Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Griechenland / IV. Besonderheiten im deutschen Nachlassverfahren bei Beerbung eines griechischen Erblassers

Rz. 98 Bei der Berechnung der gesetzlichen Ehegattenerbquote für einen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts verheirateten griechischen Erblasser wirft die Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB m.E. keine echten Probleme auf, da die gesetzliche Ehegattenerbquote nach griechischem Recht in diesen Fällen regelmäßig genauso hoch ist wie nach § 1931 BGB,...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 164 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die von dem Polizeibeamten K. erlittene psychische Gesundheitsverletzung war dem Beklagten zuzurechnen und löste daher einen Schadensersatzanspruch gegen diesen aus § 823 Abs. 1 BGB aus, der gemäß § 72 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz auf das klagende Land übergegangen war. Rz. 165 Durch ein Ges...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 3. Erbquote

Rz. 49 Das Gesetz geht nicht nur von dem Grundsatz der formellen Gleichstellung der Erben aus, wonach die Erben gleicher Stellung zum Erblasser zu gleichen Teilen erben sollten,[54] sondern trägt der tatsächlichen Gleichstellung Rechnung. Die vorgeschriebene Quote kann vergrößert oder verkleinert werden, abhängig von den Lebensverhältnissen gewisser Erben. Es kann dabei von ...mehr

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Frankreich / 3. Erbwürdigkeit

Rz. 67 Erbunwürdig gem. Art. 726 C.C. und damit automatisch von der gesetzlichen[72] Erbfolge ausgeschlossen sind Personen, die wegen versuchter oder vollendeter Tötung des Erblassers oder wegen Körperverletzung oder sonstiger Gewalt mit Todesfolge verurteilt sind. Nach Art. 727, 727–1 C.C. können Erben auch gerichtlich durch das Tribunal judiciaire nach dem Erbfall auf Betr...mehr

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Schweiz / 5. Erbrecht des adoptierten Kindes

Rz. 83 Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen; das bisherige Kindesverhältnis erlischt (Art. 267 Abs. 1 und 2 ZGB). Dem adoptierten Kind kommt somit das volle Erbrecht in der Adoptivfamilie zu, während sein Erbrecht in der angestammten Familie untergeht.[130]mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Sonderfall: Eröffnung eines Testaments eines Deutschen in Spanien

Rz. 214 Hat ein deutscher Erblasser sein Testament vor einem spanischen Notar errichtet, ist dieses zweckmäßigerweise auch dort zu eröffnen – ebenfalls vor einem spanischen Notar. Er benötigt in diesem Fall eine Bescheinigung des Zentralen Nachlassregisters in Madrid (Registro General de Actos de Última Voluntad), dass keine andere als die ihm vorliegende letztwillige Verfüg...mehr

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Frankreich / c) Abgrenzung zwischen Güterrecht und Erbrecht

Rz. 65 Bei den Güterständen mit Gesamtgut fällt zunächst das jeweilige Eigengut der Ehegatten in den Nachlass. Weiterhin gehört der jeweilige Anteil der Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Keine Besonderheiten ergeben sich beim Güterstand der Gütertrennung. Das jeweilige Vermögen des Verstorbenen geht auf seine Erben über. Beim Güterstand der Teilhabe am Zugewinn besteht na...mehr

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Italien / 4. Einfluss des Güterrechts auf die Erbfolge

Rz. 94 Das Güterrecht hat keinen direkten Einfluss auf die Erbfolge. Die Erbquote des Ehegatten ist unabhängig vom Güterstand der Ehegatten. Zu beachten ist, dass mit dem Tod eines Ehegatten auch der gesetzliche Güterstand (comunione legale) endet (Art. 149 Abs. 1, 191 Abs. 1 c.c.). Das Gesamtgut ist daher gem. Art. 194 Abs. 1 c.c. vorab gleichmäßig zu teilen: Nur der Anteil...mehr

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Estland / 1. Allgemeines

Rz. 16 Laut § 32 Abs. 4 des Grundgesetzes der Republik Estland[12] ist das Erbrecht unantastbar – das umfasst das Recht jeder Person, seinen Erbenkreis zu bestimmen, und das Recht der so bestimmten Erben, Eigentümer des auf diese Weise Ererbten zu werden. Allerdings ist dieses Recht beschränkt durch die gesetzlichen Vorgaben z.B. des Pflichtteils, aber auch bezüglich der For...mehr

