Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 6 Franchiserecht / 5. Gebührenfragen

Rz. 261 Problematisch ist auch immer, wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, wie die Anwaltsgebühren für die Erstellung eines Franchise-Vertrages zu errechnen sind. I.d.R. ist der Gegenstandswert für die Ausarbeitung von Franchise-Verträgen aber auch die Mandatierung im Zusammenhang mit der Beendigung von Franchise-Verträgen gem. § 3 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 4...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 6. Schranken der Befreiungsmöglichkeit

Rz. 50 Bei der Befreiung des Vorerben sind dem Erblasser allerdings Schranken gesetzt. Nicht befreien kann der Erblasser den Vorerben von folgenden Beschränkungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Vorschriften haben praktisch Bedeutung für die Löschung eines entsprechenden Rechtes, insbes. hinsichtlich der Geltung des § 10 GBBerG. In der Immobilienpraxis herrscht oft der Gedanke vor, solche Rechte seien wertlos oder überholt und daher problemlos löschungsfähig. Dem ist freilich nicht so. Auch der umgerechnete Geldbetrag eines wertbeständigen Rechtes kann seh...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / bb) Gründe des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

Rz. 247 Die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO sind nach dem Wortlaut ("wenn der Antragsteller begründet geltend macht") nur auf Rüge hin zu berücksichtigen. Folgende Aufhebungstatbestände können vom Antragsteller geltend gemacht werden:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Überleitungsvorschrift für § 27 Abs. 3 und Abs. 4 AktG

Rz. 728 § 20 Abs. 7 EGAktG enthält eine Übergangsvorschrift für die Anwendung der Regeln über verdeckte Sacheinlagen und das ordnungsgemäße Hin- und Herzahlen. Danach finden diese Vorschriften auch auf Altfälle Anwendung, die sich vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelungen abgespielt haben, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiges Urteil über die aus der Unwirksamkeit folge...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / II. Rechtsanwendung im Schiedsverfahren

Rz. 210 Bei der Rechtsanwendung im Schiedsverfahren kann der Schiedsrichter eine eigene Auslegung des anwendbaren Rechts vornehmen. Da keine Überprüfung der Rechtsanwendung auf Richtigkeit erfolgt, ist der Schiedsrichter nicht an die Rspr. der staatlichen Gerichte der anzuwendenden Rechtsordnung gebunden. Eine Entscheidung kann wegen ihres Inhaltes nur aufgehoben oder nicht ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aktienregister

Rz. 825 Nach § 67 Abs. 1 AktG sind Namensaktien in das Aktienregister einzutragen. Nach § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (unwiderlegliche Vermutung).[2562] Die Vermutungswirkung erstreckt sich dabei auf alle im Aktienregister eingetragenen Daten, d.h. insbesondere auch auf die Postanschri...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Formerfordernis

Rz. 42 Die Schiedsvereinbarung bedarf gem. § 1031 Abs. 1 ZPO einer Nachrichtenübermittlung, mit der sich die Schiedsvereinbarung nachweisen lässt (etwa Brief oder E-Mail).[93] Zweck dieses Formerfordernisses ist die Beweisfunktion der schriftlichen Urkunde.[94] Es handelt sich dabei um eine echte Formvorschrift und nicht lediglich um eine Beweiserleichterung.[95] Die Formerf...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Orientierung am angedeuteten Erblasserwillen (subjektive Andeutungstheorie, h.M.)

Rz. 40 Zu Recht wird der von Goßrau vorgeschlagene "Gegenschluss" aus § 2265 BGB von der h.M. nicht gezogen. Indem diese Vorschrift das gemeinschaftliche Testament Ehegatten vorbehält, erlaubt sie nicht die Schlussfolgerung, dass eine von Nichtehegatten errichtete letztwillige Verfügung stets ein Einzeltestament sei. § 2265 BGB enthält vielmehr ein Formverbot des gemeinschaf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Einlegung zur Niederschrift, Abs. 2 S. 1 Alt. 2

