Rz. 129

Kommt es im Rahmen der Abspaltung zu einer Trennung von Gesellschafterstämmen, d.h. die ursprünglichen Gesellschafter der übertragenden Kapitalgesellschaft sind nicht mehr gemeinsam Gesellschafter der übernehmenden Kapitalgesellschaft, ist der Vorgang nur dann steuerneutral möglich, wenn die Beteiligungen an der zu spaltenden Kapitalgesellschaft mindestens fünf Jahre bestanden haben.[102]

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