Zusammenfassung

 
Überblick

Arbeiten 4.0 mit seinen konstituierenden Merkmalen zunehmende Vernetzung, Digitalisierung und Flexibilisierung von Arbeit bietet nicht nur eine Vielfalt an Arbeits- und Beschäftigungsformen in räumlicher und zeitlicher Unabhängigkeit, sondern ermöglicht auch die Sammlung, Verarbeitung und Speicherung von Daten, die in mehrfacher Hinsicht genutzt werden können.

1 Umgang mit arbeitsbezogenen Daten

Die Digitalisierung von Arbeitstätigkeiten und Arbeitsprozessen ist mit einer Ansammlung von Daten verbunden, die Informationen im Hinblick auf das Produkt, die Dienstleistung oder zu Arbeitsabläufen liefern. Die teilweise großen und meist unstrukturierten Datenmengen (Big Data) werden via Data Mining aufbereitet und zu Smart Data verfeinert. Mit diesen qualitativ hochwertigen Daten können neue Geschäftsmodelle entwickelt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert werden. Sie können auch zur Lösung gesellschaftlicher Fragen herangezogen werden und liefern Antworten in den Anwendungsbereichen Industrie, Mobilität, Energie und Gesundheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert beispielsweise mit dem Technologieprogramm "Smart Data – Innovationen aus Daten" 13 ausgewählte Leuchtturmprojekte, die innovative Dienste und Dienstleistungen in den 4 genannten Bereiche entwickeln.[1]

Mit den aufbereiteten Daten können jedoch nicht nur ökonomische Interessen bedient und innovative Ideen verfolgt werden, sie können auch zu anderen Zwecken verwendet werden. Die gleichen Daten, die zur Steigerung von Produktivität und Effizienz ausgewertet werden – und zwar sowohl im Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich – können auch für die Überwachung von Beschäftigten genutzt werden. Viele der digitalisierten Daten lassen sich auch zur Arbeits-, Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigtengruppen oder einzelnen Beschäftigten heranziehen.

Nicht zu vergessen ist, dass die Überwachung von Beschäftigten auch einen Beitrag zur Vermeidung von Diebstählen, betrügerischem, korruptem oder sonstigem devianten Verhalten leisten kann.

Schließlich können Daten auch zum Wohle von Arbeitnehmern genutzt werden, um beispielsweise Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ermöglichen und zu gewährleisten.

2 Was heißt Überwachung von Beschäftigten?

Es können 2 Überwachungsarten unterschieden werden: bekannt, praktiziert und historisch legitimiert ist die direkte Überwachung der Leistung und des Verhaltens durch den Führungsverantwortlichen. In der Vergangenheit war der Führungsverantwortliche i. d. R. physisch präsent. Dies hat sich geändert: mit "Arbeiten 4.0" hat sich eine neue Führungskultur etabliert und das Modell Homeoffice wird für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zukünftig, zumindest zeitweise, Bestand haben.

"Führen auf Distanz" erfordert neue Möglichkeiten der Leistungskontrolle, was neben einem physisch-präsenten Austausch zwischen Führungsverantwortlichen und Beschäftigten zunehmend auch durch elektronische Überwachung mithilfe von elektronischen und computergestützten Systemen erfolgen kann.

2.1 Bereiche von Überwachung

Es lassen sich 3 Bereiche unterscheiden, die prinzipiell überprüft werden können:

1.

Überwachung der Arbeitsleistung

Die Überwachung der Arbeitsleistung bezieht sich auf die Erfassung von quantitativen und qualitativen Leistungsdaten. Quantitativ kann Leistung beispielsweise über Tastaturanschläge pro Zeiteinheit ermittelt werden. Qualitative Leistungsermittlung erfolgt durch die Auswertung der Inhalte von Kundengesprächen.

2.

Überwachung des (Arbeits-)Verhaltens

Eine Verhaltensüberwachung umfasst alle sichtbaren Verhaltensweisen eines Beschäftigten. Das können Bewegungen eines Mitarbeiters sein (Positionsüberwachung) oder der Einsatz von Testkäufern, die das Verhalten eines Mitarbeiters im Verkaufsgesprächs im Rahmen einer verdeckten Überwachung überprüfen.

Ein Thema im Rahmen einer Überwachung ist auch der Missbrauch von Substanzen, welche die Arbeitsausführung verunmöglichen, wie Alkohol oder Drogen. In Betriebsvereinbarungen werden beispielsweise stichprobenartige Drogenscreenings festgeschrieben.

3.

Überwachung individueller Dispositionen

Während Arbeitsleistung und (Arbeits-)Verhalten unmittelbar, also in Echtzeit erfasst werden können, sind individuelle Eigenschaften häufig nur durch Erhebungen zu besonderen Messzeitpunkten feststellbar.

Einmalige Messungen erfolgen bei der Einstellung im Hinblick auf die generelle Eignung in Form von Befragungen oder Persönlichkeitstests. Gesundheitsuntersuchungen können einmalig (Einstellungsuntersuchungen) oder bei bestimmten Tätigkeiten mehrmalig vorgenommen werden (Personenbeförderung).

Viele Aspekte der 3 überwachbaren Bereiche lassen sich mithilfe elektronischer Assistenzsysteme kontrollieren. Problematisch ist, dass sich die erhobenen Daten auch für weitere Auswertungen heranziehen (Datenkumulation) und Raum für Fehlinterpretationen lassen.

2.2 Grad der Pervasivität

Eine weitere Größe zur Einordnung der Überwachung ist der Grad der Pervasivität (perva...

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