Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / Literaturtipps

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Besonderheiten beim Erwerb durch eine Erbengemeinschaft

Rz. 300 Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, wird das Einzelunternehmen nach § 2032 Abs. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen. Es kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung[369] ohne zeitliche Begrenzung in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Eine Änderung der Rechtsform, insbesondere die (automatische) Entstehung einer GbR oder OHG, ist hiermit nicht verbun...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 4. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 344 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 139 Abs. 1 bis 3 HGB wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will.[502] Das Wahlrecht ist höchstpersönli...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / (1) Abweichende Inhaltsbestimmung

Rz. 24 Im ersten Fall wirkt die Inhaltsänderung dinglich, so dass die abweichende Stimmrechtsregelung Inhalt des Nießbrauchs wird.[38] Hier bleibt zu beachten, dass sowohl das Sachenrecht als auch das Gesellschaftsrecht der vertraglichen Ausgestaltung Grenzen setzen: Das Stimmrecht kann nur für Angelegenheiten, die die Nutzungen betreffen, übertragen werden.[39] Auch der Ker...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Gesellschaftsgründung

Rz. 40 Der Testamentsvollstrecker darf neue Gesellschaften nur gründen, wenn sichergestellt ist, dass sich hieraus keine Verbindlichkeiten ergeben, die mit der Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, unvereinbar sind. Ebenso dürfen durch die Neugründung für die Erben keine weitergehenden persönlichen Verpflichtungen begründet werden. Das vorausgeschickt, ka...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / b) Nachfolge in die Gesellschafterstellung durch Erben/Vermächtnisnehmer (Nachfolgeklauseln)

Rz. 34 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/-n des verstorbenen Gesellschafters vorsehen.[45] Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[46] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtli...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / e) Rechtsfolgen der Einräumung der Unterbeteiligung

Rz. 72 Soweit die Einräumung der Unterbeteiligung nach § 24 UmwStG erfolgt, geschieht dies sowohl bei Entgeltlichkeit als auch bei Unentgeltlichkeit des Vorgangs ohne einkommensteuerliche Auswirkungen. Grundsätzlich setzt § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG hierfür zwar einen Antrag auf Buchwertfortführung voraus. Dieser kann jedoch auch konkludent z.B. durch Abgabe einer Steuererklärun...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 3. Partiarische Rechtsverhältnisse

Rz. 13 Partiarische Rechtsverhältnisse sind Rechtsbeziehungen nicht gesellschaftsrechtlicher Art, bei denen als Leistungsentgelt eine Gewinnbeteiligung vereinbart wurde; anders als bei der Unterbeteiligung ist eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien nicht erforderlich.[20] Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich regelmäßig nur zum partiarischen Darlehen, und zwar insbes...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Aktiengesellschaft

Rz. 30 Die Anteile an einer Aktiengesellschaft sind frei vererblich. Insofern ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ohne weiteres möglich.[43] Der Testamentsvollstrecker hat Verwaltungsbefugnis. Er kann Stimmrechte ausüben und er kann das Bezugsrecht nach § 186 AktG ausüben. Der Testamentsvollstrecker kann auch selbst Vorstandsmitglied oder Mitglied im Aufsichtsrat...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 3. Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. c EStG

Rz. 30 Auch die Übertragung eines Anteils an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft bzw. von Anteilen an Gesellschaften des EU- und EWR-Raumes können Gegenstand einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sein. Anteile an einer Aktiengesellschaft können nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht begünstigt übertragen werden. Rz. 31 Im Gegensatz zu ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. Treuhandlösung

Rz. 10 Nach der sog. Treuhandlösung [13] übernimmt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen als Treuhänder. Nicht die Erben, sondern der Testamentsvollstrecker führt in dieser Variante das Unternehmen und wird als Inhaber (nach herrschender Meinung ohne Testamentsvollstreckervermerk)[14] ins Handelsregister eingetragen. Das hat zur Konsequenz, dass im Außenverhältnis auch n...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / F. Detailplanung

Rz. 60 Auf der Grundlage des festgelegten Nachfolgekonzepts müssen sodann die Details ausgearbeitet werden. Die bislang vorgegebene grobe Struktur wird dabei mehr und mehr ausgefüllt, sodass am Ende eine alle bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts erforderlichen Schritte umfassende Planung vorliegt. Rz. 61 In diesem Zusammenhang sind auch rechtliche bzw. steuerrechtlich...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird regelmäßig bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die nächste Generation übertragen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung des Übergebers. Der Begünstigte (Übernehmer) ist bei dieser Gestaltung nach dem Versorgungsvertrag verpflichtet, wiederkehrende Leistungen aus dem von ihm nunmehr bewirtschafteten Verm...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Rz. 51 Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Eintritt folgender Bedingung an _________________________. Die Testamentsvollstreckung bezieht sich ausschließlich auf mein Einzelhandelsgeschäft, eingetragen im Handelsregister des...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 3. Strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung der Mithaftung des Übernehmers

