Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.4 Regelmäßige "anlasslose" Eignungsuntersuchungen

Insbesondere in der Verkehrsmedizin sind durch öffentlich-rechtliche Vorschriften Eignungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Wird die Frist überschritten, erlischt die Erlaubnis. In manchen Betrieben werden routinemäßig wiederkehrend (z. B. alle 3 Jahre) – insbesondere bei FSÜ-Tätigkeiten – Eignungsuntersuchungen angeordnet, ohne dass es dazu personenbedi...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.5 Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Eignungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Mit dem Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, werden darin alle relevanten Gefährdungen systematisch ermittelt und zu bewertet. Alle weiteren Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbe...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber sind verpflichtet, nur geeignete Personen mit gefährdenden Tätigkeiten zu betrauen (Auswahlverantwortung). Dabei soll die Eignung dem Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Gefährdungen dienen. Neben vielen persönlichen, fachlichen und formalen Kriterien können bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ-Tätigkeiten) auch medizinische und psyc...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 3.2.4 Weitere fachärztliche Zusatzuntersuchungen

Nach Hinweisen auf Bewusstseins- und Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden, Vigilanzbeeinträchtigungen (Tagesschläfrigkeit) und möglichen Stoffwechselstörungen kann gefragt werden. Hinweise auf neurologische und psychische Ursachen, aber auch spezielle orthopädische oder internistische Fragestellungen müssen möglicherweise zusätzlich fachärztlich abgeklärt werden. Sind ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.2 Eignungsuntersuchungen für Fahr- und Steuertätigkeiten nach staatlichen Vorschriften

Die normativen Grundlagen von staatlich festgelegten Eignungsuntersuchungen berühren wesentliche Aspekte verfassungsmäßiger Grundrechte wie etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) sowie bei Entnahme von Körperflüssigkeiten und -proben das Recht auf körperliche Unversehr...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.1 Eignungsaspekte bei Einstellungsuntersuchungen

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung wird sich der Arbeitgeber die Frage beantworten lassen, ob der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die vorgesehene Tätigkeit verrichten kann und kein Risiko für Sicherheit und Gesundheit für sich oder andere Mitarbeitende darstellt. Dabei darf die ärztliche Untersuchung nur Fragen klären, die der Arbeitgeber berechtigterweise dem Bewe...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4.1 Staatliche Rechtsvorschriften mit Eignungsvorbehalten als Voraussetzung für eine Fahr- und Steuertätigkeit

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), § 31, Abs. 2: "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet … ist …" In Bezug auf Firmenfahrzeuge (Dienstwagen, Firmen-Lkw) wird der Arbeitgeber oft auch „Halter“ des Fahrzeuges sein. Dabei muss der Halter nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4.2 Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts

Rz. 47 Das Recht auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle Arten des Entgelts, d. h. die Tarifentlohnung, übertarifliche Zulagen sowie außertarifliche Vergütungen für AT-Angestellte, selbst wenn diese einzelvertraglich vereinbart worden sind.[1] Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung des Einsichtsrechts bedarf es dabei auch im Hinblick auf individuell verei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Überwachungsgegenstand

Rz. 6 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist der Betriebsrat nicht der Gesamtbetriebsrat.[1] Die Überwachung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Streitigkeiten über Vorliegen und Durchführung des Überwachungsrechts

Rz. 18 Von den in Rz. 16 geschilderten Fällen zu unterscheiden sind Streitigkeiten betreffend das Vorliegen des Überwachungsrechts, d. h. Fälle, in denen streitig ist, ob die Überwachung der Einhaltung einer bestimmten Norm überhaupt zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört oder über die Art und Weise seiner Durchführung. Diese Fragen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Hinweis Zur Unterrichtung des Betriebsrats verpflichtet ist der Arbeitgeber. Dieser kann sich bei der In...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Kein Klagerecht

Rz. 17 Die Überwachungspflicht macht den Betriebsrat nicht zu einem dem Arbeitgeber übergeordneten Kontrollorgan. Sie dient lediglich der Rechtskontrolle.[1] Dabei ist der Betriebsrat aber auf die Macht seiner Argumente angewiesen. Die allgemeine Überwachungspflicht gibt dem Betriebsrat keinen eigenen Anspruch, die zutreffende Anwendung einer zugunsten der Arbeitnehmer gelte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Eingliederung schutzbedürftiger Personen

Rz. 26 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat der Betriebsrat die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern. Hierzu zählen insbesondere körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, auch wenn sie nicht Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX sind. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Betriebsrat Sorge dafür zu tragen, dass die die ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rz. 20 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG hat der Betriebsrat die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern. Nr. 2a wurde durch das 2. Gleichberechtigungsgesetz vom 24.4.1994 neu aufgenommen. Der Sache nach handelt es sich um eine Kl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 5 Vereinbarung der Geschäftsverteilung

Für die Geschäftsverteilung und Zuordnung sind in erster Linie die Gesellschafter der GmbH verantwortlich. Den Gesellschaftern steht es frei, ob und wie sie eine Geschäftsverteilung der Geschäftsführer festlegen wollen. Den Gesellschaftern steht es auch frei, bestehende Geschäftsordnungen zu ändern. Hinweis Eine wirksame Ressortverteilung knüpft der 2. Zivilsenat des BGH an 4...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.2 Weniger Verantwortung für fremde Ressorts

Ein Geschäftsverteilungsplan bzw. einer Ressortaufteilung kann die Haftung einzelner Geschäftsführer auf ihre Ressorts beschränken, aber die grundsätzliche Gesamtverantwortung jedes Geschäftsführers gilt auch bei Ressortaufteilung weiter. Jeder Geschäftsführer muss sich also ständig auch über die anderen Ressorts informieren und seine Mitgeschäftsführer überwachen. Wie stark...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.4 Risiken bei Ressortaufteilung

Kontrolle und Überwachung: Die interne Aufteilung der Leitungsbefugnis führt dazu, dass der einzelne Geschäftsführer lediglich den eigenen Geschäftsbereich umfassend kontrollieren kann. Für die anderen Geschäftsbereiche ist er auf die Informationsverpflichtung der Mitgeschäftsführer angewiesen. Da die Geschäftsführer solidarisch haften, liegt hierin ein großes Risiko für die...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / dd) Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG)

Rz. 135 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG trifft den Steuerberater auch die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung durchgeführten Transaktionen, wobei die Pflichterfüllung gem. § 10 Abs. 2 GwG auch hier auf risikoorientierter Grundlage, also in Relation zu dem konkret bestehenden Risiko einer Geldwäsche ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG § 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen

1 Allgemeines Rz. 1 Damit die Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Umsetzung des MuSchG ergreifen kann, muss sie über mutterschutzrechtlich relevante Sachverhalte informiert werden. § 27 Abs. 1 begründet daher zunächst die Verpflichtung des Arbeitsgebers, die Aufsichtsbehörde darüber zu unterrichten, dass – und ggf. zu welchen Zeiten – er eine schwangere oder stillende Frau beschäf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Rz. 148 Entsprechend dem risikobasierten Ansatz haben Steuerberater – zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten – verstärkte risikoangemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Intention des Gesetzgebers

Rn. 41 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Zusammenfassung der bilanzrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften im Dritten Buch des HGB soll die Spezialgesetze entlasten und Mehrfachregelungen vermeiden. Dass diese Intention der Gesetzgeber gelegentlich selbst konterkariert, zeigt die unzureichende Kompetenzabgrenzung bei der Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten nach de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 5.5 Muss man einen KI-Beauftragten benennen, wenn man KI nutzt?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines KI-Beauftragten gibt es aktuell – anders als bei einem Datenschutzbeauftragten – nicht. Berufsträger müssen jedoch gem. Art. 4 der EU AI Act sicherstellen, dass sie und ihre Mitarbeitenden über die notwendige KI-Kompetenz verfügen. Deshalb kann die Benennung einer internen Ansprechperson für KI-Fragen sinnvoll sein. Diese k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schon nach dem KonTraG erstreckte sich die Prüfungspflicht auf KA und Konzernlageberichte. Durch das TransPuG wurde dabei zusätzlich die Billigung des KA durch den AR sowie die Möglichkeit, diese der HV zu überlassen, vorgesehen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 22). Dadurch erweiterten sich das Prüfungsrecht und die Prüfungspflicht auf den Konzernkr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 4.1 Was bedeutet Tool-Governance in der Kanzlei?

Kanzleien sollten klare Prozesse und Verantwortlichkeiten für die Einführung, Freigabe und Kontrolle von KI-Tools definieren. Es ist wichtig, klare interne Richtlinien für den Umgang mit KI in der Kanzlei zu schaffen. Ohne solche Regeln besteht das Risiko, dass Mitarbeitende KI-Tools unkoordiniert und unsachgemäß einsetzen. Folgende Maßnahmen bieten sich an: KI-Richtlinie aufs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI im steuerberatenden Beru... / 1.3 Welche Auswirkungen hat der KI-Einsatz auf das Kanzleiteam?

Der Einsatz von KI kann repetitive und standardisierte Aufgaben, wie z. B. die Belegverarbeitung, Datenextraktion und Vorprüfung von Steuererklärungen, automatisieren. Dadurch werden manuelle Tätigkeiten und Routinearbeiten reduziert bzw. entfallen und die Effizienz wird gesteigert. Das fördert Motivation, Kreativität und schafft Raum für die Entwicklung neuer Ideen. Zudem k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Koch (Hüffer-AktG (2025...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 6 GwG

Rz. 179 Das BMF kann nach § 43 Abs. 6 GwG durch Rechtsverordnung Sachverhalte nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) bestimmen, die u. a. auch von Steuerberatern stets, d. h. unabhängig davon, ob die Informationen aus einer Rechts- bzw. Steuerberatung oder Prozessvertretung stammen, und ohne, dass das Meldeprivileg nach § 43 Abs. 2 GwG Anwendung findet, zu melden si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Anwendungsbereich

Rz. 75 Die unter c) näher bezeichneten allgemeinen Sorgfaltspflichten (Identifizierungspflicht, Abklärung des Hintergrunds und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, Feststellung der PEP-Eigenschaft) sind vom Steuerberater in den folgenden Fällen zu erfüllen (§ 10 Abs. 3 GwG): Rz. 76 - Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GwG) Das Gel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zuleitung des Berichts an den Vorstand (§ 171 Abs. 3 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Vornahme der Prüfung und Zuleitung des Prüfberichts an den Vorstand wird dem AR gemäß § 171 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Zeitraum von einem Monat gewährt. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Vorlagen des Vorstands. Da der Prüfungsbericht des AP dem AR unmittelbar zugesandt wird und der Prüfungsbericht des AP elementarer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Arbeitnehmerdaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Unternehmens-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Rz. 62 Steuerberater sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. § 7 Abs. 1 GwG, der eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten statuiert, findet auf Steuerberater keine Anwendung. Allerdings können die Steuerberaterkammern als zuständige Aufsichtsbehörden die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen, we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichtspflicht

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit der Festlegung des § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG wurde auch die obligatorische mündliche Berichtspflicht des AP eingeführt. Demnach hat der AP nicht nur anwesend zu sein, sondern auch über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Da dem AR der schriftliche Prüfungsbericht bereits vorliegt, geht es hier in erster Linie um geziel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese Änderung war darin begründet, dass die Prüfungsberichte ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Fallgruppen interner Sicherungsmaßnahmen

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 2 GwG sind insbesondere die folgenden internen Sicherungsmaßnahmen zu treffen - Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf den Umgang mit Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Kundensorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG die Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG die Aufzeichnungs- und Aufbewahrun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Form und Inhalt der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 1 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 161 Abs. 1 AktG haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) sowie weiterer Gesellschaften mit Kap.-Marktzugang (Abs. 1 Satz 2 AktG) außerhalb des JA bzw. KA jährlich zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird bzw. welche Verhaltensempfehlungen nicht angewendet wurden un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsbeauftragte / 5 Aufgabe und Funktion der Betriebsbeauftragten

Die Betriebsbeauftragten haben je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Aufgaben und Funktionen, die in den jeweils einschlägigen Gesetzen näher definiert sind. Regelmäßig haben sie Überwachungs- und Kontrollpflichten. Erfasst ist z. B. die Prüfung der zu beachtenden Rechtsverordnungen, behördlichen Bedingungen und Auflagen, aber auch die Überwachung und Kontrolle der betriebse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.10.2 Formwechselnde Umwandlung einer unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschaft

Bei der formwechselnden Umwandlung von an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligten Gesellschaften kommen folgende Fälle in Betracht: Wird eine unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften am Kapital der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligte Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft formwechselnd umgewandelt, füh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsbeauftragte / 1 Einführung

Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten übertragen. Diese betreffen unter anderem den Arbeitsschutz, den Umweltschutz, Datenschutz und weitere Themengebiete. Die Unternehmen müssen die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und auch von behördlichen Auflagen sicherstellen. Mit den Betriebsbeauftragten ist eine interne Überwachungs- und Kontrollinstitu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Generationsübergreifende Zu... / 4.3.3 Projektbezogenes Arbeiten

Welche Projekte sind zeitlich einzuordnen und mit einer klaren Verantwortungsübernahme und Entscheidungsbefugnis an junge Mitarbeiter übertragbar? Welche Arbeitstätigkeiten benötigen eine firmeninterne, kontinuierliche Überwachung? Welche Zwischenabsprachen sollten zu welchen Zeitpunkten stattfinden? Analysieren Sie Ihre Arbeitsfelder auf den Nutzen ergebnisorientiertem Arbe...mehr