Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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Anhang 6 / I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO)

Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Standards und Rechtsgrundlagen

Rz. 8 Immobilienmarktwertermittlungen sind also vor allem ein ökonomisches und weniger ein juristisches Problem, zumal überhaupt viele Praxisfälle allenfalls mittelbar in den Anwendungsbereich einschlägiger Normen fallen – von der Legaldefinition bestimmter Bewertungsgrundlagen abgesehen – und der Einhaltung von einschlägigen Qualitätsstandards in der Wertermittlungspraxis e...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Erweiterter Abzugsbetrag für Vermögensstockspenden an Stiftungen

Rz. 206 Um die Bereitschaft zur Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen zu fördern sowie eine Erhöhung der durchschnittlichen Vermögen von Stiftungen zu erreichen, ist die Vermögensausstattung von steuerbefreiten Stiftungen des öffentlichen und des privaten Rechts besonders begünstigt. Stiftungen des privaten Rechts sind alle rechtsfähigen und auch nichtrechtsfähigen (unsel...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / a) Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen

Rz. 7 Erbfallschulden sind gem. § 1967 Abs. 2 Alt. 2 BGB Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, wie[22] Ansprüche ausmehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 6. Besteuerung der Destinatäre

Rz. 306 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten unentgeltlich zu. Dennoch sind sie schenkungsteuerfrei, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[449] Rz. 307 Lange Zeit war umstritten, welcher Einkunftsart die Ausschüttungen einer steuerpflichtigen Stiftung zuz...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Vorläufige Bescheinigung und Feststellungsverfahren

Rz. 184 Ein besonderes Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht nicht vorgesehen. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren spätestens alle drei Jahre. Das Finanzamt ermittelt von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Wenn nach dieser Prüfung die Vorausse...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / A. Einführung

Rz. 1 Auch wenn die nach dem Tod eines Menschen eintretenden Rechtsfolgen maßgeblich von der zivilrechtlichen Rechtslage bestimmt werden, ergeben sich doch auch maßgebliche, in vielen Fällen sogar ebenso bedeutsame steuerrechtliche Konsequenzen. Rz. 2 Denn neben den Steuern von Einkommen und Ertrag (insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) ist im de...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Struktureller Inlandsbezug

Rz. 115 Eine Auslandsverwirklichung, wie sie regelmäßig im Rahmen der Entwicklungshilfe stattfindet, ist grundsätzlich weder für die Steuerbefreiung noch für den Spendenabzug schädlich.[184] Bei der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Ausland setzt die Gewährung von Steuervergünstigungen jedoch einen sog. strukturellen Inlandsbezug [185] voraus. Dieser kann entwed...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 3. Anerkennung der Stiftung

Rz. 77 Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich, vgl. § 80 Abs. 2 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 1 BGB). Formell zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.[109] Sind Stiftungsgesc...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Rücklagenbildung (§ 62 AO)

Rz. 145 Aus dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung folgt, dass die Admassierung von Vermögenserträgen nicht unbegrenzt zulässig ist.[243] Eine steuerlich unschädliche Rücklagenbildung gewährleistet § 62 AO. Daneben sind u.U. auch Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Bereich der Vermögensverwaltung zulässig. Zu beachten ist, dass der abgabenrechtliche Begri...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / d. Abweichungen zwischen steuer- und erbrechtlicher Behandlung

Per definitionem kommt es zu keiner Abweichung zwischen Steuer- und Erbrecht, wenn die außergewöhnlichen Erhaltungskosten und Verwendungen steuerlich irrelevante, nicht zur Einkunftserzielung genutzte Erbschaftsgegenstände betreffen.[13] Betrafen diese Kosten hingegen zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte eingesetzte Erbschaftsgegenstände, so trägt der Vorerbe ertragsteue...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DBA Schweiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der geldwerte Vorteil für die Sozialversicherung nach den gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 2.2.1 Damnum

Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren.[1] Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für die steuerliche Gewinnermittlung ein Aktivierungsgebot folg...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 933 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 870 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Auslandsrechnung bei Verkau... / 1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Ver...mehr

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Anlage AUS 2023 – Tipps und... / 2 Allgemeine Grundsätze

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Kost und Logis / Zusammenfassung

Begriff Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 3.1 Begriff des Wirtschaftsguts im Sinne des § 6 Abs. 5 EStG

Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG umfasst sowohl Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens. Das Wirtschaftsgut kann im abgebenden und übernehmenden Betriebsvermögen eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, muss es aber nicht. Neben den materiellen Wirtschaftgütern können auch (selbstgeschaffene) immaterielle Wirtschaftsgüter,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Jedes Unternehmen bilanziert auf der Passivseite der Bilanz ihr Nominalkapital. Dies kann bei Gesellschaften – je nach Gesellschaftsform – als gezeichnetes Kapital, Stammkapital, Grundkapital, Nennkapital und bei Einzelunternehmen als Eigenkapital bzw. Betriebsvermögen bezeichnet werden. Über das Nominalkapital hinaus kann eine Gesellschaft entweder mit Fremdkapital ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.1 Grundsatz: Adressatentheorie

Rz. 79 Neben der Darlegung der objektiven Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts muss aufgrund des Individualrechtsschutzes (Rz. 62) hinzukommen, dass der angefochtene Verwaltungsakt auch gerade den Kläger subjektiv in seinen Rechten verletzt. In seinen eigenen Rechten ist der Kläger verletzt, wenn ein dem Kläger zustehendes Recht – insbesondere die Freiheitsgrun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 64 Gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 S. 1 ZPO können die FG in den Hauptsacheverfahren in jedem Verfahrensstadium das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn die Verfahrensbeteiligten dies übereinstimmend beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Diese Regelung gibt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterdarlehen / 2.1.2 Verzinsung des Darlehens

Sowohl für verzinsliche als auch unverzinsliche oder unterverzinsliche Verbindlichkeiten muss handelsrechtlich der Erfüllungsbetrag bilanziert werden. Eine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten scheidet somit in der Handelsbilanz aus, da dies zu einem Ausweis zukünftiger noch nicht realisierter Erträge führen und somit gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Vergleich zum Steuerrecht

Rn. 300 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die mit Verabschiedung des sog. Steuermodernisierungsgesetzes vom 18.07.2016 nunmehr hergestellte Rechtssituation hat dazu geführt, dass zwischen handels- und steuerrechtlichem HK-Begriff fortan keinerlei Unterschiede mehr auszumachen sind (vgl. auch Velte, StuB 2016, S. 407ff.; überdies Meyering/Gröne, DStR 2016, S. 1696ff., m. w. N.). Zwar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einfluss des Steuerrechts auf die handelsrechtlichen Anschaffungskosten

Rn. 101 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch das sog. Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3267ff.) ist (auch) das UmwStG neu gefasst worden, um es an das neue UmwG anpassen und Umstrukturierungen von UN stärker als bisher steuerneutral ermöglichen zu können (vgl. BT-Drs. 12/6885, S. 14). Die Neuregelung erfolgte dergestalt, als das Ste...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Werner Bohl †, WP, RA, Hamburg Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 483 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Baetge/Kirsch/Thiele (2019), Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016a), Finanzierung, 3. Aufl., München. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2016b), Investition, 3. Aufl., München. Biergans (1992), Einkommensteuer und Steuerbilanz, 6. Aufl., München/Wien. Breithecker/Klapdor/Haberstock (2016), Einführung in die Betriebswirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen

Rn. 125 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die HK werden häufig gleichzeitig mit den AK genannt. Während bei der Zugangsbewertung die AK zum Tragen kommen, sofern VG von außen erworben wurden, finden die HK immer dann Anwendung, wenn es um die Bewertung (Bepreisung) von VG geht, die von dem bilanzierenden UN selbst hergestellt wurden. Die HK sind daher das Pendant zu bzw. ein "Substi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Werteverzehr des Anlagevermögens

Rn. 243 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die AfA werden in § 255 Abs. 2 Satz 2 "Werteverzehr des AV" genannt. Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich klarstellen, dass "nicht nur der technisch bedingte Werteverzehr bei der Berechnung der HK in angemessenem Umfang zu berücksichtigen ist, sondern auch der wirtschaftliche, ggf. juristisch bedingte Werteverze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 269 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Begriff der Vertriebskosten stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, weswegen auf Hilfslösungen bezüglich seiner Auslegung bzw. einer inhaltlichen Bestimmung zurückgegriffen werden muss (vgl. Weber, DB 1987, S. 393f.). Vertriebskosten fallen i. R.d. Verteilung der produzierten VG, nicht i. R.d. Herstellung einzelner Erzeugnisse an. R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Lineare Methode

Rn. 152 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der linearen Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsausgangswert (A) gleichmäßig auf die Jahre (n) der geplanten ND verteilt. Wird für den zu bewertenden VG nach Ablauf der ND mit einem verbleibenden Restwert (R) gerechnet, ist der Abschreibungsausgangwert – vor der Verteilung auf die Jahre der geplanten ND – um diesen Restwert zu red...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rn. 204 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Besteht zum BilSt bei einem VG des AV ein Wertminderungsbedarf (beizulegender Wert < Buchwert), ist eine außerplanmäßige Abschreibung zwingend durchzuführen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 5). Allein für VG des Finanz-AV besteht bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 165 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Steuerrechtliche Wahlrechte können seither losgelöst von der HB in Anspruch genommen werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Insoweit können handels- und steuerrechtlich – innerhalb der gesetzlich vorge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Notwendiger Werteverzehr

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des "notwendigen" Werteverzehrs als Voraussetzung einer GK-Aktivierung ist aus dem Steuerrecht (vgl. R 6.3 EStR (2012)) in das Handelsrecht übernommen worden. Diese Voraussetzung, ehemals für die nun aktivierungspflichtigen GK vorgesehen, wurde im Zuge des BilMoG gestrichen. Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. Normsetzung der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR: "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen ä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungsweise

Rn. 290 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Feststellung der HK ist die Frage zu beantworten, auf welcher Basis sie ermittelt werden sollen. Hierunter ist zunächst das Kostenrechnungssystem (Ist-, Normal-, Plankostenrechnung) zu verstehen, auf dessen Grundlage die HK festgestellt werden. Die Basis bezeichnet darüber hinaus aber auch den zugrunde gelegten Beschäftigungsgrad bzw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 334 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Seit dem BilMoG enthält das HGB in § 253 Abs. 5 ein rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot. Danach dürfen weder im AV noch im UV niedrigere Wertansätze aufgrund von außerplanmäßigen Abschreibungen "beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Es ist also im Jahr des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreib...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr