Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Lohnzahlungen und besondere Zahlungen

Rz. 6 Unter dem Gesichtspunkt der Universalsukzession, § 1922 BGB, gehen die Ansprüche auf Lohnzahlung[11] auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft kann vom Arbeitgeber die Zahlung der bis zum Tode des Arbeitnehmers entstandenen Lohnansprüche verlangen, ein Miterbe freilich nur die Leistung an die Erbengemeinschaft. Der Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nur durch Leist...mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Einzelfälle

Rz. 4 Ausgehend von dem BGH-Urteil gehen die nachfolgenden digitalen Nachlassgegenstände wie folgt nach § 1922 BGB über: Rz. 5 ▪ E-Mail-Konten E-Mail-Konten sind vererblich. Die Aussagen des BGH zu Vererblichkeit eines Facebook-Kontos sind für die Vererblichkeit von E-Mail-Konten heranzuziehen. Es gehen die Vertragsbeziehungen des Erblassers zum Provider über. Eine Differenzie...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Bedingte und befristete Rechtswahl

Rz. 24 Sowohl eine bedingte als auch eine befristete Rechtswahl ist gem. Art. 22 EuErbVO zulässig.[50] Denkbar ist also als möglicher praktischer Anwendungsbereich einer bedingten bzw. befristeten Rechtswahl, dass in einer wechselseitigen Verfügung von Todes wegen die getroffene Rechtswahl der Ehegatten nur für den ersten Erbfall (Todesfall) gelten soll. Auf den Erbfall des ...mehr

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§ 20 Mietrecht / Literaturtipps

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 59 Der Vertrag zugunsten eines Dritten gemäß § 328 BGB wird bei der Nachlassgestaltung relevant, wenn die Leistung gemäß § 331 BGB auf nach dem Todesfall bestimmt wird. Oft schließt der zukünftige Erblasser einen Vertrag zugunsten eines Dritten mit einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft. Mit dem Tod des Erblassers entsteht ein unmittelbarer schuldrechtlicher Ans...mehr

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§ 6 Haftung / 13. Zugewinnausgleich

Rz. 53 In der Regel wird der Zugewinnausgleich durch Inanspruchnahme des pauschalen Viertels nach §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3 BGB abgegolten. Sollte der überlebende Ehegatte aber den tatsächlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB fordern, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld.[114] Der Zugewinnausgleich wurde in der Ehe d...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 571 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand wird man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 572 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandatmehr

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§ 7 Ausgleichung / 3. Nachträgliche Anordnung einer Ausgleichsbestimmung

Rz. 42 Ist die Zuwendung erfolgt und hat es der Erblasser unterlassen, eine Ausgleichspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB anzuordnen, so kann er hieran im Interesse der Rechtssicherheit einseitig durch formloses Rechtsgeschäft grundsätzlich nichts mehr ändern.[95] Der Erblasser hat für den Zuwendungsempfänger eine Vertrauensgrundlage geschaffen, die auf die fehlende Ausgleichungs...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Aufnahme der Erbquote nach § 1371 BGB

Rz. 146 Durch das ENZ können nicht nur eine Alleinerbenstellung, sondern auch eine Miterbenstellung und sogar eine lediglich zeitweilige Erbenstellung (wie etwa bei einer Vor- und Nacherbschaft oder vergleichbarer Institute) bescheinigt werden.[323] Was den konkreten Ausgleich des Zugewinns im Todesfall nach § 1371 Abs. 1 BGB durch pauschale Erhöhung der Erbquote um ein Vier...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 47 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Ausgleich von Vorempfängen

Rz. 60 ▪ Bulgarien/Griechenland/Kroatien/Polen In Bulgarien, Griechenland, Kroatien und Polen schützt das Gesetz die Pflichtteilsberechtigten für den Fall, dass sich der Erblasser bereits zu Lebzeiten aller wesentlichen Vermögensgegenstände entledigt hat. In Bulgarien besteht das Recht zur Kürzung allerdings erst, wenn alle angeordneten Vermächtnisse erschöpfend gekürzt wurde...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt.[230] Danach ...mehr

