Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Bedeutung für den SREP

Rz. 29 Die EZB hat im Rahmen des SREP klare Vorgaben formuliert, welche Informationen ihr zum Management von Konzentrationen von den bedeutenden Instituten vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen über Refinanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Refinanzierungsquellen und der w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Absehbare Erweiterungen zu ESG-Risiken

Rz. 44 Im Januar 2024 hat die EBA in Umsetzung ihres Mandates aus Art. 87a Abs. 5 CRD VI ein Konsultationspapier mit Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, die bis Ende 2024 in ihrer endgültigen Fassung vorliegen sollen und insofern ggf. ein Thema für die neunte MaRisk-Novelle sein könnten. Damit werden viele der neuen Vorgaben in den MaRisk näher ausformu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Verwendung von Indizes und statistischen Modellen

Rz. 60 Die Verwendung von Indizes und statistischen Modellen wird von der EBA zur Überwachung aller Sicherheitenwerte grundsätzlich gestattet. Das gilt sowohl für Immobiliensicherheiten, bei denen sie einen hinreichend hohen Detaillierungsgrad aufweisen, für die Art des Vermögenswertes und des Kreditproduktes geeignet sein und auf einer ausreichend langen Zeitreihe beobachte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 2 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurde die Textziffer redaktionell angepasst. Nachdem zuvor lediglich eine Risikocontrolling-Funktion gefordert wurde, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken verantwortlich ist, wird nunmehr die Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion an sich hervorgehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass die R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 13.1 Einrichtung eines zentralen Auslagerungsbeauftragten bzw. zentralen Auslagerungsmanagements

Rz. 426 Die Institute haben für die Dokumentation, Steuerung und die Überwachung wesentlicher Auslagerungen klare Verantwortlichkeiten festzulegen (→ AT 9 Tz. 10). Dabei sind im Hinblick auf die organisatorische Ausgestaltung der Auslagerungsüberwachung grundsätzlich sowohl zentrale als auch dezentrale Lösungen denkbar. Die Institute mit einem zentralen Ansatz weisen dem Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1 Bedeutung der Kompetenzordnung

Rz. 75 Die Zuweisung klarer Befugnisse für die Kreditentscheidung, also die Festlegung einer Kompetenzordnung, ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ablauforganisatorischen Vorgaben im Kreditgeschäft. Aus diesem Grund sind die Regelungen zur Aufgabenzuweisung, zur Kompetenzordnung und zu den Verantwortlichkeiten auch in den Organisationsrichtlinien zu verankern (→ AT 5 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 21 Die Risikocontrolling-Funktion muss spätestens seit der siebten MaRisk-Novelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die angemessene Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken auch die Auswirkungen der ESG-Risiken berücksichtigen. Das geschieht auf verschiedene Weise. Zunächst muss sie die Auswirkungen der ESG-Risiken auf die anderen Risikoarten im Rahmen der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans nach § 25d KWG

Rz. 35 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden zum 1. Januar 2014 die Anforderungen an die Aufsichtsorgane der Institute grundlegend neu geregelt (§ 25d KWG) und dabei deutlich erweitert.[1] Die sehr umfangreichen Regelungen dienen der Stärkung der internen Governance-Strukturen und gehen zum großen Teil auf Vorgaben der CRD IV[2] sowie Leitlinien der EBA[3] bzw. ihres Vorgän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.6 Beispiel Kreditspreadrisiko im Anlagebuch

Rz. 187 Im Vergleich zum IRRBB sind die wenigen Anforderungen an die Risikobereitschaft hinsichtlich des CSRBB überschaubar. Insbesondere wird dafür keine Limitierung gefordert. So sollte sich die CSRBB-Risikobereitschaft des Institutes nach den Auswirkungen schwankender Kreditspreads auf die verschiedenen CSRBB-Messgrößen bemessen, also auf den wirtschaftlichen Wert ("Econo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.8 Beispiel Kreditrisiko

Rz. 189 Nach Abschnitt 4.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung, der von der deutschen Aufsicht nicht umgesetzt wurde, wird erwartet, dass der Kreditrisikoappetit, die Kreditrisikostrategie und die Kreditrisikopolitik insgesamt mit dem RAF des Institutes im Einklang stehen. Der Kreditrisikoappetit sollte den Umfang und den Schwerpunkt des Kreditrisikos de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Betrieb von Software und zugehörige Unterstützungsleistungen

Rz. 144 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Abgrenzung zwischen einer Auslagerung und dem sonstigen Fremdbezug von Leistungen im Bereich der Software und der zugehörigen Unterstützungsleistungen neu geregelt. Die Aufsicht trägt damit der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnik (IT) als Basisinfrastruktur für sämtliche fachlichen und nicht-fachlichen Prozesse i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Rahmen für den Risikoappetit

Rz. 30 Die interne Governance und das Risikomanagement eines Institutes haben einen erheblichen Einfluss auf sein Gesamtrisikoprofil und die Tragfähigkeit seines Geschäftsmodells. Die EZB konzentriert sich im Rahmen des SREP deshalb insbesondere auf die Solidität der Geschäftsmodelle und die Rentabilität des Bankensektors in einem Umfeld, in dem die Institute mit wirtschaftl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse auf Gruppenebene

Rz. 95 Die Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) auf Gruppenebene wurden im Zuge der zweiten MaRisk-Novelle vom September 2009 geschärft. Bis dahin war auf Gruppenebene lediglich ein "Verfahren zur Steuerung und Überwachung der wesentlichen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sicherstellung der Mängelbeseitigung

Rz. 2 Zur Beseitigung der festgestellten Mängel kann die Interne Revision geeignete Maßnahmen festlegen, die im Normalfall mit der betroffenen Organisationseinheit abgestimmt werden (→ BT 2.4 Tz. 1 und 3). Diese enthalten regelmäßig auch entsprechende Fristen. Die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen durch die betroffenen Organisationseinheiten muss von der Internen Revi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Prozess der Kreditweiterbearbeitung

Rz. 2 Der Prozess der Kreditweiterbearbeitung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeitsschritte: die Überwachung, ob der Kreditnehmer die vertraglichen Vereinbarungen inkl. der vereinbarten Zusatzklauseln einhält (→ BTO 1.2.2 Tz. 1), die Kreditverwendungskontrolle bei zweckgebundenen Kreditvergaben (→ BTO 1.2.2 Tz. 1), die jährliche Beurteilung der Adressenausfallrisiken (→ BTO ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Ausschüsse des Aufsichtsorgans

Rz. 64 Hinsichtlich der Information des Aufsichtsorgans über die Strategien kann ein dafür gebildeter Ausschuss eingeschaltet werden (→ AT 4.2 Tz. 6, Erläuterung). Es erscheint naheliegend, mit der Risikoberichterstattung in ähnlicher Weise zu verfahren, zumal sich diese u. a. mit der möglichen Abweichung von den Strategien beschäftigt. Adressat der Risikoberichterstattung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Umgang mit Feststellungen Dritter

Rz. 6 Inwiefern die Interne Revision auch für die Überwachung der Mängelbeseitigung zuständig ist, die nicht auf ihren eigenen Feststellungen basiert, wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Problematisch ist es für ein Institut, wenn die mit der Abarbeitung der Maßnahmen betraute Fachabteilung gegenüber der Aufsicht oder dem Wirtschaftsprüfer eine Erledigungsmeldung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.1 Exposure-basierte Methoden

Rz. 36 Das Grundprinzip der Exposure-basierten Methoden ("exposure-based methodologies") ist die direkte Bewertung der Performance (und damit der Risiken) eines Engagements in Bezug auf E, S und G. Dazu gehören z. B. alle ESG-Ratingverfahren. Diese Methoden können als Ergänzung zur Standardbewertung der finanziellen Risikokategorien verwendet werden. Die dafür genutzten Indi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Verfahren zur Wertermittlung, Verwaltung und Verwertung der Sicherheiten

Rz. 67 Aufgrund der wichtigen Rolle, die der Wert einer Sicherheit im Rahmen der Kreditgewährung spielen kann, werden die Verfahren zur Wertermittlung, Verwaltung und Verwertung gestellter Sicherheiten hervorgehoben. Die deutsche Aufsicht erwartet zudem, dass diese Verfahren vom Institut festgelegt werden. Die EBA hat in Abschnitt 7.1 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Befugnisse des Risikocontrollings

Rz. 106 Synonyme für "Befugnis" sind u. a. Berechtigung, Bevollmächtigung, Kompetenz, Verantwortung und Zuständigkeit, d. h. im weiteren Sinne die Erlaubnis für eine bestimmte Tätigkeit. Aus der Organisationslehre ist das Kongruenzprinzip bekannt, wonach Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung miteinander im Einklang stehen müssen. Eine zugewiesene Aufgabe kann schlicht nicht e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 26 Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements und somit insbesondere auch für die ordnungsgemäße Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft. Sie wird dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen kann (→ AT 3 Tz. 1). We... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Anforderungen an das Aufsichtsorgan nach § 25d KWG

