Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Hineinverschmelzen

Rz. 144 Für das Hineinverschmelzen gelten die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Verschmelzung des Hinausverschmelzens sinngemäß. Da das Vermögen hier nach Deutschland hineinverschmolzen wird, sollten sich aus deutscher Sicht keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung des Einbringungsvorgangs

1. Wahlrecht Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wa...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Besteuerung der übertragenden Kapitalgesellschaft

Rz. 115 Grundsätzlich hat die Kapitalgesellschaft die im Rahmen der Spaltung auf andere Kapitalgesellschaften übergehenden aktiven und passiven Wirtschaftsgüter – einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter – in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert (= Zeitwert) anzusetzen.[89] Die hierbei aufgedeckten s...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Gründung einer SE durch Verschmelzung

Rz. 136 Die Gründung einer SE kann durch Verschmelzung – entweder durch Aufnahme oder zur Neugründung – von mindestens zwei Aktiengesellschaften aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaten bzw. EWR-Staaten erfolgen.[105] Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme geht das gesamte Vermögen der übertragenden Aktiengesellschaft (im Land A) auf die übernehmende Aktiengesellschaft (im L...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Nachweis über den Anteilsbesitz

Rz. 57 Für den Zeitraum der Siebenjahresfrist muss der Einbringende gegenüber der Finanzverwaltung einmal jährlich bis zum 31. Mai nachweisen, dass ihm die Anteile an der Kapitalgesellschaft weiterhin zuzurechnen sind.[38] Wird der Nachweis nicht erbracht, gelten die Anteile an der Kapitalgesellschaft als veräußert.mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 38 Im Rahmen der Einbringung des Einzelunternehmens erhält der Einbringende Anteile an der Kapitalgesellschaft. Die künftige Veräußerung dieser Anteile an der Kapitalgesellschaft wird steuerlich anders behandelt als die Veräußerung eines Einzelunternehmens. Es kommt – in Bezug auf den Veräußerungsvorgang – zu einem Wechsel des Besteuerungssystems. Die Veräußerung eines Ei...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Hinausverschmelzen

Rz. 138 Grundsätzlich ist anzuführen, dass das UmwStG auch die Verschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit einer EU/EWR-Kapitalgesellschaft erfasst.[106] Vor diesem Hintergrund sind die §§ 11–13 UmwStG für solche Verschmelzungen anwendbar. Rz. 139 Damit der Verschmelzungsvorgang aus deutscher Sicht buchwertfortführend und somit steuerneutral erfolgt, müssen die folg...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / D. Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Rz. 78 Eine Kapitalgesellschaft kann gemäß § 226 UmwG durch Formwechsel in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Hierunter fällt auch der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG. Rz. 79 Im Zuge des Formwechsels werden die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft üblicherweise zu Kommanditisten der GmbH & Co. KG. Die Funktion der persönlich haftenden Gesellschafteri...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Trennung von Gesellschafterstämmen

Rz. 129 Kommt es im Rahmen der Abspaltung zu einer Trennung von Gesellschafterstämmen, d.h. die ursprünglichen Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft sind nicht mehr gemeinsam Gesellschafter der übernehmenden Kapitalgesellschaft, ist der Vorgang nur dann steuerneutral möglich, wenn die Beteiligungen an der zu spaltenden Kapitalgesellschaft mindestens fünf Jahre...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Einbringungsgewinn

Rz. 74 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln. Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 14 Das UmwStG knüpft an eine steuerneutrale Einbringung die folgenden in § 20 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen: Diese beiden Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ erfüllt werden, um letztendlich die buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Allgemeine Tatbestandsmerkmale

Rz. 119 Die allgemeinen Voraussetzungen entsprechen denen für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 130 Die übernehmende Kapitalgesellschaft übernimmt die übertragenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter mit den in der Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft ausgewiesenen Werten. Es besteht eine zwingende Wertverknüpfung. D.h. setzt die übertragende Kapitalgesellschaft in ihrer Schlussbilanz die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert an, so sind diese Werte fü...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Veräußerung (und gleichgestellte Vorgänge)

Rz. 41 Grundtatbestand ist die Veräußerung – und die somit steuerschädliche Verfügung – der Anteile an der Kapitalgesellschaft, die dem einbringenden Einzelunternehmer als Gegenleistung für das buchwertfortführend eingebrachte Einzelunternehmen gewährt werden.[28] Eine Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft an ei...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Einbringungsgewinn II

Rz. 52 Der Einbringungsgewinn II berechnet den Einbringungsgewinn für die im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften, die bei der Ermittlung des Einbringungsgewinns I in Abzug gebracht wurden (abzüglich: Gemeiner Wert der im Betriebsvermögen enthaltenen Anteile an Kapitalgesellschaften).[35] Rz. 53 Der Einbringungsgewinn II kann wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Voraussetzungen einer steuerneutralen Einbringung

Rz. 63 Für eine steuerneutrale Einbringung nach dem UmwStG müssen die folgenden in § 24 Abs. 1 UmwStG geregelten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, um eine buchwertfortführende Einbringung des Einzelunternehmens zu gewährleisten:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Einbringungsgewinn

Rz. 32 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln.[19] Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Durchführung der Nachversteuerung

Rz. 47 Erfolgt innerhalb der Siebenjahresfrist eine steuerschädliche Verfügung, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag (Einbringungsgewinn I) auf den Einbringungszeitpunkt zu ermitteln. Der Einbringungsgewinn vermindert sich für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt abgelaufene Zeitjahr um 1/7. Rz. 48 Sollten zum eingebrachten steuerlichen Betriebsvermögen des Einzeluntern...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 71 Die Personengesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert [49] anzusetzen (Grundsatz). Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht).[50...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Ermittlung Übernahmeergebnis 1. Stufe

Rz. 97 Ausgangspunkt für die Berechnung des Übernahmeergebnisses der 1. Stufe ist der anteilige Wert des Betriebsvermögens, mit dem die Personengesellschaft die übergegangenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter zu übernehmen hat. Hinsichtlich der Berechnung des hiervon in Abzug zu bringenden Wertes der Anteile an der Kapitalgesellschaft ist wie folgt zu unterscheiden: Rz. ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 76 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – erfolgen, unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Der Einbringungsgewinn unterliegt beim Einbringenden der Einkommensteuer. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt,[55] da sie diesem Fall einer Betri...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Keine Veräußerung und Vorbereitung der Veräußerung

Rz. 127 Die Abspaltung ist in den Fällen nicht steuerneutral, in denen im Rahmen der Spaltung eine Veräußerung von Anteilen an Außenstehende vollzogen bzw. vorbereitet wird.[100] Eine Vorbereitung der Veräußerung wird unterstellt, wenn innerhalb eines Fünfjahreszeitraums nach dem Übertragungsstichtag kumuliert Anteile an der übertragenden und übernehmenden Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Besteuerung Übernahmeergebnis

Rz. 101 Hinsichtlich der Frage der Besteuerung des Übernahmeergebnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Übernahmegewinn oder einen Übernahmeverlust handelt. Anschließend ist für die Besteuerungsfolgen relevant, ob das Übernahmeergebnis auf eine natürliche Person oder eine Körperschaft entfällt. Ist das Übernahmeergebnis der 2. Stufe positiv – handelt es sic...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 36 Neben dem Einbringungsgewinn müssen für den einbringenden Einzelunternehmer auch die Anschaffungskosten der ihm gewährten Anteile an der Kapitalgesellschaft berechnet werden.[23] Diese lassen sich wie folgt ermitteln:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 35 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend erfolgen – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Auf den Einbringungsgewinn hat der Einbringende Einkommensteuer zu entrichten. Die Begünstigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt, da nur in diesem Fall alle stille...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 64 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens, welche üblicherweise der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden können. Eine Einbringung im Sinne des § 24 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Einzelunternehmens auf die Personengesellsc...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Mitunternehmerstellung

Rz. 66 Dem einbringenden Einzelunternehmer muss eine Mitunternehmerstellung bei der übernehmenden Personengesellschaft gewährt werden.[45] Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn der Einbringende Kommanditist der Personengesellschaft wird.[46] Rz. 67 Somit muss der einbringende Einzelunternehmer als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Einzelunternehmen Gesells...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Einbringungsgewinn I

Rz. 50 Der Einbringungsgewinn I berechnet sich wie folgt:[33]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Negatives Betriebsvermögen

Rz. 31 Ist das steuerliche Betriebsvermögen des Einzelunternehmens negativ (die passiven Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens übersteigen die aktiven Wirtschaftsgüter), hat die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit 0 EUR anzusetzen. Somit sind die stillen Reserven durch die Kapitalgesellschaft teilweise (bis die passiven Wirtschaftsgüter den aktiven Wi...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Anpassung der Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft

Rz. 55 Der vom Einzelunternehmer versteuerte Einbringungsgewinn führt nachträglich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft[36] und wirkt sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns – der die Nachversteuerung ausgelöst hat – steuermindernd aus. Beispiel In Fortsetzung des vorstehenden Beispiels beläuft sich der Veräußerungspreis für ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 131 Anlässlich der Abspaltung erhalten die Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft. In einem solchen Fall gelten grundsätzlich die Anteile an der übertragenen Kapitalgesellschaft als zum gemeinen Wert veräußert und die Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft als zu diesem Wert angeschafft. Der Anteil ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Die Siebenjahresfrist

