Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht: mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.4 Formunwirksame Vermächtnisse

Auch ein formunwirksames Vermächtnis kann erbschaftsteuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Vermächtnis vom Erblasser angeordnet wurde und dass die beschwerte Person dem Bedachten den zugewandten Vermächtnisgegenstand auch tatsächlich überträgt und dadurch den Willen des Erblassers vollzieht.[1] Praxis-Beispiel Formunwirksame Vermächtnisse Vater V ... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.1 Allgemeines

Das Vermächtnis unterliegt beim Vermächtnisnehmer als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.[1] Die Erbschaftsteuer für den Vermächtnisanfall entsteht nicht erst mit der Erfüllung durch die beschwerte Person, sondern schon mit dem Tod des Erblassers.[2] Praxis-Beispiel Erbschaftsteuer Vater V hat seine Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Für den Freund F hat V ein Vermäc... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff

Rn. 605 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden nicht nur Pensionsverpflichtungen unter den Begriff der ungewissen Verbindlichkeiten aus § 249 Abs. 1 Satz 1 subsumiert, sondern auch die sog. ähnlichen Verpflichtungen. Es wird auch hier zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen unterschieden. Rn. 606 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Begriff ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überbrückungsgelder

Rn. 607 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine ähnliche Verpflichtung kann z. B. aus der Zusage eines Überbrückungsgelds (Über­gangsgeld, Gnadengehalt etc.) resultieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit die Verpflichtung aus dieser Zusage als Altersversorgungsverpflichtung einzustufen ist, etwa, weil die Zahlung des Überbrückungsgelds unmittelbar an den Tod, die Pensionierung... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Jubiläumsgelder, Treueprämien, Gratifikationen

Rn. 618 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Jubiläumszahlungen und Treueprämien werden i.W. als Gegenleistung und Anerkennung für geleistete Betriebstreue gewährt. V.a. Jubiläumsgeldverpflichtungen sind langfristiger Natur, da sie sich regelmäßig auf Zeiträume von 10, 25 oder gar 40 Jahre erstrecken. Aber auch Treueprämien und sonstige aufgeschobene Gratifikationen, die nach einigen Ja... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.10 Nachvermächtnis

Hat der Erblasser festgelegt, dass den Vermächtnisgegenstand ab einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis ein weiterer Vermächtnisnehmer erhalten soll, so liegt ein Nachvermächtnis vor.[1] Praxis-Beispiel Nachvermächtnis Erblasser E hat in seinem Testament u. a. angeordnet, dass seine Cousine C das Einfamilienhaus im Wege des Vermächtnisses erhalten soll. Nach deren Tod soll da... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.2 Geldsummenvermächtnis

Die beschwerte Person kann bei einem Geldsummenvermächtnis den Nennwert des Geldes abziehen.[1] Wird dem Bedachten an Erfüllungs Statt ein Grundstück übereignet, ändert dies nichts am Ansatz der Vermächtnisschuld, d. h. auch hier ist der Nennwert des Geldes maßgebend. Praxis-Beispiel Ansatz der Vermächtnisschuld Erblasserin E hat im Testament festgelegt, dass ihre Tochter T All... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.3 Erfassung des Vermächtnisses

Ein Vermächtnisgegenstand wird bei der Erbschaftsteuer – mindestens – dreimal erfasst, wenn er Gegenstand des Nachlasses ist.[1] Zunächst gehört der Vermächtnisgegenstand zum steuerpflichtigen Erwerb des Erben.[2] Gleichzeitig bildet der Vermächtnisgegenstand für den Erben eine Nachlassverbindlichkeit, die dieser bei der Ermittlung seines steuerpflichtigen Erwerbs abziehen kan... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.3 Ersatzvermächtnis

Aus bestimmten Gründen kann der zunächst Bedachte (Vermächtnisnehmer) wegfallen. Hier hat der Erblasser die Möglichkeit anzuordnen, dass ein Ersatzvermächtnisnehmer anstelle des zunächst Bedachten den Vermächtnisgegenstand erhalten soll.[1] Gründe für den Wegfall des ersten Vermächtnisnehmers können z. B. dessen Tod vor dem Erbfall sein[2], wodurch das Vermächtnis unwirksam ... mehr

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Kann die Ausschlagung einer... / Hintergrund

Die Erblasserin war im Alter von 106 Jahren gestorben. Sie befand sich vor ihrem Tod längere Zeit in einem Seniorenheim. Für die Heim- und Pflegekosten kam die Kriegsopferfürsorgestelle in Form der Gewährung eines Darlehens an die Erblasserin auf. Das Darlehen der Kriegsopferfürsorgestelle wurde durch Eintragung einer Grundschuld auf einem der Erblasserin gehörenden Hausgrun... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Die verpflichtete Person kann die Aufwendungen für die Verschaffung des Gegenstandes als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[1] Die Bewertung erfolgt hier nach dem gemeinen Wert.[2] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass sein Erbe der Sohn S, dem Neffen N ein nicht zum Nachlass gehörendes Grundstück verschaffen soll (Verschaffungsvermächtnis). ... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.17 Stückvermächtnis