Rz. 167 Bei den Anforderungen an das Aufsichtsorgan geht es in § 25d Abs. 2 KWG u. a. darum, dass das Aufsichtsorgan in seiner Gesamtheit über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen muss, die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftsleitung des Institutes oder der Gruppe notwendig sind. Nach § 25d Abs. 4 KWG müssen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Risikoberichterstattung

Rz. 1 Die Institute müssen angemessene Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) einrichten (→ AT 4.3.2 Tz. 1). Die letzten Prozessschritte der "Überwachung und Kommunikation" der wesentlichen Risiken werden häuf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.4 Klarstellung zur abweichenden Begriffswahl

Rz. 72 In der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 1. März 2023 ist darüber diskutiert worden, inwiefern es sinnvoll wäre, bestimmte Begriffe zu vereinheitlichen, wenn für gleiche Sachverhalte in den MaRisk und den EBA-Leitlinien unterschiedliche Bezeichnungen verwendet werden. So werden in den MaRisk die Begriffe "Kreditgewährung" und "Kreditvergabe" genutzt, während in der d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Dokumentation der internen Risikotransfers

Rz. 121 Die internen Risikotransfers zwischen Anlage- und Handelsbuch sind zu dokumentieren, wobei die Vorgaben in Tz. 41 lit. c und Tz. 47 lit. a aus den EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten sind (→ BTR 2.3 Tz. 9, Erläuterung). Demnach sollten die Positionen im Zusammenhang mit internen Risikotransfers zwischen dem Anlage-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Operationelle Risiken bei Auslagerungen

Rz. 97 Im Zusammenhang mit der Vermeidung oder Reduzierung operationeller Risiken werden häufig auch Auslagerungen genannt. Derartigen Maßnahmen könnte – neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten – auch die Überlegung zugrunde liegen, dass im Fall ausgelagerter Tätigkeiten die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.3 Drittparteienrisiko nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rz. 101 Tendenziell wird im Zusammenhang mit Auslagerungsrisiken mittlerweile global allgemeiner auf "Drittparteirisiken" ("Third-Party Risks") abgestellt. Dies zeigt auch der Digital Operational Resilience Act (DORA), mit dem die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen ha... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3.2 Besondere Funktionen

Rz. 9 Die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion gehören ebenfalls zum internen Kontrollsystem. Diese beiden Funktionen werden seit der vierten MaRisk-Novelle explizit genannt (→ AT 4.4.1 und AT 4.4.2). Die Risikocontrolling-Funktion ist vorrangig für die Überwachung der Risiken und die damit verbundene Berichterstattung zuständig. Die Compliance-Funktion muss in ers... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Modell der drei Verteidigungslinien und Risikoausschuss

Rz. 107 Der BCBS, dessen Empfehlungen sich grundsätzlich an große, international tätige Institute richten, betont die Bedeutung einer soliden internen Governance für ein effektives Management der operationellen Risiken. In diesem Zusammenhang äußert sich der BCBS auch zum Modell der drei Verteidigungslinien. Die Institute sollten insbesondere sicherstellen, dass die Funktion... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Initiative für einen NPP

Rz. 35 Potenzielle neue Produkte oder Aktivitäten auf neuen Märkten werden regelmäßig von Mitarbeitern oder Organisationseinheiten identifiziert, bei denen allein schon aufgrund ihrer Tätigkeit eine entsprechende Affinität zu Produktinnovationen oder -variationen besteht. Die "Geschäftsidee" stammt daher häufig von Mitarbeitern des Handels oder auch des Marktes. Es ist aller... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.2.1 Rollen und Verantwortlichkeiten

Rz. 60 Die Institute sollten die Zuständigkeiten für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Übergangspläne eindeutig festlegen und zuweisen. Bei der Zuweisung der Rollen und Zuständigkeiten auf einer angemessenen Führungsebene sollten die Institute die Wechselwirkungen und den Einfluss berücksichtigen, den der Prozess der Übergangsplanung auf andere Prozesse, wie die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft

Rz. 1 Das Institut muss Prozesse für die Kreditbearbeitung (Kreditvergabe und Kreditweiterbearbeitung), die Kreditbearbeitungskontrolle, die Intensivbetreuung, die Problemkreditbearbeitung und die Risikovorsorge einrichten. Die Verantwortung für deren Entwicklung und Qualität muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Verfahren für die Bestimmung des Kreditrisiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 14 Hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) wird unterschieden nach: Adressenausfallrisiken inkl. Länderrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken inkl. Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationellen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Festlegung von Verantwortlichkeiten

Rz. 158 Die Sicherstellung der Datenqualität ist eine unternehmensweite Aufgabe, die nicht nur von einer Organisationseinheit bewerkstelligt werden kann. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwartet, dass die zuständigen Mitarbeiter (Geschäftsbereiche und IT-Funktionen) gemeinsam mit den Risikomanagern sicherstellen, dass während des gesamten Datenzyklus und unter sämtl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Erforderliche Kreditunterlagen

Rz. 189 Ohne geeignete Unterlagen über die wirtschaftliche Situation eines Kreditnehmers kann das Risiko der Kreditvergabe sowohl im Hinblick auf die Kreditgewährung als auch im Rahmen der laufenden Überwachung grundsätzlich nicht eingeschätzt werden. Das gilt, unabhängig von der betragsmäßigen Höhe und dem Risiko eines Engagements, für jede Kreditvergabe. Im Privatkundenge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung

Rz. 1 Im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung muss das Institut überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben ist zu kontrollieren, ob die valutierten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen (Kreditverwendungskontrolle). Rz. 2 Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist mindestens jährlich durchzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Aufbauorganisatorische Anforderungen

Rz. 3 Im Vordergrund der aufbauorganisatorischen Vorgaben steht die Trennung zwischen den Vertriebseinheiten (Bereich Markt) und den vertriebsunabhängigen Einheiten (Bereich Marktfolge). Bei risikobehafteten Kreditgeschäften ist aus beiden Bereichen jeweils ein positives Votum einzuholen. Ohne positive Voten aus diesen beiden Bereichen darf, soweit nicht die Kompetenzen ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Integration des ICAAP in die MaRisk

Der Kerngedanke des ICAAP besteht – wie eingangs bereits erwähnt – darin, dass bei den Instituten entsprechend dem individuellen Risikoprofil genügend "internes Kapital" zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden sein soll. Dabei geht es nicht nur in erster Linie um die Funktion des "internen Kapitals" als Risiko-Deckungsgröße; das "interne Kapital" stellt vielmehr a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Risikokultur

Rz. 23 Unter der Risikokultur ("risk culture") werden die Normen, Einstellungen und Verhaltensweisen eines Institutes im Zusammenhang mit dem Risikobewusstsein, dem Risikoappetit und dem Risikomanagement sowie die Kontrollen verstanden, die für Risikoentscheidungen maßgeblich sind. Die Risikokultur beeinflusst die Entscheidungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter im Ta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.6 Risikokennzahlen und Risikofrüherkennung

Rz. 38 Des Weiteren wird der Risikocontrolling-Funktion die Aufgabe der Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens übertragen. Mithilfe von "Risikokennzahlen" – häufig auch als Risikomaße bezeichnet – wird die aktuelle Risikosituation beurteilt, indem z. B. die Eintrittswahrscheinlichkeit, die Volatilität und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 NPE-Messgrößen

Rz. 55 Da es in erster Linie um den Abbau der NPE-Bestände im gesamten Institut und ggf. auch in bestimmten Portfolios im Zeitverlauf geht und dafür entsprechende NPE-Zielgrößen festgelegt wurden, bietet es sich natürlich an, die Entwicklung der relativen und absoluten Bestände an notleidenden Risikopositionen zu überwachen. In Ergänzung dazu könnten auch die Bestände an ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Vorteile der modularen Struktur

Rz. 169 Die modulare Struktur der MaRisk hat gegenüber dem Aufbau der alten Mindestanforderungen erhebliche Vorteile für Institute, Prüfer, Verbände, Aufsicht und andere Betroffene. Anpassungen des Regelwerkes führen nicht mehr automatisch zu weiteren Rundschreiben der BaFin. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass im Bedarfsfall vollkommen neue Regelungsbereiche in die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.1 Festlegung der Risikostrategie

Rz. 198 Bei der Formulierung der Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie bzw. der Teilstrategien für die wesentlichen Risiken sind seit der siebten MaRisk-Novelle auch die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit und angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.5 Mahnverfahren

Rz. 198 Die Ausgestaltung des Mahnverfahrens liegt im Ermessen der Institute. Das Mahnverfahren kann z. B. aus mehreren Mahnstufen bestehen und mit einem Kündigungsautomatismus versehen werden, soweit dies aus Sicht des Institutes als zweckmäßig erachtet wird. Sinnvoller Weise sollte das Mahnverfahren mit dem Verfahren zur Überwachung der zeitnahen Einreichung von Unterlagen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Compliance-Funktion als Bestandteil des IKS

Rz. 22 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG beinhaltet die Errichtung interner Kontrollverfahren, die sich wiederum aus dem internen Kontrollsystem und der Internen Revision zusammensetzen. Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst insbesondere Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbe... mehr