Rz. 11 Die Beschwerde kann nach Abs. 2 S. 1 Alt. 2 auch zur Niederschrift des zuständigen Grundbuchamts oder der Geschäftsstelle des zuständigen Beschwerdegerichts erhoben werden. Keine Regelung trifft die Vorschrift hinsichtlich der Möglichkeit der Einlegung der Beschwerde durch Erklärung zur Niederschrift eines anderen Gerichts. Die Vorschrift ist aber als abschließende So...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmsweise Prüfung schuldrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 59 Da das Grundbuchamt außer in den im § 20 GBO genannten Fällen grundsätzlich nicht das dingliche Rechtsgeschäft prüft, ist schon wegen des Abstraktionsprinzips das Kausalgeschäft[109] für das Grundbuchamt ebenfalls nicht von Interesse. Ausnahmsweise ist das Grundbuchamt zur Prüfung des schuldrechtlichen Grundgeschäfts berufen, wenn das Kausalgeschäft nach dem Willen de...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Fehlerhafte Gesellschaft

Rz. 82 Ist der Gesellschaftsvertrag nichtig oder unwirksam,[101] finden nach höchstrichterlicher Rspr. und herrschender Meinung in der Lit. die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft Anwendung. Dies gilt nicht, soweit lediglich einzelne Vertragsbestandteile unwirksam sind und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aufgrund einer salvatorischen Klausel im Gesellschaftsver...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Asset Deal

Rz. 89 Da beim Asset Deal nicht der Unternehmensträger selbst, sondern alle oder einzelne Wirtschaftsgüter im Wege der Singularsukzession übertragen werden, kommt der vertraglichen Bestimmung der zu übertragenden Güter besondere Bedeutung zu:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 368 Bei Rechtsgeschäften über die Übertragung des (nahezu) gesamten Gesellschaftsvermögens ist die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer insofern eingeschränkt, als dass der Abschluss des Rechtsgeschäfts einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegt.[1237] Kommt der Geschäftsführer der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafterv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 118 Die Bewilligungserklärung erfüllt ihren Zweck im Grundbuchverfahren. Sie ist an das GBA gerichtet[284] und wird erst mit Einreichung beim GBA verfahrensrelevant.[285] Gemäß § 873 Abs. 2 4. Alt. BGB kann die Eintragungsbewilligung auch außerhalb eines konkreten Eintragungsverfahrens beim GBA eine Bindungswirkung für die materiell-rechtliche Einigung entfalten. Dies wi...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / cc) Beispiele aus der bisherigen Rechtsprechung

Rz. 141 Das Transparenzgebot war schon verschiedentlich Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und dabei nicht selten auch einer der ausschlaggebenden Gründe für die Annahme einer Klauselunwirksamkeit. Einzelheiten werden weiter unten in diesem Buch im Zusammenhang mit der Besprechung der einzelnen Klauseltypen erörtert.[297] Allerdings seien bereits hier einige Beis...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 114 Die Eintrittsklausel[205] ist gleichfalls eine rechtsgeschäftliche (Nachfolge-)Klausel. Denn sie zielt i.R.d. zivilrechtlich Möglichen auf eine Rechtsnachfolge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, und zwar unabhängig von einer eventuellen Erbenstellung des Nachfolgers. Da sie die Nachfolge nicht unmittelbar anordnet, sondern von der Ausübung eines Gestaltungsrec...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 334 Nach überwiegender Ansicht ist die Unterbeteiligungsgesellschaft nach § 234 Abs. 1 HGB i.V.m. § 132 Abs. 1 HGB durch die Gesellschafter ordentlich kündbar, wenn sie auf unbestimmte Zeit eingegangen ist.[415] Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende eines Geschäftsjahres. Eine Unterbeteiligungsgesellschaft ist nicht schon dann auf unbestimmte Dauer eingegangen, w...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XVI. Rechtswahlklausel/Gerichtsstandsvereinbarung/Schiedsgericht

Rz. 162 Haben Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ihren Sitz in Deutschland, unterliegt der Franchise-Vertrag der Geltung deutschen Rechts. Rz. 163 Bei international kooperierenden Franchise-Systemen hat der Franchise-Geber jedoch ein Interesse daran, dass Franchise-Verträge auch dann, wenn sie mit ausländischen Franchise-Nehmern abgeschlossen werden, der Geltung deutschen R...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Hauptversammlungsbeschlüsse

Rz. 1524 Hauptversammlungsbeschlüsse können bei Verstoß gegen Gesetz oder Satzung wegen inhaltlicher Mängel oder wegen Verfahrensmängeln fehlerhaft sein. Hinsichtlich der Rechtsfolgen wird zwischen lediglich anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen unterschieden. Während ein nichtiger Beschluss von Anfang an keine Rechtswirkung zeitigt und nur nach Maßgabe des § 242 AktG gehei...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Kartellrechtliche Aspekte

Rz. 60 Die im Zusammenhang mit Umwandlungen relevanten Regelungen über die Zusammenschlusskontrolle (§§ 35–43 GWB) sollen einer Unternehmenskonzentration durch externes Wachstum entgegenwirken und eine Verschlechterung der Marktstruktur und Gefahren, die von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen, vermeiden. Rz. 61 Für die Verschmelzung, die Spaltung und die Vermögensübertr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / o) Fehlerhafte Aufsichtsratsbeschlüsse

Rz. 994 § 107 Abs. 2 Satz 3 AktG bestimmt, dass Mangel der Niederschrift über die Aufsichtsratssitzungen nicht zur Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse führen. Weiter verlangt der entsprechend anwendbare § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB, dass es zur Wirksamkeit des Beschlusses der Angabe des Gegenstands der Beschlussfassung bei der Einberufung bedarf.[2958] I.Ü. enthält das Gesetz ke...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Im VOB-Vertrag

Rz. 216 Während hinsichtlich der Höhe der Verzugszinsen auf § 288 BGB verwiesen wird, enthält die VOB hinsichtlich des Verzugseintritts besondere, teils vom BGB abweichende Bedingungen in § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B. Deren Wirksamkeit ist zweifelhaft, weil damit sowohl von § 641 Abs. 4 BGB als auch von § 286 Abs. 3 BGB abgewichen wird.[268] Sind die Abweichungen für den Gegner d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Fehlende rückwirkende Heilung

Rz. 46 Zwingend ist die Zurückweisung geboten, wenn Mängel vorliegen, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können.[116] Gleichgültig soll dabei sein, ob eine Eintragungsbewilligung die Rechtsänderung oder die Grundbuchberichtigung herbeiführen soll.[117] Rz. 47 Die Zurückweisung ist ferner zwingend geboten, wenn die Eintragungsbewilligung oder – bei Eigentumsumsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff des Rechts

Rz. 45 Die Rechtsbeschwerde ist begründet, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht (§ 72 Abs. 1 S. 1 FamFG). Recht im Sinne dieser Vorschrift ist jede Rechtsnorm. Es gehören alle Gesetze im formellen und materiellen Sinne, also alle Bundes- und Landesgesetze, Rechtsverordnungen, Staatsverträge,[77] Europäisches Gemeinschaftsrecht,[...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. AGB-Kontrolle durch das Grundbuchamt

Rz. 189 Wie auch im allgemeinen Grundbuchverfahren ist bei der Erbbaurechtsbestellung streitig, ob das Grundbuchamt die verdinglichten Vereinbarungen über das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigten der AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB) unterziehen muss, wenn die Voraussetzungen des § 305 BGB vorliegen.[803] Gerade beim Erbbaurecht ist diese Frage relevant, ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Schutz der anderen Vertragspartei, Art. 13 Rom I-VO/Art. 12 EGBGB

Rz. 18 Im Interesse des Schutzes des gutgläubigen Rechtsverkehrs schränkt Art. 13 Rom I-VO die Wirkungen des Art. 7 EGBGB in erheblicher Weise ein.[50] Nach dem Wortlaut kann sich bei einem Vertragsschluss zwischen Personen, die sich in demselben Staat befinden, eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kollision von öffentlicher Urkunde und privatschriftlichem Testament

Rz. 96 Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des Abs. 1 S. 1,[163] sofern die Erbfolge (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Eine Erbfolge allein aufgrund öffentlichen Testaments liegt vor, wenn das privatschriftliche Testament widerrufen wurde, ungültig ist oder ersichtlich keine Erbeinsetzung enthä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Absolute Verfügungsbeschränkungen

Rz. 89 Absolute Verfügungsbeschränkungen entziehen dem Rechtsinhaber die materielle Verfügungs- und damit auch Bewilligungsbefugnis generell oder schränken sie zumindest ein. Sie werden im Grundbuch – von Ausnahmen abgesehen – nicht eingetragen. Unabhängig von ihrer Eintragung im Grundbuch bewirken sie wegen der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit ihnen widerstreitend...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Überstundenabgeltungsklauseln

Rz. 40 Überstunden sind grundsätzlich vergütungspflichtig und damit mindestlohnrelevant, da nach dem MiLoG alle Stunden zu vergüten sind, die der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat. Unerheblich ist die Bezeichnung "Überstunde". Da es nach der Rechtsprechung des BAG keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dafür gibt, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anlagen

Rz. 21 Grds. gilt für Anlagen, deren Inhalt nach dem Willen der Beteiligten Bestandteil des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts sein soll, das Verfahren nach § 9 Abs. 1 BeurkG (vgl. dazu oben Rdn 6). Davon abzugrenzen sind Anlagen, die nicht beurkundungsbedürftig sind und zu bloßen Beweiszwecken zur Urkunde geheftet werden, wie z.B. die beglaubigte Abschrift einer Vollmacht ode...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Rz. 138 Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) zulässig. Rz. 139 Schließen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einen Aufhebungsvertrag, müssen die beiderseitigen Interessen, die mit einer vorzeitigen Beendigung des Franchise-Vertrages zusammenhängen, angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insb. für die Verp...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d.R. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann (wenn nichts Abweichendes geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB), kann ein befristeter Vertrag nur dann während seiner Laufzeit ordentlich gekündig...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Widerruf der Prokura

Rz. 35 Die Prokura ist gem. § 52 Abs. 1 HGB ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist damit großzügiger möglich als nach § 168 Satz 2 BGB ("sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt") und insbesondere ohne Rücksicht auf den Anspruch des Prokuristen auf die vertragsgemäße Vergütung möglich (§ 52 Abs....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragsabschluss

Rz. 143 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GbR richtet sich grds. nach den gleichen Bestimmungen wie der Abschluss jedes anderen Vertrages. Besonderheiten ergeben sich allenfalls daraus, dass an dem vertraglichen Verhältnis ggf. mehr als zwei Personen beteiligt sind, sodass dieses nicht durch einfache Annahme eines Angebots, sondern durch mehrfache Annahmeerklärung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Verjährung nach VOB/B

Rz. 66 Im Bereich der VOB/B gilt eine Verjährungsfrist für Bauwerke von vier Jahren, § 13 Abs. 4 VOB/B. Für andere Werke als Bauwerke sowie für feuerberührte Teile von Feuerungsanlagen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Die kürzeren Fristen tragen dem reg...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 88 Im Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstwagen können sich vielfältige Regelungsfragen stellen. In der Praxis wird regelungstechnisch oftmals so verfahren, dass im Arbeitsvertrag nur recht knapp auf eine (oftmals durchaus umfangreiche) Dienstwagenrichtlinie ("Car Policy") des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe Bezug genommen wird (etwa wie folgt: "Dem Arbei...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Grenzen von Potestativbedingungen und Verwirkungsklauseln

Rz. 59 Die sog. Preußen-Entscheidung des BVerfG vom 22.3.2004[58] brachte umfassende Auswirkungen auf die Testamentsgestaltung mit sich, wenn auch weniger unmittelbar als mittelbar. Der BGH hatte in dem der BVerfG-Entscheidung vorausgegangenen Beschl. v. 2.12.1998[59] entschieden, dass eine Erbenbürtigkeitsklausel, welche zwar grundsätzlich geeignet ist, die grundrechtlich ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Recht des Auflassungsempfängers aus Auflassung und Vormerkung

Rz. 18 Meinung des BGH: Das Recht des Auflassungsempfänger, für den eine Vormerkung eingetragen ist, wurde vom BGH mit der Begründung als selbstständig verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht anerkannt, dass in diesem Fall auch ohne eigenen Antrag des Auflassungsempfängers sein Recht wegen des durch §§ 883 Abs. 2, 888 BGB gewährten Schutzes vom Veräußerer nicht mehr einseitig zer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeit der Eigentümereintragung

Rz. 7 Das Grundbuch muss hinsichtlich der Eigentümereintragung (Abt. I Spalte 2) unrichtig sein. Ebenfalls anwendbar ist die Vorschrift bei einer Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich der Eintragung des Erbbauberechtigten.[16] Dagegen werden Eintragungen in anderen Abteilungen des Grundbuchs nicht von § 82 GBO erfasst; entsprechende Berichtigungen können nicht erzwungen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Klarstellungsvermerke und Wirksamkeitsvermerke

Rz. 85 Ihre Eintragungsfähigkeit ist gesetzlich nicht geregelt, jedoch allgemein anerkannt.[153] Zu nennen sind:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Feststellungsklage

Rz. 1587 Die allgemeine Feststellungsklage kommt in Betracht, wenn nicht vorrangig Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben werden kann, wenn es um die Unwirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses geht oder wenn ein außenstehender Dritter Klage auf Nichtigkeitsfeststellung erheben will. Nachzuweisen ist dann ein besonderes Feststellungsinteresse.[4150] Rz. 1588 Will ein...mehr