Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen Gesellschaft ins Ausland

Rz. 108 Da eine deutsche Kapitalgesellschaft nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG und § 5 AktG – eine unmittelba...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Kartellrechtliche Aspekte

Rz. 60 Die im Zusammenhang mit Umwandlungen relevanten Regelungen über die Zusammenschlusskontrolle (§§ 35–43 GWB) sollen einer Unternehmenskonzentration durch externes Wachstum entgegenwirken und eine Verschlechterung der Marktstruktur und Gefahren, die von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen, vermeiden. Rz. 61 Für die Verschmelzung, die Spaltung und die Vermögensübertr...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Annahme des Barabfindungsangebots

Rz. 471 Für die Annahme des Barabfindungsangebots gilt eine Frist von zwei Monaten nach dem Umwandlungsbeschluss (§§ 313 Abs. 3 Satz 1, 327 Satz 1, 340 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Ein Registervollzug vor Ablauf dieser Frist ist ausdrücklich ausgeschlossen (§§ 316 Abs. 2 Satz 1, 329, 343 Abs. 2 Satz 1 UmwG).[940] Während die Absicht zur Annahme des Angebots also binnen eines Monats ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Rückwirkung

Rz. 500 Die Einbringung kann steuerlich nach § 20 Abs. 6 UmwStG um bis zu 8 Monate zurückbezogen werden. Für Umwandlungen nach dem UmwG (Ausgliederung, Verschmelzung, Abspaltung) wird der Übertragungsstichtag durch die umwandlungsrechtliche Schlussbilanz definiert, die nach § 17 Abs. 2 UmwG zum Handelsregister einzureichen ist. Für den Formwechsel gilt nach § 25 UmwStG § 9 S...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Grenzüberschreitende Verschmelzung mit Nicht-EU-Gesellschaften

Rz. 99 Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Recht über die §§ 305 ff. UmwG hinaus ist umstritten. Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass sich aus § 1 Abs. 1 UmwG eine Regelungslücke ergebe, da sich das UmwG auf Verschmelzung unter "Rechtsträgern mit Sitz im Inland" beschränke. Folge sei, dass in Bezug auf Verschmelzungen unter ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Schutz der Unternehmensmitbestimmung

Rz. 485 Im Hinblick auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung hat die UmwRL für alle drei Umwandlungsformen am Konzept aus Verhandlungsmodell und Auffanglösung festgehalten, allerdings auch hier einige bedeutsame Neuerungen eingeführt. Die Neuregelungen finden sich für grenzüberschreitende Verschmelzungen im novellierten MgVG und für grenzüberschreitende Spaltungen und Fo...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Zuzug einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 111 Bei Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft ins Inland (Zuzug) ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts, sodass die nicht nach den Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts errichtete Gesellschaft allenfalls (bei Mehrgliedrigkeit) ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Prüfung des Abfindungsangebots

Rz. 475 Gesellschafter einer deutschen übertragenden oder formwechselnden Gesellschaft, welche die angebotene Barabfindung nicht für angemessen halten, können binnen drei Monaten nach Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Umwandlung eine gerichtliche Nachprüfung des Abfindungsangebots im Spruchverfahren verlangen (§§ 313 Abs. 1 Satz 4, 327 Satz 1, 34 UmwG; §§ 340 Abs. 1 Sa...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anwendungsfragen

aa) Behandlung von Sonderbetriebsvermögen Rz. 498 § 20 UmwStG ist in Zusammenhang mit eingebrachten Anteilen an Personengesellschaften oder Betrieben von Personengesellschaft nur anwendbar, wenn wesentlich Betriebsgrundlagen nicht im Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten, sondern auch in die Kapitalgesellschaft eingebracht werden (s. Tz. 20.06 ff. des UmwStE 2011). Sonderbetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze und Regelungsumfang des § 37b Abs 2 S 1 EStG

Rn. 48 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Wahlrechtsausübung bei Dritten einerseits und ArbN andererseits s Rn 79. Es ist zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Abs 1) und an eigene ArbN (Abs 2) § 37b EStG jeweils gesondert anzuwenden. Auch bei einem vom Kj abweichenden Wj ist für den Personenkreis der eigenen ArbN immer die kalenderjahrbezogene Betrachtungsweise für das Wahlrecht...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Gründe der Konzernorganisation

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vorbereitungsphase

aa) Aufstellung des Umwandlungsplans Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen. bb) Inhalt des Umwandlungsplans Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Zustimmungsbeschlüsse

Rz. 200 Grds. müssen auch die Aktionäre aller beteiligten AG dem Verschmelzungsvertrag in einer Hauptversammlung zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG). § 65 UmwG verlangt hierfür, soweit in der Satzung keine strengere Regelung enthalten ist, mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. D.h. es muss kumulativ eine einfache Mehrheit der abgegeben...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Beispielsfälle

Rz. 45 Während Aktien einer AG ohne Beurkundung übertragen werden können, bedarf es nach § 15 Abs. 3 GmbHG zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen eines in notarieller Form geschlossenen Vertrages.[49] Eine notarielle Beurkundung ist gem. § 15 Abs. 4 GmbHG auch für das Verpflichtungsgeschäft erforderlich. Auf die Rechtsnatur des Vertrages kommt es nicht an, sodass nicht n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XII. Bewilligungsberechtigung bei Inhaltsänderungen

Rz. 65 Inhaltsänderung ist jede nachträgliche Änderung der Befugnisse des Berechtigten,[142] die nicht in einer Änderung der Art des Rechts besteht und nicht als Neubestellung, Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Rangänderung des Rechts anzusehen ist.[143] Die Grenzen sind zum Teil fließend und im Einzelfall umstritten.[144] Rz. 66 Bei Inhaltsänderungen kann im Regelfall z...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Ausgangsfall

Rz. 631 Der nicht in das Handelsregister eingetragene Kaufmann G betreibt ein einzelkaufmännisches Unternehmen. G wünscht, sein Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Sein Ziel ist es dabei, möglichst rasch in den Genuss der Haftungsprivilegien der GmbH zu gelangen. Das Unternehmen verfügt über keinen Grundbesitz und wird in Geschäftsräumen betrieben, deren Eigentümer G ist.mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Formwechsel von Personengesellschaften

Rz. 558 Die einzelnen Formen von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) unterscheiden sich durch bestimmte gesetzliche Tatbestandsmerkmale. Sofern einzelne Tatbestandsmerkmale bei einer Personengesellschaft erfüllt bzw. nicht mehr erfüllt sind, wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine andere Gesellschaft um. Diese Mechanismen können gezielt für die Umwandlung eine...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 94 Da der Auflösungsbeschluss nur zu einer Umwandlung der werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft führt, ist mit ihm keine Veräußerung des Erwerbsgeschäfts verbunden, weshalb eine gerichtliche Genehmigung nach § 1852 Nr. 1 lit. b) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3) BGB nicht erforderlich ist.[196]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Betriebswirtschaftliche Gründe

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("automatisches Split...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Namens- und/oder Inhaberaktien

Rz. 813 Nach § 10 Abs. 1 AktG können die Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten. Die Satzung muss hierzu gem. § 23 Abs. 3 Nr. 5 AktG Angaben enthalten. Auch elektronische Aktien können auf den Namen oder auf den Inhaber lauten.[2536] Rz. 814 Inhaberaktien lauten auf den Inhaber. Sie sind Inhaberpapiere, die wertpapierrechtlichen Grundsätzen analog der §§ 793 ff. BGB...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Aufstellung des Umwandlungsplans

Rz. 2137 Gem. Art. 37 Abs. 4 SE-VO hat das Leitungs- bzw. Verwaltungsorgan der Ausgangsgesellschaft einen Umwandlungsplan[5352] zu erstellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gesetzlicher Übergang von Pensionsverpflichtungen

Rn. 135 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pensionsverpflichtungen können kraft Gesetzes auf einen Dritten übergehen. Dies gilt sowohl im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfall oder Verschmelzung) als auch in bestimmten Fällen der Einzelrechtsnachfolge (vgl § 613a BGB). Rn. 136 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil im Wege eines Betriebsüberganges iSv...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Einschränkung und Spruchverfahren

Rz. 41 Jedoch ist die Anfechtung einer Umwandlung insofern eingeschränkt, als sie durch die Gesellschafter der übertragenden oder formwechselnden Rechtsträger nicht darauf gestützt werden kann, dass das Umtauschverhältnis [89] oder das Abfindungsangebot [90] zu schlecht ist (§§ 14 Abs. 2, 15, 32, 125 Satz 1, 195 Abs. 2, 196, 210 UmwG).[91] § 14 Abs. 2 UmwG wurde durch das UmRU...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbrecht

Rz. 24 Auflassung erforderlich bei: Erfüllung eines Vermächtnisses (§§ 2150, 2174 BGB);[26] Erbschaftskauf (§ 2374 BGB);[27] Erfüllung einer Teilungsanordnung (§§ 2048, 2049 BGB);[28] Umwandlung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks in Bruchteilseigentum der gleichen Personen;[29] Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB) durch Übertragung von Grundbesit...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 94 Nachdem die steuerlichen Anreize für das sog. Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren durch das UStG 2008 weggefallen sind,[55] hat die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wieder an praktischer Bedeutung gewonnen.[56] Die Gesellschaft ist aus steuerlichen Gründen nicht mehr gezwungen, ihre Gewinne zunächst auszuschütten, um im nächsten Schritt das unternehmerisch notwend...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Annexeigentum

Rz. 38 Seit 1.12.2020 ist nach § 3 Abs. 2 WEG die Bildung von Sondereigentum an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks zulässig. Damit sind insbesondere Gartenflächen, Stellplätze, Terrassen, Wege oder Abstellflächen sondereigentumsfähig.[159] Annexeigentum kann aber nicht an Gebäudeteilen begründet werden, also nicht an Balkonen oder Dachterrassen, die ja s...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 632 Gem. §§ 152, 158 ff., 124 ff. UmwG kann ein Einzelkaufmann, dessen Firma in das Handelsregister eingetragen ist, sein Unternehmen nach umwandlungsrechtlichen Vorschriften auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ausgliedern. Das UmwG knüpft bei der Ausgliederung eines einzelkaufmännischen Unternehmens also an die Eintragung des Einzelkaufmanns in das Handelsregist...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Praxiserfahrungen mit der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2034 Die erste Europäische Gesellschaft (SE) wurde am 12.10.2004 in Österreich in das Firmenbuch (österreichisches Pendant zum deutschen Handelsregister) eingetragen. Dabei handelt es sich um die BAUHOLDING STRABAG SE. In Deutschland hatten sich bereits frühzeitig zahlreiche Großkonzerne wie etwa die Allianz, MAN Diesel und Porsche für die Rechtsform der Europäischen Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Die Entwicklung nach der SEVIC-Entscheidung

Rz. 2026 Der EuGH hatte bereits 2005 in seiner Entscheidung in Sachen "SEVIC-Systems"[5125] die Beschränkung der Anwendung des deutschen UmwG auf "Rechtsträger mit Sitz im Inland" als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV gewertet. In dem entschiedenen Fall sollte die Security Vision mit Satzungssitz in einem Mitgliedstaat der EU (Luxemburg) auf die SE...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 484 Nach §§ 4 Abs. 4–6 UmwStG ist auf Ebene der formgewechselten/übernehmenden Personengesellschaft ferner ein personenbezogenes Übernahmeergebnis zu ermitteln.[850] Es liegt aus Sicht des Anteilseigners eine Quasi-Veräußerung seines Anteils neben einer Quasi-Liquidation der GmbH vor. Rz. 485 Das Übernahmeergebnis ist für fiktiv eingelegte Anteile wie folgt zu ermitteln:[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Grunderwerbsteuer

Rz. 50 Die Übertragung eines Grundstücks im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung oder Spaltung [131] löst mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister die Grunderwerbsteuer aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG),[132] da bei diesen Vorgängen ein Rechtsträgerwechsel stattfindet. Daher ergibt sich diesbezüglich auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt nach § 18 GrES...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 4. Umwandlungsprüfung

