Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Auslagerungen

Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis, die wiederholt Unklarheiten, aber auch Mängel in der Anwendung der aufsichtlichen Anforderungen bei Auslagerungsverhältnissen zu Tage gefördert haben, haben mich bewogen, einige Ergänzungen und Konkretisierungen im AT 9 vorzunehmen. Zunächst wird klargestellt, dass die Frage des Auslagerungstatbestands unabhängig von möglichen zivilrechtl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Auswirkungen auf das Kapital

Rz. 82 Bereits im Strategie- und Planungsprozess muss sich ein Institut Gedanken darüber machen, inwieweit geeignete Maßnahmen in die Kapitalplanung aufgenommen werden müssen, um sicherzustellen, dass das verfügbare Kapital den nachhaltigen Abbau der notleidenden Risikopositionen in der Bilanz ermöglicht (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Folglich müssen bei der Überprüfung, ob ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Empfehlung der deutschen Aufsicht

Rz. 63 Die deutsche Aufsicht hat diese Anforderung durch Verwendung der Formulierungen "sollte" und "grundsätzlich" relativ vorsichtig formuliert und den Instituten damit bei der Umsetzung theoretisch einen gewissen Spielraum gelassen. Inwiefern dieser Spielraum auch praktisch überhaupt noch genutzt werden kann, hängt vor allem davon ab, welche weiteren Aufzeichnungspflichte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abbildung der Geschäfte

Rz. 2 Handelsgeschäfte sind unverzüglich nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten zu erfassen, bei der Ermittlung der jeweiligen Position zu berücksichtigen und mit allen Unterlagen an die Abwicklung zu leiten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5). Daran anschließend sind die Handelsgeschäfte unverzüglich im Risikocontrolling abzubilden. In Abhängigkeit von der jeweilige... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT Besonderer Teil

Rz. 1 Im besonderen Teil der MaRisk werden die geschäfts- und risikoartenübergreifenden Prinzipien des allgemeinen Teils für einzelne Themenbereiche konkretisiert und zum Teil deutlich ergänzt. Das betrifft die Anforderungen an die internen Kontrollverfahren, also das interne Kontrollsystem (→ BT 1) und die Interne Revision (→ BT 2). Die Vorgaben zur Risikoberichterstattung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Einleitung eines Eskalationsverfahrens

Rz. 10 Die Festlegung von Maßnahmen bei Limitüberschreitungen obliegt i. d. R. dem Risikocontrolling. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt im Normalfall durch die jeweiligen Positionsverantwortlichen. Werden die Festlegungen des Risikocontrollings nicht befürwortet bzw. nicht befolgt, ist ggf. ein Eskalationsverfahren einzuleiten. Ob es sich dabei um ein einst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Überschreibungen von Modellergebnissen

Rz. 65 In der Regel werden die Modellergebnisse unverändert für die weitere Verwendung im Institut übernommen. In der Praxis werden manchmal Überschreibungen von Modellergebnissen vorgenommen, um bekannte Modell- oder Datenschwächen auszugleichen. Bei "Überschreibungen" werden vom Modell abweichende Werte mittels direkten Eingriffs in den Modell-Input oder ein Zwischen- bzw.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.4 Geschäfte in handelbaren Forderungen

Rz. 57 Handelbare Forderungen, wie z. B. der Handel in Schuldscheinen, stellen in der Liste der Handelsgeschäfte eine Besonderheit dar, da es bei der Frage der Qualifikation als Handelsgeschäft im Unterschied zu den ansonsten im Katalog aufgezählten Geschäften auf den Verwendungszweck ankommt. Forderungen sind dann als Handelsgeschäfte zu qualifizieren, wenn von Seiten des ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Anforderungen der EBA im Überblick

Rz. 149 Die EBA hat in Abschnitt 6 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung ausgeführt, wie aus ihrer Sicht die Preisgestaltung im Kreditgeschäft erfolgen sollte. Diese Vorgaben sind von der deutschen Aufsicht mit der siebten MaRisk-Novelle übernommen worden. Die bisherige Anforderung, wonach lediglich ein sachlich nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen der Ei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Rechtsgrundlage für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement (Tz. 1)

Rz. 3 1 Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikoma­nagements der Institute vor. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25a Abs. 3 KWG (Risikomanagement auf Gruppenebene) sowie des § 25b KWG (Auslagerung). Ein angemessenes und wirksames Risikomanagem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Übergänge zwischen verschiedenen Verfahren

Rz. 17 Naturgemäß ist der Auswertungsprozess abhängig vom betrachteten Geschäftssegment. So liegen z. B. für Existenzgründer keine Jahresabschlüsse oder vergleichbare Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen vor, deren Auswertung bei der Risikoklassifizierung von Firmenkunden hingegen von zentraler Bedeutung ist. In den Bereichen, die mit verhältnismäßig wenigen Info... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 27 Bei allen in Abschnitt 1.3 beschriebenen Bemühungen um eine Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer sollte nicht vergessen werden, dass sich die Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände und der Zugang zu Refinanzierungsquellen im Zeitverlauf oder sogar sehr kurzfristig ändern können, wie etwa die Finanzmarktkrise deutlich gezeigt hat. Um ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Regelungen zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen (2001)

Rz. 44 Der Gesetzgeber hatte bereits 1998 mit § 25a Abs. 2 KWG (jetzt § 25b KWG) einen gesetzlichen Rahmen für die Auslagerungsaktivitäten der Institute geschaffen. Obwohl sich die Industrie eine Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen wünschte, dauerte es eine ganze Weile, bis die Aufsicht Verwaltungsvorschriften zu § 25a Abs. 2 KWG vorlegen konnte. Der endgültigen Fass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.3 Angemessene Risikokultur auf Gruppenebene

Rz. 98 Die Anforderung an die Entwicklung, Förderung, Integration und Überwachung einer angemessenen Risikokultur ist nicht nur auf der Ebene des einzelnen Institutes zu beachten, sondern auch auf Gruppenebene. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens (→ AT 4.5). Die Anforderungen an die Etablierung einer angemessenen gruppenwe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung des spezifischen Risikos eines Emittenten

Rz. 133 Vom Anwendungsbereich der MaRisk werden grundsätzlich alle Kreditgeschäfte im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG erfasst. Dazu zählen u. a. auch gehandelte Aktien. Die Limitierung und Überwachung der Positionen bei gehandelten Aktien erfolgen regelmäßig im Zuge des Marktpreisrisikocontrollings. Sie werden jedoch i. d. R. nicht auf Emittentenlimite im Rahmen des Kreditrisikoco... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die Limite

Rz. 138 Normalerweise wird durch einen Kreditbeschluss ein Prozess ausgelöst, der mit der (IT-technischen) Erfassung des kreditnehmerbezogenen (internen oder externen) Limits beginnt und durch die vereinbarten Tilgungen oder Sonderzahlungen zu den im Kreditvertrag festgelegten Zeitpunkten auch eine entsprechende Limitreduzierung nach sich zieht. Dadurch ist als Grundvorausse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4.2 Prüfung durch den Marktbereich

Rz. 215 Insbesondere im Rahmen einer Sanierung werden häufig Verträge verwendet, die vom Standard abweichen. Bekanntlich kann die Federführung für den Sanierungs- bzw. den Abwicklungsprozess bei entsprechender Überwachung auch im Markt liegen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1). Von der zusätzlichen Prüfung nicht-standardisierter Verträge durch eine unabhängige Stelle kann zur Vermeidung v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Verantwortung für die Risikoberichterstattung

Rz. 13 Die Geschäftsleitung hat sich in angemessenen Abständen über die Geschäftslage und die Risikosituation einschließlich vorhandener Risikokonzentrationen berichten zu lassen (→ AT 4.3.2 Tz. 3). Insofern besteht eine sogenannte "Holschuld" der Geschäftsleitung, die für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements verantwortlich ist und dieser Verantwortung u. a. nur ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse

Rz. 95 Bei den Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken wird grundsätzlich nicht zwischen den Prozessen und Aktivitäten differenziert, die im Institut ablaufen oder ausgelagert sind. In ähnlicher Weise hat die Interne Revision risikoorientiert und prozessunabhängig die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8 Ansprechpartner von Aufsicht und Abschlussprüfer

Rz. 60 Bei den bedeutenden Instituten gemäß Art. 6 SSM-Verordnung (→ AT 1 Tz. 3) hat sich in der Praxis zwischen dem Leiter der Internen Revision des Institutes und dem zuständigen Joint Supervisory Team (JST) der EZB ein regelmäßiger Informationsaustausch zu Revisionsthemen etabliert. Auch die BaFin oder die Deutsche Bundesbank können derartige Gespräche mit den von ihnen b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Terminologie der Wirtschaftsprüfer

Rz. 20 Die Trennung zwischen "prozessabhängigen" – bzw. im Sprachgebrauch des IDW "prozessintegrierten" – und "prozessunabhängigen" Überwachungsmaßnahmen liegt auch der Systematik des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zugrunde. Einzelne Begrifflichkeiten weichen jedoch von der Terminologie der Bankenaufsicht ab. So wird z. B. der Begriff "internes Überwachungssystem" anste... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Maßnahmen bei Limitüberschreitungen

Rz. 143 Auf die möglichen Maßnahmen im Fall von Limitüberschreitungen wird an anderer Stelle ausführlich eingegangen (→ BTO 1.2 Tz. 8). Ausdrücklich betont wird, dass Limitüberschreitungen und die deswegen ggf. getroffenen Maßnahmen festzuhalten sind. Da die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen in nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Interne Kontrollverfahren

Rz. 6 Mit Blick auf § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG fällt auf, dass ein wesentlicher Begriff aus dem Gesetzestext, nämlich die "internen Kontrollverfahren", in der Gliederung dieses Moduls gar nicht auftaucht. Im KWG werden als Kernbestandteile eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements an erster Stelle die Risikotragfähigkeit, die Strategien und die "internen Kontroll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Überwachungsmaßnahmen

Rz. 12 Insgesamt muss in den Instituten also geregelt sein, wie die Kreditentscheidungsprozesse unter normalen und besonderen Umständen ausgestaltet sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist regelmäßig zu überwachen. Grundsätzlich sind in den MaRisk bereits verschiedene Überwachungsmechanismen im Vorfeld der Kreditvergabe vorhanden. So müssen nach Möglichkeit und Zweckmäßigke... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Ausweitung der Auslagerungsmöglichkeiten

Nach dem Entwurf sollen, mit Ausnahme der Wahrnehmung der Verantwortung der Geschäftsleitung und deren Leitungsaufgaben, grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse auslagerbar sein, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht beeinträchtigt wird (AT 9 Tz. 4-E). Dieser Ansatz hat gegenüber den bestehenden Outsourcing-Regelungen nicht nur klarstellen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Verfahren zur Behandlung von Limitüberschreitungen

Rz. 178 Durch die unverzügliche Anrechnung der Geschäfte auf die jeweils gültigen kreditnehmerbezogenen Limite kann institutsintern sofort auf Limitüberschreitungen reagiert werden. Rein formal sind Limitüberschreitungen kontenbezogen zu betrachten, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Dispositionsverbund getroffen wurde. In der Praxis werden die Soll- ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.2 Relevante Zeithorizonte und Etappenziele

Rz. 56 Die Institute sollten in ihren Übergangsplänen verschiedene Zeithorizonte festlegen, die auch einen langfristigen Planungshorizont von mindestens zehn Jahren umfassen. Für das Jahr 2030 sollten sie ein Etappenziel setzen, um nachzuweisen, wie ihre Pläne sie in die Lage versetzen, klimabezogene Risiken im Zusammenhang mit dem Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen (TH... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1.1 Beteiligungen

Rz. 5 Aus ökonomischer Sicht ist es grundsätzlich kein wesentlicher Unterschied, ob das Institut einem Unternehmen einen Kredit gewährt oder ob es eine Beteiligung an diesem Unternehmen erwirbt. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass auch Beteiligungen vom weiten Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 KWG erfasst werden. Allerdings haben sich in der Praxis des Betei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Entwicklung von Indikatoren zur Risikofrüherkennung (Tz. 2)

Rz. 21 2 Für diese Zwecke hat das Institut auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung zu entwickeln. Dies schließt auch, soweit sinnvoll und möglich, die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken ein. Es sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Kreditprozesse

Rz. 40 Die Notwendigkeit der Einbindung der Risikoklassifizierungsverfahren in die Kreditbearbeitungsprozesse ergibt sich rein formal bereits aus der Anforderung, die Risiken eines Engagements in Abhängigkeit vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte sowohl im Rahmen der Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1) als auch bei turnusmäßigen (→ BTO 1.2.2) oder anlassbezogenen Beurteilungen (→ ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Freiheitsgrade bei der Behandlung marktbezogener Risiken

Rz. 14 Hinsichtlich der Behandlung marktbezogener Risiken, die aus der Veränderung der Bonität einer Adresse resultieren, wie z. B. das spezifische Risiko eines Emittenten bzw. potenzielle Änderungen von Bonitätsspreads, bestehen aufgrund ihrer Zwitterstellung zwischen den Risikoarten gewisse Gestaltungsspielräume. So kann z. B. auf eine gesonderte Limitierung der Adressena... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Variante II: Prozesse im Markt/Federführung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 33 Bei dieser Variante verbleiben die Prozesse der Problemkreditbearbeitung im Bereich Markt, wobei die Federführung außerhalb des Marktes angesiedelt wird. Bisher hat sich eine solche Zuordnung in der Praxis nicht durchgesetzt. Möglicherweise ist es unter Effizienzgesichtspunkten nicht sinnvoll, wenn wichtige Prozesse (z. B. die Auswertung von Sanierungskonzepten) in ei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion (Tz. 2)