Rz. 45 Die Siebenjahresfrist beginnt nach dem Einbringungszeitpunkt. Fristbeginn ist demnach der Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt folgt.[32] Anteilsveräußerung und gleichgestellte Vorgänge innerhalb der Siebenjahresfrist lösen somit eine nachträgliche Besteuerung aus. Rz. 46 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung der Anteile ist nicht der Abschluss des Kauf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Übernahmeergebnis

Rz. 96 Für jeden Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, der seinen Anteil in einem Betriebsvermögen hält oder der an der Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt ist, ist ein Übernahmeergebnis wie folgt zu ermitteln:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 89 Die Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erfolgt zweistufig entsprechend ihrer Beteiligung am gezeichneten Kapital. Alle Gesellschafter haben die vorhanden offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft als Gewinnanteile der Besteuerung zu unterwerfen (Besteuerung der offenen Rücklagen). Rz. 90 Des Weiteren ist ein Übernahmeergebnis – hierbei kann es sich ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / a) Begründung von fiktiven Teilbetrieben

Rz. 126 Werden innerhalb von drei Jahren vor der Spaltung spaltungshindernde wertvolle nicht betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter auf eine Gesellschaft, die einen fiktiven Teilbetrieb darstellt, übertragen (z.B. buchwertfortführende Übertragung eines Grundstücks auf eine Tochter-GmbH & Co. KG), kann keine steuerneutrale Abspaltung erfolgen.[99]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / b) Ermittlung Übernahmeergebnis 2. Stufe

Rz. 100 Zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses der 2. Stufe sind vom Übernahmeergebnis der 1. Stufe die als ausgeschüttet geltenden offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Abzug zu bringen. Das sich dann ergebende Übernahmeergebnis ist im Anschluss von den jeweiligen Gesellschaftern der Besteuerung zu unterwerfen. Das Übernahmeergebnis wird bei der übernehmenden Perso...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Wahlrecht

Rz. 28 Die Kapitalgesellschaft hat das Betriebsvermögen des eingebrachten Einzelunternehmens mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Grundsatz).[13] Wenn jedoch die unter I. dargestellten Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann das eingebrachte Betriebsvermögen auf Antrag auch mit dem Buchwert (d.h. mit dem steuerlichen Buchwert des Einzelunternehmens) angesetzt werden (Wahlrecht)...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / B. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 10 Die steuerliche Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann durch Einzelrechtsnachfolge oder (partielle) Gesamtrechtsnachfolge vollzogen werden. Bei der Einzelrechtsnachfolge vollzieht sich die Übertragung des Vermögens des Einzelunternehmens nach den jeweils geltenden Vorschriften des Zivilrechts. Alternativ ist auch eine Übertragung durch A...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / I. Besteuerung der Kapitalgesellschaft

Rz. 84 Grundsätzlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter – einschließlich der nicht entgeltlich erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgüter – in einer steuerlichen Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert (= Zeitwert) anzusetzen.[64] Die hierbei a...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / C. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 58 Die steuerliche Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft kann ebenfalls durch Einzelrechtsnachfolge oder (partielle) Gesamtrechtsnachfolge[39] vollzogen werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen unter Rdn 10 ff. verwiesen. Die Ausgliederung eines im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaf...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / E. Spaltung einer GmbH

Rz. 109 Eine Kapitalgesellschaft kann einen Teil ihres Vermögens gemäß § 123 Abs. 2 UmwG auf eine andere (übernehmende) Kapitalgesellschaft – entweder auf eine bestehende Kapitalgesellschaft oder zur Neugründung – abspalten. Die übertragende Kapitalgesellschaft bleibt bestehen. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erhalten im Gegenzug Anteile an der übernehmenden Kapit...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 15 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens. Üblicherweise kann das Betriebsvermögen der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden. Rz. 16 Eine Einbringung im Sinne des § 20 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die Kapitalgesellschaft ü...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Gewährung neuer Anteile

Rz. 20 Als Gegenleistung für die Einbringung des Einzelunternehmens in die Kapitalgesellschaft muss der Einbringende neue Anteile an der Kapitalgesellschaft erhalten. Erfolgt die Einbringung zur Neugründung der Kapitalgesellschaft, werden neue Anteile anlässlich der Gründung der Kapitalgesellschaft ausgegeben.[10] Erfolgt die Einbringung in eine bestehende Kapitalgesellschaf...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Gesellschaftsumwandlung

Rz. 41 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich berechtigt, an einer Umwandlung der Gesellschaft mitzuwirken, wenn dadurch für die Erben keine weitergehenden Verpflichtungen begründet werden.[57] Das setzt voraus, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund letztwilliger Verfügung im Hinblick auf die Verwaltung der Gesellschaftsinnenseite entsprechend ermächtigt ist und sei...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / Literaturtipps

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