Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / VIII. Muster: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Rz. 44 Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag Landwirtschaftlicher Pachtvertrag zwischen _____, – Verpächter – und _____, – Pächter – § 1 Pachtobjekt Der Verpächter verpachtet dem Pächter das in _____ belegene, im Grundbuch von _____, Band _____ Blatt _____ verzeichnete Grundstück zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung. Das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / ee) Teilbefristung

Rz. 123 Für die Befristung einzelner Vertragsbedingungen bedarf es im Gegensatz zur Befristung des gesamten Arbeitsvertrages keines Sachgrundes i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[215] Nach der Rspr. des BAG[216] erfolgt die Befristungskontrolle für Teilbefristungsabreden im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung. Ist ein Sachgrund für die Vollbefristung gegeben, wird vermutet, dass die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / a) Notarieller Vertrag

Rz. 171 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist nur bei notarieller Form bindend;[690] die wirksame dingliche Abtretung heilt den Mangel ex nunc (§ 15 Abs. 4 GmbHG).[691] Seine sachenrechtliche Abtretung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).[692] Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz ist erforderlich, nicht nur die eigentliche Abtret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 67 Muster 20.1: Handelsvertretervertrag Muster 20.1: Handelsvertretervertrag zwischen der Firma _____, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – nachfolgend Unternehmer genannt – und Herrn_____, _____ (Anschrift) – nachfolgend Handelsvertreter genannt – § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertretersmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 428 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[748] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[749] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist nur eingeschränkt möglich. Dabei ist insbesondere danach zu unterscheiden, ob diese Heilung zurückwirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung, oder ob sie nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet. Davon wiederum zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitgeber trotz der Unwirksamkeit des Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen

Rz. 11 Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt ist der Arbeitgeber. Dabei können zum einen die formellen Aspekte der wirksamen Beschlussfassung überprüft werden, aber auch die Frage von Verstößen gegen höherrangiges Recht. Keiner gerichtlichen Kontro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vollmachten / 1. Anfängliche Unwirksamkeit

Rz. 6 Dieser Unterfall wird hier nur selten anzutreffen sein. Es handelt sich um den Fall etwa fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung. Dieser Gesichtspunkt, der bei der – zu späten – Erteilung von Vorsorgevollmachten gelegentlich eine Rolle spielt, die dann auch Bankvollmachten beinhalten können, dürfte bei der Regelung der Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB

Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschrift steht einer vertraglichen Konkretisierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zwar nicht entgegen, erfasst aber Ausgestaltungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / III. Formfragen

Rz. 35 Dass eine erbrechtliche Verzichtserklärung, sei es nun in der Form des Erbverzichts oder des Pflichtteilsverzichts, der notariellen Beurkundung bedarf, soll hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden.[44] Ist ein Erbverzicht formunwirksam, weil er zwar gemäß § 2348 BGB notariell beurkundet, aber entgegen § 2347 Abs. 2 S. 1 BGB nicht gegenüber dem persönlich anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / 3. Verzicht zugunsten eines Dritten

Rz. 22 Gerade bei der Anordnung einer Unternehmensnachfolge kommt es häufiger zu Verzichtserklärungen zugunsten eines Dritten, nämlich zugunsten des auserkorenen Unternehmensnachfolgers. Derartige Verzichtserklärungen kommen dann allerdings auf den Prüfstand, wenn der Unternehmensnachfolger vom Erblasser noch ausgetauscht wird oder später ersatzlos wegfällt. Bleibt es dann b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rein gesellschaftsrechtliche Lösung von Todes wegen

Rz. 62 Möglich ist es auch, die Nachfolge außerhalb des Testaments, jedoch von Todes wegen zu regeln. Es ist möglich, den gesellschaftsrechtlichen Nachfolger in der Praxis oder Kanzlei gesellschaftsvertraglich zu regeln. Man spricht dabei von einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel. Erforderlich ist jedoch, dass der Nachfolger selbst am Vertrag beteiligt war.[179] Tritt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / 2. Sittenwidriges Kausalgeschäft

Rz. 18 Die Rechtsfolgen eines unwirksamen Kausalgeschäftes sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter erörtert werden. Sie werden an anderer Stelle vertieft.[21] Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in Ausnahmefällen das Kausalgeschäft sittenwidrig sein kann, so dass der gesamte Erbverzicht unwirksam ist. Einen typischen Sachverhalt dazu hatte das OLG Hamm zu entscheiden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / I. Rechtsnatur

Rz. 4 Das BGB kennt zwei unterschiedliche Verzichtserklärungen, die gelegentlich unter dem Begriff des Erbverzichts zusammengefasst werden. Der reine Erbverzicht ist hierbei die erbrechtliche Erklärung, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen am weitesten reicht. Demgegenüber stellt sich der Pflichtteilsverzicht, also der Verzicht, der Auswirkungen nur auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 63 Die sittenwidrige Regelung ist gemäß § 138 BGB unwirksam. Die Sittenwidrigkeit erfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[74] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt erfassen daher im Zweifel auch den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Erbvertrag

Rz. 59 Die §§ 2274 ff. BGB enthalten Vorschriften zur Errichtung eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag muss gemäß § 2276 BGB i.V.m. §§ 32, 30 BeurkG stets notariell beurkundet werden. Er kann zwischen jedermann abgeschlossen werden. Die Vertragsparteien müssen nicht notwendigerweise miteinander verheiratet oder verpartnert noch sonst miteinander verwandt sein. Bei der notariell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / C. Zivilrechtliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 39 Die grundsätzliche zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen ist unbestritten.[96] Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Stimmbindung allgemein gilt oder auf einzelne Abstimmungsgegenstände beschränkt ist.[97] Eine ausdrückliche Gestattung von Stimmbindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich.[98] Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / IV. Inhaltskontrolle

Rz. 38 Es wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert, ob ein Erbverzicht ebenso wie ein Ehevertrag einer Inhaltskontrolle unterliegen.[50] Es ist von nicht gerade geringer praktischer Bedeutung, ob etwa ein nichtiger Ehevertrag einen gleichzeitig beurkundeten Erbvertrag, in dem ein Erbverzicht enthalten ist, miterfasst und ihn dann also ebenfalls nichtig werden lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / VIII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 37 Auch bei der lebzeitigen Übergabe einer Praxis bzw. Kanzlei an den Nachfolger ist durch den Berater die spätere Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu bedenken. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn ein Teil der Praxis oder Kanzlei unentgeltlich, zu einem geringeren Wert oder aber (lediglich) unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, ansonsten aber unentgeltlich übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Unternehmensverkauf / XI. Sonstige Verpflichtungen

Rz. 192 Oftmals wird zur Vermeidung komplizierter Garantien vereinbart, dass die wirtschaftlichen Folgen bestimmter noch erwarteter Entwicklungen den bzw. die Verkäufer treffen sollen. Es werden dann für bestimmte Sachverhalte Freistellungsverpflichtungen zu Lasten der Verkäufer vereinbart. Oftmals geschieht dies im Zusammenhang mit Umweltrisiken, Steuerverpflichtungen, Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vollmachten / 1. Transmortale Vollmacht

Rz. 10 Die transmortale Vollmacht ist eine solche, die unter Lebenden unbefristet und unbedingt erteilt wird und die nach dem Tod des Vollmachtgebers fortbesteht. Das gilt beispielsweise für die vertypte Prokura von Gesetzes wegen, aber auch die nicht diesem Typus entsprechenden Vollmachten, die lebzeitig unbefristet und unbedingt erteilt werden. Diese gelten im Zweifel als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen der Haftung

Rz. 233 Eine Haftung für Altverbindlichkeiten setzt gem. § 25 Abs. 1 HGB zunächst voraus, dass ein Handelsgeschäft fortgeführt wird. Gemeint ist hiermit nach h.M. ein kaufmännisches Handelsgeschäft, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.[188] Auf Nichtkaufleute ist § 25 HGB nicht anwendbar.[189] Hier kommt nur im konkret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Betreuungsunterhalt

Rz. 48 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht auch im Kindeswohlinteresse und bedarf daher gemäß Art. 6 Abs. 2 GG staatlichen Schutzes.[49] Dieser Anspruch ist im Grundsatz nicht disponibel, ein Totalausschluss daher in der Regel unzulässig, wobei es in erster Linie von den vorstehend unter Rdn 34 dargestellten subjektiven Kriterien abhängen dürfte, ob diese Unzulässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / 1. Zivilrechtlich wirksamer Abschluss

Rz. 49 Dass die im Gesellschaftsvertrag einer Familiengesellschaft enthaltenen Regelungen von den Beteiligten ernsthaft gewollt werden, wird man im Hinblick auf die mit der Implementierung der Gesellschaft verfolgten (insbesondere auch außersteuerlichen) Zwecke im Regelfall unterstellen können. Für die Prüfung der steuerlichen Anerkennung ist daher zunächst nach der zivilrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / ee) Gesellschafterliste

Rz. 284 Seit Inkrafttreten des MoMiG ist nach § 16 Abs. 3 GmbHG auch der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Veräußerer in die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG eingetragen ist. Handelt es sich bei dem Eingetragenen um einen Nicht-Gesellschafter, setzt der gutgläubige Erwerb des Geschäftsanteils voraus, dass die Gesellschaf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.3.2 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVPöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Praktikantenvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 TVPöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner unter demselben Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / IV. Verjährungshemmung wegen höherer Gewalt, § 206 BGB

Rz. 103 Gemäß § 206 BGB ist der Ablauf der Verjährung aber auch gehemmt, solange der Berechtigte durch höhere Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist an der Rechtsverfolgung gehindert ist. An die Annahme höherer Gewalt sind dabei auch hier – wie stets – strenge Anforderungen zu stellen. Das Hindernis muss auf Ereignissen beruhen, die auch durch äußerst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / A. Vergleich: Wesen, Abschluss, Formen, Wirkung

Rz. 1 § 779 BGB: Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage (1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / I. Verstoß gegen AGB-Recht

Rz. 36 In aller Regel werden Vergleiche im Einzelnen ausgehandelt und unterliegen deshalb nicht dem Geltungsbereich des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Werden jedoch vorformulierte Klauseln gestellt, was insbesondere bei von Versicherern vorbereitenden Abfindungserklärungen der Fall ist, so unterliegen diese der Wirksamkeitskontrolle nach dem AGB-Recht. Eine Klausel in einem Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / N. Prozessvergleich

Rz. 51 Rechtstatsächlichen Berichten zufolge,[129] liegt der ganz überwiegende Schwerpunkt der Vergleichstätigkeit in Haftpflichtfällen, in denen Versicherer beteiligt sind, im außergerichtlichen Bereich. Die Frage, ob vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen werden soll, stellt sich demnach also nur in den im Verhältnis zur Gesamtzahl der Geschäftsanfälle wenigen Fällen, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / H. Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 35 Neben der bereits[102] dargestellten, in § 313 BGB kodifizierten Ausprägung des § 242 BGB – Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage – sind auch alle weiteren, in Rechtsprechung und Schrifttum aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätze auf den Vergleich als einem schuldrechtlichen Vertrag anzuwenden; so z.B. der Grundsatz, dass die Durchsetzung eines an sich begründeten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Klagearten / IV. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 26 Obwohl das Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungsklagen wegen fälliger Ansprüche in der Regel keiner besonderen Darlegung bedarf, weil es regelmäßig aus der Behauptung der Nichtbefriedigung des geltend gemachten Anspruchs folgt, dessen Bestehen im Rahmen der Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses zu unterstellen ist,[62] ist es doch auch eine Prozessvoraussetzung der allge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 132 Die Erhebung der Klage erfolgt durch – wirksame[280] – Zustellung eines Schriftsatzes, der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO). Die Klageschrift muss – zwingend – die Bezeichnung der Parteien, einschließlich grundsätzlich deren ladungsfähiger Anschriften,[281] und des Gerichts und die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches sowie einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung aus Verträgen / VI. Werkvertrag

Rz. 149 § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 4.4 Anhörung

Wenn der Arbeitnehmer an einen anderen als den bisherigen Dienstort versetzt werden soll, ist er vor dieser Maßnahme zu hören (§ 4 Abs. 1 TVöD). Die Voraussetzungen und der Ablauf dieser Obliegenheit für den Arbeitgeber sind im Tarifvertrag nicht weiter erläutert. Nach den Auslegungsgrundätzen des Bundesarbeitsgerichts[1] bedeutet der Begriff "zu hören" nicht, lediglich dem A...mehr