Rz. 81

Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.

Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung

 

Muster 7.12: Vereinbarung von Gütertrennung

 
(Rubrum)  
Die Erschienenen  

wollen einen

Ehevertrag

errichten.

Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt:

§ 1 Ausgangslage

Wir werden am _________________________ in _________________________ die Ehe miteinander schließen.

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige. Kinder sind aus unserer Verbindung oder jeweils aus anderen Verbindungen nicht hervorgegangen.

Wir haben bisher keinen Ehevertrag geschlossen. Für unsere Ehe vereinbaren wir, was folgt:

§ 2 Vereinbarung zum Güterstand

Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten.

Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung

keine Haftungsbeschränkung gegenüber Gläubigern eintritt,
jeder Ehegatte über sein Vermögen frei verfügen kann,
beim Tode eines von uns beiden das Erb- und Pflichtteilsrecht des Überlebenden am Nachlass des Zuerst versterbenden sich vermindern und das Erb- und Pflichtteilsrecht der Kinder oder sonstiger Abkömmlinge sich erhöhen kann,
bei Auflösung der Ehe kein Zugewinnausgleich stattfindet.
die Privilegierung des § 5 ErbStG keine Anwendung findet.

Die Gütertrennung soll derzeit nicht in das Güterrechtsregister eingetragen werden. Jeder von uns beiden ist jedoch berechtigt, den Eintragungsantrag jetzt oder künftig alleine zu stellen.

Auf den Ausgleich eines etwa bisher entstandenen Zugewinnes wird gegenseitig verzichtet. Den Verzicht nehmen wir hiermit gegenseitig an.

Nach Belehrung durch den Notar verzichten wir auf die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses.

Alternative

Wir stellen ferner klar, dass unser derzeitiges wesentliches Vermögen jeweils in einem, dieser Urkunde als wesentlicher Bestandteil beigeschlossenen Vermögensverzeichnis näher aufgeführt ist.

Die Anlage, auf die hiermit verwiesen wird, ist wesentlicher Bestandteil und damit Inhalt und Gegenstand dieser Urkunde. Sie wurde vom Notar mitverlesen.

Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen können bei Scheidung der Ehe nicht zurückgefordert werden, auch nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage, es sei denn die Rückforderung ist auf gesonderter vertraglicher Grundlage vorbehalten. Dies gilt unabhängig vom Verschulden am Scheitern der Ehe.

Wir stellen ferner klar, dass andere Ausgleichsansprüche nicht bestehen sollen; insbesondere entsteht nicht etwa durch Mitarbeit im Betrieb eines Ehegatten oder durch das gemeinsame Halten von Vermögensgegenständen eine Ehegatteninnengesellschaft, wenn wir dies nicht ausdrücklich vereinbaren.

Wir verpflichten uns, bei etwaigen Gesamthaftungen das Innenverhältnis des Gesamtschuldnerausgleichs ausdrücklich zu regeln.

Der Verzicht auf Zugewinn stellt nicht selbst eine ehebedingte Zuwendung dar.

Die vorstehenden ehevertraglichen Vereinbarungen nehmen wir hiermit gegenseitig an.

§ 3 Hinweise, Durchführung

Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Vereinbarung zum Güterstand abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.

… (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) …

(Urkundsausgang, Unterschriften)

§ 1410 BGB schreibt dabei die notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit[80] beider Beteiligter vor.

 

Rz. 82

Sind Eheleute ggf. bereits seit längerer Zeit miteinander verheiratet, wird aufgrund des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft in vielen Fällen Zugewinnentstanden sein. Es kann sein, dass in einem solchen Fall auf entstandenen Zugewinn verzichtet wird. Möglicherweise soll aber nicht ein Verzicht auf den bisher entstandenen Zugewinn erklärt, sondern dieser ausgeglichen werden.

In einem solchen Fall wird man statt eines Verzichts auf bisher entstandenen Zugewinn beispielsweise in die Urkunde einarbeiten:

Muster 7.13: Ausgleich von Zugewinn im Ehevertrag

 

Muster 7.13: Ausgleich von Zugewinn im Ehevertrag

1. … (Vereinbarung von Gütertrennung) …
2. Der bisher erzielte Zugewinn soll ausgeglichen werden. Hierzu stellen wir fest, dass sich der Zugewinn des Ehemannes seit Eheschließung bis heute unter Anwendung der §§ 1372 ff. BGB auf 1.500.000 EUR beläuft. Der Zugewinn der Ehefrau beträgt im gleichen Zeitraum 300.000 EUR. Somit hat die Ehefrau einen Anspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe von 600.000 EUR.
3. Der Ehemann verpflichtet sich hiermit, zur Erfüllung des Zugewinnausgleichs-anspruches die in seinem Eigentum stehende Eigentumswohnung in _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ auf seine Ehefrau zu übertragen, die dies annimmt.

Der vorstehend genannte...

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