Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ArbSchG: Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz / 3 Dualismus im Arbeitsschutz

Patrick Aligbe
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Vor dem Hintergrund der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (RL 89/391/EWG) und deren wesentlichen Umsetzung im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist hervorzuheben, dass in Deutschland ein duales Arbeitsschutzsystem besteht.

Die Überwachung des ArbSchG ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe[1] , da die wesentlichen Arbeitsschutznormen in den Bereich des öffentlich-rechtlichen Rechts fallen. Ergänzend dazu bilden die Unfallversicherungsträger eine weitere Säule des Arbeitsschutzes: Ihnen obliegt es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern[2] . Dadurch entsteht ein „duales System“, das sowohl den staatlichen Arbeitsschutz als auch den Schutz durch die selbstverwalteten Unfallversicherungsträger umfasst.

Die Unfallversicherungsträger sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, welche für den entsprechenden Unternehmer und seine Beschäftigten Verbindlichkeit aufweisen[3] . Dies ist allerdings nur insoweit zulässig, als dass es für den betroffenen Regelungsbereich keine staatlichen Vorgaben gibt. Der Staat darf also in diesem Bereich noch keine Regelungen getroffen haben (z. B. durch Gesetz oder Rechtsverordnung).

Auch die Unfallversicherungsträger verfügen über Institutionen, welche den Arbeitsschutz überwachen. So sind sie verpflichtet, Aufsichtspersonen für eine wirksame Überwachung und Beratung der Unternehmer (= "Arbeitgeber") zu beschäftigen[4] . Die Aufsichtspersonen verfügen über entsprechende Befugnisse zur Umsetzung und Durchsetzung des Arbeitsschutzes[5] . So können sie z. B. die Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen[6] .

Es gibt derzeit mehrere Unfallversicherungsträger, welche jeweils bestimmte branchenorientierte Zuweisungen aufweisen[7] . N...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.482
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.467
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    874
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    873
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    843
  • Jubiläumszuwendung
    742
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    730
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    725
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    724
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    707
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    658
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    644
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    643
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    639
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    638
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    613
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    601
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    592
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    580
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    579
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
CoPilot Arbeitsschutz: KI-gestützt & fundiert
CoPilot Arbeitsschutz
Bild: Haufe Online Redaktion

Blitzschnell auf Praxisfragen Antworten erhalten und mit klar formulierten Texten und Mustervorlagen Sicherheit gewinnen. Der KI-Assistent mit dem fundierten Haufe Wissen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren