Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.5 Anteilsverminderung nach vorheriger Grundstücksveräußerung

Erfolgt eine Verminderung der Anteile nach vorheriger steuerbarer Grundstücksveräußerung, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht anzuwenden, da eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet bereits mit der Veräußerung des Grundstücks. Praxis-Beispiel Veräußerung eines Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.2 Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten

Erfolgt der Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG [1] dagegen schrittweise, d. h. in mehreren Rechtsakten, ist § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG sowohl auf die Gesellschafterwechsel, die zur Tatbestandsverwirklichung des § 1 Abs. 2a GrEStG beitragen, als auch auf solche, die den Tatbestand auslösen, anzuwenden. Eine teleo­lo­gische Reduktion kommt ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.6 Anwachsung

Geht das Grundstück innerhalb von 10 Jahren im Rahmen einer Anwachsung über, scheidet eine Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG in folgenden Fällen aus: Übergang auf den grundstücksübertragenden Gesamthänder (in einem oder mehreren Rechtsakten) Praxis-Beispiel Anwachsung in einem Rechtsakt auf grundstücksübertragenden Gesamthänder A überträgt im Jahr 01...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.1.1 Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt

Wird infolge eines Gesellschafterwechsels der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG [1] in einem Rechtsakt vollzogen, bedarf es der Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG nicht, da durch diesen steuerbaren Rechtsvorgang ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ist. Die Überwa­chung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. nach § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG endet mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.2 Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft. Mit diesem neben § 1 Abs. 2 und 2a sowie 2b GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.2 Heterogene formwechselnde Umwandlung

Diese Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG, denn der grundstücksübertragende Gesamthänder verliert seine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft und damit auch am Grundstück. Nach Maßgabe der spezifischen grunderwerbsteuerlichen Zuordnung ändert sich als Folge einer heterogenen form...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.3.2.1 Homogene formwechselnde Umwandlung

Die homogene formwechselnde Umwandlung des grundstücksübertragenden Gesamthänders führt nicht zur Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG. Der formgewechselte Rechtsträger führt eine laufende 10-Jahresfrist fort. Nachfolgende mittelbare Gesellschafterwechsel sind nur bei doppelstöckigen Personengesellschaften von Bedeutung. Praxis-Beispiel Formwechse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.2 Veräußerung des Grundstücks

Das Ausscheiden des Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen durch einen erneuten grunderwerbsteuerbaren Vorgang innerhalb der 10-Jahresfrist[2] führt nicht zur rückwirkenden Versagung der Steuervergünstigung, weil eine Missbrauchsgestaltung objektiv ausgeschlossen ist. Im Übrigen endet damit die Überwachung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist gemäß § 169 Nr. 2 Beitragsschuldnerin. Sie ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht a...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.2 Gegenstand der Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung

Rz. 17 Die Arbeitsuchendmeldung ist wie die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung. Kommt der Ausbildung- oder Arbeitsuchende seiner Verpflichtung nicht nach, hindert – anders als eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung als materielle Anspruchsvoraussetzung – dies nicht die Entstehung des Anspruchs auf Alg. Verfassungsrechtliche Probleme lassen sich der Verpflichtung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der Neuregelung des § 281 mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde auch die Überschrift der Vorschrift um den Begriff der Verordnungsermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 4) erweitert. Dies entspricht dem durchgängigen Prinzip, Vorschriften bereits in der Überschrift entsprechend zu kennzeichnen, wenn sie Verordnungsermächtigungen enthalten. Rz. 2a Die Erstellung von Statistiken...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 4 Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

In Fällen, in denen Grundstücke von den Gesamthändern auf die Gesamthand[2] oder von der Gesamthand auf die Gesamthänder[3] übergehen, gelten neben den Sondervergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG auch die allgemeinen Steuerbefreiungen.[4] Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG können gleichzeitig sowohl nach einer personenbezogenen Befreiungsvorschrift[5] als auch nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.8.3 Verhältnis zu § 1 Abs. 3a GrEStG

Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 GrEStG gilt, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a, 2b bzw. 3 GrEStG nicht in Betracht kommt, als Rechtsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG auch ein solcher, auf Grund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Überwachung der Wirtschaftlichkeit

Rz. 23 Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ist laufend zu überwachen. Dabei sind der Aufbau einer aussagefähigen Kostenrechnung, die Planung von Investitionsentscheidungen anhand aussagefähiger Planungsrechnungen, die Aufstellung von Unternehmensplänen (Gesamtpläne und Teilpläne), die laufende Beobachtung des Geschäftsverlaufs und die Abweichungsanalyse von besonderer Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / II. Aufgaben des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens

Rz. 1 Entsprechend den von der Betriebswirtschaftslehre und der betrieblichen Praxis entwickelten Anforderungen an ein modernes betriebliches Rechnungswesen hat das wohnungswirtschaftliche Rechnungswesen einerseits Dokumentations- und Kontrollaufgaben zu erfüllen, z. B. Erfassung und Überwachung aller mengen- und wertmäßigen Veränderungen im betrieblichen Vermögen sowie Ermitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 5 Aufgaben und Kompetenzen

Die Hauptfunktionen von Beiräten sind Überwachung, Beratung und Schlichtung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit der Einrichtung eines Beirats anstreben, können Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats vorgeben. Unterscheiden Sie: Beirat mit ausschließlich beratender Funktion oder Beirat mit kontrollierender Funktion. Die Aufgabenzuweisung formulieren Sie im Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH

Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Entscheidend für die Anwendung der Vorschri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 2 Regelungen für den Beirat treffen

Für jedes Organ, zu dessen Aufgaben die Überwachung der Geschäftsführung der GmbH zählt, gelten – unabhängig von seiner Bezeichnung – über § 52 Abs. 1 GmbHG eine Reihe von Vorschriften des AktG. Es wird also auf das Aktienrecht verwiesen. Den Gesellschaftern steht es aber frei, ob sie die Regelungen aus dem Aktiengesetz zu nutzen oder eigenständige Regelungen in der Satzung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 6 Organisation und Beschlussfassung

Das Gesetz enthält keine Regelungen zur Organisation und Beschlussfassung des Beirats. Deshalb ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag oder in der Beiratsordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Dies gilt vor allem für die interne Organisation des Beirats, seine Einberufung, die Durchführung von Sitzungen, die Bestimmung des Teilnehmerkreises und die Beschlussfassung. Vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 1.2 Der fakultative Beirat in der GmbH

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, steht es den Gesellschaftern frei, ein zusätzliches Beiratsgremium zu berufen. Es kann als (fakultativer) Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat bezeichnet werden. Diese Bezeichnungen werden häufig synonym gebraucht, doch sollte der Begriff Aufsichtsrat nur dann verwendet werden, wenn diesem Organ dem obligatorischen Aufsichtsra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energiemanagement / 2 Was ist Energiemonitoring?

Beim Energiemonitoring handelt es sich um eine Form der Überwachung aller Energieträger. Dazu gehören Strom, Gas, Wärme, Öl und Druckluft. Erfolgt eine umfangreiche systematische Erfassung des Energieverbrauchs im Unternehmen, kann dieser durch entsprechende Maßnahmen aktiv gesteuert werden. Energiemonitoring beinhaltet, die Energiedaten aufzuzeichnen und zu messen. Im Anschl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energiemanagement / 2.1 Wie funktioniert Energiemonitoring konkret?

Beim Energiemonitoring müssen große Datenmengen erfasst, aggregiert, zeitsynchron zwischengespeichert, ausgelesen und analysiert werden. Das ist ein komplexer Prozess. Die Energieverbrauchsdaten von Maschinen manuell abzulesen und auszuwerten ist sehr aufwändig und in großen Unternehmen praktisch nicht möglich. Darum kommt hier in der Regel ein spezielles Softwaresystem zum E...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten (Pos. 4 UKV)

Rz. 135 Dem Grunde nach zählen zu den Vertriebskosten alle Aufwendungen, die mit Vorbereitung, Förderung, Durchführung und Überwachung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Sie fallen nach Abschluss des Herstellungsprozesses an. Im Einzelnen sind dies die i. d. R. dem Produkt direkt zuzurechnenden Vertriebseinzelkosten (z. B. Ausgaben für Spezialverp...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / Zusammenfassung

Überblick Die Einhaltung der Normen, die schwangere Frauen im Arbeitsleben schützen, ist in der täglichen betrieblichen Praxis nicht immer einfach. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Mutterschutzes erfordern eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen im konkreten Einzelfall. Schwangere Frauen dürfen aufgrund spezifischer Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Entfallen der Anzeigepflicht

Rz. 50 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. und S. 2 ErbStG ist eine Anzeige entbehrlich. Auch in diesem Fall besteht aber in jedem Fall die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gem. § 31 ErbStG [1]; diese Verpflichtung setzt allerdings eine an den Beteiligten ergangene entsprechende Aufforderung voraus, vgl. § 31 ErbStG. Rz. 51 § 30 Abs. 3 S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 9 Was muss ich als Quereinsteiger beachten?

Quereinsteiger aus Finance Wenn Quereinsteiger aus dem Finanzbereich in die Rolle eines Nachhaltigkeitsmanagers wechseln möchten, sind bestimmte Fähigkeiten und Kompetenzen gefragt. Um ihr eigenes Potenzial zu erkennen, sollten sie zunächst analysieren, welche fachrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen sie in den Job einbringen können. Hierbei können sie sich an den Anforderu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3 Zukünftige Implikationen für Arbeitgeber

Die KI-VO richtet sich zwar in erster Linie an die Anbieter eines KI-Systems, also denjenigen, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt, um es unter ihrem eigenen Namen oder Marke zu vertreiben oder zu benutzen. Als Betreiber kommt aber auch in Betracht, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Es sei denn, dies erfolgt allein zu persönlichen, nicht be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.1 Pflichten für Arbeitgeber ("Betreiber") nach der KI-Verordnung

Auf Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, kommen vor allem folgende Pflichten zu: Menschliche Aufsicht durch kompetente, ausgebildete und befugte Personen sicherstellen und erforderliche Unterstützung gewähren. Hierfür sollen Schulungen angeboten werden.[1] Information der Arbeitnehmervertreter und betroffenen Arbeitnehmer vor Inbetriebnahme oder Verwendung eines H...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 7 Überwachung

7.1 Hoheitliche Befugnisse Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes ist Sache der Bundesländer. Welche staatlichen Stellen zuständig sind, ergibt sich aus landesrechtlichen Regelungen – i. d. R. sind dies die Arbeitsschutzbehörden. Die Aufsichtsbehörden beraten den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten sowie die bei ihm beschäftigten Personen zu ihren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Delegation von Aufgaben auf Fachkraft.

Rn 35 Einer zuverlässigen (voll ausgebildeten) Fachkraft kann die Führung des Fristenkalenders, die Notierung und Überwachung von Fristen übertragen werden. Auch hier ist eine Überwachung in Form von Stichproben erforderlich und es müssen Vorkehrungen gg eigenmächtige Fristveränderungen durch das Personal getroffen werden (BGH MDR 22, 1301 Rz 9). Wird eine ausgebildete Kraft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Verfahrensvorschriften bei verdeckten Ermittlungen

Rz. 448 [Autor/Stand] § 101 StPO enthält eine systematisch abschließende Regelung bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen (Rasterfahndung, Postbeschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung innerhalb und außerhalb von Wohnungen, Verkehrsdatenerhebung, technische und langfristige Observation, Einsatz Verdeckter Ermittler, Schleppnet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere heimliche Überwachungsmaßnahmen.

Rn 31 Die gleichen Grundsätze greifen ein für andere heimliche Überwachungsmaßnahmen. Grds unverwertbar bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche sind deshalb zB die Ergebnisse eines umfassenden Bewegungsprofils einer Person auf Grund einer GPS-Observierung durch einen Detektiv (BGH NJW 13, 2668, 2670 Rz 12 ff; Oldbg NJW 08, 3508 f [OLG Oldenburg 20.05.2008...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Einzelanweisung des RA an sein Personal.

Rn 52 Auf allgemeine organisatorische Regelungen kommt es regelmäßig nicht an, wenn im Einzelfall der Anwalt von einer bestehenden Organisation abweicht und einer zuverlässigen Kraft eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (BGH MDR 18, 1206 [BGH 12.06.2018 - II ZB 23/17]; NJW-RR 16, 636 [BGH 18.02.2016 - V ZB 86/15]; N...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / F. Testamentsvollstreckung und Vollmacht

Rz. 196 Da das Amt des Testamentsvollstreckers gem. § 2202 Abs. 1 BGB erst mit der Amtsannahme beginnt, kann es vorkommen, dass der Nachlass handlungsunfähig ist, bis der Testamentsvollstrecker sein Amt angenommen hat. Hinzu kommt, dass der Testamentsvollstrecker für den Nachweis seiner Verfügungsbefugnis in vielen Fällen ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt. Berücksic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass das Prozessgericht zugleich für die Überwachung des im Wesentlichen vom Sachwalter betriebenen Umsetzungsverfahrens zuständig ist.mehr