Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Russische Föderation / VII. Sonstige Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung, insb. Errichtung einer Nachlassstiftung

Rz. 63 Insbesondere wenn es um die Nachlassplanung von größeren Vermögen in Russland geht, wurde in der Vergangenheit häufig auf Möglichkeiten, die z.B. Stiftungsmodelle im Ausland bieten, zurückgegriffen (siehe Rdn 5). Weiterhin gibt es im russischen Recht keine Möglichkeit, den Erbteil reduzierende Schenkungen oder sonstige Vermögensdispositionen zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 75 Nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts standen der Klägerin die Ansprüche nicht zu, die sie unter Berufung auf § 1542 RVO aus der Verletzung ihres Mitgliedes Christine K. herleitete. Rz. 76 Wie der Senat in BGHZ 41, 79 und im Urt. v. 9.1.1968 (VI ZR 44/66 = VersR 1968, 248 = NJW 1968, 649) befunden hat, sind die Rückgriffsrechte der Sozialversicherungsträg...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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Portugal / 1. Doppelbesteuerung

Rz. 243 Portugal hat mit ca. 79 Staaten (Stand 2024) Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, von denen 78 bereits in Kraft getreten sind, wobei sich diese Abkommen auf Regelungen zur Besteuerung des Einkommens beschränken und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nicht erfassen. Gesonderte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erbschaften und Schenkunge...mehr

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Polen / IV. Durchführung des Nachlassverfahrens

Rz. 110 Das Verfahren in den Angelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts gehört zu den Amtsgerichten. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lässt sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in Polen nicht feststellen, so entscheidet das Amtsgericht des Ortes, an dem sich das Vermögen des Erblassers oder ein Teil davon be...mehr

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Russische Föderation / V. Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses

Rz. 83 Der zuständige Notar ist gem. Art. 1171 ff. ZGB während der Zeit, in der der Nachlass angenommen werden kann, d.h. grundsätzlich innerhalb der Sechsmonatsfrist, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus, jedoch nicht länger als für insgesamt neun Monate, verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen und diesen zu verwalten. Sollte ein Testamentsvoll...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag

Rz. 218 Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25.4.1958 enthält eine erbrechtliche Kollisionsnorm:[167] Zitat Art. 28 (1) Der Konsul ist befugt, von den örtlichen Behörden die Übergabe der Nachlaßgegenstände einschließlich der Schriftstücke des Verstorbenen zu verlangen, wenn die Erben...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Praktische Bedeutung

Rz. 92 Für die Nachlassgestaltung ist die Rechtswahl vor allem aus folgenden Gründen von Bedeutung:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / b) Bruchteils-Erbengemeinschaft

Rz. 535 Nach § 749 BGB hat zwar grundsätzlich jeder Bruchteilseigentümer bzw. Teilhaber einer Erbengemeinschaft den Anspruch, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft zu beantragen. Dieses Recht kann allerdings durch Vereinbarung für immer oder zumindest befristet ausgeschlossen werden. Hierunter fällt auch, dass ein Erblasser durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetz...mehr

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E / 10 Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 [Rdn 2238]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 4 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Erst das StabWG von 1967 führte eine Erhöhung der Vorauszahlungen für vergangene Jahre ein, ursprünglich durch Festsetzung einer fünften Vorauszahlungsschuld. Später wurde die jetzige Fassung – Erhöhung der letzten Vorauszahlung – eingeführt. Grundsätzlich ist eine Vorauszahlungserhöhung ohne Zustimmung des StPfl nur für die Zukunft möglich (...mehr

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Slowenien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 39 Das Recht auf den Pflichtteil ist ein Erbrecht (Art. 27 ErbG)[103] und kein schuldrechtlicher Anspruch. Die Gesamtheit aller Pflichtteile bildet den "reservierten Teil", die "Reserve",[104] sodass der Erblasser nur über den Rest, den sogenannten "verfügbaren Teil" des Nachlasses, frei verfügen kann (Art. 26 Abs. 1, 3 ErbG). Der Pflichtteilsberechtigte ist als Rechtsna...mehr

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Schweiz / aa) Unterscheidung von Erbstatut und Eröffnungsstatut

Rz. 16 Das schweizerische IPRG unterscheidet bei der Frage des anwendbaren Rechts zwischen dem sog. Erb(folge)statut und dem Eröffnungsstatut:mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Allgemeine Regeln

Rz. 86 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d EuErbVO sind die Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die EuErbVO regelt also allein das Erbrecht unter Ausnahme der Fragen des ehelichen Güterr...mehr

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Frankreich / 1. Unstreitige Sachverhalte

Rz. 219 Ein dem deutschen Recht vergleichbares, förmliches Erbscheinsverfahren ist dem französischen Recht fremd.[139] Nach Art. 730 C.C. kann die Erbenstellung durch alle Beweismittel nachgewiesen werden. In der Praxis werden bei unstreitigen Sachverhalten notarielle Urkunden zum Nachweis der Erbeneigenschaft verwendet. Die geläufigste[140] und in den Art. 730–1 ff. C.C. ei...mehr

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Niederlande / Literaturtipps

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Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Rechtswahl hinsichtlich des Errichtungsstatuts

Rz. 119 Nach der EuErbVO bezieht sich die Rechtswahl auf das gesamte Vermögen des Erblassers (keine gegenständliche Nachlassspaltung) und auf sämtliche Fragen der Erbfolge (keine funktionelle Nachlassspaltung). Eine Teilrechtswahl (depeçage) ist grundsätzlich unzulässig. Einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang ist die Abspaltung des Errichtungsstatuts für Testamente und Erbv...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Ausnahmsweise Pfändbarkeit bei ungerechtfertigter Härte für den Gläubiger

Rz. 228 Die generelle Unpfändbarkeit von Tieren trägt der konkreten Vollstreckungssituation aber nicht immer hinreichend Rechnung. Aus diesem Grunde erlaubt § 811 Abs. 3 ZPO die Pfändung des Tieres, wenn dessen Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nur für Tiere, die unter § 811 Abs. 1 Nr. 8a...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / a) Allgemeines

Rz. 123 Die Vorteile der balearischen Erbschaftsteuer gegenüber der Schenkungsteuer als Steuer, welche unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden besteuert, liegen auf der Hand: Der Erbschaftsteuertarif liegt bei nächsten Angehörigen (Steuerklasse II) bei einem Pro-Kopf-Erwerb von bis zu 700.000 EUR bei nur 1 % auf die bereinigte Bemessungsgrundlage. Weiterhin kommen die Erwerb...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Dingliche Wirkungen von Vindikationslegaten und Teilungsanordnungen

Rz. 111 Einzelvermächtnisse und Teilungsanordnungen betreffen nicht den Übergang des Vermögens als Ganzes (Universalsukzession), sondern einzelne Rechte, die aus dem Nachlass herausgelöst werden (Singularsukzession). Selbst dann, wenn dem Vermächtnis in der Rechtsordnung, die Erbstatut ist, unmittelbar verfügende Wirkung zukommen sollte – wie z.B. im französischen oder itali...mehr

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Dänemark / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 164 Es gilt das Deutsch-Dänische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 22.11.1995 – in Dänemark am 25.12.1996 in Kraft getreten (Lovtidende C Nr. 158 vom 6.12.1996). Rz. 165 Die Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen ist im Einzelnen im Abschnitt III des DBA geregelt:mehr

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ZErb 01/2025, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil II: GmbH Dieser Beitrag will die wesentlichen Eckpunkte für die Anwendung von Vorsorgevollmachten in der GmbH skizzieren.[1] I. GmbH-Gesellschafter Ein GmbH-Gesellschafter kann in der Gesellschafterversammlung mittels Vollmacht i.d.R. vertreten werden.[2] Das Abspaltungsverbot, also die nicht erlaubte Trennung von Herrschaftsre...mehr

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Irland / VI. Besonderheiten im deutschen Nachlassverfahren bei irischem Erbstatut

Rz. 214 Die EuErbVO regelt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen in Art. 23 Abs. 1 EuErbVO umfassend. Dem Erbstatut unterliegen auch der Erbgang, also der Übergang des Nachlasses auf die Erben (Art. 23 Abs. 2 lit. e EuErbVO) und die Rechte der Erben, Testamentsvollstrecker und anderer Nachlassverwalter (Art. 23 Abs. 2 lit. f EuErbVO). Somit differenziert die EuErbVO in...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Rente für langjährig Versicherte §§ 36, 236 SGB VI

Rz. 13 Mit einer Wartezeit von 35 Jahren i.S.d. §§ 50, 52 Abs. 3 SGB VI ist der Rentenzugang für langjährig Versicherte eröffnet. Allerdings ist diese vorzeitige Altersrente nur gegen Rentenabschlag möglich. Der Abschlag errechnet sich für jeden Monat vor dem Regelaltersrenten-Alter mit 0,3 %. Maßgeblich ist der Rentenanspruch am Tag des Renteneintritts. Abschläge verbleiben ...mehr

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Griechenland / 1. Steuerklasse A: Ehepartner, Abkömmlinge und Vorfahren ersten Grades

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Italien / 6. Vermächtnis (legato)

Rz. 110 Anders als nach deutschem Recht können nach Art. 649 c.c. einzelne, konkret benannte Sachen oder Rechte – bei Gattungssachen entsteht im Zeitpunkt des Erbfalls ein Forderungsrecht des Vermächtnisnehmers – mit unmittelbarer dinglicher Wirkung vermacht werden (sog. Vindikationslegat). Das Eigentum an diesen Sachen oder anderen Rechten – nicht aber der Besitz, dessen ge...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Einstellungsantrag des Schuldners

Rz. 92 Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners gem. § 30a ZVG anordnen. Zweck der Regelung ist der zeitweilige Schutz des durch Art. 14 GG geschützten Eigentums des Schuldners durch zeitweilige Abwendung der Zwangsverwertung mittels Zwangsversteigerung. Die Voraussetzungen sind:mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 227 Das Berufungsurteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1, § 11 S. 2 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG nicht verneint werden. Rz. 228 Nach den Feststellungen des Berufungsgerich...mehr

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Zypern (Republik Zypern) / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Die Testierfähigkeit beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Ordentliche Testamentsform ist das Zwei-Zeugen-Testament, das vom Erblasser und von den Zeugen gemeinsam am Ende und am Ende jeder Seite unterschrieben werden muss.[6] Der Testator muss das Testament in Gegenwart sämtlicher Zeugen unterschreiben bzw. ihnen gegenüber die Unterschrift als seine Eigene anerk...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Rechtswahl nach Übergangsrecht

Rz. 131 Gemäß Art. 83 Abs. 2 EuErbVO ist eine auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen bezogene Rechtswahl, die vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO (17.8.2015) getroffen wurde, für eine nach dem Anwendungsstichtag eingetretene Erbfolge nicht nur dann wirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Kapitels III der EuErbVO erfüllt (antizipierte Rechtswahl). Sie ist auch dann ...mehr

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Portugal / 2. Notarielles Erbenfeststellungsverfahren – habilitação notarial

Rz. 168 Das notarielle Verfahren ist in den Art. 82 ff. Código do Notariado geregelt. Es sieht die Beurkundung der Erklärung dreier Personen vor, die der Notar für glaubwürdig hält und die bestätigen, dass es sich bei den benannten Erben um die Erben des Erblassers handelt, dass niemand bevorrechtigt ist und dass keine anderen Erben in direkter Konkurrenz zu den benannten Er...mehr

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Frankreich / ee) Besonderheiten bei avantages matrimoniaux

Rz. 15 Die Wirksamkeit der Vereinbarung von avantages matrimoniaux (siehe hierzu Rdn 189 ff.) richtet sich nach bisher h.M. in Frankreich nach dem Güterrechtsstatut und nicht nach dem Erbstatut.[14] Dies korrespondiert mit der in Art. 1527 Abs. 1 C.C. für das materielle Recht getroffenen Einordnung, dass avantages matrimoniaux keine donations, sondern Regelungen über die Aus...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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Russische Föderation / II. Die acht Kategorien

Rz. 19 Zur ersten Kategorie von Erben gehören die Kinder, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers. Enkelkinder können im Rahmen des Repräsentationsprinzips ebenfalls Erben der erste Kategorie werden (vgl. Art. 1142 ZGB). Zur zweiten Kategorie von Erben gehören Brüder, Schwestern, Halbbrüder, Halbschwestern und Großeltern (sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits) de...mehr

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Schweiz / 5. Modifikationsmöglichkeiten innerhalb der Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 168 Die Ehegatten können im Rahmen der Errungenschaftsbeteiligung gestützt auf Art. 216 ZGB eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vorschlagsbeteiligung vereinbaren. In der Mehrzahl der Fälle[301] wird mit Blick auf eine Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten eine Zuweisung des gesamten Vorschlags an diesen stipuliert.[302] Die früheren Kontroversen um die ...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 38 Das Berufungsgericht hatte aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen zu Recht eine volle Haftung der Beklagten auch für die hier in Frage stehenden Körperschäden des Klägers nach §§ 823 Abs. 1, 847 BGB bejaht. Rz. 39 Dass der verstorbene Ehemann und Vater der Beklagten sich grob verkehrswidrig verhalten hatte, als er versuchte, zu Fuß die von schnellen Fahrzeugen...mehr

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Italien / b) Gestaltungen bei Personengesellschaften

Rz. 214 Bei Personengesellschaften[353] sieht Art. 2284 c.c.[354] bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern unter Anwachsung dessen Anteils an die verbleibenden Gesellschafter gegen Zahlung einer gem. Art. 2289 c.c. zu ermittelnden Abfindung an die Erben innerhalb von sechs Monaten vor,[355] es sei denn, sie beschlie...mehr

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Deutschland / 2. Ausgleichung und Anrechnung

Rz. 102 Bei der Bewertung des Nachlasses sind auch Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten zu berücksichtigen. Rz. 103 Der Pflichtteilsberechtigte hat sich zunächst auf den Pflichtteil gem. § 2315 Abs. 1 BGB dasjenige anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerec...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / II. Erstreckung der formellen Beweiswirkung und deren Grenzen

Rz. 123 Die Annahme der öffentlichen Urkunde bewirkt, dass diese in einem anderen Mitgliedstaat die gleiche formelle Beweiskraft wie im Ursprungsmitgliedstaat oder die damit am ehesten vergleichbare Wirkung hat. Die formelle Beweiskraft der Urkunde richtet sich somit hinsichtlich Art und Umfang nach dem Recht des Ursprungsstaates und nicht nach der lex fori.[240] Rz. 124 Von ...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Folgen der Überschreitung

Rz. 156 Die Vorschriften des Noterbrechts sind zwingendes Recht (ius cogens).[229] Wird ein (nicht wirksam enterbter)[230] Noterbe vollständig übergangen,[231] so ergeben sich dessen Rechte aus Art. 814 CC. In diesem Fall wahrt der Noterbe seine Rechte durch Erhebung einer Herabsetzungsklage,[232] die von dem übergangenen Noterben gegen die übrigen, nicht übergangenen Noterb...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Vermächtnisse

Rz. 141 Neben der Erbeinsetzung hat der Erblasser die Möglichkeit, einem anderen per Testament einzelne Gegenstände "zu vermachen" (Vermächtnis, Art. 660, 881 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld).[200] Anders als der kraft Gesetzes oder aufgrund Testaments Berufene rückt...mehr

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Montenegro / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 11 montErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt (Art. 10 montErbG). Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge ein. Ist ...mehr

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Schweden / XIII. Anrechnung von Vorausempfang (Förskott på arv)

Rz. 169 ÄB Kap. 6 § 1 regelt: "Was der Erblasser zu Lebzeiten einem Leibeserben gegeben hat, ist als Vorempfang auf dessen Erbe nach dem Erblasser anzusehen, wenn nichts anderes vom Erblasser angeordnet worden ist oder den Umständen nach als beabsichtigt angesehen werden muss. Ist der Empfänger ein Dritter, so hat eine Anrechnung nur zu erfolgen, wenn dies angeordnet wurde o...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Die Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erbrecht

Rz. 1 Der gewöhnliche Aufenthalt ist einer der Schlüsselbegriffe der EuErbVO.[1] Er ist nicht nur für die Anknüpfung des Erbstatuts (Art. 21 EuErbVO) und des für die Verfügungen von Todes wegen maßgeblichen Errichtungsstatuts (Art. 24, 25 EuErbVO) von besonderer Bedeutung. Die internationale Zuständigkeit für gerichtliche Streitigkeiten (Art. 4 EuErbVO) und die Ausstellung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zwölf-Monats-Zeitraum

Rz. 12 [Autor/Stand] Es ist nicht vorgesehen, den Rohertrag rückschauend zu ermitteln. Ebenso wenig ist es zulässig, den erwarteten Ertrag anhand einer Prognose anzusetzen. Stattdessen muss der am Bewertungsstichtag vertraglich vereinbarte Rohertrag auf einen – abstrakten – Zeitraum von zwölf Monaten umgerechnet werden. Praxis-Beispiel Beispiel Ein Grundstück wird seit fünf Ja...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 252 Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Haftung der Beklagten für die psychosomatischen Beschwerden des Klägers, die sich in einer chronischen Schmerzkrankheit manifestierten, bejaht. Rz. 253 Hat jemand schuldhaft die Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines anderen verursacht, für die er haftungsrechtlich einzustehen hat, so erstreckt sich die Haftung gru...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[34] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[35] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr