Fachbeiträge & Kommentare zu Überstunden

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisationsentwicklung al... / 3.2.1 Sensitivity-Training

Ein bedeutendes Instrument ist das Sensitivity-Training. Ziel ist es, durch eine Vermittlung von interpersonellen Kompetenzen das Bewusstsein der Mitarbeiter im Hinblick auf das eigene Verhalten und den Umgang mit anderen Mitarbeitern zu schärfen und das Verständnis von Gruppendynamik zu verbessern. Sensitivity-Training basiert auf den Erfahrungen, die die lernenden Mitarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeiterfassung mit Excel / 1 Moderne Arbeitszeitregelungen

Die Erfassung der Arbeitszeiten sowie die Berechnung der Soll/Ist-Abweichungen mit Frei- und Überstunden sind abhängig vom Arbeitszeitmodell des Unternehmens. In größeren Unternehmen sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regelarbeitszeiten ausgehandelt und über unterschiedliche Arbeitszeitmodelle realisiert (Gleitzeit, flexible Standardarbeitszeit, Wahlarbeitszeit u. a....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeiterfassung mit Excel / 4 Das Zeitkontenblatt

Das Tabellenblatt für die Arbeitszeiterfassung des ersten Monats ist so gestaltet, dass es sich ohne Änderungen für die weiteren Monate kopieren lässt (s. Abb. 3). Dazu wird der Monatswert 1 in Zelle $D$7 eingetragen und nach dem Kopieren auf 2 bis 12 erhöht. Die Zelle ist mit dem benutzerdefinierten Zahlenformat ;;; versehen, das den Inhalt unsichtbar macht. Abb. 3: Zeitkont...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeiterfassung mit Excel / 9 Saldoberechnungen

Zu den wichtigsten Aufgaben des Zeitkontos gehören neben der Erfassung der Kommen-/Gehen-Zeiten auch die Saldoauswertungen. Dieses Tabellenmodell berechnet sowohl die täglichen Überstunden oder Fehlzeiten wie auch die kumulierten Salden, sodass der Anwender stets einen aktuellen Überblick über den Stand seines Zeitkontos hat. Arbeitszeiten und Sollzeiten berechnen Für die Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 4: Lohn- und Gehaltskosten ermitteln

Als nächstes ermitteln Sie die jährlichen Lohn- und Gehaltskosten Ihrer Firma, einschließlich Weihnachtsgeld, Sozialkosten oder Zulagen (vgl. Tab. 5). Am einfachsten ist es, wenn Sie die Kosten aus der BWA des Vorjahres entnehmen und evtl. Tariflohnsteigerungen aufschlagen. Oder Sie sehen die Arbeitsverträge einsehen oder Sie können die Daten aus der Buchhaltung bzw. von Ihr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Social Responsibi... / 7 CSR am Beispiel eines kleinen Dienstleistungs­unternehmens

Wie sieht die hier beschriebene systematische und ganzheitliche Umsetzung von CSR nun aber in der Praxis aus? Das Unternehmen: Dr. Kleinfeld CEC Dienstleistungsbranche: Beratung, Auditierung Führungskräfteentwicklung Gründung 1986/2004 Rechtsform GmbH & Co. KG (2006) 8 feste Mitarbeiter, 7 freie Mitarbeiter, großes Netzwerk Virtuelle Zusammenarbeit Zahlreiche Mitgliedschaften und E...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4 Umwandlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld

Grundsätzlich gilt, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht in eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie umgewandelt werden kann. Die Zahlung von Weihnachtsgeld weist als solche nicht den erforderlichen Inflationsbezug auf. Zudem muss die Leistung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Es ist abe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Die Straßenbauarbeiten erfolgen i. d. R. im Tagesschichtbetrieb, in Ausnahmefällen (z. B. beim Bau von Autobahnen) im 3-Schicht-Betrieb, unter exakten Ziel- und Zeitvorgaben verbunden mit Termin- und Zeitdruck, mit teilweise unregelmäßigen Arbeitszeiten und Überstunden (z. B. bei Pflaster- und Steinsetzarbeiten), mit längeren Anfahrtswegen bei täglicher Heimkehr.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.4 Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit

Rz. 22 § 8 Abs. 1 TzBfG regelt nicht ausdrücklich, was unter vertraglich vereinbarter Arbeitszeit zu verstehen ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung enthält das Gesetz keine pauschalen Zeitvorgaben, die den Wünschen der Arbeitnehmer widersprechen und daher die beschäftigungspolitische Wirkung der Teilzeitarbeit konterkarieren könnten. Die Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 13 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Vorauszuschicken ist, dass sich der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit nach § 8 TzBfG nicht nur auf die Verringerung und gegebenenfalls Neuverteilung der Arbeitszeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers richtet, sondern sich auf den Betrieb als organisatorische Einheit bezieht.[1] Vom Anspruch umfasst ist daher auch die Zuweisung eines anderen Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 8 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit) geltend gemacht haben. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 20 Die bevorzugte Berücksichtigung i. S. d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.1 Kurzarbeit, Abbau von Überstunden o. Ä.

Rz. 717 Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteüberhang etwa durch den Abbau von Überstunden, das Vorziehen von Werksferien oder die Beendigung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen überbrücken kann. Insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen, die auf der Grundlage einer Jahresarbeitszeit den Aufbau ganz erheblicher Stundenguthaben ermöglichen, können einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2 Mildere Maßnahmen

Rz. 715 Die auf die Missbrauchskontrolle beschränkte Überprüfung organisatorischer Unternehmerentscheidungen macht es nicht entbehrlich, gerichtlich zu prüfen, ob die Organisationsänderung die Kündigung unvermeidbar macht, oder ob das geänderte unternehmerische Konzept nicht auch durch andere Maßnahmen verwirklicht werden kann (BAG, Urteil v. 18.1.1990, 2 AZR 183/89 [1]). Es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 279 Die Kündigung muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne (d. h. angemessen) sein. Das gilt für jede Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber, "gleichgültig, ob sie auf betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt ist, und gleichgültig ob sie als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird" (BAG, Urteil v. 30....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 591 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.3 Kurzzeitige Beschäftigung

Rz. 15a Gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V ist für die Berechnung des Regelentgelts das vom Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich. Entsprechendes gilt, wenn der Versicherte zuvor wegen des Versicherungsfal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.4.1 Einmalige Zahlungen

Rz. 11a Einmalige Zulagen werden gemäß § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V berücksichtigt. Werden indes variable Arbeitsentgeltbestandteile zusammenfassend in größeren Abständen als monatlich oder nur unregelmäßig ausgezahlt, sind sie dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden (Fröhlke, in: Lauterbach, SGB VII, § 47 Rz. 9). Zum B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 2.1 Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen

Rz. 3 Nach Nr. 1 wird beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) – insbesondere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 % vermindert ist, auf das Verletzten- und Übergangsgeld angerechnet. Das gilt indes nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rn. 106 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine von der Haupttätigkeit abgrenzbare Sondertätigkeit, s Rn 110, sowie ein Rechtsanspruch des ArbN (vgl BFH v 30.07.1971, BStBl II 1971, 802) ist nicht Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs 2 Nr 4 EStG, vgl BFH v 07.05.2015, BStBl II 2015, 890; R 34.4 Abs 2 EStR 2012. Entscheidend ist allein, ob für eine Zusammenballung von Einkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Verlängerung auf bis zu 10 Stunden

Rz. 7 Die werktägliche Arbeitszeit kann grundsätzlich auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sodass sich bei 6 Werktagen pro Woche eine höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Diese Verlängerung bedarf arbeitszeitrechtlich keiner Rechtfertigung; insbesondere ist ohne Belang, warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit verlängert wird und ob die Verlängerun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Werktägliche Arbeitszeit (Satz 1)

