Annette Näher
, Rudolf Kast
Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen.
Da diese allgemeine Forderung (jeder für alle und alle für sich) in der Praxis so nicht erfüllt werden kann, schälen sich einige Gruppen heraus, die sich spezieller mit der Mitarbeiterbindung beschäftigen (sollten):
- Top Management
- Personalleiter und -referenten
- die direkten Vorgesetzten
- die Mitarbeiter selbst
- Betriebsärzte und Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- der Betriebsrat
und als Externe:
- Unfallversicherungsträger
- Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
Personaler werden mit den Folgen ungenügender Mitarbeiterbindung (z. B. Krankenstand, sonstige Fehlzeiten, Austritten, Personalmangel) und mit deren statistischem Niederschlag (z. B. Kranken-, Fehlzeitenstatistiken) und den Personalanforderungen der Fachbereiche konfrontiert und sind deshalb als Erste gefordert, Abhilfe zu schaffen. Wo sich Spezialisten um die Personalentwicklung kümmern, können sie auch Aufgaben der Mitarbeiterbindung übernehmen, zum Beispiel: Bewusstmachen der Notwendigkeit, Initiieren der Einführung, Anbieten von Seminaren und Trainings online und Präsenz, Kontrollieren der Umsetzung, Inganghalten des Mitarbeiterbindungsprozesses.
Ebenso wie die Vorgesetzten die "ersten Personalentwickler ihrer Mitarbeiter" sein sollten, sollten sie auch die Schlüsselposition bei der Mitarbeiterbindung sein. Betriebsärzte und Arbeitsmediziner können zum einen krankheitsfördernde Situationen, Arbeitsplätze und Arbeitsmethoden und zum anderen deren Ausw...