Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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§ 5 Arzthaftungsrecht / e) Schadensersatz aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 7 § 831 Abs. 1 S. 1 BGB eröffnet die Haftung auch gegen denjenigen Arzt, der die Schädigung eines Patienten nicht unmittelbar verursacht hat. Diese Haftung entsteht aus einer Einstandspflicht des Arztes als Geschäftsherr für eine Verletzungshandlung seines Gehilfen. Die Geschäftsherrenstellung des Arztes ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag, da dieser vom Geschäftsherr...mehr

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§ 8 Bankrecht / 3. Kredite zu gewerblichen Zwecken

Rz. 8 Nach deutschem Zivilrecht unterliegen Kreditverträge zu gewerblichen Zwecken im Gegensatz zum Verbraucherdarlehen keinen besonderen formalen Vorgaben. Der Darlehensvertrag ist also grds. formlos gültig, selbst wenn er zur Finanzierung eines Grundstückskaufs (hier ist notarielle Beurkundung gem. § 311b BGB erforderlich) abgeschlossen wird.[23] Es besteht auch grds. keine...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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KI: Ethische Ansätze und me... / 4.1.3 Arbeitsrechtliche Vorgaben

Im HR-Kontext sind selbstredend arbeitsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Angesichts der Diskriminierungsrisiken drohen insbesondere Verstöße gegen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Zu beachten ist zudem, dass bei der Einführung von KI-Systemen grundsätzlich der Betriebsrat einbezogen werden muss.[1] Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ergibt...mehr

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KI: Ethische Ansätze und me... / 4.3 Die neue Rolle: Der Human in the Loop Supervisor

Zur Sicherstellung der rechtlich und digital-ethisch geforderten menschlichen Aufsicht bietet sich, abhängig von der Unternehmensgröße, die neu zu schaffende Rolle eines Human in the Loop Supervisors ("HILS") an. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) muss dies nicht zwingend eine neu geschaffene Vollzeitstelle sein. Die Verantwortung kann auch gebündelt und einer bestehe...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.3 Telekommunikationsdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung – unter Berücksichtigung einer unionseinheitlichen Umsatzschwelle von 10.000 EUR – nach § 3a Abs. 5 UStG und ist d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.3 Einhaltung von Grenzwerten

Rz. 33 Anders als in § 11 MuSchG, der in den Sätzen 3 und 4 des ersten Absatzes das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung bei Einhaltung von Grenzwerten ausschließt, verwendet § 12 diese gesetzliche Vermutung für den Ausschluss einer unzumutbaren Gefährdung nicht ausdrücklich. Gleichwohl ist auch beim Schutz der Stillenden nach § 12 wie schon beim Schutz der Schwanger...mehr

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§ 14 Untätigkeitsklage / B. Verfahrensgebühr

Rz. 4 Auch bei einer Untätigkeitsklage findet grundsätzlich der Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG mit 65,00 bis 719,00 EUR Anwendung. Rz. 5 Bemessungskriterien Auch hier ist die billige Gebühr anhand der Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen. Das RVG sieht eine Pauschalierung von Gebühren nicht vor. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des § 14 RVG orientiert sich am ...mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VIII. Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung (Nr. 6)

Rz. 72 Die Gesellschafterversammlung (in ihrer Gesamtheit) hat das Recht zur Kontrolle der Geschäftsführer. Eine Aufsichtspflicht erwächst daraus nicht (Drenckhan GmbHR 2006, 1297). Davon zu unterscheiden ist das Auskunfts- und Informationsrecht des einzelnen Gesellschafters nach § 51a (zum Verhältnis zu § 51a vgl. Keßler GmbHR 2000, 71, 75). Die Rechte der Gesellschafterver...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VI. Aufgaben und Zuständigkeit des Aufsichtsrats

Rz. 26 Die Aufgabe, die die Funktion als Aufsichtsrat bestimmt, ist die Überwachung der Geschäftsführung durch die Geschäftsführer (nicht der Gesellschafterversammlung oder eines anderen Organs, soweit diese Geschäftsführungsentscheidungen treffen, vgl. BGH NJW 2011, 221 (Rz. 34)). Ohne die Zuständigkeit zur Kontrolle der Geschäftsführung stellt der Aufsichtsrat kein Organ d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Begriffsbestimmung – Satzungsregelung als Grundlage der Bestellung eines Aufsichtsrats

Rz. 5 Errichtung, Zusammensetzung und Funktion des Aufsichtsrats bestimmen sich grds. aus der Satzung. Die Verweisung auf aktienrechtliche Vorschriften erlangt nur dann Bedeutung, wenn und soweit der Gesellschaftsvertrag keine abw. Regelung enthält (vgl. Bremer GmbHR 1999, 116; Lutter/Hommelhoff § 52 Rz. 3). Die besonderen Belange der GmbH sind zu berücksichtigen (vgl. BGH v...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Zulässigkeit der Schaffung von Beiräten – Rechtsnatur

Rz. 64 Die Bildung von Beiräten – auch als Verwaltungsrat, Gesellschafterausschuss, Familienrat, Delegiertenversammlung, Schiedsausschuss u.Ä. bezeichnet. Die Einengung auf Beirat bzw. Gesellschafterausschuss auf Grund bestimmter Funktionen, vgl. Noack § 45 Rz. 13, hat sich nicht durchgesetzt und ist auf Grund der Vielfältigkeit von Gestaltungsmöglichkeiten auch wenig hilfre...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Fakultativer und obligatorischer Aufsichtsrat – Anwendbare Vorschriften beim fakultativen Aufsichtsrat

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Zulässigkeit der Einrichtung eines Aufsichtsrats. Das GmbHG kennt, anders als das AktG, keinen Pflichtaufsichtsrat. Der Gesellschaftsvertrag kann die Einrichtung vorsehen ("Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen . . ." Abs. 1). In bestimmten Fällen ist ein Aufsichtsrat zu bestellen (Pflichtaufsichtsrat oder obligatoris...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Mitwirkendes Verschulden – Arglisteinrede

Rz. 31 Auf ein Mitverschulden eines Geschäftsführers kann sich der in Anspruch genommene Geschäftsführer nicht berufen. § 254 BGB ist nicht anwendbar ( BGH NJW 1983, 1856; BGH NJW-RR 2008, 484; BGH ZIP 2015, 166). Die Geschäftsführer bilden zusammen eine Haftungsgemeinschaft (vgl. BGH GmbHR 1983, 300; MHLS/Ziemons § 43 Rz. 376). Das Gleiche gilt für ein Verschulden eines Ange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.1 Telekommunikationsüberwachung

Rz. 59 Zulässig ist bei dem Verdacht des § 374 AO die Telekommunikationsüberwachung[1], sofern die allgemeinen Anordnungsvoraussetzungen des § 100a StPO vorliegen. Da bei den Zollstellen regelmäßig telefonische Erreichbarkeiten des (vermeintlich) Verantwortlichen für den/die Container, die Schmuggelware enthalten, hinterlassen werden, sind als TKÜ-Maßnahmen im Ermittlungsver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Voraussetzungen der Bestellung und Rechtsstellung der Beiratsmitglieder – Haftung

Rz. 73 Zum Beirat kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden; sie muss nicht Gesellschafter sein. Die Inkompatibilität der §§ 100 Abs. 2 Nr. 2 AktG, 105 AktG finden auf den Beirat keine Anwendung. Soweit nicht die Überwachung der Geschäftsführung in Rede steht, kann auch ein Geschäftsführer dem Beirat angehören (Scholz/Seyfarth § 52 Rz. 161). I...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Die Pflicht des Aufsichtsrats als Organ der Gesellschaft besteht in erster Linie in der Überwachung der Geschäftsführung ( BGH NJW 2011, 221 (Rz. 34). Ohne diese Funktion stellt der Aufsichtsrat kein Organ der Gesellschaft dar. Welche Aufgaben dem Aufsichtsrat im Einzelnen zukommen sollen, ist durch die Satzung zu bestimmen. Rz. 17 Der Aufsichtsrat ist am Willensbildung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Nr. 1 ist durch das BiRiLiG angepasst worden. Nr. 1a und 1b eingefügt durch das BilReg 2004. Im Übrigen unverändert seit 1892, sprachliche Anpassungen sowie Ergänzung, u.a. der amtlichen Überschrift, durch MoMiG v. 23.10.2008. Rz. 2 § 46 regelt die Zuständigkeit der Gesellschaftergesamtheit. Die Gesellschafter treffen ihre Entscheidung durch Beschlussfassung (§ 47 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Solidarische Haftung der Geschäftsführer

Rz. 37 Soweit mehrere Geschäftsführer für den Schaden verantwortlich sind, haften sie der Gesellschaft "solidarisch" (als Gesamtschuldner i.S.d. §§ 421 ff. BGB). Die solidarische Haftung setzt voraus, dass jeder Gesellschafter für sich die Haftungsvoraussetzungen erfüllt. Zur Haftung bei Zuweisung bestimmter Geschäftsführungsaufgaben bei mehreren Geschäftsführern vgl. Rz. 51...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Besondere Gefährdungsbeurteilungen – psychische und klimatische Belastungen

Rz. 69 Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1)

Rz. 2 Die gesetzlich normierte Dokumentationspflicht ist für den Arbeitgeber zunächst Aufwand. Dieser Aufwand liegt aber im eigenen Interesse des Arbeitgebers, da die im Zusammenhang einer Gefährdungsbeurteilung getroffenen Feststellungen und Maßnahmen im Zweifel belegt werden können. Dokumentationspflichten bestehen auch nach anderen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ...mehr

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Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.1.2 Hilfeleistung anderer Personen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 2 dürfen erforderliche Hilfeleistungen anderer Personen nur erbracht werden, wenn sie vom Arzt oder Zahnarzt angeordnet und verantwortet werden. Die von den Hilfspersonen erbrachten Leistungen gehören zur ärztlichen Behandlung (§ 28 Abs. 1 Satz 2) und gelten als Leistungen des Arztes bzw. Zahnarztes. Rz. 14 Die ärztliche bzw. zahnärztliche Anordnung mu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Ergänzende Rechtsvorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber aus einer Vielzahl an Vorschriften heraus dazu verpflichtet, Gefährdungen für alle Arbeitnehmer zu vermeiden. Die besondere Gefährdung für die Gesundheit des Kindes, der Schwangeren oder Stillenden erfordert im Mutterschutzgesetz eine ergänzende spezialgesetzliche Regelung. Die mutterschutzrechtlichen Regelungen sind daher im Kontext d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Rz. 53 Der Betriebsrat hat gem. § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Schutzvorschriften für Schwangere und Mütter, insbesondere die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz zur Gefährdu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.4 Aufzugskosten (§ 2 Nr. 7 BetrKV)

Hinsichtlich der Aufzugskosten besteht auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht nur eine Beschlusskompetenz zur dauerhaften Abweichung vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel hinsichtlich der Betriebskosten (also insbesondere Betriebsstrom) sowie der Wartungskosten, sondern auch der Kosten der Erhaltung des Aufzugs. Kostenbefreiung einzelner Wohnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.3 Befristung

Eine Entsendung liegt vor, wenn die Auslandstätigkeit durch die Eigenart der Beschäftigung oder durch eine schriftliche Vereinbarung im Voraus zeitlich befristet ist. Praxis-Beispiel Kraftwerksbau in Bolivien Ein deutsches Unternehmen errichtet ein Kohlekraftwerk in Bolivien. Ein Mitarbeiter wird zur Überwachung des Projekts nach Bolivien entsandt. Es handelt sich um eine Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 7 Arbeitsmedizinische Überwachung

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Überwachung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Gefahrstoffverordnung, der Röntgenverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften (...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszimmer / 2.4 Entscheidungen zum unbegrenzten Werbungskostenabzug

Bei einem Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich durch die Erarbeitung theoretischer komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer geprägt ist, kann dieses auch dann Mittelpunkt der beruflichen Betätigung sein, wenn die Betreuung der Kunden im Außendienst ebenfalls zu seinen Aufgaben gehört.[1] Bei einem Verkaufsleiter, der zur Überwachung von Mitarbeitern und zur Bet...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Rz. 16 Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können. D...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6 Anspruchsdauer

Rz. 33 Anders als Krankengymnastik oder physikalische Therapie fällt der "normale" Sport, der in allgemeiner Weise den körperlichen und psychischen Zustand positiv beeinflussen soll, nicht unter den krankenversicherungsrechtlichen Behandlungsbegriff. Eine Sonderstellung nimmt der "spezielle" Rehabilitationssport ein, der eine medizinische Zweckbestimmung verfolgt (vgl. BSG, ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.5 Anspruchsdauer

Rz. 66 Der Rehabilitand kann das Funktionstraining nur so lange beanspruchen, wie dies aus medizinischer Sicht zur Erreichung des gesetzten Rehabilitationsziels notwendig ist. Sofern das Ziel des Funktionstrainings erreicht ist, ist es zu beenden. Die medizinische Notwendigkeit für das Funktionstraining ist auf jeden Fall so lange gegeben, wie der behinderte oder von Behinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.1.2 Hilflos

Rz. 4 Welche schwerbehinderten Menschen hilflos sind, bestimmt § 228 ebenfalls nicht selbst. Maßgeblich ist der im Einkommensteuergesetz geregelte Begriff (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Schwerbehinderten-Ausweisverordnung in der durch Art. 56 SGB IX geänderten Fassung: "... wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos i. S. d. § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften ist"). Rz. 5 Hilf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.2 Anspruchsdauer bei Herzsport (Krankenversicherung)

Rz. 43 Bei Patienten mit Schädigungen von Körperfunktionen oder -strukturen sowie Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe infolge von Herzkrankheiten kann Rehabilitationssport in einer ärztlich geführten Herzgruppe angezeigt sein. Dieser Herzsport zulasten des Rehabilitationsträgers ist möglich, wenn der rehabilitationsbedürftige Betroffene nicht auf eine dem Reh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.3 Ausführliche Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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