Die Überwachung von Mitarbeitern wird begründet durch das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern. Es bestand in allen Industrialisierungsstufen das Bedürfnis, Mitarbeiter und deren Arbeitshandeln zu analysieren, was nicht immer zum unmittelbaren Nachteil der Beschäftigten gereichte.

 
Wichtig

Überwachung im historischen Kontext

Industrie oder Arbeiten 1.0

Die erste industrielle Revolution ist verknüpft mit dem Begriff des Taylorismus: Arbeitsvorgänge wurden in Bewegungsstudien erforscht, in kleinste Einheiten zerlegt, die wiederholbar und von den Beschäftigten dadurch schnell erlernt werden konnten. Frederick Winslow Taylor verfolgte mit seiner "wissenschaftlichen Betriebsführung" (Scientific Management) nicht nur eine Produktivitätssteigerung, gleichzeitig wollte er eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erzielen und ein leistungsorientiertes Entlohnungssystem für die Mitarbeiter in der industriellen Fertigung schaffen. Mit den taylorischen Zeit-, Bewegungs- und Belastungsstudien wurde Arbeit erstmalig quantifizierbar und damit überwachbar gemacht.

Industrie oder Arbeiten 2.0

Die zweite industrielle Revolution war geprägt durch den Beginn der Massenproduktion. Inspiriert durch Taylor rationalisierte Henry Ford den industriellen Fertigungsprozess bei der Fließbandproduktion von Autos. Auch Ford zerlegte den Arbeitsprozess in eine Vielzahl von Arbeitsschritten, die im Ergebnis ein hohes Maß an Standardisierung mit sich brachten – und eine genaue Überwachung der Arbeitsverrichtung.

Industrie oder Arbeiten 3.0

Die nächste Revolution in der Arbeitswelt war charakterisiert durch den Einsatz von Informationstechnologien und Elektronik. Die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung breitete sich nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Dienstleistungsbranche aus und erleichterte die Überwachungsmöglichkeiten sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht.

Industrie oder Arbeiten 4.0

Die digitale Vernetzung von Arbeitssystemen und die zunehmende Kooperation von Mensch und Maschine schließlich erlaubt neue und vielfältigere Möglichkeiten der Arbeitsausführung als auch deren Überwachung.

3.1 Ziele von Überwachung

Der Begriff "Überwachung" ist per se schon negativ konnotiert. Dabei kann die Überwachung neben der Kontrolle des (Leistungs-)Verhaltens auch der Fürsorge dienen.

Kontrolle

Bei Überwachung fällt einem in den allermeisten Fällen zunächst Kontrolle ein: die Kontrolle der Leistung, des Leistungsvermögens, der Leistungsfähigkeit und die Kontrolle des Verhaltens in der Arbeitstätigkeit. Sichergestellt werden durch Kontrolle kann aber auch schädigendes Verhalten von Arbeitnehmern durch Missbrauch der technischen und digitalen Infrastruktur wie z. B. übermäßige private Internetnutzung am Arbeitsplatz (cyberloafing).

Fürsorge des Arbeitgebers

Überwachung kann jedoch auch im Rahmen der Fürsorge des Arbeitgebers mit dem Aspekt des Arbeitsschutzes und der Gesundheit der Beschäftigten verknüpft sein. Die Detektion falscher Arbeitshaltungen, ergonomischer Fehlbelastungen und/oder psychischer Fehlbeanspruchungen dienen nicht nur der Profitmaximierung des Arbeitgebers, sondern auch der Gesundheitsfürsorge der Mitarbeiter. So können beispielsweise Fehlhaltungen oder ergonomische Fehlbelastungen über Wearables (Smart Watches) oder über physiologische Überwachungsmethoden (Leitmerkmalmethode) ermittelt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) stellt sicher und schreibt vor, dass seit 2013 auch die psychischen Fehlbeanspruchungen von Mitarbeitern erfasst werden.

3.2 Welche Tätigkeiten werden bevorzugt überwacht?

Es werden eher Tätigkeiten mit geringem Methoden-, Entscheidungs- und Handlungsspielraum überwacht. Überwachte Beschäftigte sind häufig mit Kundenkontakt und mit emotionaler Arbeit befasst.

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