Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1190 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 befreite seit VZ 1990 den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls läge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es gibt keinen allein verantwortlichen Grund für die Steuerbefreiungen in § 3 EStG. Beim Katalog der steuerfreien Einnahmen lässt sich der Gesetzgeber in erster Linie nicht von steuersystematischen, sondern von außerhalb des Steuerrechts liegenden Motiven leiten. Im Einzelnen sind folgende Beweggründe zu nennen, die sich im Einzelfall jedoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 3 Höhe

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchsmonat). Das Kurzarbeitergeld beträgt danach für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % der sog. Nettoentgeltdifferenz.[1] Die Nettoentgeltdifferenz errechnet sich als Unterschiedsbetrag au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachzahlungsverbot

Rn. 292 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine vGA wird auch dann angenommen, wenn die Pensionszusagen zwischen der KapGes und dem beherrschenden Gesellschafter nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Das Gebot der rechtzeitigen Vereinbarung (sog Nachzahlungsverbot) soll vermeiden, dass der Gesellschafter erst bei der Feststellung des Jahresgewinns nachträglich BA schafft, um den Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld / 2 Leistungsumfang

Arbeitnehmer, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen, bleiben in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen.[1] Für die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes gelten die Regelungen des allgemeinen Kurzarbeitergeldes entsprechend.[2] Danach beträgt die Leistung für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 % und für die übrigen Arbeitnehmer 60 % des pauscha...mehr

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Barlohnumwandlung / 1 Zusätzlich gewährte Entgeltbestandteile

Den Wunsch, Teile des Arbeitsentgelts so umzuwandeln, dass dadurch Abzüge erspart werden, besteht in der Praxis nicht nur im Steuer- sondern auch im Sozialversicherungsrecht. Allerdings ist eine wirksame Barlohnumwandlung an Voraussetzungen gebunden. Bestimmte Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt, sofern sie vom Arbeitgeber nach den Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 141a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf. Soweit § 3 Nr 2a EStG Fall 1 die Arbeitslosenbeihilfe ...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.6.2 Pauschaliertes Nettoentgelt/Leistungssatz

Aus dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ist in einem 2. Schritt ein pauschaliertes Nettoentgelt, das sog. Leistungsentgelt, zu errechnen.[1] Dieses ergibt sich, in dem das (Brutto)Bemessungsentgelt um Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, vermindert wird. Als Abzüge sieht das Gesetz vor: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 %, die Lohnsteuer nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 180b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Regelungen zur Neuordnung des Dienstkleidungswesens in der Zollverwaltung wurde in § 3 Nr 4 EStG der Satzteil vor Buchst a EStG mit Wirkung ab VZ 2015 durch Art 3 Nr 2c, Nr 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 145 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf, da sich die wortgleiche Formulierung jetzt in § 3 Nr 2 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.2 Prüfaufgaben des Zolls

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG hat der Zoll insgesamt 11 Prüfaufgaben, von denen 9 in Satz 1 aufgezählt sind. Als 9. Prüfauftrag besteht nach Satz 2 eine eingeschränkte Prüfkompetenz in steuerlichen Angelegenheiten und nach Satz 3 in Kindergeldsachen. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG prüft der Zoll, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten na...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 220b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) ergänzte auf Vorschlag des Finanzausschusses (BT-Drucks 18/1995 S 104) den § 3 Nr 6 EStG in S 1 und fügte eine beispielhafte Aufzählung in S 2 ein, und z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einzelvoraussetzungen für die Betriebsstätte (§ 43b Abs 2a EStG)

Rn. 30 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 43b Abs 2a EStG enthält eine eigenständige Betriebsstättendefinition und geht als lex specialis dem § 12 AO vor. Auch an die Betriebsstättendefinition des DBA zwischen Deutschland und dem Staat, in dem sich die feste Geschäftseinrichtung befindet, wird nicht direkt angeknüpft. Es bestehen aber sehr wohl Auswirkungen sowohl des DBA als auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtsentwicklung

Rn. 70a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 20 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854) ersetzte in § 3 Nr 2 EStG mit Wirkung ab 01.04.2012 (Art 51 Abs 1 des Gesetzes) zur redaktionellen Anpassung die Worte "§ 187 und 208 Abs 2 SGB III" durch "§§ 169 und 175 Abs 2 SGB III", ferner wurde die Bezugnahme auf "§ 143 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung 1934 erfolgte die Bewertung zur Ermittlung der Einheitswerte für Fabrik-, Hotel- und Warenhausgrundstücke gemäß dem RdF-Erlass vom 23.2.1935[2] auf der Grundlage des sog. Weilschen Verfahrens. Dieses Verfahren wurde durch das im BewG 1965 im Rahmen des in den §§ 83 ff. BewG geregelten Sachwertverfahren ersetzt. Rz...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1340 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 3, Nr 41 UnternehmensteuerreformG 2008 (vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) führte in § 3 Nr 40 EStG ab VZ 2009 im Zuge der Einführung einer AbgSt für (idR private) Kapitaleinkünfte zu umfangreichen Änderungen. Die bisherige Steuerfreistellungsquote von 50 % in § 3 Nr 40 EStG aF wurde auf 40 % abgesenkt, und zwar wegen der geringer...mehr