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ZErb 12/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler Die Patientenverfügung 3. völlig neu bearbeitete Auflage, 2024 Gieseking, ISBN 978-3-7694-1308-3, 59 EUR Die sa...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Musterklage

Rz. 589 Der Musterfall betrifft einen Todesfall. Hinweis Die Problemstellungen der Musterfälle treten bei der Kraftfahrt-Unfallversicherung, insbesondere bei der Invaliditätsbemessung, wie bei der privaten Unfallversicherung auf (Musterklagen dazu siehe Rdn 519 ff.). Der hier dargestellte Musterfall betrifft die Todesfallleistung und ist insoweit auch als Muster für die Unfall...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Musterklagen

Rz. 198 Hinweis Die nachfolgenden Musterklagen betreffen gängige Rechtsfälle aus dem Bereich der Lebensversicherung. Auf Klagemuster zur Berechnung des Rückkaufswertes bzw. der Überschussbeteiligung wurde verzichtet, da derartige Klagen in hohem Maße von den zugrunde liegenden AVB abhängen. Ausgangssachverhalt ist jeweils eine von einem Versicherungsnehmer bei der Lebensversi...mehr

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§ 6 Personenversicherung / aa) Klageschrift

Rz. 203 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.28: Klage wegen Falschberatung An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________, (Name des Klägers) – Kläger – gegen Generalagenten _________________________ – Beklagten – erheben wir namens und in Vollmacht des Klägers Klage wegen Schadenersatz aus Falschberatung Streitwert: ____________...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 98 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 5. Erbverträge gem. Art. 25 EuErbVO

Rz. 39 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[85] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das deutsche Rechtsverständnis reduzier...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 20. Ablauf bzw. Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 177 Bei Eintritt des Versicherungsfalles und bei Ablauf des Vertrages treffen den Versicherungsnehmer bzw. denjenigen, der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhebt, Mitwirkungsobliegenheiten. Nach § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bzw. derjenige, dem das Recht auf die vertragliche Leistung zusteht, den Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer unverz...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Zusammenfassende Übersicht

Rz. 110 Zur Insolvenzmasse gehören nach alldem im Grundsatz alle vom Erblasser hinterlassenen Vermögensgegenstände (Sachen, Forderungen und Rechte), die zur Zeit der Eröffnung noch unterscheidbar im Vermögen der Erben vorhanden sind, insbesondere, soweit vorhandenmehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Klage auf Leistung (Anzeigepflichtverletzung)

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.26: Klage auf Leistung – Anzeigepflichtverletzung An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________ (Name der Klägerin) – Klägerin – gegen Lebensversicherung AG, _________________________ – Beklagte – erheben wir namens und in Vollmacht der Klägerin Klage wegen Leistung aus einer Lebensve...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 460 Für die vorvertraglichen Obliegenheiten und damit auch für die Anzeigepflichten bei einer Vertragsumstellung gelten für die Unfallversicherung die allgemeinen Grundsätze zur Anzeigepflicht. Wichtig sind die Angaben zu Vorerkrankungen und Gebrechen. Welche Erkrankungen waren VN bzw. VP bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung bekannt und wonach hat der VR gefragt? Die O...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / P. Portugiesische Republik

Rz. 98 Erbstatut: Portugal knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt gem. Art. 21 EuErbVO an. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO stellte das portugiesische Recht auf das Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes ab. Das Personalstatut ist das Recht des Staates, dem der...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / A. Allgemeines und Zielsetzung

Rz. 1 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist in den §§ 11 Abs. 2 Nr. 2, 315 ff. InsO, §§ 1975 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich finden die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens Anwendung, soweit nicht die §§ 315–331 InsO Sonderregelungen enthalten. Es handelt sich um ein Sonderinsolvenzverfahren, welches nur den Nachlass als abgegrenztes Sondervermögen und nicht das Eigenvermö...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch Direktversicherung

Rz. 681 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.34: Direktversicherung – Zusage einer Versorgung durch eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Versorgungszusage Fa. _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden: "Arbeitgeber" – gewährt Frau/Herrn _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – betriebliche Alter...mehr

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FoVo 12/2024, Die Folgen fü... / II. Die Lösung

Der Nachteil des Gläubigers Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO für die erste unterhaltsberechtigte Person um den in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ausgewiesenen Betrag. Das waren für die Zeit vom 1.7.2022 bis zum 30.6.2023 zunächst 500,62 EUR, für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024 dann 527,76 EUR und seit dem 1.7.20...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Mehrere Mitmieter

Rz. 76 Denkbar ist die Konstellation, wonach mehrere Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen haben, die nicht unter §§ 563, 563a BGB fallen und einer diese Mieter verstirbt. Eine ausdrückliche Bestimmung, wie in diesem Fall zu verfahren ist, gibt es nicht. Die Diskussion, wie mit diesen Fällen zu verfahren ist, bleibt nach wie vor kontrovers,[106] wobei eine Lösung immer unte...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Heilbehandlung wegen unvorhergesehen eingetretener Krankheit

Rz. 379 Voraussetzung für die Leistungspflicht ist mithin die im Ausland notwendige Heilbehandlung der auf der Reise im Ausland unvorhergesehenen eingetretenen Krankheit oder Unfallfolgen. Rz. 380 Eine Heilbehandlung wegen Unfalles während der Reise ist immer unerwartet. In der Praxis problematisch ist meist, ob eine Erkrankung unerwartet eingetreten ist. Eine Erkrankung ist d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 20. Nachweis einer zulageunschädlichen Verfügung (§ 4 Absatz 4 des 5. VermBG, § 8 VermBDV)

Rz. 105 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die zulageunschädliche Verfügung (Rn. 103f.) ist dem Kreditinstitut, der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder dem Versicherungsunternehmen (§ 8 Absatz 2 VermBDV) oder dem Finanzamt (nur bei einer Anlage im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV) vom Arbeitnehmer (im Todesfall von seinen Erben) wie folgt nachzuweisen: Im Fall der Ehesch...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 6. Immaterialgüterrechte

Rz. 90 Immaterialgüterrechte, etwa Gebrauchsmuster, Patent- und Markenrechte, sind als Teil des Nachlasses grundsätzlich vom Insolvenzbeschlag umfasst, ebenso patentfähige Erfindungen. Nach § 15 Abs. 1 PatG gehen das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und die Rechte aus dem Patent auf die Erben über und sind übertragbar. Patente fallen aber nur dann...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 1. Sachstand bei Mandatsbeginn

Rz. 474 Zu Beginn des Mandats muss sich der Anwalt einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen. Was ist passiert, welche vertraglichen Vereinbarungen liegen vor, in welchem Stadium der Schadenregulierung befindet man sich und was möchte der VN? Je nach Sachstand muss man dann in die weitere Prüfung einsteigen. Rz. 475 Hinweis Checkliste: Ausgangslage im Mandatmehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 593 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.80: Klage Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, (Name, Adresse) – Beklagte – wegen: Leistungen au...mehr

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§ 6 Haftung / 3. Bestattungskosten

Rz. 26 § 1968 BGB bestimmt, dass Bestattungskosten[45] vom Erben zu tragen sind. Dies gilt auch für die Erbengemeinschaft.[46] Die Kostentragungspflicht ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Recht, über die Art und Weise der Beerdigung[47] zu bestimmen – der sog. Totenfürsorge.[48] Sofern der Erblasser keine Bestimmung vorgenommen hat, steht die Totenfürsorge in der Regel...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / b) Widerrufliche Bezugsberechtigung

Rz. 29 Ganz anders liegt der Fall bei einer widerruflichen Bezugsberechtigung. Ebenso wie ein Testamentserbe hat der Berechtigte nur eine unsichere Position, die jederzeit vom Versicherungsnehmer und möglicherweise auch später von seinen Erben noch geändert werden kann. Die Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechtes ist eine Schenkung auf den Todesfall.[12] Rz. 30 Dieses Sc...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 3. Selbsttötung (§ 161 VVG)