Wie beim Sachvermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Das Stückvermächtnis ist der in der Praxis am häufigsten anzutreffende Vermächtnistyp. Im Zweifel erstreckt sich das Stückvermächtnis auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör.[1] Praxis-Beispiel Stückvermächtnis Erblasser E setzt in seinem Testament seine Kinder K1 und K... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff

Rn. 610 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Terminus "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" durch das BilMoG in das HGB eingeführt (vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2 und § 253 Abs. 2 Satz 2), ohne ihn im Gesetz näher zu definieren. Indes nennen die Gesetzesmaterialien zwei Beispiele, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeit... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.6 Vermächtnisnehmer bei Personengesellschaften

Vermächtnisnehmer kann auch eine Personengesellschaft sein. Hierbei sind nun ab 1.1.2024 die Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] zu beachten. Es wurde ein neuer § 2a ErbStG in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt. Hiernach gilt Folgendes: Im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (z. B. Vermächtnis) durch eine rechtsfähige Personengesellschaft gelten deren Gese... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtung (Direktzusage)

Rn. 631 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine unmittelbare Altersversorgungsverpflichtung liegt vor, wenn sich das UN gegenüber dem Begünstigten verpflichtet hat, die Versorgungsleistung selbst (unmittelbar), d. h. ohne Einschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers (Lebensversicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) zu erbringen. Am Charakter einer unmi... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungszeitpunkt für den Unterschiedsbetrag

Rn. 712 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Weder das HGB noch das EGHGB präzisieren, auf welchen Zeitpunkt bezogen der positive Unterschiedsbetrag festzustellen war. Insbesondere wurde nicht geklärt, ob der positive Unterschiedsbetrag bezogen auf den Jahresanfang des Übergangs auf das BilMoG oder auf das Jahresende ermittelt werden musste. Die Gesetzesmaterialien gehen indes davon au... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / Zusammenfassung

Überblick Viele Testamente enthalten neben der Erbeinsetzung die Zuwendung von einzelnen Vermögensgegenständen an Personen, die nicht Erben werden sollen. Diese Zuwendung eines Vermögensvorteils ist als Vermächtnis anzusehen. Oder der Erblasser beabsichtigt, dem Erben neben seinem Erbteil noch einen einzelnen Vermögensgegenstand zukommen zu lassen (sog. Vorausvermächtnis). Er... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Altersteilzeit

Rn. 615 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es existieren in praxi zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell (Gleichverteilungsmodell) ist der AN während des gesamten Altersteilzeit-Zeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell (Blockmodell) arbeitet der AN während der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Zeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren Tätigkeiten für das UN abgelten (vgl. § 17 ... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.2 Geldvermächtnis

Beim Geldvermächtnis ist zwischen dem Geldsummenvermächtnis und dem Geldwertvermächtnis zu unterscheiden.[1] Hat der Erblasser ein Geldsummenvermächtnis angeordnet, so ist dieses mit dem Nennbetrag anzusetzen.[2] Kommen die Parteien überein, dass der Vermächtnisnehmer vom Erben statt dem Geld ein Grundstück aus dem Nachlass erhalten soll, ändert dies nichts daran, dass der Ve... mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.3.1 Rechtslage bis 30.6.2016

§ 13a ErbStG sieht für nach § 13b ErbStG begünstigtes Vermögen bestimmte Verschonungen (unter bestimmten Voraussetzungen) vor. Zum einen kann der Erwerber einen 85 %igen Verschonungsabschlag beanspruchen.[1] Daneben wird gegebenenfalls ein Abzugsbetrag gewährt[2] und bei Erwerbern der Steuerklasse II und III eine Tarifbegrenzung.[3] Beläuft sich das Verwaltungsvermögen auf nic... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Dauerwohnrecht / 5 Erlöschen des Dauerwohnrechts

Das Dauerwohnrecht endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Achtung Vermietung durch den Dauerwohnberechtigten Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, erlischt nach § 37 Abs. 1 WEG das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. Das Dauerwohnrecht endet gem. § ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.5 Gesonderte Feststellung bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall zu Finanzierungszwecken, § 9

Rz. 184 Die VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 ist durch VO v. 16.12.1994[1] um § 9 ergänzt worden. Betroffen sind Versicherungsverträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Festgestellt wird die ESt-Pflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus Renten- und Kapitalversicherungen, wenn die Zinsen ... mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Verer... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.2 Verordnung nach Abs. 2