Rz. 52 Oftmals liegt es im Interesse beider Beteiligten (sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers), mögliche Haftungsrisiken für den Übernehmer wegen in der Vergangenheit begründeten Verpflichtungen in weitest möglichem Umfang von vornherein auszuschließen. Dies ist hinsichtlich der persönlichen über das Unternehmensvermögen hinausgehenden Haftung des Übernehmers auch ...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Freiwilliges Aufsichtsorgan

Rz. 28 Für Personen- wie Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Kernrechte der Gesellschafter nicht delegierbar sind. So kann die Entscheidung über die Änderung der körperschaftlichen Verfassung, das Einfordern von Nachschüssen nach § 26 GmbHG oder das Berufen oder Abberufen von Liquidatoren nicht auf einen Beirat als Aufgabe delegiert werden.[36] Dabei ist zu be...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Besonderheiten bei vinkulierten Namensaktien

Rz. 289 Bei Namensaktien kann durch Vinkulierung der Grundsatz der freien Übertragbarkeit eingeschränkt werden (§ 68 Abs. 2 S. 1 AktG). Die Satzung kann insoweit die Übertragbarkeit an die Zustimmung der Gesellschaft binden (so genannte vinkulierte Namensaktien).[337] Über § 68 Abs. 2 AktG hinausgehende dinglich wirkende Einschränkung der Übertragbarkeit sind aber nicht mögl...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.5 Kurzarbeit und Entgeltumwandlung

Die Umwandlung von Entgelt ist auch bei einer infolge von Kurzarbeit verminderten Entgeltzahlung weiterhin möglich. Auf Wunsch des Versicherten kann die Beitragszahlung zu einer freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung kostenfrei vermindert oder auch beitragsfrei gestellt werden. Die Umwandlung von Entgelt setzt allerdings bereits begrifflich voraus, dass der Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 9.2 9.2 Entgeltumwandlung für Fahrradleasing

Mit dem TV-Fahrradleasing wurde ab 1.3.2021 eine tarifvertragliche Grundlage für Gehaltsumwandlungen zum Zwecke des Fahrradleasings im kommunalen öffentlichen Dienst von den Tarifvertragsparteien geschaffen. Diese Gehaltsumwandlungen sind von den Entgeltumwandlungen für eine betriebliche Altersversorgung nach dem TV-EUmw/VKA oder dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Ergeben k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer ­Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten

Leitsatz 1. Unter einem "Anteil" i.S. des § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist die (unmittelbare oder mittelbare) vermögensmäßige Beteiligung eines Körperschaftsteuersubjekts an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut und damit an den darin gespeicherten stillen Reserven zu verstehen. 2. Die Formulierung "aus einem anderen Grund" i.S. des § 6 Abs. 5 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.6 Formwechsel

Rz. 79 Der Formwechsel einer Verlustpersonengesellschaft in eine Personengesellschaft anderer Rechtsform berührt, soweit es nicht zu einem Wechsel im Gesellschafterkreis kommt, die Unternehmeridentität nicht.[1] Geltung hat dies auch im Rahmen doppelstöckiger Personengesellschaften, wenn die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird. Folge i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Vergleich / A. Vergleich: Wesen, Abschluss, Formen, Wirkung

Rz. 1 § 779 BGB: Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage (1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Verjährung / 2. Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 18 Die Annahme einer Unzulässigkeit der Berufung des Schuldners auf Verjährung kommt nach alledem nur noch selten in Betracht, hieran sind strenge Anforderungen zu stellen. Mit Blick auf den Zweck der Verjährungsregelung ist ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben zu verlangen. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verpflichtete den Berechtigten nach objektiven M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / 2. Anlagenhaftung nach § 89 Abs. 2 WHG

Rz. 57 Nach § 89 Abs. 2 WHG haftet der Betreiber einer Anlage zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von Stoffen für die schädlichen Folgen der Wasserverschlechterung, die dadurch entstehen, dass aus einer solchen Anlage Stoffe in ein Gewässer gelangen, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet worden zu sein. § 89 Abs. 2 WHG als u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 1. Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes

Bereits im Jahr 2006 wurden die nationalen steuerlichen Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen und Vorgaben des europäischen Rechts angepasst und steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Umwandlungsgesetz, das zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, die Rechtsform eines Unternehmens an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen, versteht den Begriff Umwandlung als Oberbegriff, unter den die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung sowie der Formwechsel subsumiert werden können. Die in hohem Maße flexiblen gesellschaftsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 2. Beziehungen zum Umwandlungsgesetz

