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§ 10 Recht der Kapitalgesellschaften / 3. Praxiserfahrungen mit der Europäischen Gesellschaft (SE)

Dr. Heribert Heckschen, Dr. Christoph Löffler
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Rz. 2034

Die erste Europäische Gesellschaft (SE) wurde am 12.10.2004 in Österreich in das Firmenbuch (österreichisches Pendant zum deutschen Handelsregister) eingetragen. Dabei handelt es sich um die BAUHOLDING STRABAG SE.

In Deutschland hatten sich bereits frühzeitig zahlreiche Großkonzerne wie etwa die Allianz, MAN Diesel und Porsche für die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) entschieden. Die Rechtsform bewährte sich offenbar in den Augen vieler Konzernleitungen. In den letzten zwölf Jahren nahmen Großunternehmen aller Couleur (Fresenius, MAN, Bertelsmann, Bilfinger, Hannover Rück, Puma, Eon, Deutsche Annington Immobilien, Sixt, Axel Springer, SAP, Airbus Group) die Möglichkeit des Rechtsformwechsels wahr. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass weitere namhafte Unternehmen diesen Beispielen folgen werden. Im Jahr 2017 wechselte auch der Finanzdienstleister MLP in die Rechtsform der SE. Die Deutsche Börse AG ist diesen Schritt dagegen trotz positiven Votums der Hauptversammlung nicht gegangen. Für die Gesellschaften war die internationale Ausrichtung der Europäischen Gesellschaft (SE) stets ein entscheidender Aspekt für die Wahl der Rechtsform. Zu der Verschmelzung der Allianz zu einer SE hatte der Chefsyndikus der Allianz SE allerdings kritisch angemerkt, dass gerade die Vereinbarung über Beteiligung der Arbeitnehmer einen hohen Aufwand bei dem Rechtformwechsel in die SE darstelle.[5152]

 

Rz. 2035

Entgegen kritischer Stimmen über die Akzeptanz der SE im Segment kleiner und mittlerer Unternehmen im Vorfeld des Inkrafttretens der SE-VO,[5153] erfüllte sich die Erwartungshaltung des Verordnungsgebers.[5154] Eine große Zahl deutscher KMU nutzte die Chance zur Internationalisierung durch den Rechtsformwechsel in eine Europäische Gesellschaft (SE).[5155] So anfangs ...

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