Rz. 115 Von der Ermächtigung ist durch die "Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (VO zu § 180 Abs. 2 AO)" Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung ist folgendermaßen geändert worden: durch VO v. 22.10.1990[1] durch Ausdehnung des § 1 Nr. 2 auf Wohnungseigentum, das nicht der Einkunftserzielung dient (also i... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.2 Einzelbekanntgabe nach § 183a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO

Rz. 40 Eine Bekanntgabe kann nach § 183a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO auch insoweit nicht an den gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten erfolgen, als ein Feststellungsbeteiligter die Beteiligung aufgegeben hat (ausgeschieden ist); auch dann ist an ihn direkt bekanntzugeben.[1]"Ausscheiden" bedeutet auch Tod eines Feststellungsbeteiligten, ohne dass ein Erbe an seine Stelle tritt.[2] De... mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.2 Weitere Voraussetzung: Keine andere Vorpflichtversicherung

Rz. 183 Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Vorpflichtversicherung nach § 26 Abs. 2a SGB III besteht (§ 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III). Diese Vorpflichtversicherung wird teilweise in diesem Zusammenhang auch als Vorrangversicherung bezeichnet. Rz. 184 Eine solche Vorrang- bzw. Vorpflichtversicherung besteht in der Ar... mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M... mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.7 Tod des Mitglieds

Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahrs, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Stimmrecht in der Generalversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben (§ 77 Abs. 1 GenG). § 77 Abs. 2 Satz 1 GenG sieht aber vor, dass die Satzung bestimmen kann, dass im Falle de... mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 5 Praktische Umsetzung

Folgende Formulare mit Anmerkungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft sind erhältlich: Kündigung eines Mitglieds Tod eines Mitglieds – Beendigung der Mitgliedschaft Vereinbarung wegen Übertragung des Geschäftsguthabens auf ein Mitglied mit Beitritt und Übernahme der Geschäftsanteile Vereinbarung wegen Übertragung des Geschäftsguthabens mit Beitritt und Überna... mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen. Dabei sind unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Grundsätzlich muss aber in allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft eine finanzielle Auseinandersetzung hinsichtlich des eingezahlten Geschäftsguthabens m... mehr

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Beendigung der Mitgliedscha... / 1.1 Überblick

Das Genossenschaftsgesetz enthält folgende Gründe, die zur Beendigung der Mitgliedschaft führen: Ordentliche Kündigung des Mitglieds Außerordentliche Kündigung des Mitglieds Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds Kündigung durch den Insolvenzverwalter Ausschluss des Mitglieds Vollständige Übertragung des Geschäftsguthabens Tod des Mitglieds Auflösung oder Erlöschen einer juri... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.7 Persönlicher Geltungsbereich des Sozialplans

Ein Sozialplan erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die durch Verlust ihres Arbeitsplatzes oder in anderer Weise infolge der Betriebsänderung voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Unerheblich ist es, ob die Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind.[1] Einzubeziehen sind auch diejenigen, die aufgrund der Betriebsänderung fre... mehr

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Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 2.7 Tod des Versicherten (Abs. 6)

Rz. 16 Erfährt die Krankenasse vom Tod eines Versicherten, hat sie dessen elektronische Patientenakte zu löschen. Davon ist abzusehen, wenn Dritte entgegenstehende berechtigte Interessen geltend machen und nachweisen. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist nach Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) nur ausnahmsweise zulässig. Eine Verarbeitung der in der ele... mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4 Rückforderung von Leistungen für Zeiten nach dem Tod des Versicherten

Rz. 8 Der Leistungsanspruch des Versicherten erlischt i. d. R. mit dem Tod des Versicherten durch Gesetz, ohne dass es einer Handlung des Leistungsträgers bedarf (für Renten z. B. § 73 Abs. 6). Leistungen für Zeiten über den Tod des Versicherten hinaus sind damit i. d. R. zu Unrecht, d. h. ohne Rechtsgrund erbracht und müssen zurückgefordert werden. Abs. 3 und 4 geben dem Le... mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.1.1.2 Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Nr. 1)

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 darf ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente (nur) deshalb nicht bestehen, weil der Tod nicht Folge eines Versicherungsfalles war und die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Hinterbliebenenrente erfüllt wären (SG Gelsenkirchen, Urteil v. 4.4.2001, S 6 KN 130/00 U). Mithin darf die ursächliche Verknüpfung zwischen dem Versicherungsfal... mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 3 Literatur