Das UmwStG weist zwar wesentliche Beziehungen zum UmwG auf. Dennoch sind zum einen nicht alle im UmwG geregelten Umwandlungsvarianten auch im UmwStG geregelt. Andererseits sind auch Umstrukturierungen, die nicht im UmwG geregelt sind, Gegenstand des UmwStG. Die wichtigsten der im UmwStG geregelten Umwandlungsvarianten ergeben sich zusammenfassend aus Abb. 2:mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.3 Zivilrechtliche Behandlung der Umwandlung einer Personengesellschaft

Die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft kann entweder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder durch Einzelrechtsnachfolge vollzogen werden:mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.2 Zivilrechtliche Behandlung der Umwandlung eines Einzelunternehmens

Nach den §§ 123 Abs. 3 i. V. m. §§ 124 Abs. 1 und 152 ff. UmwG können Einzelkaufleute, die in das Handelsregister eingetragen sind, einen Teil oder mehrere Teile ihres Vermögens durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Kapitalgesellschaft übertragen. Daneben kann eine Umwandlung sowohl für im Handelsregister eingetragene Kaufleute als auch für nicht im ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5 Sonderbetriebsvermögen bei Umwandlungen

2.5.1 Zugehörigkeit zum Mitunternehmeranteil Begünstigt ist nach § 20 UmwStG auch die Einbringung eines Mitunternehmeranteils. In diesem Zusammenhang ist auch ggf. vorhandenes Sonderbetriebsvermögen von besonderer Bedeutung. So ist z. B. in den Fällen der Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG regelmäßig auch die Übertragung des S...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.2 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Jedoch sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vor. Danach kann auf übereinstimmenden Antrag aller Personen, bei denen ansonsten infolge des Umwandlungsvorgang...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.1 Anwendungsgrundsätze

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung von sperrfristbehafteten Anteilen durch § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher Vorgang vorliegt. Dazu ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.1 Grundlagen

Der Begriff "Einbringung in eine Kapitalgesellschaft" steht stellvertretend für verschiedene zivilrechtliche Umwandlungsvorgänge, die einheitlich und unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral nach § 20 UmwStG vollzogen werden können. Bei der zivilrechtlichen Behandlung ist zu unterscheiden zwischen der Umwandlung eines Einzelunternehmens und der Umwandlung einer Persone...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.1 Bewertungsgrundsatz und Bewertungswahlrecht

Sind die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG das Wahlrecht, abweichend vom Regelansatz mit dem gemeinen Wert das eingebrachte Betriebsvermögen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen, die nach § 6a EStG zu bewerten sind – entweder mit dem Buchwert oder mit einem Zwischenwert anzusetzen. Nach Rdnr....mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.2 Ersatzrealisationstatbestände

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung der sperrfristbehafteten Anteile durch § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher V...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.2 Sonderbetriebsvermögen beim Formwechsel

Eine besondere Steuerfalle kann sich beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ergeben, wenn ein Mitunternehmer über wesentliche Betriebsgrundlagen in seinem Sonderbetriebsvermögen verfügt. Nach der Rechtsgrundverweisung in § 25 UmwStG sind auf den Formwechsel die Vorschriften der §§ 20 – 23 UmwStG entsprechend anzuwenden. Da der Formwechsel jed...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.1 Anwendung der §§ 20 ff. UmwStG

Während das Gesellschaftsrecht zwischen Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach den §§ 20 ff. UmwStG behandelt. Für den Formwechsel ordnet § 25 UmwStG die entsp...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.2 Aufwärtsverschmelzung

Werden durch eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine weitere Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert eingebracht, entsteht innerhalb von sieben Jahren nach der Umwandlung ein Einbringungsgewinn II, wenn die aufnehmende Kapitalgesellschaft die eingebrachten Anteile veräußert. Nach dem BFH-Urteil vom 24.1.2018 [1] stellt die Aufwärtsverschmelzung...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG erfasst eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorgängen, die sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge z. B. durch Sachgründung und Sachkapitalerhöhung außerhalb des Umwandlungsgesetzes vollzogen werden können. Unabhängig von der zivilrecht...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.5 Weitere Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Der Ansatz eines Werts unterhalb des gemeinen Werts wird gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG weiterhin eingeschränkt und ist nur zulässig, soweit (kumulativ) bezüglich des übernommenen Betriebsvermögens sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt (diese Voraussetzung ist bei Inlandsfällen regel...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr