Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung und suchtrelevante Risikofaktoren

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und sie ist auch für die Suchtprävention von unmittelbarer Bedeutung. Denn Arbeitsbedingungen können Suchtverhalten begünstigen, verstärken oder aufrechterhalten. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein strategisches Werkzeug zu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.17 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 4.6 Plattformarbeit

Gesetzestitel: Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.2 Einfuhr für das Unternehmen

Rz. 272 Die EUSt kann nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abgezogen werden, wenn Gegenstände für das Unternehmen eingeführt worden sind. Ob ein Gegenstand für das Unternehmen des Abzugsberechtigten eingeführt worden ist, ist im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie beim Abzug der USt nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Der eingeführte Gegenstand muss im Unternehmen d...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, ih...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit der Amtshilferichtlinie, Abs. 1

Rz. 1a Nach Abs. 1 überwacht und bewertet das BZSt als zuständige Behörde die Wirksamkeit der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Deutschland im Einklang mit der Amtshilferichtlinie, einschließlich in Bezug auf die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung. Die Art und Weise dieser Bewertung folgt in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen den strukturellen Vorgab...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 5.4 Prüfung von Zöllen und Verbrauchsteuern

Rz. 41 Die §§ 193ff. AO gelten grundsätzlich auch für die Prüfung von Zöllen und Verbrauchsteuern. Bei Zöllen ergeben sich allerdings Besonderheiten aus dem Zusammenspiel mit den zollrechtlichen Vorschriften des Unionsrechts. Art. 48 Abs. 1 S. 1 UZK ermächtigt die Zollbehörden, die in Zollanmeldungen, Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung, summarischen Eingangs- und Ausg...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 3 Entwicklung der Außenprüfung

Rz. 11 Bis zum Erlass der Reichsabgabenordnung im Jahr 1919 war ein der heutigen Außenprüfung entsprechendes Verfahren der Steuerermittlung unbekannt. Zwar wurden schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in vielen deutschen Einzelstaaten Einkommensteuergesetze eingeführt.[1] Darunter war auch Preußen, wo nach dem "Gesetz, betreffend die Einführung einer Klassen- und ...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 2.2.3 Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG müssen Unternehmen bei der Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette besonderen Wert auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen legen. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur die grundlegende...mehr

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Energiemanagement-Grundlage... / 2 Energiemanagement nach Norm – Die ISO 50000er Familie

Das Energiemanagement kann verschiedene Formen annehmen, von punktuellen Energieaudits nach DIN 16249 bis hin zum systematischen Ansatz nach ISO 50001:2018. Zur ISO 50000er Familie gehören noch eine Reihe weiterer Normen, die das systematische Energiemanagement unterstützen, indem sie z. B. Hilfestellungen für die Durchführung von Energieaudits, die Messung der energiebezoge...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte ausländische Unternehmen (3. Welle)

Ähnlich wie auch bei dem Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB [1] sieht die CSRD eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte nicht in der EU ansässigen Unternehmen ("Drittstaatsunternehmen") vor. Da kein direkter Zugriff auf diese Unternehmen besteht, erfolgt die direkte Verpflichtung über in der EU ansässige Tochterunternehmen oder Zweignied...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiemanagement-Grundlage... / 3 Vom Energiemanagement zum Klimamanagement

Energiemanagement soll vorwiegend dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und Energie effizienter einzusetzen. Damit verbunden ist ein positiver Effekt auf den Klimaschutz. Gerade aktuell nimmt die strategische Relevanz eines effektiven und ganzheitlichen Klimamanagements für Unternehmen zu. Neben nationalen und internationalen politischen Vereinbarungen und Gesetzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Change Management / 2.6 Phase 6: Veränderungsprozess umsetzen

In der sechsten Phase geht es an die Umsetzung des Veränderungsprozesses im Unternehmen. Dabei ist ratsam, die Umsetzungsschritte nicht zu starr vorzugeben. Der Prozess sollte Experimentieren, Neuentwicklungen und Umorientierungen ermöglichen. Regelmäßige Feedbackschleifen mit den relevanten Stakeholdern können Anregungen liefern, auch wenn sie Irritationen auslösen und den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 1 Begriff der Überwachung und Anwendungsfälle

Beschäftigtenüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Analyse und Kontrolle von Aktivitäten, Verhalten und Kommunikation von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber selbst oder eine technische Einrichtung des Arbeitgebers.[1] Ziel der Überwachung ist in der Regel, die Produktivität zu steigern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung rechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2 Datenschutzrechtliche Anforderungen und Prinzipien

Bei der Überwachung von Beschäftigen ist der Daten- und Privatsphärenschutz von zentraler Bedeutung. Dieser gilt auch im beruflichen Umfeld und am Arbeitsplatz. Kaum eine Überwachungsmaßnahme wird ohne einen Bezug zu einem konkreten Beschäftigten auskommen. Aufgrund des Prinzipien-Charakters dieser Gesetze haben sich Arbeitgeber daher entlang der datenschutzrechtlichen Kernp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.7 Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird, so auch bei Maßnahmen zur Überwachung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen

Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitsplatz stellt einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten dar, da sie umfangreiche Informationen über ihr Verhalten erfasst und kann regelmäßig über die zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderliche Datenverarbeitung hinausgehen. Die Videoüberwachung von Arbeitsplätzen ist folgl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.4 Videoüberwachung in der Privat- und Intimsphäre

Aufnahmen in der Privat- und Intimsphäre am Arbeitsplatz, bspw. in Pausenräumen, Raucherecken, Umkleiden, Kantinen oder in Toilettenräumen sind in aller Regel unzulässig. Es versteht sich von selbst, dass danach erst recht die kombinierte optische und akustische Überwachung mithilfe von Video- und Tontechnik unzulässig ist. Denn es ist kein Fall vorstellbar, in dem die Kombi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.4 Mitarbeiterüberwachung mittels KI

Mittels verschiedener KI-Systeme können die Mitarbeiter ebenfalls überwacht werden. Wie bei den anderen Technologien ist die Überwachung erstmal grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn eine Rechtfertigung, also ein Erlaubnistatbestand, vorliegt (vgl. Abschn. 2.1). Die Zulässigkeit richtet sich dann wieder nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei sind neben den datensc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1 Rechtmäßigkeit

Jede Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein[1] – es gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Überwachung der Mitarbeiter als Datenverarbeitung im Grundsatz verboten ist, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert daher stets eine explizite Rechtsgrundlage. Folgende Rechtsgrundlagen sind im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.3 Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu vorher klar definierten Zwecken verarbeitet werden.[1] Der Arbeitgeber muss demnach im Vorhinein klar und eindeutig festlegen, zu welchem Zweck die Überwachung erfolgt. Werden z. B. personenbezogene Daten für Zugriffszwecke verarbeitet, wäre die Nutzung derselben Daten für eine Leistungskontrolle nicht mehr vom Ursprungszweck abgedeckt. Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.5 Richtigkeit und Speicherbegrenzung

Die erhobenen Daten müssen korrekt und auf dem aktuellen Stand sein.[1] Zudem dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie dies für den verfolgten Zweck notwendig ist.[2] Der Verantwortliche ist zudem verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.5 Videoüberwachung in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen

Die Nutzung von Videokameras in einem nicht-öffentlichen Bereich, die nicht den Zweck der Mitarbeiterüberwachung verfolgt, etwa der Einsatz zur Aufsicht von Produktionsabläufen oder Sicherung von Zugängen zu sensiblen Bereichen, kann gerechtfertigt sein.[1] Der Aufnahmebereich ist jedoch auf den sicherheitsrelevanten Bereich einzugrenzen und die Erfassung von Mitarbeitern is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.3 Berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1f DSGVO

Für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen spielt Art. 6 Abs. 1f DSGVO eine große Rolle und öffnet in der Praxis viele Handlungsspielräume, je nach Risikoappetit der Arbeitgeber. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.1 Einwilligung, Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Die Einwilligung der Beschäftigten in die Überwachung kann als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten herangezogen werden. Die Einwilligung muss stets frei, spezifisch und unmissverständlich erteilt werden.[1] Im Beschäftigungsverhältnis birgt die Einwilligung bekanntlich stets das Risiko, dass sie aufgrund des Machtverhältnisses zwischen A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.4 Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Überwachungsmaßnahme hat sich am Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit zu orientieren.[1] Danach dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Eine umfassende Überwachung der Mitarbeiter, die unverhältnismäßig oder exzessiv ist, verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.6 Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgeabschätzung ("DSFA")[1] ist dann durchzuführen, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Bei Überwachungsmaßnahmen, die umfassend oder kontinuierlich erfolgen und tief in die Privatsphäre der Beschäftigten eingreifen, ist eine DSFA regelmäßig erforderlich. Arbeitgeber sollten diese vor Begin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.2 Pflichten und Anforderungen für Arbeitgeber bei der Durchführung eines Social Engineering Audits

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat er ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Einrichtungen eingeführt oder genutzt werden, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Social Engineering Audits fallen in der Regel unter dieses Mitbestimmungsrecht, wenn sie mit technischen Mitteln durchgefü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Verantwortung des Abschlussprüfers

Rz. 138 Hinweise auf die Verwertung von Prüfungsergebnissen anderer Abschlussprüfer (z. B. von ausländischen TU) sind nicht sachgerecht, da die Gesamtverantwortung beim Konzernabschlussprüfer verbleibt. Besonderheiten ergeben sich aber dadurch, dass hier die (zusätzliche) Verantwortung des Konzernabschlussprüfers beschrieben wird, dass[1] es die Pflicht des Konzernabschlusspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.8 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts

Rz. 54 In einem weiteren Abschnitt des Bestätigungsvermerks hat der Abschlussprüfer nunmehr seine eigenen Verantwortlichkeiten für die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts darzustellen. Dies dient der Klarheit der Berichterstattung, damit die Empfänger des Bestätigungsvermerks besser als beim bisherigen erkennen können, welche Verantwortungen der Abschlussprüfer hat ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 137 Dieser Abschnitt des Bestätigungsvermerks enthält die entsprechenden Ausführungen zu den gesetzlichen Vertretern sowie eines ggf. existierenden Aufsichtsgremiums und kann wie folgt formuliert werden: Verantwortung der gesetzlichen Vertreter [und des Aufsichtsrats] für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht[1] Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung (Abs. 2)

Rz. 94 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet den Abschlussprüfer festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entsprechen. Da es sich um die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit handelt, kann auf die Darstellung vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts bzw. auf einen sonstigen Sachverhalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 105 Die in § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB enthaltene Anforderung nach einer allgemein verständlichen und problemorientierten Beurteilung wird ergänzt durch Abs. 3 Satz 2, wonach der Abschlussprüfer zusätzliche Hinweise auf Umstände aufnehmen kann, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte. Mit diesen Regelungen wollte der Gesetzgeber dem Abschlussprüfer die Abkehr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Falsche Darstellungen in der Rechnungslegung

Rz. 72 Bei der Berichterstattung über falsche Darstellungen gegen Vorschriften zur Rechnungslegung sind neben den gesetzlichen Vorschriften auch die (kodifizierten oder nicht kodifizierten) GoB zu beachten.[1] Zu den GoB rechnen gem. der Fiktion des § 342q Abs. 2 HGB die vom DRSC verabschiedeten und vom BMJV bekannt gemachten DRS. Weiterhin können auch rechnungslegungsbezoge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7 Verantwortung für den Abschluss und den Lagebericht

Rz. 53 In diesem Abschnitt des Bestätigungsvermerks werden die Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Abschluss und Lagebericht dargestellt. Soweit das geprüfte Unt ein gesetzlich vorgeschriebenes Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat einer AG) oder ein diesem nachgebildetes Aufsichtsgremium (freiwillig eingerichteter Aufsichtsrat oder Beirat einer GmbH mit Überwac...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begriff

Rz. 58 § 322 Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass der Bestätigungsvermerk einzuschränken oder zu versagen ist, wenn Einwendungen bestehen. Es werden darunter Beanstandungen verstanden, die sich i. R. d. Prüfungsdurchführung gegen die Rechnungslegung (Abschluss und Lagebericht) und ggf. einen sonstigen Prüfungsgegenstand (Rz. 27) ergeben haben und bis zur Beendigung der Abschlusspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Belegmäßiger Ausfuhrnachweis

Rz. 94 Durch Belege ist nachzuweisen, dass der bearbeitete oder verarbeitete oder der überlassene (Sonderfall der Leistung) Gegenstand in das Drittlandsgebiet gelangt ist (Ausfuhrnachweis). Das BMF hat von der ihm in § 7 Abs. 4 S. 2 UStG erteilten Ermächtigung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie der Ausfuhrnachweis zu führen ist, durch die UStDV Gebrauch gemacht. Nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils (Abs. 5)

Rz. 95 Neben der Versagung aufgrund von Einwendungen kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Bestätigungsvermerk versagt werden muss, da nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben. In diesem Fall der Versagung aufgrund eines Prüfungshemmnisses werden die Ausw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Prüfungsdurchführung

Rz. 135 Prüfungsobjekt ist das Risikofrüherkennungssystem i. S. v. § 91 Abs. 2 AktG. Grundelemente der Maßnahmen nach § 91 Abs. 1 AktG sind:[1] Risikokultur: umfasst als Teil der Unternehmenskultur die grds. Einstellung und die Verhaltensweisen beim Umgang mit Risiken. Sie beeinflusst maßgeblich das Risikobewusstsein im Unt und bildet die Grundlage für die Schaffung angemesse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 International Standards on Auditing-Anwendung (Abs. 5)

Rz. 145 § 317 Abs. 5 HGB dient der Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 der Abschlussprüferrichtlinie,[1] nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer zu verpflichten haben, die nach Art. 48 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie von der EU übernommenen internationalen Prüfungsstandards bei der Durchführung von Abschlussprüfungen anzuwenden. Entsprechend diesen Vorgaben weist A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine...mehr