Rz. 25 Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017, 294. Köhler, Rücküberweisungs-, Erstattungs- und Auskunftsansprüche des Unfallversicherungsträgers bei Leistungsüberzahlungen nach dem Tod des Versicherten, WZS 2016, 99. Palsherm, Die Rückforderung von überzahlter Rente – eine Anmerkung zu BSG, Beschluss v. 20.2.2019, GS 1/18, jm 2019, 198. Pewestorf, Rücküberweisung b... mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1.2 Rückübertragungspflicht der Bank (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 11 Die Vorschrift verschafft dem Versicherungsträger einen unmittelbaren eigenen Anspruch auf Rücküberweisung gegen die Bank. Zur Realisierung genügt die der Bank formell gegenüber bekanntgegebene Feststellung, dass der Überweisung eine zu Unrecht erbrachte Leistung zugrunde liegt, die zurückgefordert wird. Bezüglich dieser Voraussetzungen obliegt der Bank keine Prüfungs... mehr

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Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Mit Vorsatz ist der strafrechtliche Begriff gemeint. Demnach liegt Vorsatz vor, wenn der Täter mit Wissen und Wollen bezogen auf den Taterfolg handelt. Dabei reicht es aus, wenn der Täter den Erfolg billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis). Diese Fälle sind gegenüber der bloßen Fahrlässigkeit abzugrenzen. Au... mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.4 Verjährung des Rückforderungsanspruchs (Abs. 4a)

Rz. 20 Die Ansprüche des Versicherungsträgers nach Abs. 3 und 4 verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Unfallversicherungsträger Kenntnis über alle wesentlichen anspruchsbegründenden Umstände erlangt (vgl. § 113 SGB X). Zum einen ist das die Tatsache der Überzahlung und zum anderen die Identität der haftungspflichtigen Personen aus Abs. 4. Die Anknüpfung an... mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 1.1 Übergangsregelungen

Rz. 2 Die Neuregelungen gelten für die ab 1.1.1997 eingetretenen Versicherungsfälle sowie dann, wenn die Beihilfe ab 1.1.1997 erstmals festzusetzen ist (§ 214 Abs. 3). § 217 Abs. 2 Satz 1 ist als Übergangsregelung zu beachten, wenn der Tod des Versicherten vor dem 1.1.1986 eingetreten ist. mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.6 Erfüllungswirkung für Leistungen an die Erben (Abs. 6)

Rz. 22 Die Vorschrift entspricht § 118 Abs. 5 SGB VI. Für im Sterbemonat des Versicherten fällig gewordene Leistungen gelten diese gegenüber den Erben als erfüllt, wenn sie auf das bisherige Konto eingezahlt wurden. Dies weicht von den Grundsätzen des allgemeinen Leistungsrechts ab, nach denen Zahlungen an einen Nichtberechtigten nicht von der Zahlungspflicht befreien (Ricke... mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.1.1.3 Rente nach einer MdE von 50 oder mehr (Nr. 2)

Rz. 15 Der Versicherte muss gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zur Zeit des Todes Anspruch auf Rente nach einer MdE von 50 oder mehr gehabt haben. Nur dann greift der Normzweck (vgl. oben). Bezog der Versicherte Renten aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, so muss die Summe der MdE mindestens die Zahl 50 erreichen. Problematisch ist, ob der Beihilfeanspruch auch dann bestehen kann, w... mehr

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Sommer, SGB V § 344 Widersp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n... mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.3.1.1 Anspruchsberechtigung - Vollwaise

Rz. 24 Nur Vollwaisen, d. h. leibliche Kinder und adoptierte Kinder, können anspruchsberechtigt sein. Anders als § 67 Abs. 2 sieht § 71 Abs. 3 die Gleichstellung von Stief- und Pflegekindern, Enkeln und Geschwistern ausdrücklich nicht vor. Der Begriff der Vollwaisen lässt eine ausweitende Auslegung kaum zu. Anders als nach § 67 Abs. 1 müssen die Vollwaisen mit dem Versichert... mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.2.2 Entsprechende Erwerbstätigkeit – Feststellung des Erwerbsschadens

Rz. 36 Es ist zu prüfen, ob der Versicherte gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben. "Entsprechende Erwerbstätigkeit" ist diejenige Tätigkeit, die der Versicherte ohne die Folgen des Versicherungsfalles wahrscheinlich hätte verrichten können. Ausgehend von seinem Ausbildungsstand und seinem bis zum Eintritt des Versicherungsfalles zurückgelegten Berufswe... mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1 Rückforderung gegen das Geldinstitut/die Bank (Abs. 3)

Rz. 9 Der Rückforderungsanspruch gegen die Bank nach Abs. 3 ist vorrangig geltend zu machen. Er geht sowohl Rückforderungsansprüchen nach § 50 SGB X als auch Erstattungs- und Bereicherungsansprüchen gegen die Erben (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.11.1994, L 13 J 560/94; Lauterbach/Fröde, SGB VII, § 96 Rz. 16) als auch solchen nach Abs. 4 vor. Der Anspruch ist gegenständ... mehr