Rz. 25 2 Die Risikocontrolling-Funktion hat insbesondere die folgenden Aufgaben: mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.2 Bildung von Ausschüssen (§ 25d Abs. 7 bis 12 KWG)

Rz. 41 Das Aufsichtsorgan eines Institutes hat grundsätzlich aus seiner Mitte einen Risikoausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss zu bilden, die es bei seinen Aufgaben beraten und unterstützen sollen (§ 25d Abs. 7 KWG).[1] Bei bedeutenden Instituten gemäß § 1 Abs. 3c KWG ist die Bestellung eines Risiko-, eines Prü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Anwenderkreis auf Institutsebene

Rz. 2 Maßgeblich für den Anwenderkreis der MaRisk auf Institutsebene ist der Institutsbegriff nach den §§ 1 Abs. 1b und 53 Abs. 1 KWG. Rz. 3 Gemäß § 1 Abs. 1b KWG zählen zu den Instituten im Sinne des Kreditwesengesetzes sowohl Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) als auch Finanzdienstleistungsinstitute (§ 1 Abs. 1a KWG). Erfasst werden daher alle deutschen Kredit- und Finanzdien... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Einbindung der Klassifizierungsverfahren in die Risikovorsorge

Rz. 47 Im Rahmen der zentralen Portfoliosteuerung geben die Risikoklassifizierungsverfahren einen schnellen und systematischen Überblick über die Risikoposition im Kreditgeschäft und sind somit ein wichtiger Bestandteil bei der Überwachung und Kontrolle des Kreditrisikos. Es ist darüber hinaus sinnvoll, die Ergebnisse der Risikoklassifizierungsverfahren nicht isoliert zu bet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 5 Mangelhafte oder fehlende Überwachungsmechanismen können vor allem im schnelllebigen Handelsgeschäft der Institute zu erheblichen Problemen führen. Angesichts dessen ist es erforderlich, dass die Aktivitäten der Handelsbereiche der Kontrolle und Überwachung aus einem handelsunabhängigen Bereich unterliegen. Die aufbauorganisatorischen Anforderungen zum Handelsgeschäft... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1 Kreditgeschäft

Rz. 1 Dieses Modul stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, die Verfahren zur Früherkennung von Risiken und die Verfahren zur Klassifizierung der Risiken im Kreditgeschäft dar. Bei Handelsgeschäften und Beteiligungen kann von der Umsetzung einzelner Anforderungen dieses Moduls abgesehen werden, soweit deren Umsetzung vor dem Hintergrund d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 226 Die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) beziehen sich auf alle für das Institut wesentlichen Risiken. Maßgeblich ist der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk (→ AT 2.2). Für jedes Institut sind unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen grundsätzlich ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Stärkung der IT-Kompetenz in der Geschäftsleitung

Rz. 48 Aufgrund der mit der Digitalisierung einhergehenden besonderen Bedeutung der Informationstechnik als Schlüsseltechnologie für neue Wertschöpfungsketten und deren zunehmendem Einfluss auf die Risikosituation von Kreditinstituten hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die erforderlichen praktischen Erfahrungen von Geschäftsleitern angepasst. Damit soll die Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Zusammenhang zum ICAAP, ILAAP und SREP (Tz. 2)

Rz. 52 2 Das Rundschreiben gibt zudem einen qualitativen Rahmen für die Umsetzung maßgeblicher Artikel der Richtlinie 2013/36/EU (Bankenrichtlinie – "CRD IV") zur Organisation und zum Risikomanagement der Institute vor. Danach sind von den Instituten insbesondere angemessene Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse ("Robust Governance Arrangements"), wirksame Verfahren zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Einschränkungen bei Auslagerungen in Kontroll- und Kernbankbereichen (Tz. 5)

Rz. 247 5 Eine Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen in Kontrollbereichen und Kernbankbereichen kann unter Beachtung der in Tz. 4 genannten Anforderungen in einem Umfang vorgenommen werden, der gewährleistet, dass hierdurch das Institut weiterhin über Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, die eine wirksame Überwachung der vom Auslagerungsunternehmen erbrachten Dienstleistu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.4 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 33 Eine weitere Aufgabe der Risikocontrolling-Funktion besteht in der Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Die Einrichtung dieser Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentration... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verantwortung für die Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 28 Auch die Verantwortung für die Entwicklung, Qualität und Überwachung der Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren muss außerhalb des Bereiches Markt angesiedelt sein (→ BTO 1.4 Tz. 2). Hingegen kann die Festlegung einzelner Risikoeinstufungen im Risikoklassifizierungsverfahren sowohl im marktunabhängigen Bereich als auch im Markt erfolgen. In diesem Zusammenhang ... mehr