Rz. 4 Die gesetzliche Regelung geht von der werktäglichen Arbeitszeit aus. Werktag ist jeder Kalendertag, der kein Sonntag oder gesetzlich festgelegter Feiertag ist. Werktag ist damit auch der Samstag, und zwar unabhängig davon, ob an ihm üblicherweise gearbeitet wird oder nicht. Der Gesetzgeber geht also von einer 6-Tage-Woche aus, die folglich allen Berechnungen im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 5 Personalabbauplanung

Möglichkeiten des Personalabbaus Es können verschiedene Ursachen sein, die im Unternehmen zu einem Personalüberhang führen: Konjunkturelle oder saisonale Einflüsse, aber auch geplante Veränderungen im Unternehmen wie Standortverlagerungen, die Aufgabe von Geschäftsfeldern oder Rationalisierungen machen es erforderlich, Personal zu reduzieren und den Personalabbau zu planen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 3 Personalbeschaffungsplanung

Beschaffungswege bestimmen Ziel der Personalbeschaffungsplanung ist es, die Rekrutierung des erforderlichen Personals zu planen. Die Beschaffung kann sowohl unternehmensintern als auch auf externen Rekrutierungswegen erfolgen. Interne Optionen sind insbesondere Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubssperren, Urlaubsverschiebungen, Versetzungen, Umschulungen, unternehmensinterne Auss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 10. Konnten Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise an Arbeitnehmer leisten, denen im Gegenzug geleistete Überstunden gekürzt werden, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?

Es war erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VI. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte. In Fällen, in denen vor dem 1. März 2020 kein Anspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.3 Mehrarbeits- und Überstundenvergütung

Der Begriff der Mehrarbeit bzw. Überstunde ist mit Ausnahme spezialgesetzlicher Bestimmungen gesetzlich nicht festgelegt; die Terminologie ist auch in Tarifverträgen nicht einheitlich. Bei der Klärung der Frage, ob und inwieweit Überstunden bzw. Mehrarbeit vorliegen, müssen also die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden. In der Regel versteht man ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.1 Begriff der Arbeitsvergütung

Unter der Arbeitsvergütung sind alle Geld-, Sach- und Dienstleistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die dieser als Gegenleistung für die in Erfüllung des Arbeitsvertrags erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers erbringt. Soweit in verschiedenen Gesetzen die Begriffe "Arbeitslohn", "Arbeitsentgelt" oder "Bezüge" verwendet werden, sind diese gleichbedeutend mit dem Beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 3 Beschäftigungsverbote und Schutzfristen

Das MuSchG sieht abgestufte Beschäftigungsverbote in den §§ 3 bis 16 MuSchG vor. Zu unterscheiden sind Beschäftigungsverbote vor bzw. nach der Geburt.[1] Zudem kommt es auf die Art, Umfang und Ursache der Gefahr für die Frau an: § 3 Abs. 1 MuSchG regelt ein allgemeines Beschäftigungsverbot, auf das die schwangere Frau jedoch verzichten kann, § 3 Abs. 2 MuSchG ordnet ein allgeme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.3 Höhe der Arbeitsvergütung nach § 612 Abs. 2 BGB

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, etwa weil die Arbeitsvertragsparteien hierzu keine Regelung getroffen haben oder eine getroffene Vergütungsvereinbarung unwirksam ist, und sind die Parteien des Arbeitsvertrags nicht an einen Tarifvertrag gebunden, erfolgt die Lückenfüllung für den Vergütungsanspruch durch § 612 Abs. 2 BGB. Danach bemisst sich die Höhe der Vergütung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Richtiges Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden füh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 1 Überblick

Aus der Verfassung ergibt sich eine institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in den §§ 9 ff. ArbZG festgeschrieben, dabei jedoch zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund der nachstehend skizzierten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, bedarf es keiner behördlichen Bewilligung und grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / I. Gesetzliche Regelungen

Rz. 1 Die Lohnpfändung zeigt oftmals nicht nur Erfolg durch die unmittelbare Geldleistung des pfändbaren Betrags, sondern sie zeigt auch Wirkung im Hinblick auf die mit der Lohnpfändung verbundenen Folgen für den Schuldner. Selbst der häufigere Besuch des Gerichtsvollziehers ist dem Schuldner oftmals lieber als die Pfändung des Arbeitslohns, mit der unmittelbar sein Arbeitge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 4.3.1 Vergütung (§ 17 BBiG)

Rz. 14 Auch im Bereich von § 26 BBiG ist eine Vergütung nach § 17 Abs. 1, 6 und 7 BBiG zu zahlen. Damit gilt zwar nicht die Mindestvergütung nach § 17 Abs. 2, 3 und 4 BBiG, wohl aber das Erfordernis der "Angemessenheit" (§ 17 Abs. 1 BBiG), verbunden mit den Geboten, Sachleistungen zu beschränken (§ 17 Abs. 6 BBiG) und Überstunden zu vergüten (§ 17 Abs. 7 BBiG). Darüber hinau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 4 Überstunden

Hinsichtlich Überstunden gelten für Hausmeister im Bereich des Bundes und der Kommunen nunmehr uneingeschränkt die Regelungen des TVöD. Hierbei sind unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 7 TVöD folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Arbeitsstunden müssen über die für die Woche festgesetzten (verlängerten) Arbeitsstunden hinausgehen. Werden die wöchentlichen Arbeitsstunden in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.4 Angelegenheiten, deren Regelung durch Dienstvereinbarung sich empfiehlt

Bei zahlreichen Angelegenheiten, die Bundes- wie Landesgesetzgeber regelmäßig der Mitbestimmung des Personalrats unterstellen, empfiehlt es sich aus den oben (Punkt 1) erwähnten Gründen, die Beteiligung im Wege einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat durchzuführen. Einige wichtige Bereiche seien beispielhaft genannt (in Klammer sind hierzu die jeweiligen Mitbestimmungsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstellung von Arbeitnehmern / 6 Pflichten des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber treffen insbesondere Aufklärungspflichten. Er hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Soweit der zukünftige Bestand des mit der E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fleischer (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Die Arbeit ist i. d. R. einschichtig (Normalschicht) mit frühem Beginn (häufig 5.00 Uhr), selbstständig und im Team durchzuführen, in Kleinbetrieben durch einen höheren Anteil von Handarbeit geprägt und demzufolge facettenreicher, in Großbetrieben (z. B. Schlachthöfe) mit 2- und 3-Schichtsystemen häufig durch monotone Akkordarbeit sowie durch saisonale Schwankungen mit Überstund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.2 Arbeitszeit des möglichen Teilzeitarbeitnehmers

Rz. 6 Abzustellen ist vorrangig auf die vertraglich geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Festlegung im Arbeitsvertrag. Existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG (bis 31.7.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.3 Umfang

Bezüglich des Umfangs der Weiterbildung regelt § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO eine Verpflichtung von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Zunächst handelt es sich um Zeitstunden, also volle Stunden und nicht etwa Weiterbildungsstunden, die ggf. nur mit 45 Minuten angesetzt werden. Letztlich müssen im Schnitt also etwas mehr als 6,5 Stunden Fortbildung jährlich absol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.1 Grundsätze

Der Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erstreckt sich auch auf Teilzeitarbeitnehmer, sofern diese nicht als Organvertreter oder Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 2 bis 4 BetrVG aus dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen. Teilzeitbeschäftigte sind damit bei Betriebsratswahlen nach Maßgabe von § 7 BetrVG (aktiv) wahlberechtigt und gemäß § 8 Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.3.3.1 Ertragslage des Konzerns

Rz. 44 Die Ertragslage des Konzerns wird zweckmäßigerweise durch Aussagen einerseits über den bisherigen, andererseits über den zukünftigen Erfolg dargestellt. Dabei können i. S. e. den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nur solche künftigen Erfolge oder Erfolgsentwicklungen unter den Begriff der Ertragslage subsumiert werden, die aufgrund im Berichtszeitraum ...mehr