Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.3 Tatsächliche Unterhaltsgewährung

Rz. 12 Der in Betracht kommende Rentenberechtigte muss von dem inzwischen verstorbenen Versicherten zur Zeit des Todes Unterhalt erhalten haben. Der Unterhalt muss aus dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV oder dem Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV des Versicherten gewährt worden sein. Es muss sich nicht um eine Geldleistung handeln. Es kommen auch Sachleistungen oder ...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.1.5 Rechtsfolge Umfang des Rentenanspruchs; § 65

Rz. 18 Der Umfang des Rentenanspruchs richtet sich nach § 65 Abs. 2 (vgl. Komm. zu § 65). Rz. 19 Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 letzter HS ist hiervon ausdrücklich ausgenommen die erhöhte Rentenleistung im Sterbevierteljahr nach § 65 Abs. 2 Nr. 1. Dies hatte der Gesetzgeber bereits durch Art. 3 Nr. 8 des 3. Wahlrechtsverbesserungsgesetzes (3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.1.1 Grundvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 11 Witwe bzw. Witwer ist derjenige, der mit dem Verstorbenen bis zu dessen Tod in gültiger Ehe gelebt hat. Für den Fall der Mehrehe nach islamischen Recht enthält das Gesetz keine Regelung. Die Verwaltungspraxis geht dahin, die Rente aufzuteilen. Die Rente wird gewährt bis zu einer Wiederheirat der Witwe bzw. des Witwers (zur Situation nach Beendigung einer weiteren Ehe...mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.3.1.3 Ausländisch Versicherte

Rz. 24 Bei ausländischen Versicherten hat der Unfallversicherungsträger auch die Kosten für die Überführung ins Ausland zu übernehmen, wenn sich dessen ständige Familienwohnung im Heimatland befindet. Dies kommt auch dann in Betracht, wenn der ausländische Arbeitnehmer sich bereits seit längerer Zeit in Deutschland aufhält. Der Aufenthaltsort der Familienmitglieder des Versi...mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.4.3 Nicht erstattungsfähige Kosten – Exhumierung, Bergung u. a.

Rz. 33 Die Kosten einer späteren Exhumierung oder Umbettung des verstorbenen Versicherten können nicht nach Abs. 2 übernommen werden, wenn er zunächst am Beschäftigungs- oder einem 3. Ort bestattet wurde. Ebenso wenig sind die Überführungskosten vom Beschäftigungsort an einen 3. Ort, an dem sich zur Zeit des Todes nicht die ständige Familienwohnung befand (z. B. zur Familien...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Mehrere Berechtigte – Rangfolge (Abs. 2)

Rz. 24 Die Vorschrift regelt die Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe. Rz. 25 Unter mehreren Rentenberechtigten wird die Rente nach dem pro-rata-temporis-Prinzip, d. h. entsprechend der Dauer der jeweiligen Ehezeit aufgeteilt. Ob der zuvor der Hinterbliebenen zustehende Unterhalt niedriger oder höher gelegen hat...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.1.1 Verwandte des Verstorbenen

Rz. 10 Auch bei der Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie ist Voraussetzung, dass der Tod des Nachkömmlings durch einen Versicherungsfall i. S. d. § 7 eingetreten ist. Dies wird im Gesetzeswortlaut durch die Wendung "Verwandte ... der Verstorbenen" in Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck gebracht. Insoweit ist die gleiche Prüfung wie bei der Witwen-/Witwerrente durchzuführen (vgl...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Kreis der Rentenberechtigten und regelt die Voraussetzungen der Elternrente. In Bezug auf den jeweiligen Berechtigten müssen folgende Voraussetzungen teils alternativ, teils kumulativ erfüllt sein: wesentliche Unterhaltsgewährung zur Zeit des Todes des Versicherten aus dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen oder hypothetische wesentliche Unterha...mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.3.1 Todeseintritt nicht am Ort der ständigen Familienwohnung

Rz. 18 Voraussetzung für die Kostenübernahme ist zunächst, dass der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung eingetreten ist. Rz. 19 Sinn dieser Regelung ist es, den weiten Berufspendelwegen Rechnung zu tragen. 2.2.3.1.1 Nicht am Ort Rz. 20 Der Begriff "nicht am Ort" – also außerhalb des Ortes der Familienwohnung – ist gesetzlich nicht näher definiert. Der gesetzgeberisch...mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.2.4 Rechtsfolge – Kostenübernahme Überführungskosten

Rz. 28 Die Kosten einer späteren Exhumierung oder Umbettung des verstorbenen Versicherten können nicht nach Abs. 2 übernommen werden, wenn er zunächst am Beschäftigungs- oder einem 3. Ort bestattet wurde. Ebenso wenig sind die Überführungskosten vom Beschäftigungsort an einen 3. Ort, an dem sich zurzeit des Todes nicht die ständige Familienwohnung befand (z. B. zur Familieng...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.1 Grundsatz

Rz. 48 Abs. 6 findet in § 46 Abs. 2a SGB VI eine rentenrechtliche Parallelvorschrift. Rz. 49 Eine weitere vergleichbare Regelung fand sich noch im Opferentschädigungsrecht des Bundesversorgungsgesetzes in § 38 Abs. 2 BVG in seiner bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung. Die Regelung ist allerdings nicht in das Soziale Entschädigungsrecht des SGB XIV übernommen worden. In der ei...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.6.3.3.1 Gesamtbetrachtung und Gesamtabwägung

Rz. 60 Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 63 Abs. 6 HS 2 SGB VI nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggr...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.2.3.1 Erziehung eines waisenrentenberechtigten Kindes (Abs. 2 Nr. 3a)

Rz. 18 Das Kind muss Anspruch auf Waisenrente nach § 67, also in der Unfallversicherung (nicht in der Rentenversicherung) waisenrentenberechtigt sein; es muss nicht Waisenrente beziehen oder bezogen haben. Die Waisenrentenberechtigung kann nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 unter den dort genannten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bestehen. Die Voraussetzung des ...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.7 Rechtsstellung der Kreditinstitute

Nach der AO haben Kreditinstitute gegenüber der Finanzverwaltung kein Auskunftsverweigerungsrecht. Es gibt insoweit kein Bankgeheimnis, da es an einer entsprechenden Regelung in den §§ 101ff. AO fehlt. Die Verwaltung hatte sich lediglich durch den Bankenerlass vom 31.8.1979[1] gegenüber den Kreditinstituten eine gewisse Selbstbeschränkung auferlegt. Durch das Steuerreformges...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.2 Verschaffung von Versicherungsschutz

Rz. 19 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes i. S. v. § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz umfasst alle Versicherungsarten wie z. B. Lebens-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Diebstahl-, Feuer- und Hausra...mehr

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Vollzugshemmung bei Grundst... / Hintergrund

Mit notariellem Vertrag vom 9.10.2012 verpflichtete sich Frau P ihr Grundstück der Klägerin gegen Zahlung eines Barkaufpreises i. H. v. 260.000 EUR sowie einer monatlich zu zahlenden Rente i. H. v. 1.000 EUR zu übertragen. Zudem verpflichtete sich die Klägerin, P zu pflegen, für sie zu kochen, sie zu waschen und erforderliche Gänge zum Arzt und/oder zur Apotheke vorzunehmen,...mehr

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Kein höherer Freibetrag bei... / Hintergrund

Der Kläger wurde von seinem 2019 verstorbenen Großvater (Erblasser) testamentarisch als Erbe zu einem Viertel eingesetzt. Zuvor hatte der Vater des Klägers auf sein gesetzliches Erbrecht einschließlich seines Pflichtteilsrechts verzichtet, ließ jedoch seine Nachfahren von diesem Verzicht aus. In der Erbschaftsteuererklärung für den Erbfall nach dem Erblasser beantragte der Kl...mehr

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Sterbegeldversicherung: Was... / Hintergrund

Der Kläger und seine Schwester erbten im Jahr 2019 das Vermögen ihrer verstorbenen Tante. Diese hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und die Versicherungsleistung an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, um die Kosten ihrer Bestattung zu decken. Nach dem Tod stellte das Bestattungsunternehmen eine Rechnung von 11.653,96 EUR aus, wovon die Sterbegeldversicherung 6....mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.6 Keine Erschaftsteuerbefreiung für Erwerb von Wohneigentum ohne Selbstnutzung

Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG u. a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sterbegeld

