Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4 Prüfung der Risikostrategie

Im Zusammenhang mit der Installation eines Risikomanagementsystems zur systematischen Erfassung, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, fällt es in die Zuständigkeit des Prüfungsverbands zu untersuchen, inwieweit der Vorstand, gemessen an der Unternehmensgröße sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4.1 Risikomanagementsystem (RMS)

Abhängig von der Größe der Genossenschaft, ist die Installation eines Risikomanagementsystems (RMS) zur systematischen Erfassung, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der ordnungsmäßigen Geschäftsführung erforderlich. Der Prüfungsverband prüft, inwieweit der Vorstand ein der Unternehmensgröße ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.1 Überblick

Rz. 699 Die Aufgaben des fakultativen Aufsichtsratseiner Wohnungs- und Immobiliengesellschaft ergeben sich zunächst aus dem Aktiengesetz, weil § 52 Abs. 1 GmbHG auf die Vorschrift des § 111 AktG (für den obligatorischen Aufsichtsrat[1]) verweist, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt ist. Danach ist der Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung auf das G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 9 Keine Geschäftsführungsbefugnis des Aufsichtsrats

Wie sich aus § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG ergibt, können dem Aufsichtsrat Aufgaben der Geschäftsführung nicht übertragen werden. Die Regelung ist abschließender Natur und steht nicht unter einem Satzungsvorbehalt. Auch der Anstellungsvertrag kann Vorstandsmitglieder nicht den Weisungen des Aufsichtsrats unterstellen. Der Aufsichtsrat ist folglich Überwachungs- und Beratungsorgan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.3 Nutzen des Prüfungsberichts für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als gesamtes Organ erhält eine Ausfertigung des Prüfungsberichts. Dem Aufsichtsrat kommt die Aufgabe zu, den gesamten Prozess der Ableitung der Zahlen und Angaben im Jahresabschluss aus der Rechnungslegung zu überwachen. Der Fokus der Tätigkeit des Aufsichtsrats liegt dabei auf der Überwachung des Vorstands (§ 38 Abs. 1 Satz 1 GenG), d. h. er hat zu überwach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.6 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Prüfungsverband (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GenG) beinhaltet die Untersuchung, ob der Vorstand bei seiner Geschäftsführung die Gesetze und die Satzung beachtet (formelle Prüfung) und ob die genossenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätze (z. B. wohnungswirtschaftliche Leitlinien) sinnvoll umgesetzt werden ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 10 Fazit

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Qualifizierte Aufsichtsratstätigkeit ist von größter Bedeutung. Die gesetzlichen Vorgaben der vergangenen 20 Jahre, aber auch das gesellschaftspolitische Verständnis, haben den Aufsichtsrat vom Kontrolleur, der in die Vergangenheit blickt, zu einem "Sparringspartner" des Vorstands werden lassen, der strategische Überlegungen teilt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5.1 Auskunftsrecht

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 GenG können der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse[1] jederzeit vom (Gesamt-) Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Auch ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kann Auskünfte – jedoch nur an den Aufsichtsrat – verlangen, um so einen gleichmäßigen Informationsstand aller Aufsichtsrat...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 7 Sachverstand des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür Sorge zu tragen, dass sie über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Hierzu haben sie sich regelmäßig weiterzubilden. Neue Aufsichtsratsmitglieder sind von den Aufsichtsratsmitgliedern einzuarbeiten bzw. ggf. auf entsprechende Informations- und Bildungsveranstaltungen zu schicken....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.2 Wählbarkeit

Gemäß § 37 Abs. 1 GenG dürfen die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich Vorstandsmitglieder, dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern, Prokuristen oder zum Betrieb des gesamten Geschäfts ermächtigte Handlungsbevollmächtigte der Genossenschaft sein. Insofern gilt es, Aufgaben der dem Vorstand vorbehaltenen Unternehmensleitung deutlich von deren Überwachung seite...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 9 Überschneidungsbereiche zwischen Prüfungs- und Aufsichtsratstätigkeit

Zusammenfassend sind folgende Überschneidungsbereiche zwischen der Tätigkeit des Prüfungsverbands und des Aufsichtsrats festzustellen, in denen der Aufsichtsrat für seine Überwachungstätigkeit auf die Feststellungen des Prüfungsverbands zurückgreifen bzw. mit den Prüfern den Dialog suchen kann und sollte.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 3 Kontrollmaßstab

Die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats erstreckt sich dabei nicht nur auf die Rechtmäßigkeit des Vorstandshandelns unter Berücksichtigung des genossenschaftlichen Fördergrundsatzes, sondern umfasst zugleich auch die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der durchgeführten oder beabsichtigten Maßnahmen unter Beachtung der mittel- und langfristigen Bestandssicherung des Unt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3 Kenntnisse des Aufsichtsrats über die Rechnungslegung und Bilanzierung

Um den Jahresabschluss prüfen zu können, muss sich das einzelne Aufsichtsratsmitglied Grundkenntnisse über die Rechnungslegung und Bilanzierung bei Genossenschaften aneignen. Ausgangspunkt ist dabei ein solides Verständnis der gesetzlichen Regelungen (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) einschließlich der darin verwendeten Terminologie. Die folgenden Erläuterungen sollen an dieser Stel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs abgebildet. Die §§ 265, 275 HGB schreiben die grundsätzliche Gliederung der GuV vor, die sich bei Genossenschaften wie folgt darstellen kann:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 5 Fachliche Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 655 Es gibt keine konkreten Regelungen zu den konkreten fachlichen Anforderungen an die einzelnen Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH noch für einen obligatorischen Aufsichtsrat nach anderen Rechtsvorschriften. Auch die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrat haben grundsätzlich – entsprechend den Geschäftsführern in deren Aufgabenbereich – die Sorg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.2.2 Beweislast

Rz. 807 Der GmbH kommt hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern aufgrund des Verweises in § 52 Abs. 1 GmbHG die Beweiserleichterung des § 116 Satz 1 AktG i. V. m. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG zugute. Rz. 808 Das OLG Stuttgart[1] hat dementsprechend entschieden, dass in Fällen, in denen gegen ein Aufsichtsratsmitglied (hier: ei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.1 Aktiva

Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Vermögenswerte der Genossenschaft als Anlagevermögen (Sach- und Finanzanlagen) und Umlaufvermögen aufgezeigt.[1] Anlagevermögen Anlagevermögen sind die Gegenstände, die für die langfristige Nutzung der Genossenschaft bestimmt sind, insbesondere Sachanlagen (z. B. Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen) Finanzanlagen (z....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 HGB). Mit Hilfe dieser Angaben soll der sachkundige Leser Maßstäbe zur Beurteilung der Wertansätze der Vermögensposten und Schulden erhalten und damit in die Lage versetzt werden, die Qualität des ausgewiesenen Vermögens, Eigenkapitals und Ergebnisses zutreffend abzuschätzen. Bilanzierungsmethoden Bil...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2 Bilanz

Die Bilanz zeigt die Vermögenswerte und die Schulden der Genossenschaft auf. Dabei bildet die Bilanz den Abschluss des Rechnungswesens der Genossenschaft für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag, in der Regel der 31. Dezember) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital.[1] Für die Darstellung der Bilanz muss die Genossenschaft die Kontoform (Aktiva – Passi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.6 Handels- und Steuerbilanz

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Wie aus dem Schema zur GuV in Kap. 1.3.2.3 ersichtlich, stellt der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag das von der Genossenschaft erwirtschaftete Ergebnis "nach Steuern", also nach Berücksichtigung des Steueraufwands dar. Da die Bilanzierungs- un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.1 Gesamtverantwortung des Gremiums und Aufsichtsratsausschüsse

Rz. 737 Die Aufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die Pflicht zur Überwachung der Gesellschaft, richten sich an alle Mitglieder dieses Organs der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kann aber aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen, namentlich um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen (so ausdrüc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.3 Besonderheiten bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Mit der Entgegennahme von Einlagen betreiben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung rechtlich Bankgeschäfte und bedürfen folglich gem. § 32 KWG einer Erlaubnis der BaFin. Im Kontext der Finanzmarktkrise wurden durch das "Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht" (FMVAStärkG) vom 29.7.2009 zudem zusätzliche Anforderungen an die Sachkunde von Aufsic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.8 Lagebericht

In dem als Ergänzung zum Jahresabschluss aufzustellenden Lagebericht (§ 289 Abs. 2 HGB) wird auf die Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen. Der Lagebericht beinhaltet die Einschätzung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds der Genossenschaft, eine Prognose der weiteren Entwicklung der Genossenschaft, Erläuterungen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Genosse...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die allgemeinen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung und Rechnungslegung ergeben sich aus §§ 238 ff. HGB sowie aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Dabei handelt es sich um ergänzende Richtlinien, die Gesetzeskraft besitzen.[1] Dazu sind in diesem Zusammenhang folgende Grundsätze zu nennen: Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit Die Geschäf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 4.4 Compliance Managementsystem (CMS)

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe zu prüfen, ob die Genossenschaft ein ausreichendes Compliance-System (CMS) installiert hat und damit sicherstellt, dass die gesetzlichen Regeln beachtet und befolgt werden. Compliance umfasst Information, Prävention, Korrektur und Dokumentation. Zur Durchsetzung von Compliance, ist die Installation von organisatorischen Vorkehrungen erforderli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.1 Sorgfaltspflichten und Haftung des Aufsichtsratsmitglieds

Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften "Überwachungsorgans" zu erfüllen. Dabei haben sie Sorgfalts-, Treue- und Verschwiegenheitspflichten zu beachten. Verletzt das Aufsichtsratsmitglied schuldhaft eine ihm obliegende Pflicht und ist dadurch (kausal) der Genossenschaft ein Schaden entstanden, kommt eine persönliche ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.2 Passiva

Die Passivseite der Bilanz zeigt die Finanzierung der aktivierten Vermögenswerte durch Eigen- und Fremdkapital. Hierzu wird das Kapital in Eigenkapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten) untergliedert dargestellt.[1] Eigenkapital (Geschäftsguthaben, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage) Im Eigenkapital werden neben den Geschäftsguthaben auch Kap...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 4 Persönliche Voraussetzungen und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Als Mitglieder des Aufsichtsrats kommen nach § 9 Abs. 2 GenG nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (vgl. § 100 Abs. 1 AktG), die Mitglieder der Genossenschaft sind, in Betracht. Dies schließt allerdings die Wahl eines (noch) Minderjährigen zum Aufsichtsrat nicht aus, wenn und soweit dieser spätestens bei der Übernahme des Amtes das 18. Lebensjahr vollendet.[1]...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.8 Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG

Rz. 334b § 21b GenG [1] schuf Rechtsklarheit für Genossenschaften, in welchen Fällen die Entgegennahme von Mitgliederdarlehen möglich sein sollte.[2] Bis zur Einführung der Regelung ins Genossenschaftsgesetz bestand Rechtsunsicherheit, unter welchen Bedingungen ein Ausnahmetatbestand zur Erlaubnispflicht eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwesengesetz für Genossenschaften ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5.2 Einsichtsrecht

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 GenG kann der Aufsichtsrat ungeachtet seines Auskunftsrechts auch die Bücher und Schriften der Genossenschaft einsehen und prüfen. Das Einsichtsrecht steht nur dem Aufsichtsrat als Organ zu. Ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied ist folglich nicht berechtigt gemäß § 38 Abs. 1 Satz 2 GenG Einsicht zu verlangen. Allerdings liegt es in der Kompetenz des A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.1 Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat – gesetzliche und satzungsrechtliche Vorgaben

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG von der Generalversammlung (Mitgliederversammlung) oder Vertreterversammlung gewählt. Die Regelung ist zwingender Natur, die Satzung der Genossenschaft kann folglich weder die Zuständigkeit eines anderen Organs vorsehen, noch Wahlrechte Dritter gewähren. Unzulässig wäre auch eine statuarische Regelung, nac...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.7 Anhang

