Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Übersicht: Gebührentatbestände im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 3 Amtliche Verwahrung: Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme eine Festgebühr von 75 EUR erhoben, KV 12100 GNotKG. Anfechtung eines Erbvertrags oder eines Testaments: Die Entgegennahme der Anfechtungserklärung löst eine Festgebühr von 15 EUR aus, KV 12410 GNotKG. Anzeige des Erbschaftskaufs: Die Anzeige, § 2384 BGB, löst eine Festg...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 13 Die örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen bestimmt sich nach § 343 FamFG. Das Gericht hat hierbei von Amts wegen die örtliche Zuständigkeit zu prüfen. § 343 FamFG Örtliche Zuständigkeit (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Besondere Einsichtsrechte

Rz. 45 Was die Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen anbelangt, enthält § 357 FamFG eine Sonderregelung: § 357 FamFG Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses (1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen. (2) Wer ein rechtli...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 3. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 35 Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit greifen § 34 Abs. 1 und 2 IntErbRVG die Fälle auf, in denen die EuErbVO der Sache nach nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit festlegt. § 34 Abs. 3 S. 1 IntErbRVG bestimmt die örtliche Zuständigkeit in Anlehnung an die allgemeine internationale Zuständigkeitsregel des Art. 4 EuErbVO und knüpft an ...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / I. Sicherungsbedürfnis

Rz. 3 Über das Vorhandensein eines Fürsorgebedürfnisses hat das Nachlassgericht von Amts wegen zu prüfen[3] und nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Abzustellen ist dabei auf das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.[4] Die Prüfung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft erfolgt im FamFG-Verfahren. Zuständig ist das Amtsgericht...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. "Beschwerdeerwiderung"

Rz. 127 Hat der Gegner des Mandanten Rechtsmittel eingelegt, so empfiehlt sich trotz der Amtsermittlungspflicht, die auch für das Beschwerdegericht gilt, eine Stellungnahme, in der auf tatsächliche und/oder rechtliche Gesichtspunkte hingewiesen wird. Rz. 128 Muster 8.41: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 8.41: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Besc...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Feststellung des Fiskuserbrechts

Rz. 34 Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts VI _________________________/_________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ am _________________________ folgenden Beschluss Es wird festgestellt, dass ein anderer Erbe als der (bayerische) F...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / VI. Muster: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung

Rz. 15 Muster 4.5: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung Muster 4.5: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag mein...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 2. Deutsch-türkischer Konsularvertrag

Rz. 6 Der deutsch-türkische Konsularvertrag[6] enthält folgende erbrechtliche Kollisionsregel: Zitat § 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags (Nachlassabkommen) (1) Die erbrechtlichen Verhältnisse bestimmen sich in Ansehung des beweglichen Nachlasses nach den Gesetzen des Landes, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. (2) Die erbrechtlichen Verhältnisse i...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 1. Regelung des § 2300 BGB

Rz. 20 § 2300 BGB lautet: § 2300 BGB Anwendung der §§ 2259 und 2263; Rücknahme aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung (1) Die §§ 2259 und 2263 sind auf den Erbvertrag entsprechend anzuwenden. (2) Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragschließenden zurückgegeben werden....mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / A. Nachlasssachen

Rz. 1 Über die Nachlasssachen, insbesondere über die Erteilung eines Erbscheins, wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden. Insoweit waren früher primär die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) vom 17.5.1898 maßgeblich. Daneben sind noch die Vorschriften des Rechtspflegergesetzes, des Beurkundungsgeset...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Einziehung durch das Nachlassgericht

Rz. 124 Der im Erbschein bezeichnete Erbe kann sich gegen die Einziehung wie folgt wehren: Voll...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / B. Ablieferungspflicht

Rz. 2 Soweit sich ein Testament nicht in amtlicher Verwahrung befindet, ist der Besitzer nach § 2259 Abs. 1 BGB verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er vom Tod des Erblassers erfahren hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / I. Beendigungsgründe

Rz. 66 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet 1. Tod des Testamentsvollstreckers, § 2225 BGB Rz. 67 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit se...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / V. Gebühren

Rz. 18 Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen wird bei der Annahme eine Festgebühr in Höhe von 75 EUR erhoben, KV 12100 GNotKG.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Rz. 85 Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamFG.mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Vorbehaltsübertragung

Rz. 11 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Rz. 12 Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter (bzw. in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2017 d...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / II. Eröffnung einer letztwilligen Verfügung

Rz. 17 Für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen wird eine Festgebühr in Höhe von 100 EUR erhoben, KV 12101 GNotKG.mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 17 Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 8.4: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag _________________________ In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache _________________________ die ...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Zum 17.8.2015 ist die EuErbVO in Kraft getreten. Sie gilt seit diesem Zeitpunkt als unmittelbares Recht in Deutschland, Art. 83, 84 EuErbVO. Nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO ist die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen anzuwenden, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind.[10] Hinsichtlich der vor dem 17.8.2015 getroffenen Rechtswahl sowie einer vor diesem Dat...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / a) Allgemeines

Rz. 14 Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht ergibt sich aus den Art. 21 ff. EuErbVO. Die früher maßgebliche Norm des Art. 25 EGBGB gilt demgegenüber nur noch dann, wenn der Anwendungsbereich der EuErbVO nicht eröffnet ist, und verweist für diesen Fall wiederum auf die EuErbVO.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt

Rz. 27 Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten, § 2368 S. 2 BGB i.V.m. § 352 FamFG:mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / C. Ausschlagungsfrist

Rz. 15 Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB . Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB . Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist d...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 2. Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die EuErbVO gilt in räumlicher Hinsicht in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark, Irland und des Vereinigten Königreichs. Die Anwendung der EuErbVO setzt darüber hinaus keinen besonderen Bezug zu einem weiteren Mitgliedstaat voraus; dementsprechend werden auch sog. Drittstaatensachverhalte von der EuErbVO erfasst.[13] EuGH, Urteil v. 16.7.2020 – C-80/1...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 36 Auch die Regelungen der funktionellen Zuständigkeit im nachlassgerichtlichen Verfahren wurden durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften ergänzt. So erhielt § 16 RPflG einen neuen Abs. 2. Demnach sind Verfahren im Zusammenhang mit dem ENZ dem Richter vorbehalten, sofern eine V...mehr

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§ 12 Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 1 Bei dem Verfahren zur Stundung des Pflichtteilsanspruchs nach § 2331a BGB handelt es sich um eine Nachlasssache, § 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG. Unter den in § 2331a Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen kann jeder Erbe (nicht nur der pflichtteilsberechtigte) Stundung verlangen. Zweck ist insbesondere die Verhinderung der Verwertung von Vermögenswerten wie Familienheim oder Un...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes

Rz. 49 Ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt, so kann die Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über ein Grundstück oder Grundstücksrecht oder die sonstige Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers allein durch das Zeugnis nachgewiesen werden. Das Grundbuchamt hat hinsichtlich der Befugnis des Testamentsvollstreckers gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, Abs. ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Muster: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge)

Rz. 50 Muster 8.17: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge) Muster 8.17: Erbscheinsantrag (gesetzliche Erben sind der Ehegatte und die Abkömmlinge) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / IV. Gemeinschaftlicher Teilerbschein

Rz. 44 Wollen z.B. zwei von drei Miterben einen gemeinschaftlichen Erbschein und es gelingt der Nachweis der Annahme des dritten Miterben nicht, können sie einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen, § 2353 Alt. 2 BGB, § 352a FamFG. Rz. 45 Muster 8.14: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Teilerbscheins Muster 8.14: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftliche...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / A. Antrag auf Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses können Nachlassgläubiger und jeder Erbe den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen, § 317 InsO. Zuständig ist dabei nicht das Nachlassgericht, sondern die Insolvenzabteilung des Gerichts, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, § 315 InsO. Dabei ist § ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / aa) Erbscheinsverfahren; Formulierungsbeispiel

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / IV. Muster: Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten

Rz. 6 Muster 6.2: Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten Muster 6.2: Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Ausschlagung der Erbschaft Nachlasssache _________________________ Am _________________________ verstarb in _________________________, seinem letzten Wohnsitz, wo er auch seinen letzten gewöhnlichen Aufent...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 1. Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen

Rz. 5 Das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen stellt hinsichtlich des anwendbaren Rechts für die Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit als maßgebliches Anknüpfungskriterium ab, Art. 8 Abs. 3 S. 1 des Abkommens. Dieser lautet: Zitat In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragschließenden Staaten im Gebi...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der besonderen amtlichen Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen soll sichergestellt werden, dass Testamente nicht manipuliert werden und ihre Existenz nicht geheim bleibt.[1] Nach § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG soll der Notar veranlassen, dass das Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird. Diese Regelung gilt nach § 34 Abs. 2 BeurkG entspr...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Internationale Zuständigkeit: Grundsatz

