. 3 FGO nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses noch die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Klagerücknahme (zur Geltendmachung vor Ergehen des Einstellungsbeschlusses s. Rz. 51). Der Kläger/Antragsteller kann in diesen Fällen die Fortsetzung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Rücknahmeerklärung ist eine prozessuale Willenserklärung [1], die mit dem Zugang bei dem Gericht rechtswirksam wird und auch einer Auslegung zugänglich ist (Rz. 12). Eine solche Prozesshandlung ist bedingungsfeindlich, sodass eine unter einer außerprozessualen Bedingung abgegebene Rücknahmeerklärung auch dann keine Wirkung entfaltet, wenn die Bedingung tatsächlich e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.5 Inhalt (Auslegung)

Rz. 19 Als Prozesshandlung ist die Klagerücknahme bedingungsfeindlich und muss eindeutig sein (Rz. 5f.). Rz. 20 Aus der Rücknahmeerklärung muss daher der Wille des Klägers, von der weiteren Durchführung des Verfahrens Abstand nehmen zu wollen, hinreichend klar und widerspruchsfrei erkennbar werden.[1] Die Rücknahme kann daher nur dann angenommen werden, wenn dies in der Proze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Erforderlichkeit der Einwilligung

Rz. 29 Der Einwilligung des Beklagten in die Rücknahme bedarf es, wenn die Rücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt wird.[1] Nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung lebt das Recht auf Zurücknahme der Klage ohne Einwilligung des Beklagten wieder auf.[2] In der Revisionsinstanz ist für wirksame Klagerücknahme schon im Hinblick auf die erstinstanzliche ...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 72 FGO ist Ausdruck der im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime, nach der es dem Kläger frei steht, von einem Rechtsschutzbegehren auch nach Klageerhebung – ggf. nach Einwilligung des Beklagten – noch Abstand zu nehmen. In Abs. 1 der Vorschrift werden die Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahme geregelt (Rz. 5ff.). Die Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Erteilung und Fiktion der Einwilligung

Rz. 25 In den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Fällen (Rz. 29) ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. Durch diese Regelung soll dem Interesse des Beklagten an einer gerichtlichen Entscheidung bei einem bereits weit fortgeschrittenen Prozessstadium Rechnung getragen und verhindert werden, dass sich der Kläger gegen den Willen des Beklagten einer Ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Teilrücknahme wegen Verständigungs- oder Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 32 Die Regelung des § 72 Abs. 1a FGO erlaubt ausnahmsweise eine inhaltlich beschränkte Rücknahme der Klage, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder Schiedsverfahren nach einem DBA oder nach anderen zwischenstaatlichen Verträgen i. S. d. § 2 AO bedeutsam sein können. Die Vorschrift ist auf die Besonderheiten bei der Einleitung und Durchführung von Verst...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.2 Die Wahlanfechtung

Wird in Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, und unterbleibt eine Berichtigung durch den die Wahl durchführenden Wahlvorstand, ist die Wahl anfechtbar (§ 26 BPersVG). Praxis-Beispiel Teilnahme von Nichtwahlberechtigten zur Wahl, fehlerhaftes Wahlverzeichnis, Verstöße gegen das Prinzip der ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Betriebliche Übung / 6.3 Berufen auf Formerfordernis

Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber, der gegen ein Schriftformerfordernis verstoßen hat, sich nach jahrelanger Leistungsgewährung auf die Formnichtigkeit beruft. Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, dass die Wirksamkeit eines Vertrags von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig sein soll, so gebietet die Rechtssicherheit, da...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Unwirksamkeit der Verfügung über Nachlassgegenstände

Rz. 24 Liegt ein gem. § 2033 Abs. 2 BGB unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich nur noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbs...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten

Rz. 123 Nach dem zweiten Erbfall können Personen, denen die Aufhebung des gemeinschaftlichen Testaments oder einzelner in ihm enthaltener Verfügungen unmittelbar zustattenkommen würde, das gemeinschaftliche Testament oder einzelne in ihm enthaltene Verfügungen nach §§ 2078 ff. BGB anfechten, also durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (§ 2081 BGB). Praxishinweis Die Er...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Verfügungsbefugnis

Rz. 30 Wegen § 2113 Abs. 1 BGB ("ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam") ergibt sich bereits aus dem Gesetz, dass dingliche Rechtsänderungen, die der Vorerbe bzgl. des Nachlasses vornimmt, zunächst wirksam sind. Erst im Nacherbfall selbst entscheidet sich, ob die Verfügung unwirksam wird und der Nacherbe sich auf diese Unwirksamkeit berufen kann.[46]...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Zweite Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 179 Hält der Ehevertrag der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle stand, ist im Rahmen einer richterlichen Ausübungskontrolle zu prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen missbräuchlich erscheint und deshalb das Vertrauen der Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig ist. Die in diesem Zusammenhang vorz...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 38 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne Miterbe (Erbanfallsteuer). Die gesamthänderis...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Anordnung durch den Erblasser

Rz. 4 Vor- und Nacherbe müssen grundsätzlich vom Erblasser bestimmt werden. Ein Auswahlermessen Dritter, also auch des Vorerben, existiert nicht. Dies ergibt sich aus § 2065 Abs. 2 BGB. Das BayObLG hatte mit Beschl. v. 18.3.2004 nochmals klargestellt: Zitat "Der Erblasser darf die Bestimmung der Person des Nacherben nicht den Vorerben überlassen (§ 2065 Abs. 2 BGB). Nur die Be...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Insolvenz des Vorerben

Rz. 124 Zwar fällt der Nachlass als Eigentum des Vorerben in die Insolvenzmasse, doch ist der Nacherbe durch § 2115 BGB geschützt. Gegen eine Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung hat der Nacherbe die Möglichkeit der speziellen Drittwiderspruchsklage nach § 773 S. 2 ZPO. Bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter kann der Nacherbe nach Anfall der Erbschaf...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Verhältnis des § 2339 BGB zu § 2078 BGB

Rz. 103 Die Anfechtungsgründe der §§ 2078 ff. BGB sind dann unzureichend, wenn dem Begünstigten ein Erbrecht zusteht, das durch eine Anfechtung nicht (mehr) entzogen werden kann. Für diese Fälle ist dem Erblasser die Möglichkeit des § 2339 Abs. 1 BGB eröffnet. Ist die Erbunwürdigkeit erfolgreich durch Klage geltend gemacht worden, werden alle zugunsten des Erbunwürdigen erga...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Bindungswirkung für das Grundbuchamt

Rz. 6 Der rechtswirksam erteilte Erbschein entfaltet seine Bindungswirkung auch gegenüber dem Grundbuchamt. Nach § 35 Abs. 1 GBO ist die Erbfolge dem Grundbuchamt primär durch die Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen.[19] Das Grundbuchamt hat insofern keine eigenen Ermittlungspflichten bzgl. des durch den Erbschein festgestellten Erbrechts.[20] Erkennt das Grundbuchamt jedo...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 103 Der Erblasser vermacht einen nicht zum Nachlass gehörenden bestimmten Gegenstand und der Beschwerte ist nach dem Willen des Erblassers verpflichtet, den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen möglich, so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien (§ 2170 Abs. 2 S. 2 B...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 155 Das größte Problem stellt jedoch die nicht mögliche Befreiung von der Unwirksamkeit unentgeltlicher Verfügungen nach § 2113 Abs. 2 BGB dar, wie z.B. die Zustimmung zur Änderung von Gewinnverteilungen,[186] aus Nachlassmitteln finanzierte Sanierungsmaßnahmen für eine GmbH,[187] Änderungen im Gesellschaftsvertrag bzgl. der Nachfolgeklauseln,[188] Kündigung der Gesellsc...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Rechtliches Gehör, § 32 FamFG

Rz. 58 Das rechtliche Gehör ist den Beteiligten des Erbscheinsverfahrens auf jeden Fall zu gewähren, Art. 103 Abs. 1 GG. Die Anhörung der Beteiligten hat in zwei Fällen zu erfolgen: R...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Schadensersatzanspruch gegen den befreiten Vorerben (§ 2138 Abs. 2 BGB)

Rz. 112 Auch der befreite Vorerbe kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. § 2138 Abs. 2 BGB nennt zwei Alternativen: zum einen die unentgeltliche Verfügung entgegen der Bestimmung des § 2113 Abs. 2 BGB und zum anderen die Nachlassminderung in Benachteiligungsabsicht. Auch dieser Schadensersatzanspruch entsteht erst im Zeitpunkt des Nacherbfalls. Er besteht neben den Anspr...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Sonstige Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 139 Pflichtteilsverzichtsverträge können zur Nachlassplanung in vielgestaltiger Weise eingesetzt werden. Möglich ist ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Beschränkungen und Beschwerungen der §§ 2306, 2307 BGB, isolierte Verzichte auf Pflichtteilsrestansprüche (§§ 2305, 2307 BGB) oder Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB. Auch relative Verz...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Begriff des gemeinschaftlichen Handelns

Rz. 83 Im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung ist Einstimmigkeit der Miterben erforderlich.[220] Nur wenn alle Miterben übereinstimmend handeln, liegt "gemeinschaftliches" Verwaltungshandeln i.S.v. § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Im Innenverhältnis ist ein einstimmiger Beschluss der Erben erforderlich; im Außenverhältnis bedarf es einvernehmlichen Auftretens.[221] Nicht erfo...mehr

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AGS 12/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Gegen die Entscheidung des Amtsrichters über die Erinnerung des Rechtsanwalts X ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG die Beschwerde gegeben, wobei die Vorschriften der § 33 Abs. 3 bis 8 RVG, die an sich die Festsetzung des Gegenstandswertes betreffen, entsprechend anwendbar sind. Die formellen Voraussetzungen der Beschwerde sind hier gegeben. Der Bezirksrevisor ist als Vertreter der...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 5. Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB

Rz. 101 Unter den in § 2339 BGB abschließend [155] aufgezählten Erbunwürdigkeitsgründen besteht die Möglichkeit, jemanden vom Erbrecht auszuschließen. Der Erbunwürdige verliert ebenfalls einen ihm zustehenden Pflichtteils- oder Vermächtnisanspruch.[156] Rz. 102 Die Erbunwürdigkeitsgründe des § 2339 BGB sind nicht analogiefähig.[157] Die fehlende Analogiefähigkeit der Vorschrif...mehr