Rz. 36 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Selbsttötung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintritt. In derartigen Fällen ist der Versicherer lediglich verpflichtet, den Rückkaufwert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG zu zahlen (...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Historische Entwicklung

Rz. 140 Die Lebensversicherung ist historisch betrachtet das Ergebnis mehrerer Entwicklungslinien. Einerseits beruht sie auf den Vorsorgebemühungen von gleichgesinnten Gruppen und dem sich verbreitenden Leibrentenwesen, andererseits auf der Fortentwicklung der Wahrscheinlichkeitsrechnung und anderer mathematischer Methoden zur Erfassung der Sterbewahrscheinlichkeit. Während ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Entsendungsvereinbarung

Rz. 645 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.48: Entsendungsvereinbarung Präambel Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht Einigkeit, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zum Zweck _________________________ in (Ort, Staat) tätig werden soll. Zur Regelung dieser Auslandstätigkeit vereinbaren die Parteien als Ergänzung ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 4. Ansprüche auf Versicherungsleistungen

Rz. 83 Ansprüche des Erblassers auf Versicherungsleistungen gehören ebenfalls in die Insolvenzmasse. Solche können sich vor allem aus einer Lebens- oder Unfallversicherung ergeben. Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zuste...mehr

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§ 6 Personenversicherung / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 390 Für die private Unfallversicherung ist zunächst das VVG als Spezialgesetz für Versicherungsverträge einschlägig, hier neben den §§ 1–73 VVG (allgemeinen Teil) und §§ 209–216 VVG (Schlussvorschriften), insbesondere der spezielle Bereich für die private Unfallversicherung, §§ 178–191 VVG. In der Praxis relevant sind darüber hinaus die Vorschriften des BGB, insbesondere ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / VII. Änderung des Bezugsrechts

Rz. 39 In den Rahmen von Personenversicherungen sind teilweise widerrufliche Bezugsrechte vereinbart. Das widerrufliche Bezugsrecht stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht setzt die ausdrückliche Bestimmung voraus, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Mit dem Bezugsrecht...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Reisekosten, § 6

Rz. 670 Die Übernahme der Reisekosten des Arbeitnehmers bei Antritt und Beendigung der Entsendung durch den Arbeitgeber dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Soweit bei einer längerfristigen Entsendung des Arbeitnehmers auch dessen Familie in das Einsatzland reist, werden üblicherweise auch die Reisekosten der Familie durch den Arbeitgeber getragen. Bleibt die Familie in ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 6. Leistungen, Leistungsausschlüsse und Fälligkeit

Rz. 192 Regulärer Eintritt des Versicherungsfalles ist in der Lebensversicherung der Tod der versicherten Person und – bei kapitalbildenden Lebensversicherungen – das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Dann wird grundsätzlich die Leistung fällig. Leistungsausschlüsse gibt es in der Lebensversicherung nur wenige. Rz. 193 Hinweis Checkliste Leistungen, Leistungsausschlüss...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 28 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Ab...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IX. Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung

Rz. 53 Wird zugunsten des Arbeitnehmers eine Direktversicherung abgeschlossen, die der Arbeitgeber monatlich bedient, indem er Abzüge vom Arbeitsentgelt vornimmt, und sehen die Bedingungen des Vertrages es vor, dass die Auszahlung der Versicherungssumme an die Ehefrau oder die Erben direkt nach dem Tod zu erfolgen hat, so stehen jene Ansprüche auch direkt dem Erben oder der ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / b) Attest zur Bestätigung eines Unfalltodes

Rz. 586 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.79: Attest zur Anmeldung einer Todesfallleistung Schaden-Nr.: _________________________ Unfall vom _________________________ Verletzte Person: _________________________ 1. Welche Todesart liegt vor? 2. Wie lautet die Todesursache? ______________________...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Anwendbares materielles Recht

Für den Fall, dass keine (rechtswirksame) Rechtswahl[2] getroffen worden ist und der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem materiellen Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO. Insofern kann die Rechtsordnung eines Mitgliedsta...mehr

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§ 25 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 69 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 1 lit. b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nu...mehr