Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Bauliche Veränderungen zum Einbruchsschutz

Rz. 4 Darunter fallen Schließsysteme, stärkere Türen, Türriegel, Türspione, verschließbare Fensterriegel, auch eine Alarmanlage, die durch ihre Sichtbarkeit oder durch den Alarmton bei einem Einbruchsversuch den Täter abschrecken kann, sowie Überwachungskameras oder Attrappen solcher Kameras (Schmidt-Futterer/Flatow, BGB § 554 Rn. 12). Der Anspruch beschränkt sich aber auf d... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Schritt für Schritt zum ene... / 3.6.2 Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung

Nach § 56 GModG müssen Nichtwohngebäude im Bestand mit einer Heizungsanlage, einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage, einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage deren Nennleistung größer als 70 Kilowatt ist, bis zum Ablauf des 31.12.2029 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung nachgerüstet werden. Eine Ausnahm... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Umsetzung einer energetisch... / 7.1 Monitoring und Kontrolle des Energieverbrauchs

Ein systematisches Monitoring des tatsächlichen Energieverbrauchs nach Abschluss der energetischen Sanierung ist wichtig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und nachhaltige Energieeinsparungen zu erzielen. Das Monitoring wird als Kontrollinstrument eingesetzt, um festzustellen, ob die vorab prognostizierten Energieeinsparungen auch eingetreten sind. Sollte der tatsäc... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Verhaltensbedingte Kündigun... / 18 Private Internet- und E-Mail-Nutzung

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unfallverhütung / 2 Pflichten des Unternehmers

Für die Unfallverhütung und die Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden BG-Vorschriften ist in erster Linie der Unternehmer verantwortlich.[1] Die Berufsgenossenschaften haben die Unternehmer über die BG-Vorschriften zu unterrichten. Die Unternehmer haben die in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten über die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschr... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Neuer Anlauf für die Gesell... / c) Vorteile aus faktischer Nachfolge?

Kritiker könnten einwenden, dass es in bestimmten Konstellationen dennoch denkbar ist, dass zumindest die Mitgliedschaft noch zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergegeben wird und dadurch faktisch ein Zugriff auf die Erwerbsmöglichkeit in dem konkreten Unternehmen gegeben wird. Es würde also die Möglichkeit auf ein angemessenes Gehalt im Unternehmen übertragen werden kö... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.6 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnungsteils (§ 167 BewG)

Rz. 478 Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.[1] Zwischen Wohnung und Betrieb muss nach den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten eine unlösbare Einheit bestehen.[2] Das ist der Fall, wenn... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Haftung bei der Einschaltung selbständiger Dritter

Rn 59 Während bei Hilfspersonen nach § 278 keine Haftungsbeschränkung auf Auswahl- oder Überwachungsverschulden Platz greift, stellt sich die Frage, ob sich dies bei der Einschaltung selbständiger Dritter anders verhält. Zu denken ist etwa daran, dass der Verwalter die Erledigung von Buchhaltungsarbeiten einem selbständigen Buchhalter oder Steuerberater überträgt[1]; ferner ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. 1Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen. (2) Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bis... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Bei § 60 handelt es sich um die zentrale Haftungsnorm des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren; weitere Haftungstatbestände ergeben sich aus § 61 sowie aus allgemeinen Haftungsgrundlagen (dazu unten Rn. 65 ff.). Die Vorschrift steht im Regelungsverbund der §§ 60 bis 62, welche die nach der InsO geltenden Haftungsgrundsätze ausführlicher als noch unter Geltung der K... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Angestellte des Schuldners

Rn 63 § 60 enthält in Abs. 2 eine ausdrückliche Regelung zur Verantwortlichkeit des Verwalters bei Einsatz von Angestellten des Schuldners insbesondere im Rahmen einer Betriebsfortführung. Auch hier beschränkt das Gesetz die Haftungsanknüpfung jedoch ausdrücklich auf die dem Verwalter obliegenden insolvenzspezifischen Pflichten, zu deren Erfüllung er sich Angestellten des Sc... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsschutz auf Baustellen / 2 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen finden sich in verschiedenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen (Tab. 2). mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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ISO 14001: Anforderungen de... / 2.3 Die wesentlichen Inhalte der Kapitel der ISO 14001:2026

Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Inhalte der Kapitel der ISO 14001:2026 zusammen. mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsschutz auf Baustellen / 3.3 Planungsphase nach Baubeginn/ Bauphase

Nach Baubeginn wird der Baustelleneinrichtungsplan bis zum Abschluss der Baumaßnahme fortgeschrieben und bei Änderungen im Bauprozess (z. B. Bauverfahren, Bauabläufe, Bauzeiten, Leistungsumfänge) angepasst. Der Koordinator hat während der Ausführung des Bauvorhabens die Aufgabe, die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG zu koordinieren, darauf zu achten, dass Ar... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 1 Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind (Fremdgeschäftsführer)

Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Sie erhalten teilweise eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit weitgehend weisung... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsschutz auf Baustellen / Zusammenfassung

Überblick Auf Baustellen werden bauliche Anlagen neu erstellt, saniert, renoviert, ausgebaut, umgebaut, verbessert, ertüchtigt, abgebrochen, rückgebaut oder beseitigt. Dementsprechend kommen viele verschiedene Technologien und Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte zum Einsatz, die geschultes Personal benötigen und i. d. R. durch spezialisierte Firmen realisiert werden. Den g... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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ISO 14001: Anforderungen de... / 2.2 Die Inhalte der Kapitel 4 bis 10 der ISO 14001:2026

Die Anforderungen der ISO 14001:2026 bauen also systematisch aufeinander auf und bilden gemeinsam den Rahmen für ein wirksames Umweltmanagementsystem. Kapitel 4: Kontext der Organisation Die Anforderungen der ISO 14001:2026 bauen also systematisch aufeinander auf und bilden gemeinsam den Rahmen für ein wirksames Umweltmanagementsystem. Ausgangspunkt ist die Analyse des Kontext... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.16 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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ISO 14001: Anforderungen de... / 5.2 Überarbeitungsbedarf nach der Revision (ISO 14001:2026)

Für Organisationen mit einem bestehenden Zertifikat nach ISO 14001:2015 und einem wirkungsvollen gelebten Umweltmanagement, dürfte die Umstellung auf die ISO 14001:2026 keine große Herausforderung darstellen. Vielmehr kommt es darauf an, die bestehenden Regelungen zu überprüfen, zu präzisieren und an die überarbeiteten Anforderungen anzupassen. mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Verpackungsmanagement: Grun... / 4.5 Schritt 5: Evaluierung und Optimierung

Eine effektive Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfordert nicht nur kurzfristige Anpassungen, sondern auch kontinuierliche Evaluierung, Forschung und Entwicklung, um langfristig den Anforderungen gerecht zu werden und nachhaltige Verpackungslösungen zu optimieren. Unternehmen sollten regelmäßig Fortschritte überprüfen, Entwicklungen des Gesetzes und dessen Anfor... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance (ESRS Set 1)

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Der Bereich Kennzahlen und Ziele umfasst eine weitere finale Offenlegungspflicht: ESRS S2-5: Ziele in Bezug auf den Umgang mit wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen sowie wesentlichen Risiken und Chancen Der letzte Teilstandard verlangt von Unternehmen, konkrete und zeitlich definierte Ziele festzulegen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfu... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 9 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des simplified ESRS S2

Die Umsetzung des simplified ESRS S2 erfordert vom Einkauf weiterhin eine umfassende strategische Ausrichtung, die sicherstellt, dass menschenrechtliche Risiken in der Wertschöpfungskette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt, transparent dokumentiert und systematisch gesteuert werden. Die strukturellen Vereinfachungen des Standards entbinden nicht von der inhaltli... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2 (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftragte/r –Überwachung des Risikomanagementsystems

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4 Organisatorische Festlegungen und Ernennung

