Rz. 2

Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung

 

Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker/Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________.

 

Rz. 3

Dabei ist es auch möglich, die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten oder dem Nachlassgericht zu überlassen, §§ 2198, 2200 BGB.[2] Dritter kann auch der Erbe selbst, nicht aber der Notar, der die Verfügung von Todes wegen beurkundet hat, §§ 7, 27 BeurkG, sein.

[2] Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Ersuchens nach § 2200 BGB vgl. OLG Zweibrücken DNotZ 2006, 773 = FGPrax 2006, 169.

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