Der Anhang (§§ 264, 265 HGB) bildet bei Kapitalgesellschaften den dritten Teil des Jahresabschlusses und steht in enger Beziehung zur Bilanz und zur GuV.[1] Er bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 336 Abs. 1 HGB). Im Anhang werden Erläuterungen und zusätzliche Angaben zu den Bilanzpositionen oder den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, wie zum ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.1 Überblick

Rz. 616 Wenn aufgrund entsprechender Regelungen im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorhanden ist, verweist das GmbH-Gesetz auf bestimmte Vorschriften im Aktiengesetz.[1] Diese sind "entsprechend"[2] auf den fakultativen Aufsichtsrat anzuwenden und betreffen unter anderem seine Größe und die Bestellung und Abberufung seiner Mitglieder, seine Aufgaben und Rechte sowie di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.1 Grundsätze

Der Prüfungsverband hat die Aufgabe, bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 1,5 Millionen Euro und deren Umsatzerlöse 3 Millionen Euro übersteigen, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts zu prüfen (§ 53 Abs. 2 GenG). Unabhängig von der Größe der Genossenschaften, hat der Prüfungsverband zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältniss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.3.2 Anforderungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags

Rz. 640 Überblick Der Gesellschaftsvertrag kann für den fakultativen Aufsichtsrat – über die entsprechend anzuwendenden gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – weitere Anforderungen im Gesellschaftsvertrag vorsehen. In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften können dabei, abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen GmbH (unter anderem der Gesellschafterstruktur...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.2.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 789 Die Aufsichtsratsmitglieder haben bei der Ausübung ihres Amtes – entsprechend den Regelungen für die Geschäftsführer[1] – die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds anzuwenden (§ 52 Abs. 1 GmbHG; § 116 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Rz. 790 Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen der vorzunehmenden Einzelfallprüfung festg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die innere Ordnung des Aufs... / 2 Aufsichtsratsausschüsse

Obwohl das GenG – anders als die Bestimmungen des AktG (vgl. § 107 Abs. 3 AktG) – keine entsprechenden Regelungen enthält, besteht Einigkeit, dass der Aufsichtsrat im Rahmen seines "Selbstorganisationsrechts" einzelne seiner Aufgaben auf aus seinen Mitgliedern gebildete Ausschüsse übertragen darf.[1] Nichtmitglieder dürfen einem Ausschuss nicht angehören. Nach der MusterS kan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.2 Konkrete Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 619 Das GmbH-Gesetz enthält Vorschriften und Rechtsgrundsätze, deren Geltung auch durch gesellschaftsvertragliche Regelungen für einen fakultativen Aufsichtsrat nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf. Dazu gehören: einzelne Vorschriften des GmbH-Gesetzes, zwingende Kompetenzzuweisungen an den Aufsichtsrat, Mindestkompetenzen des Aufsichtsrats. Rz. 620 Einzelne V...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Haftung der Aufsichtsra... / 2 Der gesetzliche Sorgfaltsmaßstab der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 41 GenG gilt für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder § 34 GenG über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Die Vorschrift verweist einerseits auf den Sorgfaltsmaßstab für Vorstandsmitglieder und regelt zugleich die Einstandspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats bei schuldhafter Verletzung ihrer Überwachungspflicht. Allerdings schrei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Überwachungsaufgabe des... / 5.3 Einsicht und Prüfung von Unterlagen

Soweit es das Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats betrifft, erstreckt sich dieses insbesondere auf folgende Unterlagen: Geschäftsbriefe Planungsunterlagen Vertragsunterlagen Kontounterlagen Angebote Berichte der Innenrevision Ausschreibungsunterlagen Protokollnotizen Organisationspläne Mitgliederlisten Vorstandsprotokolle Dies betrifft auch die Vorstandsprotokolle[1], doch li...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 5 Bildung eines Prüfungsausschusses (§ 38 Abs. 1a GenG)

Der Aufsichtsrat kann anfallende Aufgaben im Rahmen seines "Selbstorganisationsrechts" zur Behandlung von einzelnen Themen auf aus seinen Mitgliedern gebildete Ausschüsse übertragen. Er kann einen Prüfungsausschuss bestellen, der sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisio...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.1 Grundsätze der genossenschaftlichen Rechnungslegung

Bedeutung der Rechnungslegung Rechnungslegung bedeutet die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft unter Beifügung der Belege.[1] Jeder Geschäftsvorfall (z. B. Kauf, Reparaturauftrag) ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) buchhalterisch zu erfassen. Mit der Buchung der ein- und ausgehenden Belege (Rechnungen) sin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 5.2 Zusammensetzung und Gesamtkompetenz des Aufsichtsrats

Da es dem Aufsichtsrat obliegt, die Geschäftsführung seitens des Vorstands zu überwachen, erweist es sich als vorteilhaft, wenn und soweit die Aufsichtsratsmitglieder aus unterschiedlichen beruflichen Bereichen oder Erfahrungszusammenhängen kommen, um so das Feld der anstehenden Überwachungs-, Kontroll- und Prüfungsaufgaben des Aufsichtsrats soweit wie möglich abzudecken. Da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 2 Der Aufsichtsrat als Bestellungs- und Anstellungsorgan des Vorstands

Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 GenG wird der Vorstand von der Generalversammlung gewählt und abberufen. Allerdings kann die Satzung gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 GenG eine andere Art der Bestellung und Abberufung vorsehen. Sieht man von Kleinstgenossenschaften ab, so wird in der genossenschaftlichen Praxis die Bestellung von Vorstandsmitgliedern meist in die Hände des Aufsichtsrats gele...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 1 Bestellung des Vorstands

Soweit es das Rechtsverhältnis zwischen den Vorstandsmitgliedern und der Genossenschaft betrifft, gilt es deutlich zwischen der Bestellung und dem Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder zu unterscheiden. Betrifft die Bestellung die Berufung in das Vorstandsamt, so umfasst die Anstellung das Vertragsverhältnis (Dienstverhältnis) zwischen der Genossenschaft und dem Vorstan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.8 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder

Entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens 3 Mitgliedern, sofern die Satzung keine höhere Zahl bestimmt. Die Satzung kann sowohl eine höhere Mindestzahl als auch eine Höchstzahl festsetzen. Fehlt es diesbezüglich an einer Satzungsregelung, so entscheidet die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung über die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.2 IDW PS 470 n. F. (10.2021): Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (Stand: 18.10.2024)

Die vom Hauptfachausschuss am 18.10.2024 verabschiedeten redaktionellen Änderungen betreffen im Wesentlichen Folgeänderungen aus ISA [DE] 315 (Revised 2019) und dem IESBA Code. Sie sind erstmals anwendbar für Prüfungszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen; ausgenommen sind Rumpfwirtschaftsjahre, die vor dem 31.12.2024 enden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.11.2 IDW Praxishinweis 12/2023: Ausgestaltung und Prüfung des internen Kontrollsystems zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts unter Beachtung des IDW PS 982 (Stand: 8.12.2023)

Zielsetzung des Praxishinweises ist, die Unternehmen bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu unterstützen. Schwerpunkt ist dabei die Ausgestaltung und Prüfung eines internen Kontrollsystems zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. Das IDW hat bereits mit dem IDW PS 982 "Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung des internen Kontrollsystems ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Oberflächenbeschichter (Pro... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Teilweise körperlich leichte, zeitweise mittelschwere Arbeit im Stehen und Gehen mitunter im Sitzen, Zwangshaltungen in gebückter und nach vorn gebeugter Haltung möglich, Arbeiten in temperierten Werkhallen mit zum Teil erhöhter Luftfeuchtigkeit, manuelles Beschicken der Maschinen und Anlagen, Steuerung und Überwachung von hoher Konzentration erfordernden Prozessen für Bäder mit...mehr