In organisatorischer Hinsicht gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Überwachung des Risikomanagements nach dem LkSG im Allgemeinen und für die Bestellung einer/s Menschenrechtsbeauftragten im Besonderen. Maßgeblich sind auch hier wieder die etablierten Geschäftsabläufe im Unternehmen. Dies wirkt sich auf verschiedenen Ebenen aus. 4.1 Ansiedlung im Drei-Linien-... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.2 Organisationskenntnis

Mindestens ebenso wichtig für eine effektive Überwachung wie die Fachkenntnis ist eine gute Kenntnis der Organisation und der Abläufe im Unternehmen. Denn Kern der Wirksamkeitskontrolle, der der Überwachung des Risikomanagementsystems dient, ist das "Erkennen der Lücke": Wo ist die Zuständigkeit unvollständig geregelt oder nicht richtig abgegrenzt? Ist die Risikoanalyse voll... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.3 Umsetzungszuständigkeit

In anderem Gewand stellt sich die Frage des Durchgriffsrechts, wenn die Überwachungszuständigkeit mit der Zuständigkeit für die Umsetzung des Risikomanagements kombiniert werden soll. Das ist etwa der Fall, wenn die Leitung der Einkaufsabteilung, die operativ für die Risikobewertung und Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette des Unternehmens zuständ... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3 Eignung der Überwachungsperson(en): Kompetenzen des Menschenrechtsbeauftragten

Um eine wirksame Überwachung des Risikomanagementsystems sicherzustellen, muss eine der Aufgabenstellung[1] entsprechend geeignete Person oder Personenmehrheit ausgewählt werden. Das Gesetz macht diesbezüglich keine direkten Vorgaben, zumal die Bestellung der/des Menschenrechtsbeauftragten auch nur eine Empfehlung ist. Die Eignung ist damit nicht an formelle Voraussetzungen ... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.3 Verhältnis zur Geschäftsleitung

Die Aufgabe der Überwachung des angemessenen und wirksamen Risikomanagements leitet sich aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung ab. Die Geschäftsleitung kann diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Es ist folglich nicht ausgeschlossen, dass eine Vorstandsperson die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten übernimmt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Zuständigkeit fes... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.1 Personenmehrheit: mehrere Menschen mit Überwachungsaufgabe

Grundsätzlich ist es möglich, die Überwachungsaufgabe einer Mehrzahl von Personen zuzuweisen. Dies kann sich aus der fachlichen Eignung und Expertise [1] ergeben oder aus wesentlichen Unterschieden in den Geschäftsabläufen auch innerhalb eines Unternehmens. Ziel der Entscheidung der Geschäftsleitung muss es in jedem Fall sein, die fachliche Eignung und organisatorischen Vorau... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.4 Zuständigkeitsabgrenzung

Neben dem Verhältnis zur Geschäftsleitung ist die Rolle der/des Menschenrechtsbeauftragten auch gegenüber anderen Funktionen und Beauftragten abzugrenzen. Die folgende Aufzählung von Aspekten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die konkrete Zuständigkeitsbeschreibung und -abgrenzung muss sich an der jeweiligen Unternehmensorganisation ausrichten. In Ansehung des mater... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der Überwachungsfu... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2 Gestaltungsanforderungen und -optionen hinsichtlich der Überwachungsaufgabe

2.1 Personenmehrheit: mehrere Menschen mit Überwachungsaufgabe Grundsätzlich ist es möglich, die Überwachungsaufgabe einer Mehrzahl von Personen zuzuweisen. Dies kann sich aus der fachlichen Eignung und Expertise [1] ergeben oder aus wesentlichen Unterschieden in den Geschäftsabläufen auch innerhalb eines Unternehmens. Ziel der Entscheidung der Geschäftsleitung muss es in jede... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.4 Ressourcenausstattung

Entsprechend der konkreten Ausgestaltung der Aufgabenstellung einer/s Menschenrechtsbeauftragten sind von der Geschäftsleitung auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das kann der bereits erwähnte Zugang zu externem Rechtsrat und zu Schulungen sein, für die jeweils ein Budget erforderlich ist. Mindestens ebenso wichtig ist aber der Zugriff auf qualifizie... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.2 Eigene Verantwortlichkeit