Rz. 84 Aus § 105 FamFG ergibt sich der Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit aus der örtlichen Zuständigkeit abgeleitet wird. Anders entschied nun aber der EuGH: EuGH, Urt. v. 21.6.2018 – C-20/17, NJW 2018, 2309 = ZEV 2018, 465 Zitat Art. 4 EuErbVO ist dahin auszulegen, dass er einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klärung der Amtsannahme

Rz. 19 Muster 9.10: Klärung der Amtsannahme Muster 9.10: Klärung der Amtsannahme Dem Beteiligten A, der vom Erblasser _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, mit privatschriftlichem Testament vom _________________________ zum Testamentsvollstrecker ernannt worden...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 19 Die deutschen Nachlassgerichte sind für Maßnahmen der Nachlasssicherung zuständig, wenn eine allgemeine Zuständigkeit nach Art. 4 ff. EuErbVO gegeben ist, also insbesondere, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes im Inland hatte.[20] Die Mittel der Nachlasssicherung richten sich dabei nach deutschem Recht.[21] Ungeklärt sind die Komp...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster für eine behauptete Rechtsbeeinträchtigung

Rz. 113 Muster 8.37: Behauptete Rechtsbeeinträchtigung Muster 8.37: Behauptete Rechtsbeeinträchtigung Der Erbschein hätte _________________________ nicht erteilt werden dürfen, da mein Mandant aufgrund gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe des Erblassers geworden ist. Das Testament vom _________________________ ist unwirksam, weil _________________________. Rz. 114 Wer geltend mach...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Muster: Erbscheinsantrag

Rz. 62 Muster 1.14: Erbscheinsantrag Muster 1.14: Erbscheinsantrag An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin, der Ehefrau des Erblassers, beantrage ich, folgenden Erbschein zu erteilen: Es wird bezeugt, dass der am _________________________ in _________________________ verstorbene _________________________...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Nachweis

Rz. 48 Die Befugnis eines Testamentsvollstreckers, über das Nachlassgrundstück zu verfügen, kann entweder nach § 35 Abs. 2 Hs. 1 GBO durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368 BGB, oder nach § 35 Abs. 2 Hs. 2, Abs. 1 S. 2 GBO durch eine in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen nachgewiesen werden.[45] Im Zeugnis ist anzugeben, ob der Testaments...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Muster: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Rz. 38 Muster 8.11: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins Muster 8.11: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, folgenden Erb...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Ablehnung der Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht

Rz. 122 Nach der Erteilung des Erbscheins ist die Beschwerde nur mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins statthaft.[74] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zu, und zwar unabhäng...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Muster: Erbscheinsantrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 10 Muster 8.1: Erbscheinsantrag eines Nachlassgläubigers Muster 8.1: Erbscheinsantrag eines Nachlassgläubigers An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Erbscheinsantrag zum Zweck der Zwangsvollstreckung Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des _________________________ an. In seinem Namen beantrage ich die Erteilung eines Er...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Alleinerbschein, § 2353 Alt. 1 BGB

Rz. 36 Der gesetzliche Grundfall sieht einen einzigen zur Rechtsnachfolge berufenen Erben vor. Ein entsprechender Antrag lautet: Muster 8.10: Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins Muster 8.10: Antrag auf Erteilung eines "Alleinerbscheins" An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbsc...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Muster: Erbscheinsantrag (gesetzlicher Alleinerbe ist der Ehegatte; keine Abkömmlinge)

Rz. 48 Muster 8.16: Erbscheinsantrag (gesetzlicher Alleinerbe ist der Ehegatte; keine Abkömmlinge) Muster 8.16: Erbscheinsantrag (gesetzlicher Alleinerbe ist der Ehegatte; keine Abkömmlinge) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht z...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / I. Muster: Anordnung der Testamentsvollstreckung

Rz. 2 Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker/Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________. Rz. 3 Dabei ist es auch möglich, die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Drit...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 1. Sachliche und funktionelle Zuständigkeit

Rz. 2 Gemäß § 344 FamFG sind die Amtsgerichte für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente zuständig. Funktionell obliegt dieses Geschäft dem Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG. Nach § 36b RPflG sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Geschäfte bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung vom Rechtspfleger gan...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / III. Muster: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben

Rz. 4 Muster 6.1: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben Muster 6.1: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Am _________________________ ist, wie Sie aus beiliegender Sterbeurkunde ersehen können, mein Vater _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben. ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Muster: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers)

Rz. 52 Muster 8.18: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers) Muster 8.18: Erbscheinsantrag (Erben sind der Ehegatte und die Eltern des Erblassers) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die...mehr