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Deutschland / 1. Testament

Rz. 38 Ein Testament kann als ordentliches Testament entweder zur Niederschrift eines Notars (öffentliches Testament, § 2232 BGB) oder eigenhändig (§ 2247 BGB) errichtet werden. Daneben gibt es außerordentliche Testamente, die in der Praxis keine große Bedeutung haben.[35] Rz. 39 Das eigenhändige Testament muss gem. § 2247 Abs. 1 BGB vom Erblasser vollständig eigenhändig gesc...mehr

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Moldawien / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Verfügungen von Todes wegen können ausschließlich in einseitigen Testamenten errichtet werden (Art. 1449 ZGB). Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge kennt das moldawische Recht nicht. Vielmehr kann der Erblasser ein Testament jederzeit ändern oder widerrufen (Art. 1465 ZGB). Rz. 10 Das Testament kann vollständig eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben (h...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / D. Internationale Zuständigkeit außerhalb des Anwendungsbereichs der EuErbVO

Rz. 83 Das autonome Zuständigkeitsrecht der Mitgliedstaaten wird durch die EuErbVO weitestgehend verdrängt. Ein Rückgriff auf diese Zuständigkeitsvorschriften ist nur außerhalb des sachlichen oder zeitlichen Anwendungsbereichs der EuErbVO (Art. 83 Abs. EuErbVO) möglich. In diesen Fällen ergibt sich die internationale Zuständigkeit aus den Vorschriften der örtlichen Zuständig...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / IV. Örtliche und zeitliche Relativität des ordre public

Rz. 22 Der Sachverhalt muss einen erheblichen Inlandsbezug [49] und eine Gegenwartsbeziehung aufweisen. Beispiel: Sind sämtliche Beteiligte in Tunesien lebende Muslime und beantragen sie einen Erbschein zur Abwicklung eines hier befindlichen Bankdepots nach ihrem 1994 verstorbenen Vater, so erscheint es vermessen, die sich bei Anwendung des islamischen Erbrechts ergebende ungl...mehr

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Belgien / b) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 73 Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist wie die des Vor- und Nachvermächtnisses grundsätzlich verboten, Art. 4.133, § 1 Abs. 1 ZGB, wenn damit die Verpflichtung zur Erhaltung der Erbmasse für den Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmer verbunden ist. Die Einsetzung eines Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmers ist hiernach möglich, soweit sich die Bindung des Begüns...mehr

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Litauen / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 50 Gemäß Art. 5.20 lit. BGB erben die (Adoptiv-)Kinder, der Ehegatte und die (Adoptiv-)Eltern ungeachtet des Inhalts des Testaments mindestens die Hälfte dessen, was ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde, vorausgesetzt, sie waren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers unterhaltsbedürftig (Pflichtteil). Anders als im deutschen Recht handelt es sich hierb...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 266 Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, verlangte von der Beklagten aus übergegangenem Recht restlichen Schadensersatz wegen der Folgen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Im Revisionsverfahren stritten die Parteien nur noch darum, ob die Beklagte den für jeden Tag der stationären Krankenhausbehandlung in den neuen Bundesländern anfallenden Investitionszuschlag...mehr

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Katalonien / 7. Die Nacherbschaft

Rz. 56 Die Nacherbschaft war in der Geschichte der juristischen Praxis in Katalonien lange Zeit sehr wichtig, und noch immer sind einige dieser Einsetzungen gültig und werden gegenwärtig noch immer verfügt. Die Einsetzung als Nacherben erfüllt die Funktion der Bindung des Vermögens in der Familie, so dass es im Allgemeinen entsprechend der bekannten Bedingung "si sine liberi...mehr

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Rumänien / 3. Auswirkungen des Ehegüterrechts auf die Nachlassteilung

Rz. 14 Gesetzlicher Güterstand in Rumänien ist die gesetzliche Gütergemeinschaft (sog. Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 339 CCN).[2] Danach werden alle während der Ehe von den Ehepartnern erworbenen Vermögensgegenstände gemeinsames Eigentum der Eheleute. Abweichende vertragliche Vereinbarungen von dieser Regelung sind nach der Neuregelung des Familienrechts durch den CCN nu...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXVI. Muster: Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nach § 792 ZPO

Rz. 666 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.36: Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nach § 792 ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – In der Zwangsvollstreckungssache des/der _________________________ – Antragsteller/in – gegen den/die _________________________ – Antragsgegner/in – beantrage ich namens und in Vollmacht des/der A...mehr

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Ungarn / a) Sachbezogene Gründe

Rz. 231 Ein Nachlassverzeichnis[208] ist stets aufzunehmen (d.h. das Nachlassverfahren ist von Amts wegen einzuleiten), wennmehr

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Griechenland / 2. Änderung der Fälligkeit durch Bescheid des Finanzamtes

Rz. 118 Eine für den ausländischen Erben eventuell sehr interessante Ausnahme ist in Art. 8 Abs. 1 grErbStG vorgesehen. Danach kann der Vorgesetzte des zuständigen Finanzamtes in den dort aufgezählten Fällen durch Bescheid die Fälligkeit der Erbschaftsteuer verlängern. Im hier interessierenden Kontext sind die Fälle der Sätze unter b) und c) von besonderer Bedeutung. Nach di...mehr

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Niederlande / I. Allgemeines

Rz. 66 Seit dem 1.1.2003 ist das neue niederländische Erbrecht in Kraft. Das neue Erbrecht hat seinen Platz in Buch 4 BW gefunden. Über Jahrzehnte wurde an diesem Erbrecht gearbeitet. Die wichtigsten Neuerungen liegen in der weitgehenden Bevorzugung des überlebenden Ehegatten. Erhielt unter dem alten Erbrecht der überlebende Ehegatte ein Kindeserbteil, erhält er jetzt das al...mehr

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Tschechien / 4. Widerruf eines Testaments

Rz. 84 Ein Testament kann nach §§ 1575 ff. ZGB durch ein späteres Testament, soweit dieses dem früheren widerspricht, durch ein Widerrufstestament oder durch Vernichtung widerrufen werden. Als späteres Testament wird auch eine letztwillige Verfügung, die eine Enterbung anordnet oder aufhebt, betrachtet. Ein reines Widerrufstestament muss nicht in derselben Form wie das zu wi...mehr

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Russische Föderation / 4. Ausstehende Unterhaltsleistungen

Rz. 96 Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits fällige Gehalts-, Pensions-, Stipendien-, Sozialversicherungs-, Schadenersatz- und sonstige Geldforderungen, die zur Sicherung seines Lebensunterhalts dienen, stehen gem. Art. 1183 ZGB den Familienmitgliedern des Erblassers, die mit ihm zusammengelebt haben, und unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern, unabhängig davon...mehr

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Moldawien / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Im Verhältnis zu Moldawien ist der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958, für den Deutschland mit der Republik Moldawien zunächst die Weitergeltung vereinbart hat,[1] aufgrund Kündigung durch die Bundesrepublik Deutschland vom 2.9.2019 am 1.9.2020 außer Kraft getreten.[2] Es gilt daher nur dann, wenn der Erbfall vor dem 1.9.2020 eingetreten ist, für die Ver...mehr

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Deutschland / 1. Funktion und Inhalt

Rz. 141 In vielerlei Situationen benötigt der Erbe einen Nachweis seines Erbrechts (gegenüber dem Grundbuchamt, dem Handelsregister, Banken, Lebensversicherungen etc.). Deshalb stellt das Nachlassgericht gem. § 2353 BGB auf Antrag dem Erben ein Zeugnis über sein Erbrecht aus. Aus diesem ergeben sich die Person des Erben sowie die Größe des jeweiligen Erbteils (§ 2353 BGB) so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horst, Vorauszahlungen im Steuerrecht – eine Übersicht über diverse Steuerarten, SteuerStud 2007, 124; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Schiffers, Anpassung der Steuervorauszahlungen als Mittel zur Schonung der Liquidität, Stbg 2009, 341; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Balmes/Ambroziak, Die Anzeige- und Berichtigungspflic...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 94 Nach wohl einhelliger Ansicht der deutschen Lehre[97] – die auch vom BGH bestätigt wurde[98] – war unter der Geltung von Art. 25 EGBGB die Regelung des § 1371 BGB als güterrechtliche Vorschrift zu behandeln. Das güterrechtliche Viertel wurde also immer dann gewährt, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt haben, und zwar auch dann, wenn die E...mehr

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Italien / II. Früheres Kollisionsrecht (Erbfälle bis 16.8.2015)

Rz. 14 Für Erbfälle bis zum Ablauf des 16.8.2015 gilt unverändert das bisherige Kollisionsrecht.[15] Dies knüpft gem. Art. 46 Abs. 1 it. IPRG für den gesamten Nachlass (Grundsatz der Nachlasseinheit)[16] daran an, welchem Staat der Erblasser im Todeszeitpunkt angehörte.[17] Objektiv wird das Erbstatut an das Heimatrecht des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes angeknüpft, o...mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 207 Das Berufungsurteil hielt im Ergebnis revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Da eine Haftung des Beklagten für die von ihm verursachte Verletzung der Gesundheit des Klägers gemäß § 823 Abs. 1 BGB mangels Verantwortlichkeit des Beklagten ausschied (§ 827 BGB) und Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten verlangt werden konnte, kam allein eine ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / b) Erbvertragliche Verfügungen bei Erbfällen, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind

Rz. 29 Bei deutsch-spanischen Ehen[55] war früher zu differenzieren, ob der spanische Partner einem Foralrecht unterliegt, welches den Erbvertrag zulässt, oder aber dem gemeinspanischen Recht des Código Civil. Wird also ein Erbvertrag zwischen einem Deutschen und einer Katalanin geschlossen, ist er als gültig anzusehen, wenn die Voraussetzungen beider (Heimat-)Rechte – des d...mehr

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Schweiz / c) Erbvertrag

Rz. 92 Anders als das Testament bewirkt der Erbvertrag als zweiseitiges Rechtsgeschäft eine Bindung des Erblassers schon zu Lebzeiten.[146] Eine Aufhebung der Bindung ist durch contrarius actus der Vertragsparteien in der Form der einfachen Schriftlichkeit möglich (Art. 513 Abs. 1 ZGB).[147] Beim Vorliegen eines Willensmangels (Art. 469 ZGB), eines Enterbungsgrundes (Art. 51...mehr

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Deutschland / e) Bewertung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 257 Der Pflichtteilsanspruch ist eine Kapitalforderung, die nach ihrer Geltendmachung mit ihrem Nominalwert beim Berechtigten als Erwerb zu besteuern und beim Verpflichteten mit diesem Wert als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist. Für erbschaftsteuerliche Zwecke ist es irrelevant, wenn statt der Auszahlung des Pflichtteils in Geld ein Grundstück aus dem Nachlass übert...mehr

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Niederlande / 1. Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 69 Im niederländischen gesetzlichen Erbrecht ist geregelt, was mit den Gütern und Schulden einer Person geschieht, wenn diese Person verstirbt. Dieses Recht gilt, wenn der Erblasser ohne Testament verstirbt. Es wird dann von der "gesetzlichen Erbfolge" gesprochen. Das gesetzliche Erbrecht ist in Buch 4 BW geregelt. Es basiert auf den durch das Gesetz anerkannten familien...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / aa) Grundlagen

Rz. 55 Bei der Universalschenkung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft mit zwei Merkmalen: Rz. 56 Begünstigte können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen...mehr

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Lettland / 1. Annahme der Erbschaft und Erbenhaftung

Rz. 47 Mit dem Anfall der Erbschaft wird nach lettischem Recht lediglich die Möglichkeit begründet, Erbe zu werden. Zum Erbschaftserwerb bedarf es dann noch einer Erklärung des Berufenen gegenüber dem zuständigen Notar, dass er die angefallene Erbschaft antritt. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 699 ZGB nicht m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Abschöpfung von Vermögen im Steuerstrafrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 70, 71, 72 AStBV (St) 2022 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: Zum Ganzen ausf.: Krumm in Tipke/Kruse, § 375 AO (165. Lieferung 04.2021); im Übrigen: Alvermann/Talaska, Die Zuordnung eines dinglichen Arrests im Fall einer Steuerhinterziehung, wistra 2008, 239; Bach, Verhältnis von strafprozessualem dinglichem Arrest und steuerlichem dinglichem Arrest im...mehr

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ZErb 01/2025, Die Testament... / 2. Auslegungsgrundsätze

Ist im gemeinschaftlichen Testament keine klare und eindeutige Anordnung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der einzelnen Verfügungen enthalten, muss diese durch Auslegung des Testaments nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ermittelt werden. Dabei muss der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsur...mehr

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Dänemark / 1. Ordentliches Testament

Rz. 83 Das ordentliche Testament ist schriftlich zu errichten und entweder vor einem Notar[27] (Notartestament) oder vor zwei Zeugen (Zeugentestament) zu unterschreiben oder anzuerkennen. Das ordentliche Regeltestament ist aus Beweisgründen das Notartestament und – trotz der ausführlichen gesetzlichen Regelung – nicht das Zeugentestament. Rz. 84 Das Notartestament – das in de...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 4. Steuerverzicht (bonificación)

Rz. 118 Der 2014 zunächst für alle Erwerber der Gruppen I und II eingeführte Steuerverzicht in Höhe von 99 % des vorläufig ermittelten Steuerbetrages wurde zunächst ab dem 1.1.2016 weitestgehend abgeschafft. Seitdem war dieses besondere Steuerprivileg ausschließlich für Erwerber der Gruppe I vorgesehen. Durch Ausweitung des Personenkreises, der den Steuerverzicht in Anspruch ...mehr

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

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Ungarn / d) Feststellung des im Ausland belegenen Nachlassvermögens

Rz. 246 Abweichend von der früheren Rechtslage erfasst die internationale Zuständigkeit des Notars nun auch das im Ausland belegene Vermögen des Erblassers. Das Hetv. enthält sporadisch Vorschriften über die Handhabung des ausländischen Nachlassvermögens. Rz. 247 Gemäß §§ 43/A und 81/A Hetv. kann ein im Ausland befindlicher Vermögensgegenstand in das Nachlassverfahren einbezo...mehr

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Belgien / c) Ordnung innerhalb der Erbklassen

Rz. 39 Unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze gilt für das Erbrecht der Verwandten des Erblassers innerhalb einer Erbklasse Folgendes: Erste Klasse: Abkömmlinge Abkömmlinge ersten Grades erben zu gleichen Teilen und nach Köpfen, Art. 4.16 ZGB. Dies gilt für eheliche und – infolge der Reform des belgischen Erbrechts vom 31.3.1987 bzw. 6.6.1987 – auch für nichteheliche[70] ...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / c) Formulierungsvorschläge

Formuliert man die vorstehenden Erwägungen in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, so könnte ein modernes Zuordnungssystem mit Blick auf die Primärzuordnung wie folgt lauten: Zitat § 1591 BGB n.F.: Elternteil eines Kindes ist die Person, die es geboren hat. § 1592 BGB n.F.: Weiterer Elternteil des Kindes ist die Person, 1. die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Eltern...mehr

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Katalonien / 2. Das "Witwenviertel" (Viertel des Ehegatten)

Rz. 74 Die Stellung des überlebenden Ehegatten in Katalonien ist einzigartig. In der gesetzlichen Erbfolge hat er mit dem umfassenden Nießbrauch am ganzen Nachlass im Verhältnis zu den Kindern des Erblassers und dem zweiten Rang in der Erbfolge unter Ausschluss der Vorfahren eine sehr starke Position inne. Diese Stellung wird zwar durch die fehlende Verfügungsbefugnis geschw...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Problematik

Rz. 150 In einigen Staaten gilt kein einheitliches Recht auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts, sondern es gibt mehrere parallele Rechtsordnungen nebeneinander. Rz. 151 So kann es eine interterritoriale Rechtsspaltung geben, bei der in einzelnen Gebieten dieses Staates unterschiedliches Recht gilt. In Europa ist das z.B. im Vereinigten Königreich (England und Wales, Scho...mehr

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Portugal / 4. Das gemeinschaftliche Testament – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 70 Das portugiesische Recht verbietet ausdrücklich das gemeinschaftliche Testament: Nach Art. 2181 CC dürfen zwei oder mehr Personen nicht in einer Urkunde testieren – unabhängig, ob zu wechselseitigem Vorteil oder zugunsten eines Dritten. Rz. 71 Das Verbot gilt für alle Portugiesen im portugiesischen Inland (einschließlich der Inselgruppe Madeira sowie den Azoren) und fü...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / dd) Zuwendung

Rz. 76 Die definición ist ein aus zwei Elementen zusammengesetztes Rechtsgeschäft: Es setzt sich einerseits aus einer Zuwendung und andererseits aus einem Verzicht zusammen.[137] Der Erbverzicht muss gemäß Art. 38 Abs. 1 ErbVG (Art. 50 Abs. 1 CDCIB a.F.) "in Anbetracht irgendeiner Schenkung, Zuwendung oder eines Ausgleichs" im weitesten Sinne,[138] den der Verzichtende vom E...mehr

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Frankreich / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 173 Grundsätzlich kann jeder Miterbe gem. Art. 815 Abs. 1 C.C. jederzeit die Teilung verlangen. Vertraglich kann ein Teilungsausschluss gem. Art. 1873–2 ff. C.C. bis zu einer Dauer von fünf Jahren vereinbart werden. Gerichtlich kann auf Antrag gem. Art. 821 ff. C.C. ein Teilungsausschluss auf die Dauer von höchstens fünf Jahren (Art. 823 C.C.), bei Minderjährigkeit von M...mehr