Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenver... mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen, wie sie derzeit in der aktuellen Fassung des LkSG – noch – normiert sind und (trotz des Hinweises des BMWE an das BAFA, angesichts der geplanten Novellierung des Gesetzes bei der Anwendung des LkSG zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren) noch gelten, sind in der folgenden Tabelle überblicksartig auf... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Limite

Rz. 140 Im Rahmen der Limitüberwachung wird ab dem Zeitpunkt der Auszahlung des Kredites die jeweilige Inanspruchnahme eines Kreditengagements mit dem im Zeitverlauf gültigen, vertraglich vereinbarten Limit in angemessenen Abständen abgeglichen. Es besteht zwar kein Zwang zur täglichen Überwachung. Eine gängige Form der Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Steuerung und Überwachung von Risikokonzentrationen

Rz. 155 Bereits nach den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) war durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass gesamtgeschäftsbezogene Risiken (Branchenrisiko, Verteilungen der Engagements auf Größen- und Risikoklassen sowie ggf. das Länderrisiko und sonstige Konzentrationsrisiken) gesteuert und überwacht werden können. Auf den damals in einem Konsultationspap... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 80 Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Krisen und einer damit verbundenen flächendeckenden Verschlechterung der Kreditqualität im gemeinsamen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

Rz. 51 Die nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung[1] war ein wesentlicher Baustein der siebten MaRisk-Novelle. Diese Leitlinien betreffen das letzte Arbeitspaket der EBA aus dem ECOFIN-Aktionsplan zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU.[2] Die in den Leitlinien enthaltenen Anforderungen sollen dazu beitragen, dass zukünftigen Kris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Überwachung des rechtlichen Bestandes von Sicherheiten

Rz. 70 Die bisherigen Ausführungen zur Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten beziehen sich weitgehend auf die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten. Es sollte allerdings nicht vergessen werden, dass die Sicherheit vom Institut im Bedarfsfall auch verwertet werden müsste. Dabei kommt es neben der Werthaltigkeit auf die praktische Durchsetzbarkeit der Rechte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Verfahren zur Überwachung der Adressenausfallrisiken

Rz. 96 Zur Risikoüberwachung zählt insbesondere das Verfahren zur Früherkennung der Risiken im Kreditgeschäft (→ BTO 1.3). Darüber hinaus kann eine ganze Reihe organisatorischer Vorschriften im Rahmen der Kreditprozesse im weiteren Sinne zu den Überwachungsmaßnahmen gerechnet werden, wie z. B. die mindestens jährliche Beurteilung der Adressenausfallrisiken (→ BTO 1.2.2 Tz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Immobiliensicherheiten

Rz. 47 Sofern die Institute Immobilien als Sicherheiten anerkennen, müssen sie ggf. auch die Anforderungen zur Überwachung und Überprüfung der Immobilienwerte gemäß Art. 208 Abs. 3 CRR beachten. Die EBA erwartet von diesen Instituten, dass sie in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung/Überprüfung von Immobiliensicherheiten f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.2 Überwachung einer angemessenen Risikokultur

Rz. 95 Mit der siebten Novelle im Jahr 2023 wurde die explizite Forderung nach einer Überwachung der Risikokultur auf allen Ebenen innerhalb des Institutes und der Gruppe ergänzt. Die Aufsicht hat somit den Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung im Kontext der Risikokultur erweitert. Neben der Entwicklung, Förderung und Integration sollen Institute auch entsprechende Ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Laufende Steuerung und Überwachung

Rz. 368 Der Implementierung geeigneter Steuerungs- und Überwachungsmechanismen kommt bei Dienstleistungen eine besonders wichtige Rolle zu. Während sich Sachleistungen i. d. R. exakt durch entsprechende Spezifikationen im Auslagerungsvertrag umschreiben lassen, erweist sich dies bei Dienstleistungen häufig als schwieriger. Entwickeln die Geschäftspartner bezüglich des Inhalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Überwachung und Begrenzung von Konzentrationen

1.5.1 Bedeutung für die Institute Rz. 27 Bei allen in Abschnitt 1.3 beschriebenen Bemühungen um eine Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer sollte nicht vergessen werden, dass sich die Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände und der Zugang zu Refinanzierungsquellen im Zeitverlauf oder sogar sehr kurzfristig ändern können, wie etwa die Finanzmar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Überwachung der Sanierungsmaßnahmen (Tz. 5)

Rz. 107 5 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes sowie die Auswirkungen der Maßnahmen sind vom Institut zu überwachen. 5.1 Überwachung durch das Institut Rz. 108 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Auswirkungen der Maßnahmen müssen vom Institut im eigenen Interesse überwacht werden. Diese Überwachungstätigkeiten umfassen in erster Linie die Einhaltung der im Sanierun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überwachung der Anwendung des Risikoklassifizierungsverfahrens

Rz. 33 Um im Zeitverlauf eine gleichbleibende Qualität der Risikobeurteilung zu gewährleisten, sollte die Einheitlichkeit und Genauigkeit der Bewertungsmechanismen in angemessenen Abständen überprüft und ggf. durch geeignete Maßnahmen wiederhergestellt bzw. verbessert werden. Insbesondere in den Fällen, in denen der Marktbereich maßgeblich in den Prozess der Risikoklassifiz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Überwachung durch das Institut

Rz. 108 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Auswirkungen der Maßnahmen müssen vom Institut im eigenen Interesse überwacht werden. Diese Überwachungstätigkeiten umfassen in erster Linie die Einhaltung der im Sanierungskonzept niedergelegten Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf die Situation des Kreditnehmers. Dies kann z. B. durch die Kontrolle vereinbarter Zeitp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Rundschreiben zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

Rz. 305 Die Bankenaufsicht der BaFin hatte bereits im Juli 2017 ein Konsultationsverfahren gestartet, um die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft vom 15. Juli 2015[1] in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.[2] Die Leitlinien der EBA enthalten insbesondere Regelungen für den Umgang mit Immobiliar- und Allgemein-Verbrauch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Überwachung der Ausführung

Rz. 377 Das Institut hat die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch den Dienstleister ordnungsgemäß zu überwachen. Die Überwachung erstreckt sich in erster Linie auf die Ergebniskontrolle und die für diese Zwecke eingerichteten Prozesse und Strukturen. Folgende Aufgaben spielen im Rahmen der Überwachung eine wichtige Rolle:[1] Soll-Ist-Vergleiche auf Basi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.4 Überwachung mithilfe von angemessenen Leistungsindikatoren

Rz. 159 Schließlich ist die Konditionengestaltung von den Instituten mit angemessenen Leistungsindikatoren zu überwachen. Dabei geht es konkret um risikoadjustierte Leistungsindikatoren, die sowohl zum Zwecke der Bepreisung als auch zur Messung der Rentabilität heranzuziehen sind. Diese Leistungsindikatoren müssen hinsichtlich der Größe, der Art und der Komplexität des Darle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Überwachung der Limiteinhaltung und Umgang mit Limitüberschreitungen (Tz. 5)

Rz. 137 5 Die Geschäfte sind unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite anzurechnen. Die Einhaltung der Limite ist zu überwachen. Limitüberschreitungen und die deswegen ggf. getroffenen Maßnahmen sind festzuhalten. Ab einer unter Risikogesichtspunkten festgelegten Höhe sind Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten den zuständigen Geschäftsleitern tägli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9 Überwachung der Einreichung und Auswertung von Kreditunterlagen (Tz. 9)

Rz. 188 9 Im Hinblick auf die erforderlichen Kreditunterlagen ist ein Verfahren einzurichten, das deren zeitnahe Einreichung überwacht und eine zeitnahe Auswertung gewährleistet. Für ausstehende Unterlagen ist ein entsprechendes Mahnverfahren einzurichten. 9.1 Erforderliche Kreditunterlagen Rz. 189 Ohne geeignete Unterlagen über die wirtschaftliche Situation eines Kreditnehme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Überwachung der Limiteinhaltung und Umgang mit Limitüberschreitungen (Tz. 1)

Rz. 1 1 Es ist sicherzustellen, dass die mit Marktpreisrisiken behafteten Geschäfte des Handelsbuches unverzüglich auf die einschlägigen Limite angerechnet werden und der Positionsverantwortliche über die für ihn relevanten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung zeitnah informiert ist. Bei Limitüberschreitungen sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Gegebenenfalls ist ein Eskalat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Überwachung der Mängelbeseitigung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Interne Revision hat die fristgerechte Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel in geeigneter Form zu überwachen. Gegebenenfalls ist hierzu eine Nachschauprüfung anzusetzen. 1.1 Sicherstellung der Mängelbeseitigung Rz. 2 Zur Beseitigung der festgestellten Mängel kann die Interne Revision geeignete Maßnahmen festlegen, die im Normalfall mit der betroffe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Steuerung und Überwachung von IT-Risiken

Rz. 153 Mit der Anforderung, IT-Risiken angemessen zu überwachen und zu steuern, behandelt die deutsche Aufsicht IT-Risiken als eigene Risikokategorie, die im Risikomanagement entsprechend zu berücksichtigen ist. Hierfür sind angemessene Prozesse einzurichten. Der Begriff "IT-Risiko" wird in den MaRisk nicht definiert. Die BaFin zählt IT-Risiken zu den operationellen Risiken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Überwachung NPE-bezogener Risiken und Zielwerte

Rz. 50 Mit der sechsten MaRisk-Novelle wurde für "Institute mit hohem NPL-Bestand" (→ AT 2.1 Tz. 1) die Anforderung ergänzt, eine Strategie für notleidende Risikopositionen und einen entsprechenden Implementierungsplan festzulegen und regelmäßig zu überprüfen (→ AT 4.2 Tz. 1). Dabei geht es insgesamt um eine Reduzierung des hohen NPL-Bestandes auf ein vorab festgelegtes NPE... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Überwachung der Datenqualität

Rz. 123 Wesentlich für eine angemessene Risikoberichterstattung ist eine hohe Datenqualität, die nur erreicht werden kann, wenn alle Daten korrekt sind und alle relevanten Daten vollständig erfasst werden. Die Institute sollten daher entsprechende Vorgaben zur Datenqualität formulieren und in einem täglichen Datenqualitätsmanagement umsetzen.[1] Dabei müssen die Vorgaben zur... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung

Rz. 1 Während der Entwicklungsphase von Projekten sind Besichtigungen und Bautenstandskontrollen durchzuführen. Die Abstände sind hierbei unter Risikogesichtspunkten festzulegen. Das Institut muss zudem bei Projekten eine laufende Kostenkontrolle durchführen. Rz. 2 Der Wert von Immobilien ist jährlich zu überprüfen. Wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung erkennbar, dass si... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Verbindung zur Risikosteuerung und -überwachung

Rz. 20 Angemessene Kreditprozesse spielen insbesondere für das Management der Adressenausfallrisiken eine wichtige Rolle. So können die Adressenausfallrisiken und damit verbundene Risikokonzentrationen durch entsprechende Vorgaben für die Kreditgewährung von vornherein wirksam begrenzt werden (→ BTR 1 Tz. 1, 5 und 6). In die Prozesse für die Kreditbearbeitung, also die Kredi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.3 Finanzierung der Immobilienentwicklung

Rz. 95 Bei der Finanzierung der Immobilienentwicklung sollte die Kreditwürdigkeitsprüfung entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die Bauphase und ggf. ihre Schritte als auch die Phase nach der Baufertigstellung umfassen, wenn eine Umwandlung in ein Darlehen für Gewerbeimmobilien vorgesehen ist. Für die Bewertung der zweiten Phase gelten die bereits dargelegten Vorgab... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Einhaltung der Vertragsbedingungen inkl. der Zusatzklauseln

Rz. 3 Zunächst ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Dieser Prozess beginnt schon mit der Überprüfung der Rückläufe der vom Kreditnehmer unterzeichneten Kreditverträge, Sicherheitenvereinbarungen und Zweckbestimmungserklärungen. Darüber hinaus werden häufig Auflagen formuliert, die vor der anteiligen oder vollständigen Au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Besondere Vorgaben der EBA zum Konsortialgeschäft

Rz. 39 Die EBA formuliert in ihren Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung an verschiedenen Stellen besondere Anforderungen an das Konsortialgeschäft. Diese betreffen u. a. die Festlegung der Strategien bei Instituten mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen (→ AT 4.2 Tz. 1), die Prozesse der Kreditgewährung an mittlere und große Unternehmen bzw. bei Projektf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Proportionalitätsprinzip

Rz. 69 Soweit in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung verwiesen wird, können die damit verbundenen Anforderungen unter Berücksichtigung der in Tz. 16 dieser Leitlinien genannten Verhältnismäßigkeitskriterien umgesetzt werden (→ AT 1 Tz. 3, Erläuterung). Das gilt natürlich auch für jene Anforderungen, die aus den EBA-Leitlinien direkt in die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.5 Umsetzungsfristen

Rz. 75 Die EBA hat den Geltungsbeginn ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung grundsätzlich auf den 30. Juni 2021 gelegt. Daraus folgt insbesondere, dass die Anforderungen an die Verfahren zur Kreditvergabe (Abschnitt 5) und an die Konditionengestaltung (Abschnitt 6) nur für Darlehen und Kredite maßgeblich sein können, die nach diesem Termin gewährt wurden. Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Instrumente zur Identifizierung und Beurteilung

Rz. 119 Die wesentlichen operationellen Risiken, d. h. die bedeutenden potenziellen Schadensfälle, müssen identifiziert und beurteilt werden. Für die Identifizierung potenzieller Schadensfälle und zur Beurteilung ihrer möglichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags- oder Vermögenslage des Institutes kann u. a. auf die in der Vergangenheit beobachteten Verluste abgestellt w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Konzentrationen auf bestimmte Größen- und Risikoklassen

Rz. 78 Durch die Überwachung der Verteilungen der Engagements auf bestimmte Größenklassen sollen volumenmäßige Konzentrationen von direkten oder indirekten Krediten an Einzelkreditnehmer oder Kontrahenten bzw. an eine Gruppe von verbundenen Kontrahenten in geeigneter Weise in die Betrachtung einbezogen werden. Dieser Aspekt spielt auch im Zusammenhang mit der Überwachung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Überblick und Begriffsbestimmungen

Rz. 24 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. Diese Leitlinien enthalten gemäß der Ermächtigung in Art. 84 Abs. 6 CRD u. a. Kriterien für die Ermittlung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.2 Anforderungen an die Besicherung mit Immobilien

Rz. 188 Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe hat bei der Bewertung der als Sicherheit dienenden Immobilien grundsätzlich eine Innen- und Außenbesichtigung der Objekte zu erfolgen. Sofern es sich um gut entwickelte und ausgereifte Immobilienmärkte handelt, kann der Wert alternativ auch mittels einer Desktop-Bewertung[1] durch einen Sachverständigen ermittelt werden, die durch for... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.2 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 90 Die zusätzlichen Anforderungen dieses Abschnittes gelten nicht für Kreditnehmer, die ihre finanzierte Immobilie für gewerbliche Zwecke selbst nutzen.[1] Insofern geht es an dieser Stelle um jene Finanzierungen, bei denen die Gewerbeimmobilie anschließend verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Rz. 91 Wie bei jeder spezifischen Finanzierung sollten sich die Ins... mehr