Rz. 4

Muster 6.1: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben

 

Muster 6.1: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Am _________________________ ist, wie Sie aus beiliegender Sterbeurkunde ersehen können, mein Vater _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben. Über eine Verfügung von Todes wegen ist mir nichts bekannt. Mein Vater war verwitwet und hatte keine anderen Abkömmlinge. Ich selbst habe ebenfalls keine Abkömmlinge.

Ich schlage die Erbschaft aus allen Berufungsgründen aus.

Der Wert des Nachlasses ist mir nicht bekannt, ich gehe aber davon aus, dass er überschuldet ist.

(Unterschrift)

(Notarielle Unterschriftsbeglaubigung)

 

Rz. 5

Die Erklärung der Ausschlagung durch einen Bevollmächtigten ist möglich; jedoch muss dann die Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgewiesen werden, § 1945 Abs. 3 BGB. Inhaltlich ist eine allgemeine Bevollmächtigung ausreichend, sofern die Befugnis zu einer Ausschlagung der Erbschaft nicht ausgeschlossen ist. Die Ausschlagungsfrist beginnt in den Fällen der Ausschlagung durch den Bevollmächtigten soweit die Voraussetzungen für den Fristlauf beim Erben selbst und beim Bevollmächtigten verschieden sind, mit dem früheren Ereignis zu laufen.[3]

[3] Grüneberg/Weidlich, § 1944 BGB Rn 8.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge