Begriff

Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die steuerlichen Bewertungsvorschriften für nicht in Geld bestehende Lohnbestandteile (Einnahmen) enthält § 8 EStG, der im Interesse der einheitlichen Lohnermittlung auf die Sachbezugswerte der Sozialversicherung verweist. Umfangreiche Erläuterungen und Verweise enthalten die Verwaltungsvorschriften R 8.1 Abs. 4-8 LStR und H 8.1 Abs. 5-7 LStH.

Sozialversicherung: Die amtlichen Sachbezugswerte werden jedes Jahr von der Bundesregierung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV) festgelegt.

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