Begriff Sterbegeld wird durch den Arbeitgeber an die Angehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt. Lohnsteuerrechtlich stellt das Sterbegeld trotz Tod des Arbeitnehmers den Zufluss von Arbeitslohn dar. Der Arbeitslohnbegriff schließt grundsätzlich auch die Lohnzahlung an Hinterbliebene ein. Wird Sterbegeld gewährt, handelt es sich hierbei um einen sonstigen Bezug, de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.5 Tod des Kindes

Rz. 30 Auch im Fall des Todes des Kindes endet die Elternzeit nach § 16 Abs. 4. Stirbt das Kind, bevor die Elternzeit überhaupt begonnen hat, gilt § 16 Abs. 4 nicht, sondern es kommt nicht zur Elternzeit.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermächtnis

Begriff Als Vermächtnis wird das Hinterlassen von Vermögensgegenständen nach dem Tod bezeichnet. Vermacht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach seinem Tod Vermögensgegenstände, steht diese Erbschaft nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Die Zuwendung ist nicht steuerbar. Damit liegt weder lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Notstandsbeihilfe

Begriff Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern aus Anlass außergewöhnlicher Lebenssituationen eine Beihilfe gewähren. Klassischerweise kommen hier Krankheit und Unfall in Betracht. Diese Notstandsbeihilfe ist bis zu einem Betrag von 600 EUR je Kalenderjahr für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn sie wegen Krankheit, Tod oder anderer Unglücksfälle gewährt wird. Höhere Z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung/Renten wegen Todes

Für Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen Todes gilt eine weitere Variante der vorzeitigen Wartezeiterfüllung: Die allgemeine Wartezeit verkürzt sich auf (mindestens) 12 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bzw. ihnen gleichstehende Beiträge in den letzten 2 Jahren, wenn die volle Erwerbsminderung oder der Tod innerhalb von 6 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.3 Weitere Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Rz. 28 Darüber hinaus sind jetzt in § 16 Abs. 3 Satz 4 die weiteren Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit, die der Arbeitgeber nur durch eine form- und fristgerechte Zustimmungsverweigerung aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern kann, aufgezählt. Eine Änderung der Rechtslage ist damit aber nicht verbunden. Danach kann der Arbeitgeber die vorzeitige Be...mehr

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Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

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Wartezeit / Zusammenfassung

Begriff Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Versicherte eine Mindestversicherungszeit die sog. Wartezeit erfüllt hat. Sie muss vor dem jeweiligen Rentenfall erfüllt sein. Ausnahme: Für die Wartezeit von 20 Jahren zählen auch Beitrags- und Ersatzzeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung und vor Rentenantragstellung,...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Sperrfrist des § 7 Abs. 3 GrEStG

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 3 GrEStG gelten die Vorschriften des § 7 Abs. 2 GrEStG insoweit nicht, als ein Gesamthänder – im Fall der Erbfolge sein Rechtsvorgänger – seinen Anteil an der Gesamthand innerhalb von 5, ab dem 1.7.2021 10 Jahren vor der Umwandlung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat. Die Vorschrift des § 7 Abs. 2 S. 2 GrEStG gilt außerdem insoweit nicht, al...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Rz. 22 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung. [1] Dem stehen die vom Arbeitgeber getroffenen Dispositionen für die Dauer der Elternzeit entgegen. Fraglich ist, ob die Grenze allein eine rechtsmissbräuchliche Ablehnung ist, wenn es aus Sicht eines besonnenen Arbeitgebers keinen nachvollziehbaren Grund gibt, dem Wunsc...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG

Rz. 20 Sämtliche Vergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG stehen unter dem Vorbehalt der Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG. Danach sind die genannten Vergünstigungen insoweit ausgeschlossen, als der erwerbende Gesamthänder innerhalb von 5 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat.[1] Entsprechendes gilt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Verlängerung der Elternzeit

Rz. 31 Eine Verlängerung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es handelt sich aber nicht um eine zustimmungspflichtige Verlängerung der Elternzeit, sondern um die Geltendmachung eines 2. Teilabschnitts der Elternzeit und damit die Ausübung des Rechtsanspruchs auf Elternzeit, wenn der Arbeitnehmer unter Beachtung der Frist für die Inan...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen einer liechtensteinischen Stiftung

Leitsatz Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 und 2, Nr. 2 und 4 ErbStG, § 81, § 516, § 518, § 1922, § 2147, § 2301 BGB, Art. 25 EGBGB Sachverhalt Die im Inland wohnende Klägerin ist die Tochter der im Jahr 2015 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin hatte im Jahr 1990...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.7.2 Ermäßigung der gemeinsamen Rente nach dem Tod eines Ehegatten

Steht eine Veräußerungsleibrente beiden Ehegatten mit der Maßgabe zu, dass sie beim Ableben des zuerst Sterbenden ermäßigt wird, muss die Rente von Anfang an in 2 Teile zerlegt werden[1]: In den Grundbetrag, d. h. den Betrag, auf den die Rente später ermäßigt wird, und den über den Grundbetrag hinausgehenden Rententeil. Soll die Grundstücksübertragung entgeltlich wie unter frem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 2.7.1 Rentenzahlungen bis zum Tod des überlebenden Ehegatten

Meistens werden in der Praxis Leibrenten bis an das Lebensende des bisherigen Grundstückseigentümers vereinbart. Häufig wird jedoch zusätzlich vereinbart, dass die Rente nicht mit dem Tod des Grundstücksverkäufers endet, sondern darüber hinaus bis zum Tod des überlebenden Ehegatten weiterlaufen soll, sog. Überlebensrente. An dieser Gestaltung scheitert die Annahme einer Verä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.1 Begriff

Verlängerte Leibrenten oder Mindestzeitrenten sind Renten, die zwar für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson, in jedem Fall aber für eine garantierte Mindestlaufzeit, zu erbringen sind. Die Beteiligten vereinbaren, dass die Rente im Fall des Todes der Person, von deren Lebenszeit die Dauer der Leibrente abhängt, weiterhin zu entrichten ist, wenn der Tod innerhalb der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / I. Der erhebliche Effekt latenter Steuern auf die Unternehmensbewertung i.R.d. Zugewinnausgleichs

Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt und hierdu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Rechtfertigung der Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.2 Mindestlaufzeit ist kürzer als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Ist bei einem Verkauf wie unter fremden Dritten die vereinbarte Mindestlaufzeit der Leibrente kürzer oder gleich der durchschnittlichen Lebenserwartung des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente, hat das keinen Einfluss auf die Qualifikation der Leibrente. In diesem Fall überwiegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer die Mindestlaufzeit überlebt, sodass die Rente erst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.2.5 Zum Wahlrecht berechtigende wiederkehrende Bezüge

Das Wahlrecht setzt voraus, dass es sich um wiederkehrende Bezüge handelt, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und die für den Veräußerer entweder mit einem Wagnis behaftet sind,[1] oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers vereinbart worden sind, um dessen Versorgung zu sichern.[2] Zu den wiederkehrenden Bezügen, die zur Inanspruchnahme des Wahlrechts ber...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 1.4 Verkauf gegen abgekürzte Leibrente/Höchstzeitrente

Unter einer abgekürzten Leibrente oder Höchstzeitrente versteht man eine Rente, deren Laufzeit zwar an das Leben des Rentenberechtigten gebunden ist, aber höchstens für eine bestimmte Zeit gewährt wird. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Höchstzeit, endet die Rente mit seinem Tod. Überlebt er die zeitliche Begrenzung, endet die Rente bereits mit Ablauf der vereinbar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immobilienübertragungen zwi... / 1.3.3 Mindestlaufzeit ist länger als die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung des Berechtigten

Anders ist aber der Fall zu beurteilen, wenn die Mindestlaufzeit erheblich über die Lebenserwartung des Bezugsberechtigten hinausgeht. Denn dann spielt die Lebenserwartung nur eine untergeordnete Rolle. Liegt die Mindestlaufzeit erheblich über der durchschnittlichen Lebenserwartung des Verkäufers im Zeitpunkt der Veräußerung, wird die Rente nicht mehr von der Lebenserwartung ...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.4 Ermittlung des Zinsanteils

Der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle [1] oder nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % zu ermitteln.[2] Obwohl der Zinsanteil, der in dauernden Lasten enthalten ist, in entsprechender Anwendung der für Leibrenten maßgebenden Ertragsanteilstab...mehr