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AGS 01/2024, Bemessung der ... / III. Festsetzung des AG angemessen

Das LG sieht die vom AG unter den Mittelgebühren festgesetzten Gebühren als angemessen an, auch der Ermessensspielraum des Verteidigers von 20 % sei ausreichend inkludiert. 1. Bedeutung der Sache / Einkommensverhältnisse Die vom AG festgesetzten Gebühren tragen nach Auffassung des LG der Bedeutung der Sache für den Betroffenen hinreichend Rechnung. Dies gelte insbesondere auch...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2 Steuerrecht

2.2.1 Allgemeines Während zivilrechtlich bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft der Anteil des verstorbenen Ehegatten nicht zu seinem Nachlass zählt (siehe Tz. 2.1.1), weicht das Erbschaftsteuerrecht hiervon ab. Es liegt kein Erwerb durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor.[1] Nach § 4 Abs. 1 ErbStG wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten so behandelt, als wenn er ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2 Steuerrecht

1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Ve...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.3 Steuerrechtliche Betriebsstätte

Denkbar ist es auch, dass die remote erbrachte Tätigkeit von Arbeitnehmern im Ausland eine beschränkte Steuerpflicht des deutschen Arbeitgebers im Ausland begründen kann. Dies setzt voraus, dass die Arbeitnehmer auf Basis ihrer Tätigkeiten eine Betriebsstätte für den inländischen Arbeitgeber begründen. Denn so kann der ausländische Staat die der ausländischen Betriebsstätte ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.4 Formularhinweise

Wurde von den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so muss dieses in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) angegeben werden. Hierfür dient die Zeile 7. Hierbei ist der Erbschaftsteuererklärung auch der Vertrag beizufügen.mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.1 Allgemeines

Ab 2009 gelten die erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Gütergemeinschaft auch für den eingetragenen Lebenspartner.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9 Eingetragene Lebenspartner

2.2.9.1 Allgemeines Ab 2009 gelten die erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Gütergemeinschaft auch für den eingetragenen Lebenspartner.[1] 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartners...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.4 Verzicht auf den Anteil durch einen Abkömmling

Verzichtet ein Abkömmling auf seinen Anteil am Gesamtgut, nachdem die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist, so hat dies die folgenden steuerlichen Auswirkungen: Wird der Verzicht unentgeltlich vorgenommen, so liegt eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung an die Person vor, welche den Anteil (des Verzichtenden) am Gesamtgut erhält. Dies sind regelmäßig die anderen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.8 Steuerklärungspflicht

Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft kann das Finanzamt eine Erbschaftsteuerklärung allein von dem überlebenden Ehegatten oder vom eingetragenen Lebenspartner verlangen (vgl. auch § 31 Abs. 3 ErbStG). Das Finanzamt kann aber – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung von den steuerpflichtigen Abkömmlingen verlangen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.10 Formularhinweise

Erbschaftsteuererklärung Bei einer fortgesetzten Gütergemeinschaft müssen auch Angaben in der Erbschaftsteuererklärung (Mantelbogen) gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser an an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligt war (Zeile 13). Weiterhin müssen in der Zeile 14 die folgenden Angaben gemacht werden: Name, Sterbetag und letzter Wohnsitz des vorver...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.5 Sonstige steuerliche Auswirkungen

Durch die Begründung und Beendigung der Gütergemeischaft können auch noch andere Steuerarten berührt sein. Dies gilt es ebenfalls zu beachten. a) Einkommensteuer[1] Es können sich steuerpflichtige Gewinnrealisierungen ergeben. Dies gilt sowohl, wenn sich im Gesamtgut Privatvermögen befindet wie auch Betriebsvermögen. b) Grunderwerbsteuer Grundsätzlich liegt ein grunderwerbsteuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.6 Vorempfänge

Hat ein Abkömmling Vorempfänge erhalten, so sind diese nach § 1503 Abs. 2 BGB i. V. m. § 2050 BGB auszugleichen. Die Ausgleichung ist aber erst bei Beendigung und nicht bei Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft vorzunehmen. Dagegen werden Vorempfänge bei der Erbschaftsteuer, in Abweichung vom Zivilrecht, schon bei der Besteuerung nach § 4 Abs. 1 ErbStG berücksichtigt.[...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.3 Behandlung der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft durch Auseinandersetzung beendet, führt das zu keiner erbschaftsteuerlichen Konsequenz; sofern sich die Ehegatten an die Auseinanderstzungsvereinbarung halten. Ist das nicht der Fall, können sich freigebige Zuwendungen ergeben.[1] Verstirbt der überlebende Ehegatte und wird dadurch die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet, so unterlie...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.7 Steuerschuldnerschaft bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge Steuerschuldner; dieses im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile (§ 20 Abs. 2 ErbStG). Des Weiteren bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG, dass der überlebende Ehegatte für die gesamte Erbschaftsteuer Steuerschuldner ist. Damit sollen die Zugriffsmöglichskeiten auf das Gesamtgut sichergestellt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.5 Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings

Zivilrechtlich gehört beim Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings der Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (siehe Tz. 2.1.5). Davon abweichend sieht das Erbschaftsteuerrecht dagegen vor, dass der Anteil zu seinem Nachlass gehört (§ 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Dies hat zur Folge, dass der Erwerber seinen Erwerb der Erbschaftsteuer zu unterwerfen hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.3 Steuerliche Konsequenzen beim Tod eines Ehegatten

Haben die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt und verstirbt ein Ehegatte, so fällt sein Anteil am Gesamtgut in den Nachlass. Dies hat zur Folge, dass die Erben ihren Erwerb des anteiligen Gesamtguts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (durch Erbanfall) zu versteuern haben. Praxis-Beispiel Besteuerung des anteiligen Gesamtguts Ehemann EM und Ehefrau EF haben bei der...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.2 Vorbehaltsgut und Sondergut

Hinterlässt der verstorbene Ehegatte auch noch Vorbehaltsgut und Sondergut, kommen hier wieder die allgemeinen Grundsätze zur Anwendung. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Gesamtgut und Vorbehaltsgut Die Ehegatten EM und EF leben seit ihrer Eheschließung im Güterstand der Gütergemeinschaft. Sie haben einen gemeinsamen Sohn S. Die Ehefrau EF verstirbt am 15.1.20239. Das Gesamtgu...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.1 Allgemeines

Während zivilrechtlich bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft der Anteil des verstorbenen Ehegatten nicht zu seinem Nachlass zählt (siehe Tz. 2.1.1), weicht das Erbschaftsteuerrecht hiervon ab. Es liegt kein Erwerb durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor.[1] Nach § 4 Abs. 1 ErbStG wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten so behandelt, als wenn er ausschließlich de...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Organisation von HR / 2.12 Kompetenz der Mitarbeiter im Personalbereich

Die Einordnung der Personalabteilung wird wesentlich von der Person des Personalleiters/-in sowie deren Mitarbeiter beeinflusst. Zu beachten sind dabei neben der fachlichen Kompetenz insbesondere die persönliche und soziale Kompetenz sowie ein ganzheitliches Verständnis für die Unternehmensabläufe und -belange. Folgendes Anforderungsprofil wäre je nach Aufgabenstellung denkb...mehr

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Kosten des Studiums und der... / III. Kosten der beruflichen Fortbildung

Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem bereits ausgeübten Beruf als Fortbildungskosten, sind diese als WK/BA abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gerade nicht in einem entsprechenden Dienstverhältnis bzw. einem eigenen Betrieb befindet[27]. M.E. gilt dies auch, wenn der ausgeübte Beruf keine Erstausbildung erfordert. Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / VII. Zusammenfassung

Ein Coworking-Space kann Gründerinnen und Gründern eine flexible und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Für Arbeitgebende bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. Dabei gilt es aber auch, Belange des Steuerrechts zu beachten. Der Beitrag zeigt, dass die Tätigkeit von Selbständigen in einem Coworking-Space...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 3 Sozialversicherungspflicht von Sachbezügen richtet sich nach dem Steuerrecht

Die beitragsrechtliche Einstufung der Sachbezüge richtet sich inhaltlich weitestgehend nach dem Steuerrecht. Die grundsätzliche Pflicht, Sachbezüge auch der Sozialversicherung zu unterwerfen, ergibt sich aus dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltbegriff:[1] "Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Allgemeines Steuerrecht

1 Wer ist aufbewahrungspflichtig? Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse, Lageberichte etc. geordnet aufzubewahren. Im Steuerrecht sind die Aufbewahrungsfristen von jedem Steuerpflichtigen zu beachten. Wichtig Einzelunternehmen, OHG, KG, stille Gesellschaft Bei Einzelunternehmen ist der Inhabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 10 Welche Aufbewahrungsfristen gelten

Sofern das Steuerrecht im Einzelfall keine kürzeren Fristen bestimmt, sind die Belege 10 bzw. 6 Jahre aufzubewahren.[1] Im Umsatzsteuerrecht ist in Einzelfällen eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu beachten.[2] Darüber hinaus existiert eine gesonderte Ablaufhemmung.[3] Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für steuerliche Zwecke von Bedeu...mehr