Rz. 23
Das Ziel der Berichterstattung über die Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Konzepte zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Dies beinhaltet Konzepte, die die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung von wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffen (ESRS S2.15 f.).
Erneut gibt es einen Zusammenhang mit dem LkSG. Lt. § 6 Abs. 1, 3 und 4 LkSG sind eine Grundsatzerklärung zu erstellen, das darin beschriebene Menschenrechtskonzept umzusetzen und geeignete Beschaffungskonzepte und Einkaufspraktiken zu implementieren, bspw. über einen Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten; Rz 27). Die Grundsatzerklärung stellt eher das übergeordnete Commitment und Ziel dar, was durch weitere konkrete Richtlinien ausgestaltet wird.
Rz. 24
Dargelegt werden sollen Konzepte, die das Unternehmen für das Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette eingerichtet hat (ESRS S2.15). Diesbzgl. wird gefordert:
- anzugeben, ob die Konzepte alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette abdecken oder lediglich ausgewählte Gruppen – wobei in diesem Fall eine konkrete Benennung dieser ausgewählten Gruppen zu tätigen ist (ESRS S2.16),
- anzugeben, ob die geforderten Angaben nach ESRS S2.15 im Einklang mit ESRS 2 MDR-P "Konzepte zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten" sind (ESRS S2.16) und
- zu erläutern, welche wesentlichen Änderungen es an seinen Konzepten während des Berichtjahrs gegeben hat (z. B. neue Erwartungen an Lieferanten, neue oder zusätzliche Ansätze zur Sorgfaltsprü...