Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.1 Kreditvergabe

Rz. 1 Der Prozess der Kreditvergabe umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen. Die Intensität der Beurteilung hängt hierbei vom Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Vermeidung von Limitüberschreitungen

Rz. 9 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten, auf dessen mögliche Ausgestaltung an anderer Stelle ausführlich eingegangen wird (→ BTR 2.1 Tz. 1). Rz. 10 Zur Vermeidung von Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen des Anlagebuches sollte vor allem die Ent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 81 Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken, d. h. Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance"), können die Institute in allen Phasen des Kreditprozesses treffen, von der Kreditgewährung bis zur Überwachung (→ AT 2.2 Tz. 1). Insbesondere können ESG-Risiken die wichtigsten Kreditparameter beeinflussen. Durch ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten

Rz. 1 Das Institut muss Kriterien festlegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Federführung für den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)

Rz. 111 Das Europäische System der Finanzaufsicht ("European System of Financial Supervision", ESFS) hat zum 1. Januar 2011 seine Arbeit aufgenommen. Beim ESFS handelt es sich um ein Aufsichtsnetzwerk, das aus den nationalen Aufsichtsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten, den drei europäischen Aufsichtsbehörden ("European Supervisory Authorities", ESAs), dem gemeinsamen Ausschu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Risikoappetit und Limitsystem

Rz. 38 Das Limitsystem sollte im Einklang mit der Gesamtstrategie und dem Risikoappetit des Institutes festgelegt werden, um Risiken und Verluste im Einklang mit dem Konzept zur angemessenen Kapitalausstattung effektiv begrenzen zu können. Insofern sollte es wirksame Grenzen für die Risikoübernahme beinhalten.[1] Unter diesen Risikogrenzen sind spezifische quantitative Maßna... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Modellrisiken

Rz. 38 Das "Modellrisiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52b CRR die Gefahr von Verlusten infolge von Entscheidungen, die sich grundsächlich auf das Ergebnis interner Modelle stützen, wenn diese Modelle Fehler bei der Konzeption, der Ausgestaltung, der Parameterschätzung, der Umsetzung, der Verwendung oder der Überwachung solcher Modelle aufweisen, einschließlich folgend... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Überprüfungsturnus

Rz. 13 Über die Geschäftslage und die Risikosituation des Institutes einschließlich vorhandener Risikokonzentrationen hat sich die Geschäftsleitung in angemessenen Abständen berichten zu lassen (→ AT 4.3.2 Tz. 3 und BT 3.1 Tz. 1) und mindestens vierteljährlich in angemessener Weise das Aufsichtsorgan schriftlich zu informieren (→ AT 4.3.2 Tz. 3 und BT 3.1 Tz. 5). Es leuchtet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Berichterstattung über Kreditspreadrisiken

Rz. 104 Die Behandlung des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch (CSRBB) muss nicht zwingend als separate Risikokategorie erfolgen, sondern ist auch im Rahmen des Managements der Adressenausfallrisiken oder der Marktpreisrisiken möglich, was der üblichen Praxis entspricht (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Konsequenterweise kann daher auch die Berichterstattung über das CSRBB – abhä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.5 Umgang mit Margen

Rz. 104 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Demnach sollten die IRRBB-Regelwerke unter Proportionalitätsgesichtspunkten u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Umfang der einzubeziehenden Positionen

Rz. 26 Unabhängig von der Art und Weise der Kategorisierung wird deutlich, dass grundsätzlich alle zinssensitiven Positionen wesentlichen Ausprägungen von Zinsänderungsrisiken unterliegen können. Mit Blick auf den Umfang der einzubeziehenden Positionen sind von den Instituten die Vorgaben aus Tz. 19 bis 21 sowie Tz. 105 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditsp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.3 Optionsrisiko

Rz. 33 Die EBA erwartet eine Bestandsaufnahme aller Instrumente mit eingebetteten oder expliziten Optionen. Hinsichtlich der verhaltensabhängigen Optionen sollen das Volumen aller Hypothekendarlehen, Sichteinlagen, Sparguthaben und Einlagen, bei denen der Kunde optional von der Vertragslaufzeit abweichen kann, sowie der Bestand an Kreditzusagen mit einer zinssensitiven Inans... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.4 Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen

Rz. 137 Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen steigen die Anforderungen an die Durchführung der Sensitivitätsanalyse rein formal betrachtet, wobei die EBA den Instituten Gestaltungsmöglichkeiten lässt. So könnte die Sensitivitätsanalyse von einem oder mehreren Faktoren abhängig sein. Dabei könnten kredit- und marktbezogene Ereignisse ggf. au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Risikocontrolling-Funktion auf Gruppenebene

Rz. 102 Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle ist darauf verzichtet worden, den Instituten die Einrichtung einer Risikocontrolling-Funktion auf Gruppenebene explizit vorzuschreiben. Allerdings wird mit dem Trennbankengesetz von den Geschäftsleitern des übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischten Finanzholding-Gruppe gemäß § 25c Abs.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Inhalte der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 32 Im Risikobericht müssen insbesondere die wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäftes enthalten sein. Zu diesem Zweck werden relevante gesamtgeschäfts- und kreditnehmerbezogene Informationen eingefordert und teilweise beispielhaft erläutert. Die Entwicklung des Kreditportfolios muss unter besonderer Berücksichtigung von Risikokonzentrationen kommentiert we... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Vorhalten angemessener technischer Kapazitäten

Rz. 216 Die Institute müssen für die Generierung von Daten und Informationen zu den als wesentlich eingestuften Risikoarten angemessene technische Kapazitäten vorhalten sowie effektive Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität einrichten, mit denen die korrekte und vollständige Erfassung und der Ausweis der wesentlichen Komponenten dieser Risiken ermöglicht wird. Diese A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 90 In Abschnitt 7.3 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beschäftigt sich die EBA aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema "Interessenkonflikte". Zunächst sollten die Institute sicherstellen, dass das Honorar oder Gehalt der Sachverständigen und das Ergebnis der Bewertung nicht in einer Weise verknüpft sind, die zu einem Interessenkonflikt führt. Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Informationsbeschaffung für die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 6 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, die Vorgaben des Abschnittes 5.1 (Informationen und Dokumentation) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in die MaRisk zu überführen, weil die dort genannten Anforderungen von den bestehenden Regelungen bereits hinreichend abgedeckt sind. Im Kern geht es dabei um die für eine Kreditwürdigkeitsprüfung von V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.3 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 168 Die allgemeine Strategie für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) sollte die Entscheidung darüber umfassen, ob das Geschäftsmodell in Bezug auf die Generierung von Nettozinserträgen in hohem Maße auf der Finanzierung von Aktiva mit einer vergleichsweise langen Zinsanpassungsperiode durch Verbindlichkeiten mit einer vergleichsweise kurzen Zinsanpassungsperiod... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 22 Die Institute sollten ihre Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft, soweit erforderlich, in geeigneter Weise differenzieren, wie z. B. nach Kundengruppen und Kreditarten (→ BTO 1.2 Tz. 2). Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers zu erfolgen hat. So erfordert di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Zuweisung bestimmter Tätigkeiten

Rz. 26 Die Risikocontrolling-Funktion ist vorrangig für die angemessene Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken verantwortlich (→ AT 4.4.1 Tz. 1). Diese allgemeine Aufgabenzuordnung wurde im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle weiter spezifiziert und ergänzt, indem der Risikocontrolling-Funktion bestimmte Tätigkeiten direkt zugeordnet wurden. Dabei werden zu ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.5 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 183 Mit Blick auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sollte der Risikoappetit sowohl barwertig als auch bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis festgelegt werden. Dies kann z. B. durch Limite oder andere risikobegrenzende Vorgaben erfolgen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Insbesondere in kleineren Instituten ist die barwertige bzw. die ertragsorientierte Sic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG wird von allen Instituten die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements gefordert, zu dessen Bestandteilen u. a. Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Art. 76 bis 87 CRD IV niedergelegten technischen Kriterien zählen (→ Teil I, Kapitel 4.1 und AT 1 Tz. 1).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken

Rz. 165 Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen als erwartet ("Restrisiko")[1], u. a. durch schriftliche Grundsätze und Verfahren erfasst und gesteuert wird. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit und des rechtlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Beispiel Kreditgeschäft

Rz. 56 Die deutsche Aufsicht hat darauf verzichtet, Abschnitt 4.5 (Rahmen für das Kreditrisikomanagement und die interne Kontrolle) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ihre Verwaltungspraxis zu überführen, weil die dort niedergelegten Anforderungen schon berücksichtigt sind. Mit Bezug auf die EBA-Leitlinien zur internen Governance geht es der EBA insb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Umgang mit Direktinvestitionen in Spezialfonds

Rz. 186 Im Hinblick auf die Positionen aus Direktinvestitionen in Spezialfonds, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, erwartet die Aufsicht von den Instituten eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung sämtlicher Limite, die sie für ihr Direktanlagegeschäft unter Berücksichtigung kreditprozessualer Anforderungen vergeben haben, also der Einzellimite und der darauf auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 29 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 250 Bei der Festlegung von Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken sind sowohl aufsichtsrechtlich als auch institutsintern definierte Szenarien zu berücksichtigen (→ AT 4.3.3 Tz. 3, Erläuterung). In der Sitzung des Fachgremiums IRRBB am 31. Januar 2024 hat die Aufsicht klarstellend ausgeführt, dass sich die Institute nicht nur auf ihre internen Szenarien beschränken, so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / I. Terminologie, Aufbau und Erläuterungen zu den MaRisk

Terminologisch orientieren sich die MaRisk weitgehend am § 25a Abs. 1 KWG, der im Zuge der Umsetzung der Finanzkonglomeraterichtlinie in deutsches Recht präzisiert wurde (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2004, Teil I, Nr. 72, 27.12.2004). Gemäß seiner Neufassung sind die Geschäftsleiter eines Institutes u. a. für die Festlegung einer angemessenen Strategie sowie die Einrichtung a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Makroökonomische Einflüsse auf die Strategie

Rz. 109 Da der Erfolg einer Geschäftsstrategie ebenso von externen Umwelteinflüssen abhängt, die permanent auf die Geschäftsmodelle der Institute einwirken, müssen die Institute und die Aufsicht auch dafür ein besseres Verständnis gewinnen. Unter der Bezeichnung "makroprudenzielle Aufsicht" wurde bei den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Projekten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Überblick über die Entwicklung der Anforderungen an Auslagerungen

Rz. 16 Der deutsche Gesetzgeber hat erstmals im Rahmen der sechsten KWG-Novelle im Jahr 1998 in § 25a Abs. 2 KWG a. F. für Institute Anforderungen an die Zulässigkeit und Ausgestaltung der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen festgelegt. Die Aufnahme der Regelung in das KWG stellte zugleich klar, dass die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 71 Die Aufsicht macht die Sicherstellung der Datenqualität zu einer Managementaufgabe und nimmt die Geschäftsleitung sehr stark in die Verantwortung. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB[1] haben betont, dass eine intensive Einbindung der Geschäftsleitung[2] unerlässlich für die Verbesserung der Risikodatenaggregation und der Risikoberi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Maßnahmen bei Limitüberschreitungen

Rz. 7 Trotz der unverzüglichen Anrechnung der Geschäfte auf die einschlägigen Limite kann es im Einzelfall zu Limitüberschreitungen kommen, die für die Geschäfte des Handelsbuches eine nicht gewünschte Risikoerhöhung zur Folge haben. Auch vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind für diese Fälle geeignete Maßnahmen festzulegen. Möglich sind neben ei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Genehmigung des Konzeptes

Rz. 67 Das Konzept sowie die Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit sind von den zuständigen Geschäftsleitern unter Einbeziehung der für die Überwachung der Geschäfte verantwortlichen Geschäftsleiter zu genehmigen. Diese Genehmigungserfordernisse waren grundsätzlich bereits Gegenstand der MaH[1] und der MaK[2] und wurden durch die MaRisk ausgeweitet. Durch die Bezugnahme ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.1 Wertermittlung der Sicherheiten

Rz. 69 Die Institute sollen auf "geeignete" Wertermittlungsverfahren abstellen. In ähnlicher Weise wird z. B. in § 18a Abs. 7 Nr. 1 KWG gefordert, bei der Vergabe von grundpfandrechtlich oder durch eine Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehen für die Immobilienbewertung "zuverlässige" Standards zu verwenden, ohne dass näher ausgeführt ist, was der Gesetzgeber dar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an die Eignungsprüfung der Mitarbeiter der besonderen Funktionen

Rz. 28 Die EBA hat im Jahr 2012 Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern, Mitgliedern der Aufsichtsorgane und sogenannten "Inhabern von Schlüsselfunktionen" ("Key Function Holders") in Instituten veröffentlicht[1] und fünf Jahre später gemeinsam mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) grundlegend überarbeitet.[2] Mit diesen im Jah... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Systemrisiken bzw. systemische Risiken

Rz. 82 Das "Systemrisiko" bezeichnet laut Art. 3 Abs. 1 Nr. 10 CRD IV das Risiko einer Störung des Finanzsystems mit möglicherweise schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft. In vergleichbarer Weise bezeichnet das "systemische Risiko" laut § 1 Abs. 33 KWG das Risiko einer Störung im Finanzsystem, die schwerwiegende negative Auswirk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Auf Basis ihres Gesamtrisikoprofils müssen die Institute sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken – unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken – laufend durch das Risikodeckungspotenzial bzw. die Risikodeckungsmasse[1] abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Damit wird die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermö... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Identitäts- und Rechtemanagement

Rz. 1 Ein Identitäts- und Rechtemanagement stellt sicher, dass den Benutzern eingeräumte Berechtigungen so ausgestaltet sind und genutzt werden, wie es den organisatorischen und fachlichen Vorgaben des Instituts entspricht. Das Identitäts- und Rechtemanagement hat die Anforderungen nach AT 4.3.1 Tz. 2, AT 7.2 Tz. 2 sowie BTO Tz. 9 der MaRisk zu erfüllen. Jegliche Zugriffs-, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Laufende Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 83 Mindestens jährlich ist eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen (des Marktes) und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheitenwertes zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen sollte die Überprüfung häufiger durchgeführt werden. Zur Überwachung der Immobiliensicherheiten werden von den Instituten i. d.... mehr