Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsnachfolgebescheinigung

Rz. 4 Eine Rechtsnachfolge der jeweiligen Genossenschaft müsste im Grundbuchverfahren nach §§ 22, 29 Abs. 1 S. 2 GBO durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden.[1] Das war oft nicht möglich, insbesondere wenn die Umwandlung keine Eintragung in das Genossenschaftsregister erforderte. Daher bestimmt § 12 Abs. 1 GBBerG einen erleichterten Nachweis durch Bescheinigung der reg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Risiken des DES

Rz. 107 Im Insolvenzfall wird die als Sacheinlage eingebrachte Forderung möglicherweise (erneut) bewertet und der Gesellschafter für den Fall, dass der Insolvenzverwalter zu einem anderen Bewertungsergebnis kommt, auf den Differenzbetrag zum Nominalwert in Anspruch genommen (§§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 4 GmbHG). Für diesen Anspruch der Gesellschaft haften nach § 24 GmbHG auch die ü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gesetzestechnik

Rz. 6 Der Aufbau des UmwG entspricht der vom Gesetzgeber bewusst gewählten Verweisungstechnik (auch Baukastentechnik genannt).[24] Rz. 7 Das UmwG ist in insgesamt sieben Bücher eingeteilt. Das Erste Buch umfasst nur § 1 UmwG, der die verschiedenen Möglichkeiten der Umwandlung aufzählt und einige Grundprinzipien festlegt. Die nachfolgenden Bücher regeln jeweils eine der nachfol...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Keine Auflösungsgründe

Rz. 352 Eine bloße formwechselnde Umwandlung der Hauptgesellschaft ist regelmäßig kein Auflösungsgrund.[431] Die Unterbeteiligung besteht in diesem Fall an dem formgeänderten Anteil fort. Dem Unterbeteiligten steht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn seine Interessen durch die Umwandlung so erheblich berührt werden, dass ihm die Fortsetzung der Unterbet...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Anforderungen, Inhalt

Rz. 447 Voraussetzung für die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umwandlung ist in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UmwRL, dass die Anteilsinhaber der beteiligten Gesellschaften dem (gemeinsamen) Umwandlungsplan zustimmen (Art. 86h, 126, 160h GesRRL). Das Zustimmungserfordernis der Anteilsinhaber der beteiligten deutschen Gesellschaften ergibt sich im Grundsatz ber...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 16 Zwischen Wohnungs- und Teileigentum (§ 1 Abs. 2, §§ 3, 6 WEG) besteht in der sachenrechtlichen Behandlung kein Unterschied. Ob Räume als WE oder als TE zu nutzen sind, hängt technisch von der baulichen Ausgestaltung ab, rechtlich ist die Zuordnung bei Begründung nach § 3 oder § 8 WEG maßgebend.[40] Die Bezeichnung im Aufteilungsplan gibt in der Regel vor, ob WE oder T...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / hh) Handelsbilanzielle Abbildung / Verbuchung

Rz. 506 Werden Mitunternehmeranteile oder Betriebsvermögen in eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht, wird die Einbringung als laufender Geschäftsvorfall behandelt. Die GmbH weist in diesem Fall die Anschaffungskosten der übernommenen Wirtschaftsgüter erstmals in der Jahresabschlussbilanz aus, die auf die Einbringung folgt...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Arbeitsrecht

Rz. 622 Wenn bei einer Umwandlung nach dem UmwG ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übertragen wird, sind gem. § 324 UmwG die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Betriebsübergang in § 613a BGB anzuwenden.[1136] Insoweit unterscheidet sich eine Umwandlung nach dem UmwG nicht von einer Umstrukturierung nach allgemeinen Vorschriften. Rz. 623 Unterschiede...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Umwandlungsfähigkeit

Rz. 121 Ist ein GmbH-Mantel für den Gesellschafter nicht – etwa im Wege einer Weiterveräußerung – wirtschaftlich verwertbar und soll endgültig aufgegeben werden, bietet sich zum einen das Liquidationsverfahren nach §§ 60 ff. GmbHG an, das aber den Ablauf zumindest eines Jahres zur Voraussetzung hat. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine wesentlich lautlosere Liquidation üb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt Erleichterungen des Nachweises der Umwandlung oder Rechtsnachfolge bei Genossenschaften der ehemaligen DDR. Da die Rechtsnachfolge von Genossenschaften uneinheitlich geregelt war, bestanden Probleme des Nachweises der jeweiligen Umwandlung oder einer Rechtsnachfolge im Grundbuchverfahren.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Prüfung

Rz. 2145 Art. 37 Abs. 6 SE-VO schreibt vor, dass vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung der Ausgangsgesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) beschließen soll, geprüft wird, ob die Gesellschaft über Nettovermögenswerte mindestens in Höhe ihres Kapitals zzgl. der kraft Gesetzes oder Statuts nicht ausschüttungsfähigen Rücklagen verfügt. Dies ist von einem o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Thesaurierungsgebot und Rücklagenverwendungsverbot

Rz. 559 Der Gesetzgeber hat ganz geringe Maßnahmen vorgesehen, um wenigstens ansatzweise nicht nur dem Gründer Gründungserleichterungen zu bieten, sondern auch dafür zu sorgen, dass die quasi kapitallose Gesellschaft dennoch Kapital zum Schutz ihrer Gläubiger bildet. Geplant war wohl ein sog. gestrecktes Gründungsverfahren in der Weise, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Neuerrichtung und Änderung von Räumen

Rz. 76 Die Rechtsverhältnisse müssen der neuen baulichen Lage angepasst werden, da WE als Raumeigentum rechtlich mit den räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen muss. Ist bspw. das mit den Miteigentumsanteilen an zwei Speichern verbundene Sondereigentum nicht entstanden, wegen eines Widerspruchs zwischen Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan, besteht gegen die übrigen Eig...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Einzelrechtsnachfolge versus Gesamtrechtnachfolge

Rz. 608 Wesentliches Merkmal einer Umwandlung nach dem UmwG ist, dass sich die Vermögensübertragung auf den neuen Rechtsträger im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge vollzieht (§§ 20, 131 UmwG). Die Vermögensübertragung tritt dabei kraft Gesetzes ein, sodass keine besonderen Übertragungsakte nach den jeweiligen sachenrechtlichen Vorschriften erforderlich sind. Bei Gr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Umwandlungsplans

Rz. 2141 Art. 37 SE-VO enthält im Hinblick auf den Umwandlungsplan keine Formvorschriften. Auch allgemeine Formvorschriften für die Pläne, die im Vorfeld der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgestellt werden müssen, enthält die SE-VO nicht. Die Verweisungsnormen, in denen die SE-VO ergänzend auf das nationale Recht verweist, sind nicht einschlägig, weil die Frage nach der Form d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Art und Weise

Rz. 1033 Eine GmbH & Co. KG kann auf verschiedene Art und Weise gegründet werden:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Unionsrechtlicher Hintergrund

Rz. 393 Die Förderung der grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität steht seit geraumer Zeit auf der Agenda der Europäischen Kommission. Sie ist Kernbestandteil der Gesamtstrategie für die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes und zielt darauf ab, Unternehmen einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen für die Ausübung ihrer primärrechtlich gewährten Niederlass...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Grundsätzliches

Rz. 848 Nach der Rechtslage vor ESUG konnten Umwandlungen insolventer, d.h. aufgelöster (z.B. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) Rechtsträger im Insolvenzverfahren nicht vorgenommen werden, da vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens die nach § 3 Abs. 3 UmwG erforderliche Fortsetzung nicht beschlossen werden konnte.[1697] Rz. 849 Nach aktueller Gesetzeslage kann nun im Insolvenzplan sowoh...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Schutz der Gläubiger

Rz. 480 Die Gläubiger verfügen bei allen grenzüberschreitenden Umwandlungen über ein gerichtlich durchsetzbares Recht auf Sicherheitsleistung. Dabei ist allerdings zu differenzieren: Rz. 481 Für die Gläubiger übertragender bzw. formwechselnder Gesellschaften statuiert die UmwRL einen EU-weiten Mindeststandard (Art. 86j Abs. 1, 126b Abs. 1, 160j Abs. 1 GesRRL). Für Gläubiger e...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Vermögensübergang fingi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Ausgliederung statt Asset-Deal?

Rz. 852 Weil einerseits die übertragende Sanierung des Unternehmens im Wege des Asset-Deal aus der Insolvenz nicht immer möglich ist (etwa weil zur Fortführung nicht übertragbare Gegenstände, z.B. Vertragsverhältnisse, erforderlich sind) und weil der Eingriff in die Rechte der Anteilsinhaber mit den beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Unwägbarkeiten und damit einhergehend...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Zwingender Fristablauf

Rz. 462 Die Eintragung im Register des Ausgangsmitgliedstaats – und damit die Erteilung der Vorabbescheinigung – darf nicht erfolgen, solange die Frist zur Annahme eines Barabfindungsangebots und die materielle Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Gläubigersicherheiten noch nicht abgelaufen sind (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329 Satz 1, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Die Vorgabe, dass ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Umwandlungsmöglichkeiten

Rz. 598 Da die OHG zu den rechtsfähigen Personengesellschaften gehört, ist sie Rechtsträger i.S.d. UmwG . Sie kann also ihre Rechtsform in eine andere wechseln (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) oder durch Umwandlung aus einem anderen Rechtsträger entstehen. Gem. § 190 Abs. 2 UmwG unterliegen Umwandlungen der OHG kraft Gesetzes, d.h. hier insb. aufgrund der Normen des...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Rückumwandlung (Art. 66 SE-VO)

Rz. 2200 Eine Europäische Gesellschaft (SE) kann auch in eine AG nationaler Rechtsform zurück umgewandelt werden. Diesen Weg hatte im Jahre 2015 die Senvion SE (zunächst AG, sodann GmbH) beschritten. Das Verfahren zur Rückumwandlung ist in Art. 66 SE-VO geregelt. Die Rückumwandlung steht denknotwendig nur Europäischen Gesellschaften (SE) offen. Einen mehrstaatlichen Bezug, du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Angemessenheit, 75 %-Grenze

Rn. 321 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Pensionszusage eines ArbN-Ehegatten wird nur anerkannt, wenn sie auch der Höhe nach angemessen ist. Auch insoweit ist ein Fremdvergleich mit nicht familienangehörigen ArbN des Betriebs vorzunehmen. Sind solche ArbN nicht vorhanden, ist nach Ansicht der FinVerw die Pensionszusage des ArbN-Ehegatten der Höhe nach angemessen, wenn die zuge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. OCR-Nachbearbeitung

Rz. 13 Die nachträgliche Umwandlung von NCI- in CI-Daten ist grundsätzlich jederzeit mittels sog. OCR-Programme (OCR = Optical Character Recognition) möglich. In den bestehenden Systemen ist diese Möglichkeit aber nicht mehr vorgesehen, zumal die Qualität der Umwandlung von der Qualität der Vorlagen bestimmt wird. Auch bei der Migration auf das Datenbankgrundbuch wird nicht ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Höhe der sonstigen Gegenleistung

Rz. 502 Das Wahlrecht zum Buchwertansatz wird ferner eingeschränkt (§ 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG), wenn statt Gesellschaftsrechten ein Mischentgelt, etwa eine (Darlehens-)Forderung gegen die GmbH gewährt wird. Ein Mischentgelt ist häufig vorteilhaft, da so – quasi im letzten Moment vor der Umwandlung – noch ein Transfer von Liquidität bzw. bei Ausgestaltung der sonstigen Gegenl...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Gemeinsame Kontrolle

Rz. 212 Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch der Erwerb der Kontrolle "durch mehrere Unternehmen" ein Zusammenschluss. Der Begriff der gemeinsamen Kontrolle i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der entsprechenden Regelung in der EU-Fusionskontrolle in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO (s.o. Rdn 123 ff.). Ebenso wie in der EU-Fusionskontrolle kann auc...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Rechtsförmliche Verfahren

Rz. 30 40 der 80 Fälle müssen gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Ge...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Einschränkung und Freigabeverfahren

Rz. 45 Eine auf einen anderen Anfechtungsgrund gestützte Klage kann grds. die Eintragung einer Umwandlung blockieren. Denn nach § 16 Abs. 2 UmwG bedarf es für die Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder eines Formwechsels einer sog. Negativerklärung über bestehende Anfechtungsklagen (vgl. dazu genauer u. Rdn 148 ff.) bei der Anmeldung. Wurde ein Umwandlungsbeschluss an...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Umwandlungsbericht

Rz. 2143 Nach Art. 37 Abs. 4 SE-VO muss das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der Gesellschaft einen Umwandlungsbericht erstellen. In dem Bericht müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden. Daneben müssen die Auswirkungen des Rechtsformwechsels auf die Aktionäre und die Arbeitnehmer dargestellt werden. Der Umwandlungsb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG in GmbH)

Rz. 350 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.46: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Hauptversammlungsniederschrift) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Hauptversammlung _________________________ Die Bekanntmachung enthält folgende Tagesordnung:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Gründung durch Verschmelzung

Rz. 2052 Gem. Art. 2 Abs. 1 SE-VO kann eine Europäische Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung von zwei oder mehreren AG entstehen. Als Gründungsgesellschaften sind nur AG i.S.d. Anhangs I zur SE-VO zugelassen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind und ihren Sitz sowie ihre Hauptverwaltung in der Gemeinschaft haben. Der internationale Bezug kann nur da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Firma und Sitz

Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz in den Mitgli...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / III. Besondere praktische Kenntnisse

Rz. 22 § 5 FAO legt die Anzahl der Praxisfälle fest, die der Bewerber bzw. zukünftige Fachanwalt je nach Fachgebiet persönlich und weisungsfrei vor Antragstellung bearbeitet haben muss. Während die frühere Fassung des § 5 FAO "in der Regel" bestimmte Fallzahlen zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen forderte, "setzt" § 5 FAO in der ab dem 1.1.2003 geltenden Fass...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Offenlegung

Rz. 2144 Der Umwandlungsplan ist gem. Art. 35 Abs. 5 SE-VO einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung beschließen soll, auszulegen. Das Offenlegungsverfahren richtet sich nach den nationalen Regelungen, die zur Umsetzung des Art. 3 der Ersten Richtlinie[5362] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) erlassen worden sind. Die nationale Ausgangsgesellschaft muss dahe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 2147 Die Einberufung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 121 ff. AktG. Der Umwandlungsplan und der Umwandlungsbericht müssen vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt werden. Auf Verlangen ist jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift zu erteilen. Diese Anforderungen entsprechen denjenigen aus § 230 UmwG.[5365] Da die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kleingewerbe und Handwerker

Rz. 68 Solange ein gemeinschaftlich betriebener Gewerbebetrieb noch nicht die Voraussetzungen des Handelsgewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Gesellschaft grds. GbR. Zwar besteht auch für sog. Kleingewerbetreibende/Minderkaufleute die Möglichkeit gem. § 107 Abs. 1 Satz 1 HGB n.F. (vormals: § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) durch Eintragung im Handelsregister in die Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Organe der Gesellschaft

Rz. 2152 Nach dem Grundsatz der Organkontinuität können die Gesellschafter ihre Ämter weiterführen, soweit das dualistische System beibehalten wird und sich die Größe oder Zusammensetzung der Organe nicht ändert. Da die Gesellschaft ihre rechtliche und wirtschaftliche Identität bei der Umwandlung behält, ist auch die Kontinuität der Gesellschaftsorgane grds. gegeben. Ledigli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1754 Entgegen dem Wortlaut des § 192 Abs. 2 AktG ("Soll-Vorschrift") ist die bedingte Kapitalerhöhung nur zu den dort genannten Zwecken zulässig, nämlich zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen i.S.d. § 221 AktG, zur Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Formwechsel zwischen GbR und OHG

Rz. 559 Nach § 105 Abs. 1 HGB ist eine Gesellschaft, bei der sämtliche Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haften, dann eine OHG, wenn ihr Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Eine GbR und eine OHG unterschieden sich also im Wesentlichen dadurch, dass die OHG ein Handelsgewerbe betreibt. Entsprechend diesen gesetzli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Gewerbesteuer

Rz. 489 § 18 Abs. 2 UmwStG befreit das Übernahmeergebnis des Gesellschafters von der Gewerbesteuer. Rz. 490 Die Bezüge gem. § 7 UmwStG unterliegen wegen der Einlagefiktion als betriebliche Erträge (§ 20 Abs. 8 EStG) grds. bei der formgewechstelten/übernehmenden Personengesellschaft der Gewerbesteuer. Sofern die Beteiligungsgrenze von 15 % erreicht wird, kommt es indes zur Kür...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1781 Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den §§ 207 ff. AktG wird das Grundkapital der Gesellschaft dadurch erhöht, dass Beträge aus den Kapital- und Gewinnrücklagen in das Grundkapital eingestellt werden. Neues Kapital wird der Gesellschaft nicht zugeführt. Unzulässig ist eine solche Umwandlung von Rücklagen bzw. deren Zuführung in Grundkapital nach § ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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