Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Amtsklagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 359 Um Amtsklagen, die sich gegen den Nachlass richten, handelt es sich aber z.B. in folgenden Fällen:mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / e) Rechtsfolgen einer Rechtswahl

Rz. 25 Bei einer wirksam angeordneten Rechtswahl ist die Rechtsfolge, dass in kollisionsrechtlicher Wirkung die Rechtsnachfolge von Todes wegen, abweichend von Art. 21 Abs. 1 EuErbVO, nicht dem Rechts des gewöhnlichen letzten Aufenthaltes unterstellt wird, sondern dem vom Erblasser gewählten Recht.[58] Bei einer unwirksam angeordneten Rechtswahl entfaltet diese schlichtweg k...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 3. "Belohnung von Wohlverhalten"

Rz. 127 Der Wunsch, "Wohlverhalten" der weiterlebenden Verwandten mit der Zuwendung des Vermögens zu verbinden, ist weit verbreitet. Er ist emotional nachzuvollziehen und sollte in der Gestaltungsberatung stets angehört und ernstgenommen werden. Der Wunsch, dass das Elternhaus nicht verkauft werden soll, ist sicher der am weitesten verbreitete im privaten Nachlassbereich. Ne...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 7. Wirksamkeit der Rechtswahl nach Einführung der EuErbVO

Rz. 71 Die Verordnungsgeber der Europäischen Erbrechtsverordnung wussten um den Umstand, dass in ganz Europa unzählige Testamente mit getroffenen Rechtswahlen existierten. Den Bestand der Testamente und die Wirksamkeit der darin enthaltenen Rechtswahlen galt es mit Einführung der Verordnung zu schützen. In Art. 83 EuErbVO sind deshalb zahlreiche Fallkonstellationen enthalten...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Hinzuziehungsrecht der Erben

Rz. 170 Vom Termin zur Aufnahme des Nachlassverzeichnisses sind die Erben vom Testamentsvollstrecker zu benachrichtigen, da andernfalls der Erbe sein Recht aus § 2215 Abs. 3 BGB nicht wahrnehmen kann. Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Nachlassverzeichnisses. Nach hiesiger Auffassung kann der Erbe auch nicht den Testamentsvollst...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) Willensmängel beim Erbverzichtsvertrag

Rz. 127 Die Frage der Willensmängel regelt sich nach den Vorschriften des BGB AT, insbesondere die Unwirksamkeit ist an § 139 BGB zu messen.[219] Motivirrtümer sind – anders als bei § 2078 Abs. 2 BGB – unbeachtlich. Grundsätzlich ist zwischen der Anfechtung des abstrakten Erbverzichtsvertrags einerseits und der Anfechtung des Kausalgeschäfts andererseits zu unterscheiden. Da...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Rechtsanwälte, Notare

Rz. 82 Keine Probleme mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz haben naturgemäß Rechtsanwälte und Notare, für die die Übernahme des Amtes als Testamentsvollstrecker grundsätzlich zulässig ist. Allerdings kann der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers wegen § 45 Abs. 2 BRAO dann nicht ausüben, wenn er zuvor gegen den Träger des zu verwaltenden Vermögens tätig geworden i...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / F. Zusammenfassung

Rz. 176 "Nach der Lektüre wird man freilich jedem Erblasser von der Verwendung dieses Rechtsinstituts noch dringender abraten als zuvor."[214] Die Problematik der Vor- und Nacherbschaft liegt in der Praxis weniger in der Gestaltungsberatung als im Umgang mit privatschriftlichen Testamenten, die oft – ohne dass die Erblasser es wussten – Vor- und Nacherbschaft mit Bedingungen ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 11. Allgemeine Stellungnahme zu den Gestaltungsvorschlägen

Rz. 102 Insgesamt lässt sich sagen, dass aufgrund der aufgezeigten Grenzen bei der Abfassung des Behindertentestaments äußerste Sorgfalt geboten ist. Dabei ist insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch mehr als sonst einzugehen. Rz. 103 Behindertengerechte Testamentskonstruktionen stehen stets im Brennpunkt der Diskussionsfelder Sittenwidrigkeit und Nachrangpr...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Vermeintlicher Testamentsvollstrecker

Rz. 39 Hat der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen und ist bereits tätig geworden, stellt sich dann aber die Rechtsunwirksamkeit seiner Ernennung heraus, ist seine Rechtsstellung fraglich. Im Einzelnen wird differenziert, ob die Anordnung des Erblassers von Anfang an unwirksam war oder das Amt nachträglich weggefallen ist. Rz. 40 Bei Unwirksamkeit von Anfang an handelt ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden d...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur Anhörung der Erben

Rz. 185 Bevor der Teilungsplan durchgeführt werden kann, hat der Testamentsvollstrecker nach § 2204 Abs. 2 BGB die Erben zu hören. Vernünftigerweise hat die Anhörung bereits vor der endgültigen Planaufstellung zu erfolgen. Die Anhörungspflicht besteht gegenüber denjenigen Erben, die von der Auseinandersetzung tatsächlich betroffen sind. Für abwesende, ungeborene und – falls ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 3. Einräumung des Bezugsrechts; Verhinderungsmöglichkeiten der Erben

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / M. Muster: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

Rz. 96 Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren.[216] Die Erklärung muss gem. § 2348 BGB (entsprechend) notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Rz. 97 Ein Erbverzicht wird beim Geburtsstandesamt ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung des Erben zur Einwilligung gem. § 2206 Abs. 2 BGB

Rz. 225 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testame...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Aufhebung

Rz. 58 Sowohl der Erbverzicht als auch der Pflichtteilsverzicht können zu Lebzeiten der Vertragsparteien ohne weiteres einvernehmlich, vertraglich mit notarieller Beurkundung aufgehoben werden, §§ 2351, 2348 BGB.[107] Die Aufhebung des Erbverzichts ist ebenfalls ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft.[108] Sie kann auch in dem Vertrag vorbehalten werden.[109] Rz. 5...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Zeittaktklausel

Rz. 72 Der Rechtsanwalt muss für eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit festgelegen, nach der im Einzelfall abgerechnet werden soll. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollte festgelegt werden, wie viele Minuten eine Stunde als Abrechnungseinheit besitzt und welche Zeiteinheit berechnet werden soll, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter einer Stu...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Der vermeintlich sicherste Weg: Ausschlagung und vorsorglicher Insolvenzantrag

Rz. 35 Solange die Ausschlagungsfrist noch läuft, besteht auch beim überschuldeten Nachlass jedenfalls keine Insolvenzantragspflicht (siehe oben Rdn 2). Aufgrund der dargestellten Rechtsunsicherheit bezüglich fristgerechter Ausschlagung und/oder Anfechtungsgrund (siehe oben Rdn 7, 23) suchen viele Rechtsanwälte den vermeintlich sichersten Weg zu gehen: Sie raten zu einer Aus...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) §§ 2104, 2105 BGB i.V.m. §§ 2065 Abs. 2, 2066, 2069, 2085, 2142 Abs. 2 BGB

Rz. 13 § 2104 BGB regelt die sog. konstruktive Nacherbfolge. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zwar eindeutig festgelegt hat, dass sein Erbe nur Vorerbe sein soll, es jedoch unterließ, einen Nacherben zu bestimmen. Hauptanwendungsbereich ist wohl der Fall, dass der Erblasser zu Lebzeiten im Testament den Nacherben ersatzlos streicht. Bei eigenhändigen Testamenten sind Re...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat vielmehr zu Recht erkannt, dass dem Kl. gegen die Bekl. die geltend gemachten Ansprüche auf Krankentagegeldleistungen für die Zeit vom 28.9.2015 bis zum 30.9.2019 in Höhe von kalendertäglich 102,26 EUR, für die erstinstanzlich streitgegenstündlichen 1.464 Tage insgesamt 149.708.64 EUR, nicht zustehen und er auch die Feststellung des unveränderten Fortbestandes der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts

Rz. 17 Die Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen fehlerhafter Bekanntgabe kann ebenfalls mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden.[1] Dasselbe gilt für die Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts wegen nicht hinreichend bestimmter Angabe des Inhaltsadressaten.[2] Praxis-Beispiel Der Kläger beantragt, festzustellen, dass der ESt-Bescheid [Jahr] vom [Datum] nicht wirks...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 47 Wenn im Hauptsacheverfahren Klage auf Feststellung der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts erhoben wurde oder eine Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt wird, kann vorläufiger Rechtsschutz nur durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO mit dem Ziel, dem FA Vollstreckungsmaßnahmen zu untersa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Weitere Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 43 Die Feststellungsklage ist gegen diejenige Finanzbehörde zu richten, der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.[1] Für eine (Nichtigkeits-)Feststellungsklage müssen neben dem besonderen Feststellungsinteresse (Rz. 19) sowie der Unmöglichkeit, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts (Abs. 1 1. Hs. 2. Alt.)

Rz. 14 Die Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 41 Abs. 1 1. Hs. 2. Alt. FGO bezieht sich auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts. Die Nichtigkeitsfeststellungsklage ist begründet, wenn der angegangene Verwaltungsakt gem. § 125 AO einen besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler enthält.[1] Hintergrund ist das berechtigte Interesse des betroffenen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bedingte Erteilung des Bestätigungsvermerks

Rn. 89 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat die Möglichkeit, einen BV unter Vorbehalt zu erteilen. Der Vermerksvorbehalt hat stets aufschiebende Wirkung. Erst wenn die dem Vorbehalt zugrunde liegende Bedingung eingetreten ist, wird der BV voll wirksam (vgl. Erle (1990), S. 215; NK-AP (2022), § 322 HGB, Rn. 20; ADS (2000), § 322, Rn. 50). Eine auflösende Bedingung, die eine n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Unterzeichnung und Aufnahme des Bestätigungsvermerks in den Prüfungsbericht

Rn. 49 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 "Der Abschlussprüfer hat den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über seine Versagung unter Angabe des Ortes der Niederlassung des Abschlussprüfers und des Tages der Unterzeichnung zu unterzeichnen; im Falle des Absatzes 6a hat die Unterzeichnung durch alle beteiligten Personen zu erfolgen" (§ 322 Abs. 7 Satz 1). Rn. 50 Stand: EL 41 – ET: 12/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 72 Abs. 2 S. 3 FGO – Wirksamkeit der Klagerücknahme

Der BFH hat klargestellt, dass die Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich ist und nicht – etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen – angefochten werden kann. Vielmehr richtet sich die Geltendmachung einer möglichen Unwirksamkeit allein nach § 72 Abs. 2 S. 3 FGO. Die Vor...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Delegiertenversammlung / 1.6 Welche Rechte haben die Mitglieder noch in einem Delegiertensystem?

Für die einzelnen Mitglieder des Vereins ist nach Einführung des Delegiertensystems Folgendes zu beachten: Sie können an der Willensbildung im Verein nur noch über die Wahl der Delegierten teilnehmen. Sie haben kein Recht zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung (Satzung kann Abweichendes regeln). Sie haben kein Recht, die Unwirksamkeit eines von der Delegiertenversammlung g...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitgliederversammlung und r... / 1 Die häufigsten Fallen

Achtung Das BGB-Vereinsrecht enthält zu den Detailfragen rund um die Mitgliederversammlung kaum Vorgaben, sodass die wesentlichen Fragen in der Satzung des Vereins geregelt werden müssen. Bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung einer Mitgliederversammlung müssen daher vorrangig die Regelungen der Satzung des Vereins beachtet werden. 1. Die Einberufung erfolgt durch ei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitgliederversammlung und r... / 4.5 Grundsätzliche Bestandteile einer Tagesordnung

Eröffnung und Begrüßung Formalien Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Beschlussfähigkeit Stimmberechtigung Vollmachten Feststellung der Tagesordnung Ergänzungen Änderungen Feststellung Rechenschaftslegung der Geschäftsführung Vorstand allgemein/Rechenschaftsbericht Kassenbericht Entlastung Kassenprüfung Wahlen Vorstand Sonstige Organe Jugend Kassenprüfer Delegierte Feststellung des Haus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Die Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren

Zum 1.1.2004 wurde eine einheitliche Frist von 3 Wochen für die gerichtliche Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung eingeführt.[1] Bislang musste ein Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochenfrist lediglich Gründe, die im Rahmen von § 1 KSchG zur Unwirksamkeit einer Kündigung geführt haben, geltend machen. Die einheitliche Klagefrist von 3 Wochen gilt nun für alle K...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / Zusammenfassung

Überblick Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann vom Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Für alle Kündigungsschutzklagen gilt eine einheitliche Klagefrist von 3 Wochen. Innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Klageerhebung soll das Arbeitsgericht eine Güteverhandlung ansetzen, in der allein der Vorsitzende Richter, d. h. ohne die beiden ehrenamtlichen...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Der Kammertermin

Die Kammer des Arbeitsgerichts besteht aus dem Vorsitzenden als Berufsrichter und 2 Laienrichtern. Die Laienrichter sind ehrenamtliche Richter und werden aus den Kreisen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt. Die ehrenamtlichen Richter entscheiden im Falle eines Urteils gleichrangig mit. In der Kammerverhandlung wird meist nochmals eine gütliche Einigung vom Vorsitzende...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Vertragsbedingungen

Rz. 3 Mit dem Begriff "Vertragsbedingungen" meint der Gesetzgeber alle Regeln, die auf individualrechtlicher Ebene für das Arbeitsverhältnis geschaffen werden. Damit ist ein umfassendes Verständnis der Vertragsbedingung gemeint, was zu einer möglichst weit reichenden Anwendung der AGB-Kontrolle auf individualrechtliche Vereinbarungen führt. Unter "Vertragsbedingungen" sind fo...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Unwirksamkeit einer Enterbung wegen Verzeihung

Die durch Verzeihung eingetretene Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung kann nur über § 2085 BGB zur Unwirksamkeit der Enterbung führen. OLG Karlsruhe v. 8.2.2023 – 11 W 94/21 (Wx) BGB § 2085, § 2333, § 2337 Beraterhinweis Die Verzeihung i.S.v. § 2337 BGB bezieht sich nur auf die Pflichtteilsentziehung und macht grundsätzlich nur diese unwirksam. Soweit mit einer Pflichtteil...mehr

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zfs 11/2023, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der seinen Prämienanspruch geltend machende VR kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom VN ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlens eines Anschlussversicherungsnachweises gem. § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den VN nicht nachweisbar auf dessen Fehlen hingewiesen hat. So der Leitsatz des Urteils des BGH NJW 2015, 1105. Der Beklagte...mehr

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AGS 11/2023, Auslagenerstat... / Leitsatz

Hat der Verteidiger bei der Verwaltungsbehörde die irrige Annahme über das Vorliegen seiner Zustellungsvollmacht fortbestehen lassen, ohne eine in diesem Punkt erkannte Unwirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides bis zu dem vom AG schließlich festgestellten Verjährungseintritt zu offenbaren, kommt nach Einstellung des Verfahrens die Auslagenerstattung zugunsten des Be...mehr

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AGS 11/2023, Auslagenerstat... / III. "Verjährungsfalle" versus Billigkeit

Auch sonstige Ermessensgesichtspunkte gaben nach Auffassung des LG keinen Anlass zu einer gegenteiligen Entscheidung. Der vom Betroffenen geltend gemachte "Ermessensfehler" der Bußgeldbehörde, die trotz seiner telefonischen Mitteilung vom 14.4.2023, dass die Angelegenheit wegen einer fehlerhaften Zustellung verjährt sei, dennoch das Verfahren nicht eingestellt, sondern an da...mehr

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ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 war vom 4.6.1992 bis zu deren Tod in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist die einzige Tochter der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter des Beteiligten zu 3. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Die Eheleute errichteten unter dem 3.12.2007 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament. Da...mehr