Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 132 Die Institute sollten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung grundsätzlich Sensitivitätsanalysen durchführen, die potenzielle negative Ereignisse in der Zukunft widerspiegeln und für die Art und den Zweck des Darlehens während der Laufzeit relevant sind. Dabei kann es sich um kredit- oder marktbezogene Ereignisse handeln.[1] Mit den Sensitivitätsanalysen sollen die Institu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.5 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 140 Für die Zwecke der Sensitivitätsanalyse zu ungünstigen markt- oder kreditbezogenen Ereignissen sollten die Institute bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen ggf. auch Folgendes berücksichtigen:[1] Neuvermietung einschließlich einer Änderung der Mietpreise und der Mietdauer im Verhältnis zu den Kreditkosten während der Laufzeit des Darlehens, einer Erhöhung der Leerstandsq... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Prozessbeteiligte

Rz. 27 Die Risikocontrolling-Funktion ist grundsätzlich für die Überwachung und Kommunikation der Risiken (→ AT 4.4.1 Tz. 1 und BTO Tz. 2 lit. d) und speziell für die regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung (→ AT 4.4.1 Tz. 2) zuständig. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, wird konsequenter Weise die Verantwortung der Geschäftsleitung, sich re... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 54 Mit der sechsten MaRisk-Novelle sind in Umsetzung der Leitlinien der EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen einige Anforderungen ergänzt worden, die ausdrücklich nur von Instituten mit einer Brutto-Quote notleidender Kredite ("NPL-Quote") von mindestens 5 Prozent auf Einzelinstitutsebene oder teilkonsolidiert bzw. konsolidiert auf Grupp... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Aufbau der Auslagerungsregelungen in den MaRisk

Rz. 85 Seit der sechsten MaRisk-Novelle ist das Modul AT 9 ("Auslagerung") in 15 Textziffern gegliedert. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Elemente von Bedeutung: Definition des Auslagerungstatbestandes (→ AT 9 Tz. 1), Bestimmung der Wesentlichkeit einer Auslagerung und (implizite) Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikoanalyse im institutsinternen Risikomanageme... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Komplementäre Steuerungsperspektiven

Rz. 44 Zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis, die sich im Zinsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ablesen lassen (sogenannte "ertragsorientierte Messverfahren"), oder die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Das Institut hat Kriterien festzulegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereiches Markt angesiedelt sein. Die Federführung für... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikokonzentrationen

Auch die Anforderungen an die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen sind mit Blick auf die CEBS-Anforderungen nochmals geschärft worden. Dabei hält sich der Anpassungsbedarf aufgrund der schon vorhandenen MaRisk-Anforderungen eher in Grenzen (an mehreren Stellen in AT 2.2, AT 4.3.2, AT 4.3.3 und BTR 2.1). Mir kommt es vor allem auf zweierlei an: einerseits sollen sich d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Methoden und Verfahren der Gruppe

Rz. 43 Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Risikomanagements auf Gruppenebene werden den Instituten gewisse Spielräume gelassen. Offensichtlich stößt eine Eins-zu-eins-Orientierung an den entsprechenden Regelungen der MaRisk auf Institutsebene aus verschiedenen Gründen an ihre Grenzen (z. B. nicht praktikable Doppelungen auf Gruppen- und Institutsebene). Gemäß dem... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Regelungen zu den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 28 Für die Zwecke der Darstellung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse bietet es sich an, die einzelnen Schritte dieser Prozesse in den Organisationsrichtlinien näher zu beschreiben. Im Einzelnen geht es also um die Beschreibung der Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken (→ AT 4.3.2 Tz. 1). In diesem Zusa... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Umgang mit Ausnahmen

Rz. 9 Die EBA erwartet einen risikobasierten Ansatz beim Umgang mit etwaigen Abweichungen und Ausnahmen von den Standardrichtlinien, -verfahren und -kriterien für die Kreditvergabe. Für Ausnahmeentscheidungen sollen die Voraussetzungen, die Umstände bzw. Kriterien sowie die Anforderungen an deren Dokumentation und Überwachung festgelegt werden (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erläuterung).... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Erfordernis eines Limitsystems

Rz. 2 Die Begrenzung und Überwachung von im Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken erfolgt i. d. R., soweit sinnvoll, auf Basis eines wirksamen Limitsystems (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Zu den wesentlichen Risiken, die regelmäßig im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt werden, gehören in erster Linie die Adressenausfallrisiken und die Marktpreisrisiken. U... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Informationspflichten

Rz. 144 Das Institut hat ein der Kompetenzordnung entsprechendes Verfahren einzurichten, in dem festgelegt ist, wie Überschreitungen von Limiten zu behandeln sind (→ BTO 1.2 Tz. 8). Ergänzend wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten ab einer unter Risikogesichtspunkten festgelegten Höhe den zuständigen Geschäfts... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.6 Beispiel IKT-Strategie

Rz. 289 Auch die EBA betont im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie am Beispiel der Strategie für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Strategie) besonders den Prozesscharakter. Insbesondere in jenen Fällen, in denen die IKT-Strategie des Institutes die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Anpassungen oder Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf das ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3.1 Internes Kontrollsystem

Rz. 8 Das interne Kontrollsystem umfasst alle Formen von Überwachungsmechanismen, die integraler Bestandteil der zu überwachenden Prozesse sind (prozessabhängige Überwachung). Die für derartige Überwachungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter oder Stellen sind an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligt und häufig auch für das Ergebnis der zu überwachenden Prozesse verantwortli... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Angemessene Einbindung in das Risikomanagement

Rz. 73 Stresstests sind mittlerweile ein wichtiges Element und integraler Bestandteil des Risikomanagements der Institute. Dies sollte sich insbesondere in den Zielen der internen Stresstests widerspiegeln. Diese Ziele sollten die Grundlage für die Festlegung der Anforderungen und Erwartungen an das Rahmenwerk für Stresstests bilden und mit der Risikobereitschaft, dem Risiko... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Variante I: Prozesse und Federführung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 32 Alle Sanierungs- und Abwicklungsprozesse inkl. der Federführung werden von einem marktunabhängigen Bereich wahrgenommen. Bei diesem Modell werden die Sanierungs- und Abwicklungsfälle vollständig aus dem Vertrieb ausgelagert. In vielen Instituten sind für diese Zwecke eigene Restrukturierungs- sowie "Workout"- bzw. Abwicklungseinheiten eingerichtet worden, die sich au... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Auslagerung der besonderen Funktionen nach MaRisk

Rz. 233 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurden besondere Maßstäbe für Auslagerungsmaßnahmen bei der vollständigen oder teilweisen Auslagerung der besonderen Funktionen (→ AT 4.4) sowohl im Hinblick auf die Auslagerungsfähigkeit als auch den Umfang der Auslagerung aufgenommen. Aus Sicht der Aufsicht sind die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion sowie die Interne ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Berichterstattung an die Geschäftsleitung

Rz. 24 Schließlich ist es erforderlich, dass die Geschäftsleitung über den Abschluss von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen unterrichtet wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich jedoch nur bei Abschlüssen von entsprechender Bedeutung. Da die Umschreibung "von entsprechender Bedeutung" in den MaRisk nicht weiter erläutert wird, liegt es im Ermessen des Institu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Einrichtung der Prozesse und Einbindung in die Gesamtbanksteuerung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Das Institut hat angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten, die eine der wesentlichen Risiken und explizit der Auswirkungen von ESG-Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen gewährleisten. Diese Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteueru... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.3.1 Allgemeine Vorgaben

Rz. 64 Die von den Instituten festgelegten Ziele sollten ihrem Risikomanagement und ihrer strategischen Steuerung dienen, um Risiken zu mindern, die sich aus dem Anpassungsprozess an die rechtlichen und regulatorischen Nachhaltigkeitsziele der Länder, in denen sie tätig sind, und aus allgemeinen Übergangstrends zu einer nachhaltigen Wirtschaft ergeben. Die Institute sollten ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 08/2026, Das Spannungs... / 3. Auflage an die Erben, die Vollmacht nicht zu widerrufen

Der Erblasser kann seine Erben mit der Auflage belasten, die dem Testamentsvollstrecker erteilte Vollmacht nicht zu widerrufen. Dadurch können die Erben faktisch verpflichtet werden, die Vollmacht beizubehalten und sich nicht in Widerspruch zu den Handlungen des bevollmächtigten Testamentsvollstreckers zu setzen.[72] Da bei einer Auflage der Beschwerte zwar zur Vollziehung de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8 Ergänzende Vorgaben der EBA

Rz. 183 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind die Anforderungen der Abschnitte 7.1.1 (Besicherung mit Immobilien) und 7.1.2 (Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung bei der Bewertung von Sicherheiten zu beachten (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Einige der darin enthaltenen Vorgaben sind bereits (weitgehend) durch ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.8 Deckungsregisterführung und Deckungsrechnung bei Pfandbriefbanken

Rz. 245 Gemäß § 5 Abs. 1 PfandBG sind die zur Deckung der Pfandbriefe sowie der Ansprüche aus Derivategeschäften nach § 4 Abs. 3 PfandBG verwendeten Deckungswerte von einer Pfandbriefbank einzeln in das für die jeweilige Pfandbriefgattung geführte Register (Deckungsregister) einzutragen. Pfandbriefbanken sind insofern registerführende Unternehmen und unterliegen folglich den... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Intensität der Kundenbetreuung

Rz. 49 Kredite mit sich verschlechternder Risikobewertung sollten grundsätzlich Gegenstand einer zusätzlichen Überwachung und ggf. Überprüfung werden, z. B. durch häufigere Gespräche mit den Kreditnehmern und Aufnahme in die Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4). Sofern die Klassifizierungsverfahren mit geeigneten Frühwarnindikatoren ausgestattet sind, können sie zur Früherkennung... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.3.1 Verwendung automatisierter Modelle

Rz. 86 Besonders im standardisierten Mengengeschäft werden z. B. auf der Grundlage eines Antrags­scoringverfahrens, mit dessen Hilfe besonders risikoreiche Geschäfte von vornherein abgelehnt werden können (sogenanntes "Ampelprinzip"), auch automatisierte Kreditentscheidungen generiert. In weniger standardisierbaren Geschäftssegmenten dienen Scoringverfahren oft der Entscheid... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Objektivität und Unvoreingenommenheit

Rz. 92 Die EBA hat in Abschnitt 4.4.1 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung Anforderungen an die Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen formuliert, die mit der siebten MaRisk-Novelle wortgleich übernommen wurden. In diesem Zusammenhang verweist sie zunächst auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance. So sollen die Institute sicher... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Leitlinien der EBA zur internen Governance

Rz. 13 Wie bereits ausgeführt, gehen die Anforderungen an die Einrichtung einer Compliance-Funktion auf die Leitlinien der EBA zur internen Governance zurück. Nach diesen Leitlinien sollte ein Institut eine ständige und wirksame Compliance-Funktion einrichten, um die Compliance-Risiken zu steuern. Grundsätzlich wird die Compliance-Funktion auch dafür zuständig sein, Complian... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung und Risikokultur (Tz. 1)

Rz. 4 1 Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung bezieht sich unter Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser V... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Trennung von bestimmten Funktionen

Rz. 2 Schon nach den MaH war der Bereich Handel grundsätzlich bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von bestimmten handelsunabhängigen Funktionen zu trennen.[1] Dieser Grundsatz wurde durch die MaRisk neu interpretiert und hatte im Ergebnis für viele Institute Erleichterungen zur Folge. Zum einen ist bei Instituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren H... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Verfahren zur zeitnahen Einreichung von Unterlagen

Rz. 196 Die geforderte Einrichtung eines Verfahrens, das die zeitnahe Einreichung der erforderlichen Kreditunterlagen überwacht und damit verbunden eine zeitnahe Auswertung dieser Unterlagen gewährleisten soll, ergibt sich insoweit bereits aus den o. g. Anforderungen an die Offenlegung. Das in Rede stehende Verfahren erstreckt sich jedoch auf alle Kreditgeschäfte und nicht n... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Ablauforganisatorische Anforderungen

Rz. 11 Das Kreditgeschäft ist wie kein anderes Bankgeschäft von Prozessen geprägt. So sind im Vorfeld einer Kreditentscheidung i. d. R. aussagekräftige Unterlagen des Kreditnehmers einzuholen und zu analysieren. Das gilt auch im Hinblick auf die laufende Überwachung des Bestandsgeschäftes (z. B. im Rahmen der periodischen Beurteilungen des Adressenausfallrisikos) oder die S... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Aufbewahrungsfristen

Rz. 13 Die Dauer der grundsätzlichen Aufbewahrungsfrist für Geschäfts-, Kontroll- und Überwachungsunterlagen wurde im Zuge der fünften MaRisk-Novelle von zwei auf fünf Jahre angehoben. Hintergrund der Anhebung dürfte eine Angleichung der Regelung an die gesetzliche Aufbewahrungsdauer in § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 KWG sein, wonach die für eine lückenlose Überwachung der Geschä... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an Stresstests

Rz. 9 Die Institute müssen regelmäßig und anlassbezogen Stresstests für die wesentlichen Risiken durchführen, die ihren Geschäftsaktivitäten angemessen sind. Damit sollen sie ihr individuelles Gefährdungspotenzial bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf Portfolio-, Geschäftsbereichs- oder Institutsebene etc. überprüfen. Dabei müssen die Auswirkun... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Prüfungsdurchführung der Konzernrevision

Rz. 34 Die Konzernrevision kann bei ihrer Tätigkeit die Prüfungsergebnisse der Internen Revisionen der gruppenangehörigen Unternehmen berücksichtigen. Für die Konzernrevision und die Internen Revisionen der gruppenangehörigen Unternehmen sollten Revisionsgrundsätze und Prüfungsstandards gelten, die eine Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse gewährleisten. Außerdem müssen d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / III. Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht man nach der gängigen Definition Verlustrisiken, die ihre Ursache in inadäquaten und fehlerhaften internen Prozessen, Personen und Systemen oder externen Ereignissen haben. Den operationellen Risiken kommt eine ganz erhebliche Bedeutung zu; neben den quantitativen Regelungen sind daher auch qualitative Aspekte sowohl auf Baseler als auch... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 3.1 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 1 Alle Geschäftsleiter sind – unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung – für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Hierzu zählen auch die Entwicklung, För... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Die "achte MaRisk-Novelle": Fassung vom 29. Mai 2024

Rz. 89 Am 18. Januar 2024 hat die deutsche Aufsicht dem Fachgremium IRRBB einen ersten (inoffiziellen) Entwurf für die "achte MaRisk-Novelle" übermittelt, die sich erstmals nur um ein einziges Thema drehte. Der Zweck dieser Novelle bestand allein darin, die EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken des Anlagebuches[1] in die nationale Ve... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Zusammenspiel zwischen Konzernrevision und Interner Revision (Tz. 6)

Rz. 99 6 Die Konzernrevision hat im Rahmen des Risikomanagements auf Gruppenebene ergänzend zur Internen Revision der gruppenangehörigen Unternehmen tätig zu werden. Dabei kann die Konzernrevision auch die Prüfungsergebnisse der Internen Revisionen der gruppenangehörigen Unternehmen berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass für die Konzernrevision und die Internen Revisi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 4 Das interne Kontrollsystem umfasst alle Formen von Überwachungsmechanismen, die integraler Bestandteil der zu überwachenden Prozesse sind (prozessabhängige Überwachung). Die für derartige Überwachungsaufgaben zuständigen Mitarbeiter oder Stellen sind an den jeweiligen Arbeitsprozessen beteiligt und häufig auch für das Ergebnis der zu überwachenden Prozesse verantwortli... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12 Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 83 Die Anforderungen zur Aufbau- und Ablauforganisation (→ BTO) schließen auch die Risiko­steuerungs- und -controllingprozesse ein. Bei der Ausgestaltung dieser Prozesse müssen daher die organisatorischen Vorgaben in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das folgt einerseits daraus, dass sämtliche Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwort... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Basisrisiko

Rz. 24 Das "Basisrisiko" ist das Risiko, das sich aus den Auswirkungen relativer Zinsänderungen auf zinssensitive Instrumente ergibt, die zwar ähnliche Laufzeiten aufweisen, deren Preise jedoch auf unterschiedlichen Zinsindizes basieren. Es resultiert aus einer nicht perfekten Korrelation bei der Anpassung der Zinserträge und -aufwendungen verschiedener zinssensitiver Instru... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Ergänzungen im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle

Rz. 5 Auf Basis der überarbeiteten EBA-Leitlinien zur internen Governance sowie entsprechender Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die besonderen Funktionen im Zuge der fünften MaRisk-Novelle im Jahr 2017 an verschiedenen Stellen ergänzt. Für die Interne Revision waren mit der fünften MaRisk-Novelle vor allem Anpassungen im Hinb... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Information des Positionsverantwortlichen

Rz. 5 Über die für ihn relevanten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung muss der jeweilige Positionsverantwortliche zeitnah informiert werden. Damit sind nicht unbedingt nur die Händler gemeint. Wie bereits ausführlich dargelegt wurde, ist z. B. die Treasury häufig für die aus Gesamtbanksicht abgeschlossenen Geschäfte verantwortlich (→ BTO Tz. 4 und BTR 1 Tz. 3). Rz. 6 Im Rahme... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Weitere nützliche Informationen

Rz. 96 Neben diesen obligatorischen Bestandteilen können ggf. ergänzende Informationen zur Unterstützung der Geschäftsleitung von Interesse sein. Dabei sollte jeweils abgewogen werden, ob der Aufwand zur Beschaffung zusätzlicher Informationen durch den Nutzen gerechtfertigt wird, der mit einer darauf aufbauenden, gezielten Risikosteuerung erreicht werden kann. Hierzu zählen ... mehr