Aus anderen gesetzlichen Anforderungen für die Rolle eines Beauftragten ist die Zuweisung der Aufgaben in "eigener Verantwortung" bekannt. Diese eigene Verantwortung kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen kann damit die grundsätzliche Weisungsfreiheit in der Wahrnehmung der Beauftragtenrolle gemeint sein. Zum anderen oder zusätzlich kann hierin auch das Dur... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.4 Berichtspflicht

Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 LkSG hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig über die Arbeit der zuständigen Person(en) zu informieren. Diese "Holschuld" gilt unabhängig davon, ob ein/e Menschenrechtsbeauftragte/r ernannt wurde und wird in ihrer Bedeutung unter der CSDDD gestärkt. Sie bezieht sich auf die für die Wahrnehmung der einzelnen Sorgfaltspflichten jeweils zuständige Person... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.5 Ernennungsschreiben oder arbeitsvertragliche Ergänzung

Es ist darauf zu achten, dass die Ernennung arbeitsvertraglich wirksam ist. Dies kann durch eine formelle Ergänzung des Arbeitsvertrags erfolgen. Auch ein von der angestellten Person angenommenes Ernennungsschreiben kann diesen Zweck erfüllen. Wird die Person funktionell für mehrere verpflichtete Unternehmen benannt, muss auch die Ernennung rechtlich wirksam durch alle diese... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.6 Exkurs: Rolle des Beschwerdebeauftragter/m

Einige Berührungspunkte zur Aufgabenstellung der/des Menschenrechtsbeauftragten gibt es bei der möglichen Rolle eines "Beschwerdebeauftragten": Nach § 8 Abs. 3 LkSG müssen die Personen, die mit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach dem LkSG betraut sind, unparteilich, weisungsfrei und zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Zudem muss die Wirksamkeit des Beschwerdeve... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.1 Fachkenntnis

Die erforderliche Fachkenntnis bezieht sich in erster Linie auf die Anforderungen des LkSG. Die Person(en) müssen diese Fachkenntnis nicht originär besitzen. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen aufgrund ihrer Vorbildung mitbringen, die Kenntnisse mit der Bestellung und unmittelbar auf diese folgend zu erwerben. Hierzu kann auch externer Rechtsrat herangezogen werden. Außer... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.3 Persönliche Eignung; Kommunikationsfähigkeit

Neben den sachlichen Voraussetzungen der Fach- und Organisationskenntnis spielt auch die persönliche Eignung eine Rolle. Mit dem "Erkennen der Lücke" ist die Überwachungsaufgabe nicht abgeschlossen. Etwaige Missstände oder sonstiger Handlungsbedarf müssen an die für die Umsetzung zuständigen Funktionen und bei entsprechender Relevanz auch an die Geschäftsleitung kommuniziert... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.2 Zentrale oder dezentrale Organisation

Es ist grundsätzlich möglich, die Überwachungsfunktion für mehrere verpflichtete Unternehmen und auch deren verbundene Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbereich zuzurechnen sind, zusammenzufassen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn auch im Übrigen die wesentlichen Steuerprozesse, etwa für Compliance, im Personalwesen und im Einkauf grundsätzlich einheitlich aufg... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.5 Kommunikation

Über die Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung hinaus können der/dem Menschenrechtsbeauftragten verschiedene Aufgaben im Bereich der internen und externen Unternehmenskommunikation zukommen. In erster Linie betrifft dies Mitteilungen und Information über Feststellungen, die die/der Menschenrechtsbeauftragte im Rahmen der Überwachungsaufgabe gewonnen hat. Das kann di... mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.1 Ansiedlung im Drei-Linien-Modell

Das Drei-Linien-Modell beschreibt im Risikomanagement die Ebenen einer Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen, in denen einem Risiko begegnet wird: Auf der ersten Ebene, in der regelmäßig die operative Aktivität des Unternehmens stattfindet, erfolgt das Risikomanagement durch Maßnahmen, die das Risiko vermeiden, verringern oder dessen Auswirkungen mildern. Im Rahmen de... mehr