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Rechnungslegung nach IFRS / 11 Segmentberichterstattung (segment reporting)

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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Rz. 119

Unternehmen, deren Eigen- oder Fremdkapitalinstrumente (equity or debt securities) öffentlich gehandelt werden oder die sich im Emissionsprozess (process of issuing) von Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten an öffentlich zugänglichen Wertpapiermärkten befinden, sind zur Segmentberichterstattung verpflichtet.[1] Andere Unternehmen sind lediglich aufgefordert, freiwillig über ihre Segmente zu berichten.[2]

 

Rz. 120

Die Segmentierung der Daten eines Unternehmens für die Segmentberichterstattung erfolgt nach dem management approach, der eine Segmentierung in Anlehnung an die interne Unternehmenssteuerung und Berichterstattung vorsieht. Grundlage bilden Informationen, die den Leitungs- und Kontrollorganen zur Überwachung der Ertragskraft der Unternehmenseinheiten sowie als Grundlage für die Entscheidungsfindung für die Verteilung von Ressourcen auf diese Einheiten berichtet werden.

Gemäß IFRS 8.5 ist ein operatives Segment für die Berichterstattung abzugrenzen, wenn

  • die unternehmerischen Aktivitäten zu Aufwendungen und Erträgen führen können,
  • die operativen Ergebnisse in regelmäßigen Abständen den Leitungs- und Kontrollorganen zur Überwachung der Erfolgsbeurteilung und der Ressourcenallokationen gemeldet werden und
  • für das Segment eigene finanzwirtschaftliche Daten vorliegen.
[1] Vgl. IFRS 8.2, S. "Segmentberichterstattung nach HGB und IFRS".
[2] Vgl. IFRS 8.3.

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