Rz. 442 Der Umwandlungsplan ist durch einen unabhängigen Sachverständigen zu prüfen. Insoweit sind die §§ 9–12 UmwG über die Prüfung der Verschmelzung, die Bestellung des Verschmelzungsprüfers, dessen Stellung und Verantwortlichkeit sowie den Prüfungsbericht weitgehend entsprechend anwendbar (§§ 311 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, 325 Satz 1 Halbs. 1, 338 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Da § 4...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Kettenverschmelzung

Rz. 168 In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage nach der Zulässigkeit der sog. "Kettenverschmelzung", bei der mehrere Verschmelzungen oder auch andere Umwandlungsvorgänge hintereinander geschaltet, aber gleichzeitig schon vor Eintragung der ersten vereinbart und beschlossen werden sollen.[408] Der Verschmelzungsvertrag kann aufschiebend bedingt auf die Eintragung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Verschmelzungsplan

Rz. 411 § 307 Abs. 2 UmwG bringt für den Mindestinhalt des Verschmelzungsplans gegenüber § 122c Abs. 2 UmwG a.F. einige Erweiterungen. Im Rahmen der Harmonisierung des Gläubigerschutzes "muss" der Verschmelzungsplan gem. § 307 Abs. 2 Nr. 14 UmwG – ebenso wie der Spaltungsplan aufgrund des Verweises in § 322 Abs. 2 UmwG und der Formwechselplan nach § 335 Abs. 2 Nr. 8 UmwG – A...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Formwechselbeschluss

Rz. 340 Grds. erfordert der Formwechselbeschluss bei einer Personenhandelsgesellschaft die Zustimmung aller, auch der nicht anwesenden Gesellschafter, wenn im Gesellschaftsvertrag nicht eine abweichende Mehrheit vorgesehen ist (§ 217 UmwG). Die durch Gesellschaftsvertrag vorgesehene Mehrheit muss aber mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen betragen (§ 217 Abs. 1 Satz 2 und 3...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Mehrheitserfordernisse

Rz. 451 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber bedarf bei allen drei Formen der grenzüberschreitenden Umwandlung einer qualifizierten Mehrheit. Wie dargestellt richten sich nach Art. 86h, 126, 160h GesRRL die Anforderungen an den Umwandlungsbeschluss grds. nach nationalem Recht. Für den Spaltungsbeschluss und den Formwechselbeschluss macht die UmwRL jedoch – anders als ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Erwerb des Vermögens im Ganzen

Rz. 206 Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens im Ganzen kann z.B. die Übernahme des rechtlich unselbstständigen Unternehmens einer natürlichen oder juristischen Person sein, die als solche nicht notwendig Unternehmen ist. Auch Fälle, in denen der Rechtsträger des erworbenen Unternehmens voll im Erwerber aufgeht, wie z.B. bei der wirtschaftlichen und rechtlichen (Vo...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Sonstige Erlöschensgründe

Rz. 38 Als sonstige Gründe für das Erlöschen der Prokura kommen z.B. in Betracht:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Weitere steuerliche Rechtsfolgen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 504 Bezüglich der AfA, der bei der Mitunternehmerschaft ausgeübten Bilanzierungsrechte und der Besitzzeiten bei der Rücklage gem. 6b EStG tritt die GmbH in die Rechtstellung der Mitunternehmerschaft (§ 23 Abs. 1 UmwStG), sofern die GmbH den Buchwertansatz wählt. Bei einem Ansatz der übernommenen Wirtschaftsgüter zum Teilwert oder Zwischenwert, gelten die Rechtsfolgen gem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Hinzuerwerb neuer Grundstücksflächen

Rz. 78 Zuerwerb ist zulässig und setzt voraus: Eb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gerichtliche und behördliche Entscheidungen

Rz. 86 Gerichtliche und behördliche Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere: Alle gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere solche, die notwendige Erklärungen der Beteiligten ersetzen, wie bspw. der Vollstreckungstitel, welcher die Einigung und Eintragsbewilligung des Grundstückseigentümers zur Umwandlung einer Höchstbetragshypothek in eine Sicherheitshypothek ersetzt,[248...mehr